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5 Ermittlung und Beurteilung der Gewerbelärmimmissionen

5.2 Schallemissionsgrößen Nahversorgungszentrum

Auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Kundenzahlen [24] wird in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung von einem Pkw Verkehr (An- und Abfahrt) durch Kunden von insgesamt 1.100 Pkw-Bewegungen (550 Pkw) und 100 Mitarbeiterpark-vorgängen innerhalb des Tageszeitraums ausgegangen. Hiervon finden gemäß Angaben des Auftraggebers insgesamt 145 Bewegungen innerhalb der Ruhezeiten statt. In der

lautes-FE 7298-1.1 22.07.2020 ten Nachtstunde (22.00 bis 06.00 Uhr) werden für die Apotheke bzw. ggfs. für die

Packstati-on lediglich im Bereich der Nothaltebucht 10 Pkw-Parkvorgänge berücksichtigt.

Die Emissionen der Abstellvorgänge der Kunden- und Mitarbeiter-Pkw werden nach der Parkplatzlärmstudie [9] gemäß nachfolgender Formel (getrenntes Verfahren) ermittelt:

L

WAr

= L

W0

+ K

PA

+ K

I

+ 10 log (B ⋅N ) − 10 log( T

r

T )

Darin bedeuten:

LWAr = Schallleistungsbeurteilungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz [dB(A)]

LW0 = 63,0 dB(A), Ausgangsschallleistungspegel für 1 Bewegung/Stunde für einen P+R-Parkplatz

KPA = Zuschlag für die Parkplatzart, hier: KPA = 3 dB für Parkplatz an einem Ein-kaufsmarkt bzw. KPA = 0 dB für Besucher- und Mitarbeiterparkplätze für die Nothaltebucht sowie den Parkplatz an der Apotheke / Bäckerei

KI = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren, hier KI = 4 dB B • N = alle Fahrzeugbewegungen pro Stunde auf der Parkplatzfläche T = Einwirkzeit in Stunden

Tr = die Beurteilungszeit, hier: 3 Stunden innerhalb der Ruhezeiten, 13 Stunden außerhalb der Ruhezeiten, lauteste Nachtstunde

Innerhalb der Ruhezeiten berechnet sich für die Kunden- und Mitarbeiter-Stellplätze ein Be-urteilungsschallleistungspegel von LWAT,r = 86,8 dB(A), außerhalb der Ruhezeiten von LWAT,r = 89,1 dB(A). Für den Nachtzeitraum ergibt sich im Bereich der Nothaltebucht an der Neue Straße ein Beurteilungsschallleistungspegel von 77,0 dB(A). Für die Stellfläche an der Bäckerei wird angenommen, dass pro Stunde bis zu 10 Kunden des Edeka-Marktes auf der Zu- bzw. Ausfahrt hier nochmals anhalten. Hieraus ergibt sich bei 20 Vorgängen pro Stunde ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r = 80,0 dB(A) innerhalb sowie außerhalb der Ruhezeiten.

5.2.2 Fahrbewegungen

Die Fahrbewegungen von Pkw, Kleintransportern und Lkw lassen sich bei langsamen Fahr-ten auf Betriebsgeländen nach [13] [14] mittels folgender Formel berechnen:

L

WAr

= L

WA,1h

 10 logn   10 log  l

1m  − 10 log  T

r

T

FE 7298-1.1 Darin bedeuten:

LWAr = auf Beurteilungszeit bez. Schallleistungspegel [dB(A)]

LWA,1h = Zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Fz/h und 1 m;

hier: LWA,1h = 48 dB(A) für Pkw, LWA,1h = 63 dB(A) für Lkw, LWA,1h = 66 dB(A) für Lkw mit Kühlaufbau („Kühl-Lkw“), LWA,1h = 56 dB(A) für Kleintransporter n = Anzahl der Lkw-Fahrten der Leistungsklasse in der Beurteilungszeit Tr

l = Länge des Fahrwegs in Meter

T = Bezugszeit: 1h

Tr = Beurteilungszeit [h], hier: 3 Stunden innerhalb der Ruhezeiten, 13 Stunden außerhalb der Ruhezeiten, lauteste Nachtstunde

Innerhalb des Berechnungsmodells wird die nördlich gelegene Zufahrt von der Neue Straße (K 22) als Fahrweg für die Lkw-Fahrten berücksichtigt. Die Pkw-Fahrten werden sowohl auf der nördlichen als auch auf der südlichen Zufahrt zum Parkplatz angesetzt. Da nach Süden über die B 57 keine Ausfahrt möglich ist und die nördliche Zufahrt als Hauptzufahrt vorgese-hen ist, wird für die vorliegende schalltechnische Untersuchung für den Tageszeitraum ange-nommen, dass 100 % der ausfahrenden Pkw über die Neue Straße, 35 % der einfahrenden Pkw von der südlichen Zufahrt von der B 57 sowie 65 % der einfahrenden Pkw über die nördliche Zufahrt von der K 22 auf den Parkplatz fahren.

Gemäß [20] verfügen die Lkw über Rückfahrkameras ohne akustisches Lkw-Rückfahrwarn-signal. Ein Tonhaltigkeitszuschlag wurde daher innerhalb des Emissionsansatzes für die Rangiertätigkeiten der Lkw nicht berücksichtigt. Für alle Lkw, die den EDEKA-Markt belie-fern, wurde in einem Emissionsansatz auf der sicheren Seite jeweils die erhöhte Emission eines Kühl-Lkw berücksichtigt.

Die Beurteilungsschallleistungspegel für die einzelnen berücksichtigten Fahrwege sind für den Tageszeitraum in Tabelle 5.2 aufgeführt.

Tabelle 5.2: Emissionsgrößen für Pkw- und Lkw-Fahrbewegungen tags Geräuschquelle

Länge des Fahrwegs

[m]

Anzahl Fahrbewegungen Beurteilungsschallleistungs-pegel LWAr [dB(A)]

idR adR idR adR

Pkw-Kunden /Ange-stellte (Zufahrten von B 57)

166 17,5 % von 145 Fahrten

17,5 % von

1055 Fahrten 79,4 81,7

Pkw-Kunden /Ange-stellte (Zufahrten von K 22)

372 32,5 % von 145 Fahrten

32,5 % von

1055 Fahrten 85,7 87,9

FE 7298-1.1

Anzahl Fahrbewegungen Beurteilungsschallleistungs-pegel LWAr [dB(A)]

idR adR idR adR

Pkw-Kunden /Ange-stellte (Ausfahrten zu K 22)

233 50 % von 145 Fahrten

50 % von

1055 Fahrten 85,5 87,8

Lkw Zufahrt Edeka 63 5 8 86,2 81,9

Lkw Zufahrt Bäckerei 103 1 1 78,4 72,0

Lkw Ausfahrt Edeka 64 5 8 86,3 82,0

Lkw Ausfahrt Bäckerei 102 1 1 78,3 71,9

Kleintr. Fahrweg

Apo-theke 102 28 Fahrten gesamt 78,5 78,5

Kleintr. Fahrweg

Packstation 83 2 Fahrten gesamt 66,2 66,2

Für die nächtliche Zu- und Ausfahrt zur Nothaltebucht an der Neue Straße (Apotheke/ Packstation) ergibt sich bei einer Länge von jeweils ca. 16 m und fünf Fahrten pro Strecke ein Be -urteilungsschallleistungspegel von LWAT,r = 67,1 dB(A).

5.2.3 Einzelgeräusche Lkw

Die angesetzten Schallleistungspegel für den Rangiervorgang eines Lkw gemäß [13][14]

sind in der folgenden Tabelle 5.3 zusammenfassend aufgeführt.

Tabelle 5.3: Schallleistungspegel für den Rangiervorgang eines Lkw

Geräuschart LWA (arith. Mittel) Anzahl Einwirkzeit LWA(T),1h

[dB(A)] [min] [s] 5-s-T. [dB(A)]

Kurzfahrt, Rangieren,

Leerlaufgeräusch 99 1 2 24 84,2

Türenschlagen 100 2 10 2 74,4

Motorstart 100 1 5 1 71,4

Betriebsbremse 108 1 5 1 79,4

Summe 86,0

In der Summe ergibt sich somit ein Schallleistungspegel für 1 Lkw pro Stunde von LWAT,1h = 86,0 dB(A). Je Lkw wird ein Rangiervorgang im Bereich der Hauptanlieferung sowie der Bäckerei berücksichtigt.

FE 7298-1.1 Die angesetzten Schallleistungspegel für den Abstellvorgang eines Kleintransporters gemäß

[13][14] sind in der folgenden Tabelle 5.4 zusammenfassend aufgeführt.

Tabelle 5.4: Schallleistungspegel für den Abstellvorgang eines Kleintransporters

Geräuschart LWA (arith. Mittel) Anzahl Einwirkzeit LWA(T),1h

[dB(A)] [min] [s] 5-s-T. [dB(A)]

Leerlaufgeräusch 94 3 15 3 70,2

Türenschlagen 100 2 10 2 74,4

Motorstart 100 1 5 1 71,4

Summe 77,2

In der Summe ergibt sich somit ein Schallleistungspegel für 1 Kleintransporter pro Stunde von LWAT,1h = 77,2 dB(A). Je Kleintransporter wird ein Abstellvorgang im Bereich der Packsta-tion sowie der Apotheke berücksichtigt.

Die Schallemissionen, verursacht durch die Verladetätigkeiten, lassen sich nach [13] [14]

mittels folgender Formel berechnen:

LWAr = LWAT,1h + 10 • log (n) - 10 • log (Tr/1h) Darin bedeuten:

LWAr = auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAT,1h = gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde,

hier: LWAT,1h = 78,0 dB(A) für Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebord-wand, LWAT,1h = 85,0 dB(A) Entladung Palette per Hubwagen über Überlade-brücken an einer Außenrampe, LWAT,1h = 75,0 dB(A) für Rollgeräusche Wa-genboden

Tr = Die Beurteilungszeit in Stunden, hier: 3 Stunden innerhalb der Ruhezeiten, 13 Stunden außerhalb der Ruhezeiten

n = Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr

Je Palette und Container werden zwei Impulse für die Be- und Entladung angesetzt.

In der nachfolgenden Tabelle 5.5 sind die Beurteilungsschallleistungspegel dargestellt.

FE 7298-1.1 22.07.2020 Tabelle 5.5: Emissionsgrößen Standgeräusche und Verladetätigkeiten Lkw

Geräuschquelle

Anzahl Lkw-Verladetätigkeiten/

sonstige Vorgänge

Schallleis- tungspe-gel LWAT,1h

Beurteilungsschall-leistungspegel LWAT,r

[dB(A)]

idR adR [dB(A)] idR adR

Vollsortimenter

5 Rangier-vorgänge

8

Rangier-vorgänge 86,0 88,2 83,9

20 Paletten (40 Bewegungen)

32 Paletten

(64 Bewegungen) 85,0 96,2 91,9

50 Rollcontainer (100 Bewegungen)

80 Rollcontainer

(160 Bewegungen) 78,0 93,2 88,9

140 x Rollgeräu-sche Wagenboden

224 x

Rollgeräu-sche Wagenboden 75,0 91,7 87,4

Kühlaggregat 5 x 20 Min. 8 x 20 Min. 97,0 94,4 90,1

Leergutkäfig 13 Paletten

(26 Bewegungen) 85,0 87,1 87,1

Packstation

10-fach Kofferraumklappe Pkw 59,4 69,4 69,4 1 Anlieferung durch Klein-Lkw 77,2 65,2 65,2

Packstation (gesamt) - - 70,8 70,8

Bäckerei

1 Rangiervorgang Lkw

1 Rangiervorgang

Lkw 86,0 81,2 74,9

6 Rollcontainer (12 Bewegungen)

6 Rollcontainer

(12 Bewegungen) 78,0 84,0 77,7

12 x Rollgeräu-sche Wagenboden

12 x

Rollgeräu-sche Wagenboden 75,0 81,0 74,7

Apotheke insg. 14 Abstellvorgänge

Kleintranspor-ter 77,2 76,6 76,6

5.2.4 Einkaufswagensammelplatz

Die Schallemissionen, die durch eine Einkaufswagensammelbox verursacht werden, lassen sich nach [14] gemäß folgender Formel berechnen.

LWAr = LWAT,1h + 10 • log (n) - 10 • log (Tr/1h) Darin bedeuten:

LWAr = auf Beurteilungszeit bez. Schallleistungspegel

LWAT,1h = gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde;

hier LWAT,1h = 72 dB(A) für Standardeinkaufswagen mit Metallkorb

Tr = Die Beurteilungszeit in Stunden, hier: 3 Stunden innerhalb der Ruhezeiten, 13 Stunden außerhalb der Ruhezeiten

n = Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr

Für Einkaufswagen mit einem Metallkorb wird nach [14] ein zeitlich gemittelter Schallleis-tungspegel für ein Ereignis pro Stunde von LWAT,1h = 72,0 dB(A) angesetzt. Insgesamt werden

FE 7298-1.1 drei eingehauste Einkaufswagensammelplätze auf dem Kundenparkplatz berücksichtigt. Die

Öffnung der Boxen auf dem Parkplatz zeigt hierbei in Richtung des Marktes. Gemäß Auftrag-geber ist damit zu rechnen, dass bis zu 90 % der Kunden Einkaufswagen nutzen. Dies ent-spricht 1.980 Ereignissen pro Tag. Analog zur Verteilung der Pkw-Bewegungen ergeben sich insgesamt 234 Ereignisse innerhalb der Ruhezeiten sowie 1.746 Ereignisse außerhalb der Ruhezeiten.

Nach oben genannter Formel ergibt sich ein Beurteilungsschallleistungspegel pro Einkaufs-wagensammelbox von LWAr = 86,1 dB(A) innerhalb der Ruhezeiten sowie von LWAr = 88,5 dB(A) außerhalb der Ruhezeiten.

5.2.5 Haustechnik

Für die geplanten haustechnischen Anlagen liegen noch keine Detailplanungen vor, dies fin-det erst in der Ausführungsplanung statt.

Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung werden drei haustechnische Anlagen im Bereich des Lagers des Vollsortimenters mit je einem Schallleistungspegel von LWA = 85 dB(A) zum Tageszeitraum und LWA = 75 dB(A) zum Nachtzeitraum mit durchgehen-dem 24-stündigem Betrieb berücksichtigt. Gemäß Auftraggeber handelt es sich hierbei um aufgrund des Standes der Technik gängige und somit realistische Werte.