Wohnungsmietvertrag (unbefristet)
mit befristetem Kündigungsausschluss
Der Mietvertrag ist das wichtigste Schriftstück, um das es in der Wohnungswirtschaft geht. Er ist die Grundlage des
Mietverhältnisses.
Ein Mietvertrag ist nach § 535 BGB ein Vertrag, der einerseits den Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren, und andererseits den
Mieter verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Unser Muster eines Wohnungsmietvertrages bezieht sich auf den Normalfall der Vermietung einer Wohnung im freifinanzierten Wohnungsbau ohne Stellplatz und Gartenfläche. Es geht davon aus, dass der Vermieter die Wohnung entsprechend den Vorgaben des Mietrechts vermietet. § 14 gilt nur, wenn Vermieter eine Genossenschaft ist. § 2 enthält einen befristeten Kündigungsausschluss nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofes. Unser Muster soll ein Vorschlag für die Durchführung und
Abwicklung der Mehrzahl der normalen Mietverhältnisse sein und einen fairen Interessenausgleich bei hoher Rechtssicherheit bieten. Wer als Vermieter alle mietrechtlichen Möglichkeiten zu seinen Gunsten ausnutzen möchte, sollte besser auf ein Formular eines vermieternahen Anbieters zurückgreifen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:
https://wohnungswirtschaft.online/der-mietvertrag-2/
https://wohnungswirtschaft.online/der-befristete-ausschluss-des- kuendigungsrechts/
MIETVERTRAG
Wohnungsmietvertrag (unbefristet)
WOHNPR STAND: 11. AUGUST 2019
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Unsere Muster werden sorgfältig und unter Beachtung der aktuellen Rechtslage erarbeitet. Sie dürfen für private und gewerbliche Zwecke kostenfrei genutzt werden. Wir übernehmen jedoch keine Haftung dafür, dass die Muster den derzeitigen und zukünftigen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Wir kennen weder den Zweck, für den Sie sie verwenden wollen, noch die weitere Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten Sie daher um Verständnis dafür, dass wir unter keinen Umständen dafür eine Haftung übernehmen können. Wenn Sie einen rechtssicheren Text im Einzelfall benötigen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Der muss dann dafür auch die Haftung übernehmen und mit seiner Versicherung dafür geradestehen. Dafür müssen Sie auch sein Honorar bezahlen.
Mietvertrag für Wohnräume
Zwischen der
________________ Wohnungsunternehmen e.G., vertreten durch den Vorstand, __________straße ___ in 1_____ Berlin,
- Vermieter - und
Herrn/Frau ______________________, __________straße ___ in 1_____ Berlin,
- Mieter - wird folgender Wohnungsmietvertrag abgeschlossen:
§ 1 Mietobjekt
1. Lage der Wohnung
Der Vermieter vermietet an den Mieter die in dem Gebäude ____________straße ____ in 1_______
Berlin (Objektnummer) in der ___. Etage links des Vorderhauses/Seitenflügels/Gartenhauses gelegene Wohnung (Wohnungsnummer ____).
2. Räume
Die Wohnung besteht aus: _______ Zimmer(n)
… Küche mit/ohne Einbauküche (bestehend aus Herd/Spüle/Küchenober-/ und -unterschränken, Dunstabzugshaube und Kühl-/Gefrierkombination)
… Badezimmer mit WC
… Gäste-WC
… Diele/ Flur
… Balkon/ Loggia/ Terrasse
… Abstellraum/ Hobbyraum
… Kellerraum Nr.
Die Wohnfläche beträgt __________ qm. Diese Angabe ist nicht Teil der vertraglichen Vereinbarung und daher unverbindlich. Die Vermietung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der
Wohnungsbesichtigung.
3. Nutzung des Mietobjektes
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu Wohnzwecken. Eine gewerbliche oder teilgewerbliche
Nutzung der Wohnung ist unzulässig. Eine Unter- oder Weitervermietung ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
4. Zustand des Mietobjektes Die Mietsache wird dem Mieter ____ renoviert
____ renovierungsbedürftig übergeben.
5. Kabelversorgung
Die Wohnung ist mit einem Kabelanschluss ausgestattet.
Der Mieter hat die Möglichkeit, entweder direkt mit dem Kabelanbieter einen Vertrag über die Versorgung der Wohnung mit Rundfunk- und Fernsehsignalen via Kabel abzuschließen oder sich für eine gänzlich andere Art der Versorgung der Wohnung mit Rundfunk- und Fernsehsignalen zu entscheiden.
§ 2 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am ____.____.________ und läuft auf unbestimmte Zeit. Vermieter und Mieter verzichten wechselseitig für ________ Monate (Höchstens 48 Monate ab Abschluss des
Mietvertrages) ab Vertragsschluss auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.
§ 3 Miete, Schönheitsreparaturen, Kaution
1. Gesamtmiete
Die Gesamtmiete beträgt bei Vertragsbeginn monatlich __________ In Worten: in Worten _______________________________________ 2. Zusammensetzung der Miete
Die Gesamtmiete setzt sich wie folgt zusammen:
Nettokaltmiete ___________________
Betriebskostenvorauszahlungen ___________________
3. Schönheitsreparaturen
Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Absatz 4 Satz 3 der II. BV. Die
Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
4. Mietsicherheit
Der Mieter hat eine Mietsicherheit in Höhe des Dreifachen der auf einen Monat entfallenden
Nettokaltmiete zu leisten. Dies ergibt einen Betrag in Höhe von ___________ x 3 = _____________.
§ 4 Mietzahlung
1. Fälligkeit
Die Miete ist monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag zu zahlen.
2. Mietenkonto
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zu erteilen. Der Vermieter zieht damit die monatlichen Mieten und eventuelle Nachzahlungen aus den jährlichen Betriebskostenabrechnungen vom Konto des Mieters ein. Scheitert der Einzug, hat der Mieter die fälligen Beträge auf folgendes Konto des Vermieters zu überweisen:
Name der Bank: BIC:
IBAN:
§ 5 Betriebskosten
1. Kostentragung
Der Mieter trägt die Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung und leistet darauf
monatliche Vorauszahlungen, über die jährlich abgerechnet wird. Neu eingeführte Betriebskosten trägt der Mieter ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens.
2. Sonstige Betriebskosten
Als sonstige Betriebskosten gemäß Ziffer 17 der Betriebskostenverordnung werden vereinbart:
• Wartung von Abflussrohren, Blitzschutzanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauchmeldern,
Durchflussbegrenzern, Elektroanlagen, Fenstern, Feuerlöschern, Gasleitungen, Gegensprechanlagen, Klingelanlagen, Lüftungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rückstausicherungen,
Schließanlagen, Sicherheits- und Notstromanlagen, Sprinkleranlagen,
• Prüfungen nach der TrinkwasserVO
• Bewachung von Gebäuden und Grundstücken
• Reinigung von Dachrinnen
• Pförtnerdienste
3. Abrechnungsmaßstab
Die Betriebskosten werden grundsätzlich nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzflächen verteilt.
Die Wasser- und Abwasserkosten werden nach Verbrauch verteilt.
Die Heiz- und Warmwasserkosten werden zu ________ % nach dem erfassten Verbrauch und zu _______ % nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzflächen verteilt.
§ 6 Heiz- und Warmwasserversorgung
Die Sammelheizungsanlage wird in der Zeit vom 01.10. bis zum 30.04. betrieben. Außerhalb dieser Heizperiode wird sie aus Kostengründen nur dann in Betrieb genommen, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die Außentemperatur um 21 Uhr weniger als 12 Grad Celsius beträgt. Die
Warmwasserversorgungsanlage wird während des gesamten Kalenderjahres in Betrieb gehalten.
§ 7 Tierhaltung
Kleintiere wie etwa Ziervögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster u. ä. dürfen im üblichen Umfang gehalten werden.
Die Haltung von Hunden, Katzen und anderen größeren Tieren bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Genehmigung des Vermieters. In der Regel wird eine solche Genehmigung nicht erteilt.
Wenn sich bei besonderen Fallgestaltungen und Interessenlagen im Ergebnis einer umfassenden Abwägung der konkret betroffenen Belange und Interessen des Mieters, des Vermieters, der anderen Hausbewohner und der sonstigen Nachbarn ergibt, dass das Interesse des Mieters an der Haltung des Tieres eindeutig überwiegt, wird die Genehmigung erteilt.
§ 8 Kleinreparaturen
Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Die Kostentragung beschränkt sich auf einen Höchstbetrag für eine Einzelreparatur von 100 Euro und jährlich 8 % der Jahresnettokaltmiete.
§ 9 Antennen
Das Wohngebäude ist mit einem modernen digitalen Breitbandkabelnetz ausgestattet (Siehe § 1 Absatz 5). Es ist daher nicht erlaubt, eine Außenantenne oder einen Parabolspiegel am Gebäude anzubringen.
§ 10 Bauliche Veränderungen durch den Mieter
Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen der Mietsache darf der Mieter nur vornehmen, wenn er zuvor eine schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt hat.
§ 11 Rückgabe der Mietsache
1. Räumung und Rückgabe
Der Mieter hat die Mietsache vollständig geräumt und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
2. Schlüsselrückgabe
Der Mieter hat bei seinem Auszug alle Schlüssel an den Vermieter herauszugeben, auch selbst angeschaffte Schlüssel.
Soweit der Mieter nicht alle ihm übergebenen oder angefertigten Schlüssel zurückgibt, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters neue Schlösser anbringen zu lassen.
3. Mitteilung der neuen Anschrift
Bei seinem Auszug hat der Mieter dem Vermieter seine neue Anschrift mitzuteilen.
§ 12 Personenmehrheit
1. Gesamtschuldnerschaft
Haben mehrere Personen gemietet, haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
2. Vollmacht
Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme von Willenserklärungen. Für die Rechtswirksamkeit einer Vermietererklärung reicht es daher, wenn sie gegenüber nur einem Mieter abgegeben wird. Dieses gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungserklärungen.
Die Mieter bevollmächtigen sich untereinander in der Weise, dass jeder von ihnen alleine berechtigt ist, Willenserklärungen mit Wirkung für und gegen alle abzugeben. Das gilt nicht für Kündigungen, Mieterhöhungsverlangen des Vermieters und den Abschluss von Mietaufhebungsverträgen.
§ 13 Hausordnung
Die Hausordnung stellt Regeln zum reibungslosen Zusammenleben der Mieter und sonstigen
Hausbewohner, der Besucher, zum Schutz des Gebäudes sowie zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung auf. Die aktuelle Fassung ist als Anlage diesem Vertrag beigefügt.
Der Vermieter ist berechtigt, die Hausordnung nach billigem Ermessen zu ändern, wenn dies durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.
§ 14 Mitgliedschaft in der Genossenschaft
Der Vermieter vermietet seine Wohnungen gemäß den Bestimmungen seiner Satzung an Mitglieder der Genossenschaft. Der Erwerb und Erhalt der Mitgliedschaft sind Grundlage dieses Mietvertrages.
Endet die Mitgliedschaft in der Genossenschaft, so kann das Mietverhältnis durch die Genossenschaft gekündigt werden.
Nach der Beendigung der Mitgliedschaft steht dem Mitglied ein Auseinandersetzungsguthaben nach den Bestimmungen der Satzung zu. Der Vermieter ist berechtigt, mit Forderungen aus diesem
Mietverhältnis gegen den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben aufzurechnen.
§ 15 Vertragsbestandteile, mündliche Nebenabreden, besondere Vereinbarungen
Die Parteien bestätigen, dass dieser Vertrag und die beigefügte Hausordnung die zwischen Ihnen getroffenen Vereinbarungen vollständig wiedergeben. Mündliche Nebenabreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht getroffen worden. Zukünftige Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 16 Datenverarbeitung
Zur Anbahnung und Durchführung des Mietvertrages verarbeiten wir personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Gemäß Artikel 13 Absatz 1 DSGVO informieren wir Sie daher über folgende Punkte:
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die ____________________ Wohnungsunternehmen eG, vertreten durch die Vorstände ____________________ und ____________________,
__________straße __, 1_____ Berlin, Tel.: 030/__________, E-Mail: info@___________.de,
Website: www.__________.de.
Unser Datenschutzbeauftragter ist Herr __________, __________straße __, 1_____ Berlin, Tel.: 030/
__________, E-Mail: info@___________.de, Website: www.__________.de.
Die Datenverarbeitung ist für den Abschluss und die Erfüllung des Mietvertrages erforderlich.
Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1b) DSGVO.
Die erforderlichen Daten werden an einen Abrechnungsdienstleister weitergegeben, damit dieser die jährliche Betriebskostenabrechnung erstellen kann. Soweit Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Miete erteilen, werden die dafür erforderlichen Daten an unsere Bank weitergegeben.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Website im Bereich „Datenschutz“.
§ 17 Gerichtsstand, Verbraucherstreitbeilegung
Gerichtsstand ist Berlin.
Der Vermieter nimmt an Verfahren zur Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht teil.
Berlin, den Berlin, den
_________________________________ _________________________________
(Vermieter) (Mieter)
Anlage: Hausordnung
Die Hausordnung stellt Regeln zum reibungslosen Zusammenleben der Mieter und sonstigen
Hausbewohner, der Besucher, zum Schutz des Gebäudes sowie zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung auf.
• Bitte beaufsichtigen Sie die Kinder, in deren eigenem Interesse und zum Schutz vor
Verletzungsgefahr, im Interesse der Mitbewohner vor unnötigen Belästigungen und zur Vermeidung von Beschädigungen.
• Beachten Sie die Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes und vermeiden Sie soweit wie möglich störende Geräusche, insbesondere durch Tonwiedergabegeräte.
• Respektieren Sie den Schutz der Nachtruhe von 22:00 – 06:00 Uhr sowie den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe.
• Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf Balkonen/Loggien/Terrassen und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet. Bitte nutzen Sie Elektrogrills.
• Blumenkästen müssen an Balkonen und Fensterbänken fest und sicher angebracht werden. Bitte achten Sie beim Gießen darauf, dass kein Wasser an der Fassade hinunterläuft oder auf die Balkone anderer Mieter tropft.
• Treppenhäuser, Flure (auch Kellerflure), Hauseingänge und Zuwegungen müssen von Gegenständen jeglicher Art frei bleiben, um Fluchtwege im Notfall nicht zu blockieren und unnötige Brandlasten zu vermeiden. Dies gilt auch für Pflanzen und Schuhe/Schuhschränke.
• Bitte stellen Sie Fahrräder, Kinderwagen oder Rollatoren nur in den dafür vorgesehenen Abstellräumen unter.
• Wir bitten darum, Tauben, Katzen und Hunde auf dem Grundstück nicht zu füttern.
• Es ist nicht zulässig, Explosivstoffe sowie feuergefährliche, leichtentzündliche und/oder Geruch verursachende Stoffe in Kellerräumen und im Treppenhaus zu lagern.
• Abfälle sind ausschließlich in den dafür aufgestellten Müllbehältern zu entsorgen. Sperrmüll ist zum nächsten Recyclinghof der BSR zu bringen.
• Wir bitten darum, die Haustüren geschlossen zu halten. Sie dürfen jedoch nicht abgeschlossen werden, auch nicht nachts, damit Rettungskräfte und die Polizei Zugang bekommen können.
• Es ist nicht gestattet, Kraftfahrzeuge auf den Grundstücken, Parkplätzen und Wohngebietsstraßen zu waschen.