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Mietvertrag. nachfolgend Vermieter genannt, unter den darin enthaltenen Bedingungen begründet.

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Academic year: 2022

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(1)

Mietvertrag

§ 1 Vertragspartner

Mit diesem Vertrag wird ein Mietverhältnis zwischen _________________________________

_________________________________

_________________________________

nachfolgend Mieter genannt, und

_________________________________

_________________________________

_________________________________

nachfolgend Vermieter genannt, unter den darin enthaltenen Bedingungen begründet.

§ 2 Vertragsgegenstand

Bei der Mietsache handelt es sich um: .

Die Mietsache ist verortet in der _________________________________.

Anzahl der Zimmer: _____

Zusätzlich umfasst die Mietsache ______________________________.

Neben den vorgenannten Räumen gehören zur Mietsache folgende Bestandteile:

______________________________

Die Mietsache hat folgende flächenmäßige Aufteilung:

Dem Mieter werden ______ Schlüssel übergeben.

§ 3 Mietzweck

Die Mietsache darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.

§ 4 Ausstattung

Die Mietsache wird wie besichtigt vermietet, ist in dieser Ausstattung und Zustand auch bei Mietende zurückzugeben und enthält folgendes Inventar:

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

(2)

Vermieter

§ 5 Mietzeit

Das Mietverhältnis beginnt am .

Das Mietverhältnis ist zeitlich befristet und endet mit Ablauf der Mietzeit.

Daher ist das Mietverhältnis auf den Zeitraum von __________ befristed

§ 6 Mietzins

Die Kaltmiete beträgt ________.

Die Miete ist zum folgenden Zeitpunkt fällig: ________________.

Die Miete ist auf folgendes Konto zu überweisen:

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

§ 7 Betriebskosten

Neben der Kaltmiete sind folgendeBetriebskosten, zuzüglich neu eingeführter Betriebskosten, vom Mieter zu bezahlen:________.

Die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind mit einer monatlichen, mit der Miete fällig werdenden Vorauszahlung in Höhe von ________ anzuzahlen. Die endgültige Höhe der Betriebskosten ergibt sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung.

§ 8 Mietkaution

Eine Sicherheit wird nicht verlangt.

§ 9 Mieterhöhungen

Die Mieterhöhung richtet sich, soweit im Vertrag nicht anders geregelt, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Zustand/Übergabe

Die Übergabe findet ohne vorherige Besichtigung statt.

Die Mietsache hat folgenden Zustand:____________________

Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, den sie bei Einzug hatte. Hierzu erforderliche Renovierungsmaßnahmen richten sich, soweit vorhanden, nach den Regelungen dieses Vertrages.

(3)

§ 11 Bauliche Veränderungen an der Mietsache

Der Mieter darf keinerlei bauliche Veränderungen an der Mietsache vornehmen oder vornehmen lassen.

Der Mieter darf keinerlei technische Empfangsgeräte, insbesondere Außenantennen und Parabolspiegel, an der Mietsache anbringen, soweit es nicht nachweislich unbedingt erforderlich ist, um Rundfunk aus dem Kulturkreis oder Heimatland des Mieters zu empfangen.

§ 12 Untermiete

Die Untervermietung ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Sie muss dem Vermieter unverzüglich bekannt gemacht werden. Die Zustimmung kann von der Zahlung eines angemessenen Zuschlags abhängig gemacht werden. Bei unberechtigter Untervermietung behält sich der Vermieter das Recht auf fristlose außerordentliche Kündigung vor.

§ 13 Tierhaltung

Der Mieter ist berechtigt, Kleintiere zu halten. Die Haustierhaltung im Übrigen ist verboten.

§ 14 Gartennutzung

Eine Benutzung des zur Mietsache gehörenden Gartens ist dem Mieter nicht gestattet.

§ 15 Schönheitsreparaturen

§ 16 Mietermehrheit

Mehrere Mieter und falls vorhanden Untermieter haften als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis.

§ 17 Betreten der Wohnung durch den Vermieter

In regelmäßigen Abständen dürfen der Vermieter und seine Vertreter die Mietsache betreten. Im Übrigen dürfen der Vermieter und seine Vertreter anlässlich der Ablesung der Zählerstände, bei Kündigung und Besichtigung sowie ähnlichen Umständen die Mietsache betreten. Der Vermieter hat dem Mieter außer bei Gefahr im Verzug rechtzeitig den Besuch anzukündigen, und dabei die Arbeitszeiten des Mieters, sowie Wochenenden zu berücksichtigen.

§ 18 Hausordnung

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und jede Verschlechterung zu unterlassen. Der Mieter verpflichtet sich die Hausordnung und etwaige Absprachen mit anderen Mietern einzuhalten.

§ 19 Mängelanzeige

Der Mieter verpflichtet sich auftretende Mängel und Schäden an der Mietsache unverzüglich nach Kenntnis hiervon mitzuteilen. Schäden aufgrund einer verspäteten Mitteilung gehen zulasten des Mieters.

(4)

Vermieter

§ 20 Haftungsausschluss

Der Vermieter schließt eine Haftung für Schäden aufgrund anfänglicher Mängel an der Mietsache aus. Dies gilt nicht für Schäden die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen sind oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 21 Kündigung

Die Kündigung richtet sich, soweit im Vertrag nicht anders geregelt, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 22 Nebenabreden/Änderungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftformklausel.

§ 23 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages unwirksam oder werden es im Laufe des Mietverhältnisses, so findet die Regelung Anwendung, die wirksam das von den Parteien gewollte am ehesten erfüllt. Der restliche Vertrag bleibt davon unberührt und weiter wirksam.

Ort________________ Datum______________________

Unterschrift Vermieter___________________________________

Unterschrift Mieter ___________________________________

(5)

Mietvertrag

§ 1 Vertragspartner

Mit diesem Vertrag wird ein Mietverhältnis zwischen _________________________________

_________________________________

_________________________________

nachfolgend Mieter genannt, und

_________________________________

_________________________________

_________________________________

nachfolgend Vermieter genannt, unter den darin enthaltenen Bedingungen begründet.

§ 2 Vertragsgegenstand

Bei der Mietsache handelt es sich um: .

Die Mietsache ist verortet in der _________________________________.

Anzahl der Zimmer: _____

Zusätzlich umfasst die Mietsache ______________________________.

Neben den vorgenannten Räumen gehören zur Mietsache folgende Bestandteile:

______________________________

Die Mietsache hat folgende flächenmäßige Aufteilung:

Dem Mieter werden ______ Schlüssel übergeben.

§ 3 Mietzweck

Die Mietsache darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.

§ 4 Ausstattung

Die Mietsache wird wie besichtigt vermietet, ist in dieser Ausstattung und Zustand auch bei Mietende zurückzugeben und enthält folgendes Inventar:

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

(6)

Mieter

§ 5 Mietzeit

Das Mietverhältnis beginnt am .

Das Mietverhältnis ist zeitlich befristet und endet mit Ablauf der Mietzeit.

Daher ist das Mietverhältnis auf den Zeitraum von __________ befristed

§ 6 Mietzins

Die Kaltmiete beträgt ________.

Die Miete ist zum folgenden Zeitpunkt fällig: ________________.

Die Miete ist auf folgendes Konto zu überweisen:

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

§ 7 Betriebskosten

Neben der Kaltmiete sind folgendeBetriebskosten, zuzüglich neu eingeführter Betriebskosten, vom Mieter zu bezahlen:________.

Die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind mit einer monatlichen, mit der Miete fällig werdenden Vorauszahlung in Höhe von ________ anzuzahlen. Die endgültige Höhe der Betriebskosten ergibt sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung.

§ 8 Mietkaution

Eine Sicherheit wird nicht verlangt.

§ 9 Mieterhöhungen

Die Mieterhöhung richtet sich, soweit im Vertrag nicht anders geregelt, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Zustand/Übergabe

Die Übergabe findet ohne vorherige Besichtigung statt.

Die Mietsache hat folgenden Zustand:____________________

Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, den sie bei Einzug hatte. Hierzu erforderliche Renovierungsmaßnahmen richten sich, soweit vorhanden, nach den Regelungen dieses Vertrages.

(7)

§ 11 Bauliche Veränderungen an der Mietsache

Der Mieter darf keinerlei bauliche Veränderungen an der Mietsache vornehmen oder vornehmen lassen.

Der Mieter darf keinerlei technische Empfangsgeräte, insbesondere Außenantennen und Parabolspiegel, an der Mietsache anbringen, soweit es nicht nachweislich unbedingt erforderlich ist, um Rundfunk aus dem Kulturkreis oder Heimatland des Mieters zu empfangen.

§ 12 Untermiete

Die Untervermietung ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Sie muss dem Vermieter unverzüglich bekannt gemacht werden. Die Zustimmung kann von der Zahlung eines angemessenen Zuschlags abhängig gemacht werden. Bei unberechtigter Untervermietung behält sich der Vermieter das Recht auf fristlose außerordentliche Kündigung vor.

§ 13 Tierhaltung

Der Mieter ist berechtigt, Kleintiere zu halten. Die Haustierhaltung im Übrigen ist verboten.

§ 14 Gartennutzung

Eine Benutzung des zur Mietsache gehörenden Gartens ist dem Mieter nicht gestattet.

§ 15 Schönheitsreparaturen

§ 16 Mietermehrheit

Mehrere Mieter und falls vorhanden Untermieter haften als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis.

§ 17 Betreten der Wohnung durch den Vermieter

In regelmäßigen Abständen dürfen der Vermieter und seine Vertreter die Mietsache betreten. Im Übrigen dürfen der Vermieter und seine Vertreter anlässlich der Ablesung der Zählerstände, bei Kündigung und Besichtigung sowie ähnlichen Umständen die Mietsache betreten. Der Vermieter hat dem Mieter außer bei Gefahr im Verzug rechtzeitig den Besuch anzukündigen, und dabei die Arbeitszeiten des Mieters, sowie Wochenenden zu berücksichtigen.

§ 18 Hausordnung

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und jede Verschlechterung zu unterlassen. Der Mieter verpflichtet sich die Hausordnung und etwaige Absprachen mit anderen Mietern einzuhalten.

§ 19 Mängelanzeige

Der Mieter verpflichtet sich auftretende Mängel und Schäden an der Mietsache unverzüglich nach Kenntnis hiervon mitzuteilen. Schäden aufgrund einer verspäteten Mitteilung gehen zulasten des Mieters.

(8)

Mieter

§ 20 Haftungsausschluss

Der Vermieter schließt eine Haftung für Schäden aufgrund anfänglicher Mängel an der Mietsache aus. Dies gilt nicht für Schäden die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen sind oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 21 Kündigung

Die Kündigung richtet sich, soweit im Vertrag nicht anders geregelt, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 22 Nebenabreden/Änderungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftformklausel.

§ 23 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages unwirksam oder werden es im Laufe des Mietverhältnisses, so findet die Regelung Anwendung, die wirksam das von den Parteien gewollte am ehesten erfüllt. Der restliche Vertrag bleibt davon unberührt und weiter wirksam.

Ort________________ Datum______________________

Unterschrift Vermieter___________________________________

Unterschrift Mieter ___________________________________

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