Mietvertrag
§ 1 Vertragspartner
Mit diesem Vertrag wird ein Mietverhältnis zwischen _________________________________
_________________________________
_________________________________
nachfolgend Mieter genannt, und
_________________________________
_________________________________
_________________________________
nachfolgend Vermieter genannt, unter den darin enthaltenen Bedingungen begründet.
§ 2 Vertragsgegenstand
Bei der Mietsache handelt es sich um: .
Die Mietsache ist verortet in der _________________________________.
Anzahl der Zimmer: _____
Zusätzlich umfasst die Mietsache ______________________________.
Neben den vorgenannten Räumen gehören zur Mietsache folgende Bestandteile:
______________________________
Die Mietsache hat folgende flächenmäßige Aufteilung:
Dem Mieter werden ______ Schlüssel übergeben.
§ 3 Mietzweck
Die Mietsache darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
§ 4 Ausstattung
Die Mietsache wird wie besichtigt vermietet, ist in dieser Ausstattung und Zustand auch bei Mietende zurückzugeben und enthält folgendes Inventar:
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
Vermieter
§ 5 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am .
Das Mietverhältnis ist zeitlich befristet und endet mit Ablauf der Mietzeit.
Daher ist das Mietverhältnis auf den Zeitraum von __________ befristed
§ 6 Mietzins
Die Kaltmiete beträgt ________.
Die Miete ist zum folgenden Zeitpunkt fällig: ________________.
Die Miete ist auf folgendes Konto zu überweisen:
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
§ 7 Betriebskosten
Neben der Kaltmiete sind folgendeBetriebskosten, zuzüglich neu eingeführter Betriebskosten, vom Mieter zu bezahlen:________.
Die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind mit einer monatlichen, mit der Miete fällig werdenden Vorauszahlung in Höhe von ________ anzuzahlen. Die endgültige Höhe der Betriebskosten ergibt sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
§ 8 Mietkaution
Eine Sicherheit wird nicht verlangt.
§ 9 Mieterhöhungen
Die Mieterhöhung richtet sich, soweit im Vertrag nicht anders geregelt, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Zustand/Übergabe
Die Übergabe findet ohne vorherige Besichtigung statt.
Die Mietsache hat folgenden Zustand:____________________
Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, den sie bei Einzug hatte. Hierzu erforderliche Renovierungsmaßnahmen richten sich, soweit vorhanden, nach den Regelungen dieses Vertrages.
§ 11 Bauliche Veränderungen an der Mietsache
Der Mieter darf keinerlei bauliche Veränderungen an der Mietsache vornehmen oder vornehmen lassen.
Der Mieter darf keinerlei technische Empfangsgeräte, insbesondere Außenantennen und Parabolspiegel, an der Mietsache anbringen, soweit es nicht nachweislich unbedingt erforderlich ist, um Rundfunk aus dem Kulturkreis oder Heimatland des Mieters zu empfangen.
§ 12 Untermiete
Die Untervermietung ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Sie muss dem Vermieter unverzüglich bekannt gemacht werden. Die Zustimmung kann von der Zahlung eines angemessenen Zuschlags abhängig gemacht werden. Bei unberechtigter Untervermietung behält sich der Vermieter das Recht auf fristlose außerordentliche Kündigung vor.
§ 13 Tierhaltung
Der Mieter ist berechtigt, Kleintiere zu halten. Die Haustierhaltung im Übrigen ist verboten.
§ 14 Gartennutzung
Eine Benutzung des zur Mietsache gehörenden Gartens ist dem Mieter nicht gestattet.
§ 15 Schönheitsreparaturen
§ 16 Mietermehrheit
Mehrere Mieter und falls vorhanden Untermieter haften als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis.
§ 17 Betreten der Wohnung durch den Vermieter
In regelmäßigen Abständen dürfen der Vermieter und seine Vertreter die Mietsache betreten. Im Übrigen dürfen der Vermieter und seine Vertreter anlässlich der Ablesung der Zählerstände, bei Kündigung und Besichtigung sowie ähnlichen Umständen die Mietsache betreten. Der Vermieter hat dem Mieter außer bei Gefahr im Verzug rechtzeitig den Besuch anzukündigen, und dabei die Arbeitszeiten des Mieters, sowie Wochenenden zu berücksichtigen.
§ 18 Hausordnung
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und jede Verschlechterung zu unterlassen. Der Mieter verpflichtet sich die Hausordnung und etwaige Absprachen mit anderen Mietern einzuhalten.
§ 19 Mängelanzeige
Der Mieter verpflichtet sich auftretende Mängel und Schäden an der Mietsache unverzüglich nach Kenntnis hiervon mitzuteilen. Schäden aufgrund einer verspäteten Mitteilung gehen zulasten des Mieters.
Vermieter
§ 20 Haftungsausschluss
Der Vermieter schließt eine Haftung für Schäden aufgrund anfänglicher Mängel an der Mietsache aus. Dies gilt nicht für Schäden die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen sind oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 21 Kündigung
Die Kündigung richtet sich, soweit im Vertrag nicht anders geregelt, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 22 Nebenabreden/Änderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftformklausel.
§ 23 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages unwirksam oder werden es im Laufe des Mietverhältnisses, so findet die Regelung Anwendung, die wirksam das von den Parteien gewollte am ehesten erfüllt. Der restliche Vertrag bleibt davon unberührt und weiter wirksam.
Ort________________ Datum______________________
Unterschrift Vermieter___________________________________
Unterschrift Mieter ___________________________________
Mietvertrag
§ 1 Vertragspartner
Mit diesem Vertrag wird ein Mietverhältnis zwischen _________________________________
_________________________________
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nachfolgend Mieter genannt, und
_________________________________
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nachfolgend Vermieter genannt, unter den darin enthaltenen Bedingungen begründet.
§ 2 Vertragsgegenstand
Bei der Mietsache handelt es sich um: .
Die Mietsache ist verortet in der _________________________________.
Anzahl der Zimmer: _____
Zusätzlich umfasst die Mietsache ______________________________.
Neben den vorgenannten Räumen gehören zur Mietsache folgende Bestandteile:
______________________________
Die Mietsache hat folgende flächenmäßige Aufteilung:
Dem Mieter werden ______ Schlüssel übergeben.
§ 3 Mietzweck
Die Mietsache darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
§ 4 Ausstattung
Die Mietsache wird wie besichtigt vermietet, ist in dieser Ausstattung und Zustand auch bei Mietende zurückzugeben und enthält folgendes Inventar:
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
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Mieter
§ 5 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am .
Das Mietverhältnis ist zeitlich befristet und endet mit Ablauf der Mietzeit.
Daher ist das Mietverhältnis auf den Zeitraum von __________ befristed
§ 6 Mietzins
Die Kaltmiete beträgt ________.
Die Miete ist zum folgenden Zeitpunkt fällig: ________________.
Die Miete ist auf folgendes Konto zu überweisen:
____________________________________________________________________
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§ 7 Betriebskosten
Neben der Kaltmiete sind folgendeBetriebskosten, zuzüglich neu eingeführter Betriebskosten, vom Mieter zu bezahlen:________.
Die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind mit einer monatlichen, mit der Miete fällig werdenden Vorauszahlung in Höhe von ________ anzuzahlen. Die endgültige Höhe der Betriebskosten ergibt sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
§ 8 Mietkaution
Eine Sicherheit wird nicht verlangt.
§ 9 Mieterhöhungen
Die Mieterhöhung richtet sich, soweit im Vertrag nicht anders geregelt, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Zustand/Übergabe
Die Übergabe findet ohne vorherige Besichtigung statt.
Die Mietsache hat folgenden Zustand:____________________
Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, den sie bei Einzug hatte. Hierzu erforderliche Renovierungsmaßnahmen richten sich, soweit vorhanden, nach den Regelungen dieses Vertrages.
§ 11 Bauliche Veränderungen an der Mietsache
Der Mieter darf keinerlei bauliche Veränderungen an der Mietsache vornehmen oder vornehmen lassen.
Der Mieter darf keinerlei technische Empfangsgeräte, insbesondere Außenantennen und Parabolspiegel, an der Mietsache anbringen, soweit es nicht nachweislich unbedingt erforderlich ist, um Rundfunk aus dem Kulturkreis oder Heimatland des Mieters zu empfangen.
§ 12 Untermiete
Die Untervermietung ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Sie muss dem Vermieter unverzüglich bekannt gemacht werden. Die Zustimmung kann von der Zahlung eines angemessenen Zuschlags abhängig gemacht werden. Bei unberechtigter Untervermietung behält sich der Vermieter das Recht auf fristlose außerordentliche Kündigung vor.
§ 13 Tierhaltung
Der Mieter ist berechtigt, Kleintiere zu halten. Die Haustierhaltung im Übrigen ist verboten.
§ 14 Gartennutzung
Eine Benutzung des zur Mietsache gehörenden Gartens ist dem Mieter nicht gestattet.
§ 15 Schönheitsreparaturen
§ 16 Mietermehrheit
Mehrere Mieter und falls vorhanden Untermieter haften als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis.
§ 17 Betreten der Wohnung durch den Vermieter
In regelmäßigen Abständen dürfen der Vermieter und seine Vertreter die Mietsache betreten. Im Übrigen dürfen der Vermieter und seine Vertreter anlässlich der Ablesung der Zählerstände, bei Kündigung und Besichtigung sowie ähnlichen Umständen die Mietsache betreten. Der Vermieter hat dem Mieter außer bei Gefahr im Verzug rechtzeitig den Besuch anzukündigen, und dabei die Arbeitszeiten des Mieters, sowie Wochenenden zu berücksichtigen.
§ 18 Hausordnung
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und jede Verschlechterung zu unterlassen. Der Mieter verpflichtet sich die Hausordnung und etwaige Absprachen mit anderen Mietern einzuhalten.
§ 19 Mängelanzeige
Der Mieter verpflichtet sich auftretende Mängel und Schäden an der Mietsache unverzüglich nach Kenntnis hiervon mitzuteilen. Schäden aufgrund einer verspäteten Mitteilung gehen zulasten des Mieters.
Mieter
§ 20 Haftungsausschluss
Der Vermieter schließt eine Haftung für Schäden aufgrund anfänglicher Mängel an der Mietsache aus. Dies gilt nicht für Schäden die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen sind oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 21 Kündigung
Die Kündigung richtet sich, soweit im Vertrag nicht anders geregelt, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 22 Nebenabreden/Änderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftformklausel.
§ 23 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages unwirksam oder werden es im Laufe des Mietverhältnisses, so findet die Regelung Anwendung, die wirksam das von den Parteien gewollte am ehesten erfüllt. Der restliche Vertrag bleibt davon unberührt und weiter wirksam.
Ort________________ Datum______________________
Unterschrift Vermieter___________________________________
Unterschrift Mieter ___________________________________