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Archiv "Krankenhaus: Weitere Fallpauschalen und Sonderentgelte" (17.07.1995)

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POLITIK

Rahmen schaffen — ein weiteres Ar- gument für die Einführung einer Selbstverwaltung auf dem stationären Sektor.

Die gegenwärtigen Positionen liegen freilich noch ein gutes Stück auseinander. Übereinstimmung gibt es lediglich in der Befürwortung einer gemeinsamen Nutzung der Großgerä- te am Krankenhaus von Kranken- hausärzten und niedergelassenen Ärzten. Strittig bleibt weiterhin die Frage, wie weit sich die Krankenhäu- ser für die ambulante Versorgung öff- nen dürfen. Seehofer selbst befürwor- tet hier offenbar eine Konzentration der Krankenhäuser auf die vollsta- tionäre Versorgung. Die Krankenkas- sen lehnen eine isolierte Erweiterung des Versorgungsauftrages der Kran- kenhäuser auf ambulante Leistungen rundweg ab. Ein Mehr an ambulanten Leistungen könne nur in dem Maße in Frage kommen, in dem zugleich die Überkapazitäten an Betten abgebaut würden.

Während sich Krankenhausträ- ger, Ärzteschaft und Krankenkassen auf dem Petersberg um Reformschrit- te und -ziele mühten, wurden die wichtigsten Empfehlungen des Sach- verständigenrates für die Konzertier- te Aktion im Gesundheitswesen be- kannt. Einer Zusammenfassung des mehrere hundert Seiten starken Son- dergutachtens ist zu entnehmen, daß sich die Sachverständigen auf Finan- zierungsfragen der gesetzlichen Kran- kenversicherung konzentriert haben.

So schlägt der Rat unter anderem die gesetzliche Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages zur Kranken- versicherung vor. In diesem Sinne hat- te sich zuvor auch schon Seehofer geäußert. Die Sachverständigen stel- len zwar verschiedene Varianten zur Diskussion, im Ergebnis laufen aber alle bei steigenden Beitragssätzen auf eine höhere Belastung der Versicher- ten hinaus.

Für die Beitragsbemessung sol- len zudem künftig alle Einkunftsarten bis zur Bemessungsgrenze berück- sichtigt werden. Zudem hält es der Rat für sinnvoll, nicht erwerbstätige Ehepartner, die keine Kinder versor- gen, mit einem eigenen Beitrag zur Krankenversicherung heranzuziehen.

Daß sogenannte versicherungs- fremde Leistungen (zum Beispiel

LEITARTIKEL/AKTUELL

Mutterschaftsgeld) aus dem Lei- stungskatalog gestrichen werden sol- len, ist ein bereits bekannter Vor- schlag des Rates. Neu ist hingegen die Forderung, die Behandlungsfolgen von Auto- und Motorradunfällen von der GKV auf Zusatzversicherungen zu verlagern.

Abwahl und Zuwahl von Leistungen

Den Wettbewerb der Kranken- kassen wollen die Sachverständigen mit deutlich mehr Wahlmöglichkeiten der Versicherten verstärken. Gedacht ist an eine Abwahl oder Zuwahl be- stimmter Leistungen mit Auswirkun- gen auf die jeweiligen Beitragssätze.

Insgesamt empfehlen die Sach- verständigen der Politik eine stärkere Ausrichtung des Gesundheitswesens an folgende Zielen: Förderung der Gesundheit heranwachsender Gene- rationen, Erhaltung der selbständigen Lebensführung älterer Menschen, Steigerung des individuellen Gesund- heitsbewußtseins der Bevölkerung und die Erhaltung der Erwerbs- und Arbeitsfähigkeit älterer Menschen.

Auf Beschluß der Bundesregie- rung soll die Bundespflegesatzverord- nung um weitere 24 Fallpauschalen und 36 Sonderentgelte ergänzt wer- den. Die Verordnung tritt am 1. Janu- ar 1996 in Kraft, sofern der Bundesrat zustimmt.

Von den zusätzlichen Fallpau- schalen und Sonderentgelten sind Herzoperationen, Maßnahmen bei Geburten sowie Operationen an Lun- ge und Bronchien berührt. Für eine Geburt ohne Komplikationen sollen danach rund 2 700 DM bezahlt wer- den. Die Versorgung der Mutter und des Kindes wird mit 790 DM entgol- ten. Zusätzlich zu den Sonderentgel- ten werden für die übrigen Leistungen

Darauf aufbauend fordert der Rat ei- ne „ergebnisorientierte Vertragsge- staltung", verbunden mit einer konti- nuierlichen (Gesundheits-) Bericht- erstattung. Was darunter genau zu verstehen ist, läßt die Kurzfassung des Gutachtens allerdings nicht hinrei- chend erkennen.

Ähnlich vage sind die Vorschläge zu strukturellen Änderungen in der ambulanten und stationären Versor- gung gehalten. Doch soviel wird auch bereits durch die Kurzfassung des Gutachtens deutlich: Die Sachver- ständigen setzen — wie schon bei ihrem Sachstandsbericht aus dem Vorjahr — auf sektorübergreifende Lösungsansätze. Eine isolierte Be- trachtung der einzelnen Leistungsbe- reiche findet also nicht mehr statt. So gesehen deckt sich der Ansatz des Gutachtens offenbar mit Seehofers Absichten bei den Petersberger Ge- sprächen.

Was freilich am Ende an konkre- ten und verwertbaren Ideen zur Wei- terentwicklung der ambulanten und stationären Versorgung (und deren Verzahnung) übrigbleiben wird, kann wohl erst die ausführliche Fassung des Sondergutachtens zeigen. Josef Maus

Pflegesätze gezahlt. Insgesamt gibt es ab dem kommenden Jahr 64 Fallpau- schalen für 29 Krankheiten und 140 Sonderentgelte. Etwa 20 bis 25 Pro- zent der Krankenhausleistungen wer- den damit erfaßt. Der Bundesgesund- heitsminister sieht in den neuen Fall- pauschalen und Sonderentgelten

„weitere Bausteine zur umfassenden Reform der Finanzierung von Kran- kenhausleistungen".

Das neue Entgeltsystem, betonte Seehofer, sei Anreiz für die Kranken- häuser, ihre Leistungen möglichst wirtschaftlich zu erbringen und den stationären Aufenthalt der Patienten auf das medizinisch Erforderliche zu beschränken. EB

Krankenhaus

Weitere Fallpauschalen und Sonderentgelte

A-1978 (16) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 28/29, 17. Juli 1995

Referenzen

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