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Archiv "Bei Midazolam-Gabe beachten!" (28.05.1986)

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Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft informiert:

Bei Midazolam-Gabe beachten!

Midazolam (Dormicum® 5, Dormicum® 15) ist ein neues Benzodiazepin-Derivat, das als Hydrochlorid stabile wäs- serige Lösungen erlaubt und intravenös und intramuskulär injiziert werden kann. Auch bei intramuskulärer Injektion wird es rasch und fast voll- ständig (90 Prozent) resor- biert und verteilt. Die Wirkung tritt schnell ein. Es entstehen keine Metaboliten von kli- nisch relevanter Wirkung.

Diese Eigenschaften machen es geeignet für die Prämedi- kation, auch ambulanter chir- urgischer und diagnostischer Eingriffe. Wie alle Benzodia- zepin-Derivate führt Midazo- lam, insbesondere bei rascher intravenöser Gabe, dosisab- hängig zu Atemdepression, die durch Opiate, Opioide und andere zentral dämpfende Pharmaka verstärkt werden kann. Außer Berichten über eine solche Atemdepression, in einem Fall bis zum Atem- stillstand, in einigen Fällen auch mit Herzstillstand und Kammerflimmern, liegen der Arzneimittelkommission noch Berichte über Unruhe, Des- orientiertheit, Agitiertheit, Ag- gressivität, Singultus sowie vereinzelte andere Komplika- tionen vor. Nach parenteraler Gabe von Midazolam wurde selten über amnestische Stö- rungen nach Wirkungsende berichtet, über die der Patient informiert werden muß.

Die Dosierung bei der intra- muskulären Injektion sollte in keinem Fall die für die intrave- nöse Narkoseeinleitung emp- fohlene Dosis (0,15 bis 0,2 mg/

kg Körpergewicht) über- schreiten. Zur Basissedierung und Prämedikation empfiehlt der Hersteller für die intrave- nöse bzw. intramuskuläre Ga- be eine Dosierung von 0,05 bis 0,1 mg/kg Körpergewicht.

Grundsätzlich soll nach intra- venöser Gabe etwa zwei Minu- ten bis zum vollen Eintritt der Wirkung gewartet werden, be- vor im Bedarfsfalle eine Nach- injektion zur Verstärkung der Wirkung durchgeführt wird.

Der Hersteller weist deshalb darauf hin, daß eine zu rasche oder hochdosierte Injektion von Midazolam insbesondere bei älteren oder respiratorisch vorgeschädigten Patienten zu einer vorübergehenden Be- einträchtigung der Atmung und Verschlechterung der Blutgaswerte führen kann.

Bei Patienten mit Störungen der Atmung (akuter respirato- rischer Insuffizienz) darf Mi- dazolam deshalb nur unter entsprechender Überwa- chung (Notfallbereitschaft) gegeben werden.

Bei älteren Patienten mit hirn- organischen Veränderungen oder Beeinträchtigung der Herz- oder Atmungsfunktion ist vorsichtig zu dosieren (un- tere Grenzwerte der angege- benen Dosen verwenden) und langsam zu injizieren.

Nach Gaben von höheren Do- sen als 0,1 mg/kg Körperge- wicht kann unerwünscht star- ke Sedation auftreten, die Pa- tienten sind deshalb nach In- jektion zu überwachen.

Handelspräparate:

Dormicum® 5, Dormicum® 15 Ampullen (Roche)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Chlamydieninfektionen BEKANNTGABE DER BUNDESÄRZTEKAMMER

Auch Infektionen mit Epstein- Barr- oder Zytomegalievirus sind ein Beispiel dafür, daß eine Anti- körperbestimmung wertvolle In- formationen bringen kann. Diese Viren persistieren im mensch- lichen Organismus oft lebensläng- lich und können zeitweise ausge- schieden werden, ohne daß damit eine Erkrankung verbunden wäre.

Gelingt es aber, spezifische IgM- Antikörper im Serum nachzuwei- sen, deutet dies auf eine immuno- logische Auseinandersetzung des Organismus mit dem Erreger und somit auf eine aktive Infektion hin.

Ich stimme deshalb mit Herrn Dr.

Kluge überein, daß der Antikörper- nachweis, nicht zuletzt auch we- gen seiner einfachen Durchführ- barkeit, grundsätzlich erstrebens- wert ist. Es gibt jedoch Infektio- nen, bei welchen eine Antikörper- suche im Serum keine Antwort auf die Frage geben kann, ob eine akute, behandlungsbedürftige In- fektion mit dem gesuchten Erre- ger vorliegt. Hierzu gehört die uro- genitale, lokalisierte Chlamydien- infektion, aus Gründen, wie ich sie im Kapitel „Antikörpernachweis"

ausgeführt habe. Analog verhält es sich mit der unkomplizierten Gonokokken- oder Mykoplasmen- infektion.

Da bei diesen Infektionen der Nachweis spezifischer Antikörper nicht gleichbedeutend mit einer manifesten Infektion ist und Anti- körper umgekehrt auch fehlen können, läßt sich serologisch ein falsch positiver oder falsch negati- ver Erregernachweis nicht aus- schließen. Bewußt bin ich im Rah- men meines Übersichtsaufsatzes nicht auf den Nachweis spezifi- scher IgA-Antikörper gegen Chla- mydien eingegangen, denn über deren Wertigkeit besteht noch we- nig Klarheit.

Dr. med. Thomas Krech Institut für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Universität Düsseldorf Moorenstraße 5

4000 Düsseldorf 1

1630 (74) Heft 22 vom 28. Mai 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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