B E R U F
UNFALLVERSICHERUNG
Auch Schutz bei Auslandseinsätzen
Die Verwaltungs-Berufsgenossen- schaft (VBG) weist darauf hin, dass der gesetzliche Unfallversicherungs- schutz auch für Arbeitnehmer gilt, die im Ausland tätig werden. Grund- sätzlich seien alle unternehmensbe- zogenen Tätigkeiten sowie die da- mit zusammenhängenden Wege ge- setzlich unfallversichert. Unter be- stimmten Umständen könne sich der Versicherungsschutz im Aus- land auch auf die Freizeit oder pri- vate Tätigkeiten erstrecken: „Wer sich beruflich bedingt in einem Kri- sen- oder Kriegsgebiet aufhält und somit allein aufgrund seines Aufent- halts dort besonderen Gefahren aus- gesetzt ist, denen er sich nicht ent- ziehen kann, ist gegen die Folgen von Gewalttaten auch außerhalb der
Arbeitszeit versichert“, erläutert Daniela Dalhoff, VBG. Gleiches gilt auch bei Infektionen etwa mit Mala- ria beim beruflich bedingten Auf- enthalt in einem Infektionsgebiet.
Voraussetzung für den Versiche- rungsschutz ist neben einem beste- henden inländischen Arbeitsverhält- nis, dass der Aufenthalt zeitlich be-
fristet ist. Für längere, unbefristete Auslandseinsätze oder Mitarbeiter, die ausschließlich für einen Einsatz im Ausland eingesetzt werden, kann eine gesonderte Auslandsunfallver- sicherung abgeschlossen werden.
Weitere Informationen im Internet:
www.vbg.de/versicherungsschutz, Auslandsunfallversicherung. WZ
Ein Leitlinienglossar hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) in Zusammen- arbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissen- schaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erstellt.
Das Glossar enthält derzeit Erklärungen zu mehr als 200 Begriffen. Es umfasst den Erstel- lungsprozess und Lebenszyklus von Leitlinien, spezielle Begriffe der evidenzbasierten Medizin
und Erläuterungen zu Organisationen, die sich mit der Leitlinienerstellung, Verbreitung und Implementierung beschäftigen. Wer Fragen zu Leitlinien hat, einen neuen Glossarbegriff vorschlagen oder einen vorhandenen Begriff kommentieren möchte, dem steht ein Online- formular zur Verfügung.
Das Leitlinienglossar ist im Internet abrufbar unter: www.versorgungsleitlinien.de/glossar. hil