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b bei einer Gegenleistung für den Grundstückerwerb ab 400‘000 bis 800‘000 Franken: 1,6 Prozent Art

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Aktie "b bei einer Gegenleistung für den Grundstückerwerb ab 400‘000 bis 800‘000 Franken: 1,6 Prozent Art"

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JGK 19 2013.0601

Abänderungsanträge Version 1 2. September 2013 / hud

Gegenvorschlag zur Initiative "Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer" Gesetz betreffend die Handände- rungssteuer (HG) (Änderung), 2. Lesung

EVP, Löffel Neuer Gegenvorschlag:

Der heutige Einheitssteuersatz von 1,8 Prozent wird wie folgt durch einen progressiven Steuersatz ersetzt:

bis CHF 400'000: 1,2 Prozent

CHF 400'000 bis CHF 800'000: 1,6 Prozent CHF 800'000 bis CHF 1'600'000: 2,0 Prozent über CHF 1'600'000: 2,4 Prozent Gesetz betreffend die Handänderungssteuer (HG)

Die Handänderungssteuer beträgt

Art. 11 Abs. 1 Bst. a bei einer Gegenleistung für den Grundstückerwerb von bis zu 400‘000 Franken: 1,2 Prozent

Art. 11 Abs. 1 Bst. b bei einer Gegenleistung für den Grundstückerwerb ab 400‘000 bis 800‘000 Franken: 1,6 Prozent

Art. 11 Abs. 1 Bst. c bei einer Gegenleistung für den Grundstückerwerb ab 800‘000 bis 1‘600‘000 Franken: 2,0 Prozent

Art. 11 Abs. 1 Bst. d bei einer Gegenleistung für den Grundstückerwerb ab 1‘600‘000 Franken: 2,4 Prozent

Referenzen

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