Langzeiturlaub
Besser melden
Wer dem Winter entfliehen will und für längere Zeit in ferne Sonnenländer zieht, sollte auch an seine Hausrat- beziehungs- weise Wohngebäudeversiche- rung denken. Denn bleiben Haus oder Wohnung für längere Zeit unbewohnt, kann dies Aus- wirkungen auf den Versiche- rungsschutz haben. Sobald die
Wohnung oder das Haus länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, wertet das die Hausratversiche- rung als Gefahrenerhöhung.
Tipp: Wer einen Langzeitur- laub plant, sollte sich rechtzeitig mit seiner Versicherung in Ver- bindung setzen und ihr mittei- len, dass das Haus oder die Wohnung für längere Zeit nicht benutzt werden. Die Versiche- rung kann dann entscheiden, ob sie das erhöhte Risiko gegen ei- nen Risikozuschlag versichert oder den Vertrag kündigt – was allerdings recht selten vor- kommt. Wer die Gesellschaft nicht vorher informiert, dem kann die Versicherung eine Vertragsverletzung vorwerfen und im Schadenfall die Zahlung verweigern. Lilo Blunck, Ge- schäftsführerin des Bundes der Versicherten, betont: „Es kann Langzeiturlaubern leicht teuer zu stehen kommen, wenn Die- be Haus oder Wohnung heim- gesucht haben oder ein Wasser- rohrbruch Wände, Decken, Fußböden und die komplette Einrichtung beschädigt hat.“rco
Lebensversicherung
Rückkaufswert kaum bekannt
Der Rückkaufswert einer Ver- sicherung wird nach versiche- rungsmathematischen Grund- sätzen berechnet und stellt ei- nen Zeitwert dar. In den ersten Jahren erreicht der Rückkaufs- wert meist nicht die eingezahl- ten Beiträge, weil diese zunächst um Abschlusskosten, Risikoprä- mien und Stornoabzug redu- ziert werden. Diese Verteilung der Kosten nach einem Verfah- ren des Mathematikers Zillmer bot in der Vergangenheit immer wieder Anlass für Klagen von Versicherungsnehmern gegen Versicherungen, weil dieses Ver- fahren offenbar nicht ausrei- chend offen gelegt wurde und die Versicherungsnehmer die geringen Rückkaufswerte bean- standeten.
In mehreren Urteilen im Laufe des Jahres 2005 vertraten die Gerichte den Standpunkt, dass diese Kosten gegenüber dem Kunden zwingend offen gelegt werden müssen und nicht als Geschäftsgeheimnis deklariert werden dürfen. Das Landgericht Hildesheim werte- te die Zillmerung darüber hin- aus sogar als „nicht interessen- gerecht“ und verurteilte eine Versicherung zur Zahlung ei- nes höheren Rückkaufswerts (Az.: 1 S 3/03). rco
Kfz-Versicherung
Falscher Sprit kostet Schutz
Wird durch Tanken des falschen Kraftstoffs der Motor eines Autos beschädigt, verliert der Halter seinen Versicherungsschutz. Der Ehemann einer Versicherten füllte versehentlich Benzin statt Die- sel in den Tank, wodurch der Motor beschädigt wurde. Die Halte- rin wollte den Schaden in Höhe von 4 400 Euro von ihrer Versi- cherung ersetzt bekommen. Die Klage wurde abgewiesen, weil es sich nicht um einen Unfallschaden, sondern um einen nicht versi- cherten Betriebsschaden handele (Az.: IV ZR 322/02 BGH). rco Versicherungen