A 1378 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 27–28|
8. Juli 2013 positionen gelangt sind, darf aberauch infrage gestellt werden.
Dr. Reinhard Kennemann, 45327 Essen
KORRUPTION
Zur Korruptionsbe- kämpfung werden Regelungen im Strafgesetzbuch oder im Sozialrecht erwogen (DÄ 17/
2013: „Korruption im Gesundheitswesen: Auf dem Spiel steht das Vertrauen“ von Heike Korzilius und DÄ 15/2013: „Bestechlichkeit wird eine Straftat“ von Falk Osterloh).
Eine Kampagne
Minister Bahr ist auf dem besten Wege, mit der unbesonnenen blind- wütigen Antikorruptionskampagne die letzten Sympathien zu zerstö- ren, die sein FDP-Team noch übrig gelassen hat. Auf der einen Seite wird das hohe Lied des Wettbe- werbs gesungen, auf der anderen Seite sollen typische Wettbewerbs- inhalte wie Werbung, Provision und begünstigte Kooperation in der GKV unter Gefängnisstrafe gestellt werden. Die Grenze zwischen Ko- operation und Korruption ist flie- ßend und sehr vom Standpunkt des jeweiligen Betrachters abhängig.
Gerichte das im Einzelfall entschei- den zu lassen, bedeutet eine weitere Diskriminierung, Verunsicherung und Entmündigung ärztlichen Han- delns. Es muss doch noch erlaubt sein, für seriöse Sondertätigkeit als Consultant, Prüfarzt und Referent honoriert zu werden. Das hat mit Bestechlichkeit nichts zu tun. Oder ist das etwa bei Politikern anders?
Nein, so ist ein Bundestagswahl- kampf nicht zu gewinnen!
Dr. med. Wolfgang Abenhardt, 80335 München
Wer sich Zeit lässt
„Der Straftatbestand sei erforder- lich, weil die bestehenden straf-, disziplinar- und berufsrechtlichen Regelungen nicht ausreichten, kor- ruptive . . . zu verhindern.“ Genauso verhält es sich mit der Abgeordne- tenbestechung – hier lassen sich die
Abgeordneten aber mit der Geset- zesänderung ordentlich Zeit. Ob- wohl „es sich nur um wenige Fälle handelt“, muss die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen noch in die- ser Legislaturperiode durchgeboxt werden. Die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (http://de.wikipedia.org/wiki/UN- Konvention_gegen_Korruption) dauert dagegen schon zehn Jahre!
http://www.ftd.de/politik/deutsch land/:abgeordnetenbestechung-wa rum-schwarz-gelb-das-korruptions abkommen-bremst/70074193.html.
Dr. med. Siegfried Zieroth, 66128 Saarbrücken
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Z k R S o e 2 imGesundheitswese
MEDIK ATION
Die Wissensplatt- form Netdosis stellt qualitätsgesicherte Behandlungsemp- fehlungen zur Medi- kation von Kindern bereit (DÄ 13/2013:
„Medikation bei Kindern: Mehr Sicher- heit für Ärzte und Eltern“ von Heike E.
Krüger-Brand).
Wertvolle Hilfe
Ein wirklich interessantes Projekt, das den so wichtigen, fachlichen Austausch gerade in dem heiklen Gebiet off-label use bei Kindern fördert. Netdosis ist eine wertvolle Hilfe, insbesondere für die Therapie mit Antibiotika in Klinik und Pra- xis. Eine ideale Ergänzung für den Bereich der pädiatrischen Notfall- versorgung ist das Kindersicher- System, bestehend aus farbkodier- tem Maßband und Büchlein mit Notfalldosierungen sowie Angaben zur passenden Ausrüstung. Bei un- bekanntem Alter und Körperge- wicht hilft die längenbasierte Ein- teilung in die Broselow-Farbzonen, das Gewicht einzuschätzen, um das von Ihnen vorgestellte Netdosis- System sicher anzuwenden. Dazu eignet sich die bunte Wandtafel für Klinik oder Praxis ebenso, wie das Kinder-Maßband. Infos dazu unter www.kindersicher.me.
Thomas Oliver Zugck, Westküstenklinikum Heide, 25746 Heide
O
D f q B f k b Medikationbei Kind
Die AOK hat ihre Pflegenavigato- ren im Internet mit erweiterten Sor- tierfunktionen ausgestattet. Die Nutzer können gezielt nach Quali- tätskriterien suchen, die ihnen wichtig sind: Bei Pflegeheimen sind es 82, bei Pflegediensten 64.
Dadurch bieten die Navigatoren noch mehr Transparenz und ermög- lichen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, noch zielgerichteter nach einem geeigneten Pflegedienst oder Pflegeheim zu suchen.
Bislang war es möglich, Pflege- heime und -dienste nach der Ent- fernung vom Wohnort und der Ge- samtnote der Qualitätsprüfung zu sortieren. Künftig können Versi- cherte die Rubrik „Erweiterte Su- che“ anklicken und die Einrich- tungen zusätzlich nach der Note aus dem Transparenzbericht für bestimmte Qualitätsbereiche oder eines Einzelkriteriums sortieren.
Bei Pflegeheimen sind das etwa die Bereiche „Pflege und medizi- nische Versorgung“ sowie „Um- gang mit demenzkranken Bewoh- nern“, bei Pflegediensten unter an- derem die Bereiche „ärztlich ver- ordnete pflegerische Leistungen“
sowie „Dienst leistung und Organi- sation“. Darüber hinaus können sich die Nutzer Noten für zahlrei- che Einzelkriterien anzeigen las- sen. Damit erfahren sie, wie es in den Einrichtungen beispielswei- se um die Sturz- oder Dekubitus- AOK-PFLEGENAVIGATOREN
Zielgerichtete Suche nach vielen Kriterien
Foto: picture alliance
B R I E F E / M E D I E N
prophylaxe oder um die Hygiene bestellt ist.
Neu ist auch eine visuelle Sor- tierfunktion: Wollen sich Nutzer etwa zwei Pflegeheime genauer an- sehen, können sie auf „Merken“
klicken – dann stellt der Navigator sämtliche Angaben zu beiden Ein- richtungen direkt nebeneinander.
Das schafft mehr Übersichtlichkeit und erleichtert es Pflegebedürfti- gen und ihren Angehörigen, Ein- richtungen direkt miteinander zu
vergleichen. EB
Warum es nicht darauf ankommt, wie groß und dick ein Penis ist, war - um die Vorhaut kein überflüssiger Körperteil ist, wie man sie bewahrt und wie man Krankheiten vorbeugt – das erklärt die Broschüre „Mann, oh Mann :-( – Das geht unter die Gürtellinie“, die der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) entwickelt hat.
Eltern und ihre Söhne finden hier Antworten auf Fragen zur Pe- nisgesundheit. Sachlich, übersicht- lich und in einfacher Sprache wer- den Aufbau und Funkti- on des wichtigen Körper- teils erklärt; zugleich wird die Diskussion um die Be - schneidung auf eine wis- senschaftlich fundierte Ebe- ne gestellt. Eltern und ihre Söhne können dem bvkj zufolge nach der Lektüre gut aufgeklärt entschei- den, ob sie einen „medi - zinisch nicht gerechtfer- tigten und im wahrsten Sinne des Wortes einschnei- denden Eingriff“ befür - worten.
Die kostenfreie Broschüre steht zum Herunterladen auf der Website www.Kinderaerzte-im-Netz.de zur Verfügung. Institutionen können die Broschüre per E-Mail unter bvkjservicegmbh@uminfo.de be- stellen (Schutzgebühr: 25 Stück: 14 Euro, 50 Stück: 26 Euro, 100 Stück:
48 Euro). EB
INFOBROSCHÜRE
Penisgesundheit:
Mann, oh Mann :-(
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