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Archiv "Arzneimittel- Transparenzkommission in Bonn konstituiert" (28.07.1977)

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(1)

Die Information:

Bericht und Meinung

Verurteilung des AOK-Verbands

setzliche oder vertragliche Vor- schriften des Kassenarztrechts be- kanntgeworden sind, die in dem in Rede stehenden Fall verletzt worden wären.

Der bayerische AOK-Verband ließ nun unmittelbar nach der Beru- fungsverhandlung, ohne die schrift- liche Zustellung der Entscheidung durch den unparteiischen Beru- fungsausschuß-Vorsitzenden, Ober- sozialgerichtsrat a. D. Wolfgang Ferst, überhaupt erst abzuwarten, verlauten, daß er jetzt Klage beim Sozialgericht erheben werde. Das Schauspiel, das der AOK-Verband noch am Tage der Berufungsver- handlung mit seiner Presse-Erklä- rung aufgeführt hat, müßte auch den allerletzten mitdenkenden Leser da- von überzeugen, daß die AOK-K:am- pagne tatsächlich keinerlei sach- liche Basis hat und daß man wirklich nur von einem politischen Amoklauf einer Handvoll AOK-Funktionäre sprechen kann.

Zum Beweis:

Noch in Presse-Erklärungen vom 28.

Februar und vom 7. April 1977 hatte der AOK-Verband deutlich gemacht, daß er seine Hoffnungen mindestens in den Berufungsausschuß setzt. So beschrieb er damals, relativ sach- lich, das von ihm ausdrücklich als

„verfassungsmäßig legitim" be- zeichnete „Kassenzulassungsent- ziehungsverfahren":

„a) Die Anträge sind an den Zulas- sungsausschuß gerichtet; er besteht aus

3 Vertretern der Ärzte und 3 Vertretern der Krankenkassen.

Bei einem Stimmenverhältnis von 3:3 gilt ein Antrag als abgelehnt. Da Antragsteller die Landesverbände der Krankenkassen sind, kann ihr Antrag durch ein einheitliches Vo- tum der Vertreter der Kassenärztli- chen Vereinigung Bayerns abge- lehnt werden.

b) Gegen den Entscheid des Zulas- sungsausschusses ist für alle am Verfahren Beteiligten Widerspruch

zum Berufungsausschuß zulässig.

Er besteht aus

dem zum Richteramt befähigten, un- parteiischen Vorsitzenden,

3 Vertretern der Ärzte,

3 Vertretern der Krankenkassen.

Durch diese Zusammensetzung ist eine Mehrheitsentscheidung ge- währleistet." (sic!)

Hatte der AOK-Verband also offen- sichtlich die Ablehnung seines An- trags in der ersten Instanz erwartet, so brachte ihn die von ihm in der Berufungsverhandlung anvisierte

„Mehrheitsentscheidung", wohl weil sie von ihm unerwartet gegen ihn erging, ebenso offensichtlich um jede Kontenance! In seiner Presse- Erklärung warf der AOK-Verband dem Berufungsausschuß und damit auch dem vorsitzenden Richter nicht nur eine Verletzung des Grundgesetzes, sondern auch an- sonsten rechtswidriges Handeln vor und unterstellte gar Begünstigung des Betroffenen. Ein unerhörter Vor- gang, der auch vom Recht jedes Bürgers auf „Urteilsschelte" nicht mehr gedeckt wird und der eine au- ßerhalb jedes vernünftigen Verhal- tens und Handelns zu diagnostizie- rende Geisteshaltung der bayeri- schen AOK-Spitzen offenbart. Im letzten Absatz seiner Verlautbarung ließ der AOK-Verband indirekt sogar erkennen, daß er selbst mit seiner Niederlage auch vor dem Sozialge- richt rechnet, aber in erster Linie danach fiebert, seine Anwürfe (er- neut) „der Öffentlichkeit" vorführen zu können, als sei nicht schon bis- her jeder Anwurf aus dem Münchner AOK-Verband gleich auf den Redak- tionstischen gelandet und von den

Rotationen verbreitet worden.

Wenige Tage nach dieser dekuvrie- renden Presseverlautbarung des AOK-Verbandes wurde durch Veröf- fentlichungen einer süddeutschen Zeitung und einer norddeutschen Zeitschrift deutlich, warum der AOK- Verband die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzten Grenzen in der Presseverlautbarung vom 13. Juli so blindwütig über- schritt.

Der Berufungsausschuß für Ärzte/

Bayern hat nämlich den AOK-An- trag mit 5 zu 2 Stimmen abgelehnt,

wie man sich in den Wandelgängen des Münchner Maximilianeums, des Sitzes des Bayerischen Landtages, ganz offen erzählte. Und dieses Ab- stimmungsergebnis erlaubt nun Rückschlüsse, die das ganze Aus- maß der Unsachlichkeit, um nicht zu sagen: Scheinheiligkeit, der AOK- Argumentation erhellen:

Zeitungsmeldungen (u. a. „Die Welt") zufolge, hatte bereits in der ersten Instanz der Zulassungsaus- schuß mit 4 zu 2 Stimmen gegen den AOK-Verband entschieden. Das be- deutete bei einer Besetzung des Ausschusses mit 3 ärztlichen Vertre- tern (darunter einem Nicht-Kassen- arzt!) und 3 Kassenvertretern, daß jedenfalls ein Kassenvertreter sich nicht weisungsgebunden fühlte, wie es der antragstellende AOK-Verband

— siehe eingangs seine eigene Erläu- terung des Verfahrens — wohl gerne gewollt hätte.

Das noch deutlichere Abstimmungs- ergebnis von 5 zu 2 im Berufungs- ausschuß macht jetzt offenkundig, daß überhaupt nur die beiden AOK- Vertreter im Berufungsausschuß für den AOK-Antrag — also für ihren ei- genen Antrag! — gestimmt haben.

Wohl aus der gleichen Quelle, die auch bisher schon jene nord- deutsche Zeitschrift mit Anti-Sewe- ring-Meldungen versorgt hatte, war

— wieder unter Bruch der Schweige- pflicht — am 18. Juli zu erfahren, daß die Vertreterin der Bayerischen In- nungskrankenkasse im Berufungs- ausschuß nicht mit den beiden AOK- Vertretern gestimmt hat. Demzufol- ge hat also auch der Unparteiische, der vorsitzende Richter, gegen den AOK-Antrag gestimmt.

Bedenkt man, daß die beiden AOK- Stimmen im Berufungsausschuß den Herren Sitzmann und Eichinger gehören, deren AOK-Verband selbst den Antrag gestellt hatte, dann wird transparent, weshalb dieselben Leute in ihrer Presseverlautbarung überschäumten: ihre Stimmen ge- gen Sewering mögen, als „Minder- heitsvotum", juristisch noch mitzäh- len, moralisch sind sie wertlos. DÄ

1896 Heft 30 vom 28. Juli 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Arzneimittel-

Transparenzkommission in Bonn konstituiert

Zu ihrer ersten Sitzung trat am 6. Juli in Bonn die vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundes- wirtschafts- und Bundesarbeitsmini- sterium berufene unabhängige Sachverständigenkommission zu- sammen, die Übersichten (Transpa- renzlisten) für die auf dem Markt be- findlichen Arzneimittel erstellen soll.

Die Bildung dieser Transparenz- kommission war bereits in den im Oktober 1975 von der Bundesregie- rung beschlossenen Eckwerten zur Neuordnung des Arzneimittelmark- tes vorgesehen worden.

Der Kommission gehören 13 Sach- verständige an, darunter vier Vertre- ter der Ärzteschaft, vier Vertreter der Krankenversicherungen (drei der gesetzlichen, einer der privaten Krankenversicherung), drei der Arz- neimittelhersteller, einer der Apo- thekerschaft und einer der Verbrau- cher. Die Kommissionsmitglieder und Stellvertreter wurden für vier Jahre berufen. Zum Vorsitzenden wurde Professor Dr. med. Wolfgang Dölle, Universitätsklinik Tübingen, gewählt. Stellvertreter ist der Ge- schäftsführer des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen, Hans Töns.

Die Kommission hat nach Maßgabe der Eckwerte-Beschlüsse der Bun- desregierung die Aufgabe, eine pharmakologisch-therapeutische und preisliche Transparenz für alle wesentlichen apothekenpflichtigen Fertigarzneimittel zu erstellen. Da- bei sind diese nach Indikationen in Übersichten geordnet zusammenzu- stellen, die die wirksamen Bestand- teile der Arzneimittel, ihre Wirkun- gen und Nebenwirkungen sowie den jeweils aktuellen Preis ausweisen.

Die Übersichten sollen im Bundes- anzeiger veröffentlicht werden, so daß sie die Marktpartner sowie die Kassenärzte im Rahmen ihrer Aufga- ben verwerten können.

Die Geschäftsführung der Transpa- renzkommission ist beim Bundesge-

sundheitsamt in Berlin; sie wird zu- nächst mit drei wissenschaftlichen und sieben technischen Mitarbei- tern ausgestattet. Bereits im näch- sten Jahr soll die Zahl der Mitarbei- ter auf siebzehn aufgestockt werden.

Angesichts der Fülle der anzustel- lenden Vergleiche wurde der Kom- mission von der Bundesregierung aufgetragen, zunächst schwer- punktmäßig Arzneimittel von beson- derer wirtschaftlicher Bedeutung übersichtlich zu erfassen. Anhalts- punkte dafür sollen die Umsatzzah- len der Pharmahersteller liefern. Das Bundesministerium für Jugend, Fa- milie und Gesundheit ist in den Ver- handlungen mit der pharmazeuti- schen Industrie bestrebt, daß die Hersteller ihre Umsätze der Zulas- sungsstelle bekanntgeben.

Die von der Kommission zu erarbei- tenden Übersichten sollen dann für die kassenärztliche Verordnung ver- bindlich werden, wenn der Bundes- ausschuß von Ärzten und Kranken- kassen eine entsprechende Richtli- nie verabschiedet hat.

Wie Staatssekretär Professor Dr.

Hans Georg Wolters erklärte, liegen die Schwerpunkte der Kommission bei der Erfassung der Psychophar- maka, der Antidiabetika, den Präpa- raten gegen Bluthochdruck, für Herz- und Kreislauferkrankungen sowie den Antibiotika. Die Kommis- sion soll für diese Bereiche zunächst Teilü bersichten zusammenstellen, um möglichst rasch die Arzneimittel von besonderer wirtschaftlicher Be- deutung zu erfassen. Insgesamt rechnet das zuständige Ministerium, daß es mindestens ein Jahr dauern dürfte, bis das jetzt gebildete Gre- mium erste Teilergebnisse vorlegen kann.

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentli- chung von Übersichten der Transpa- renzkommission und ihrem Wirk- samwerden sollen den Interpretatio- nen Staatssekretär Professor Wol- ters' zufolge Transparenzlisten gel- ten, die der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen nach dem am 1. Juli in Kraft getretenen soge-

nannten „Krankenversicherungs- Kostendämpfungsgesetz" (KVKG) gemäß § 368 p Absatz 1 der Reichs- versicherungsordnung (RVO) vorzu- legen hat. Auch diese Transparenzli- sten sollen die Arznei- und Heilmittel so zusammenstellen, daß der Kas- senarzt Preisvergleiche anstellen und die jeweils therapiegerechte Verordnungsmenge leicht auswäh- len kann.

Trotz der Erklärungen von Staatsse- kretär Wolters ist gegenwärtig noch ungeklärt, ob der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen das gleiche tun soll wie die jetzt instal- lierte Transparenzkommission oder etwa davon abweichende Aufgaben hat. Es käme jedenfalls einer Miß- achtung der Arbeit des Bundesaus- schusses gleich, wenn dieser eine

„vorläufige" Arzneimittel-Transpa- renzliste erarbeiten sollte, die dann, wenn die Transparenzkommission

„so weit ist", wieder abgelöst wird.

Im einzelnen setzt sich die jetzt ein- gesetzte Kommission aus folgenden Mitgliedern zusammen: Als Vertreter der gesetzlichen Krankenversiche- rung: Hans Töns, Bonn; Prof. Dr.

med. Ulrich Schwabe, Hannover;

Vertrauensapothekerin Ingeborg Merkel, Frankfurt; als Vertreter der privaten Krankenversicherung: Dr.

med. Werner Flimm, Köln.

Die ärztliche Seite wird vertreten durch Prof. Dr. med. Wolfgang Dölle (Vorsitzender), Tübingen, Prof. Dr.

med. Helmut Krewitz, Berlin; Prof.

Dr. med. Walter Kreienberg, Kaisers- lautern, und Privatdozent Dr. med.

Gerhard Kienle, Herdecke, als Arzt für Naturheilverfahren.

Für die Arzneimittelindustrie wurden benannt: Prof. Dr. Rudolf Kopf, Le- verkusen, Dr. Klaus-Eberhard Haase, München, sowie Dipl.-Polito- loge Karl-Friedrich Reiniger, Frank- furt. Die Apothekerschaft ist vom Vorsitzenden der Arzneimittelkom- mission der Deutschen Apotheker, Heinz Glück, Frankfurt, vertreten.

Die Verbraucherorganisationen ent- sandten den Berliner Arzt und Her- ausgeber des „Arzneimitteltele- gramms" Dr. Ulrich Möbius. Wi/DÄ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 30 vom 28. Juli 1977 1897

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