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Archiv "Dritte Kurzzeitklinik für Medikamenten- und Alkoholabhängige" (26.08.1976)

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Die Information:

Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

richteten Krankenhaus verbleiben muß, sei vorsorglich auf die Be- kanntgabe des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer über die „Versorgung von Quer- schnittgelähmten" hingewiesen (veröffentlicht in DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 19 und 20/

1973), die Angaben über die Verhü- tung von Komplikationen in der Akut- und Frühphase enthält. EB

Alternativentwürfe für Transplantations-

und Sektionsgesetz

Der jetzt vorliegende Bericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung einer gesetzlichen Regelung der Transplantation und Sektion faßt die Beratungen auf- grund der Stellungnahmen zum Re- ferentenentwurf eines Transplan- tationsgesetzes des Bundesmini- sterium's der Justiz vom 29. August 1975 zusammen und schließt mit dem Vorschlag zweier als Straf- rechtsänderungsgesetzentwürfe be- zeichneter Alternativentwürfe zur Regelung dieser Materie ab.

Die Mehrheit der Bund-Länder-Ar- beitsgruppe will es angesichts der Notwendigkeit, Transplantationen zur Rettung von Menschenleben oder zur Behandlung mit schwer- wiegender Krankheiten durchzu- führen, dem einzelnen Bürger zu- muten, einen etwaigen Wider- spruch gegen eine Tran'splantat- entnahme noch zu Lebzeiten schriftlich kundzutun und die Er- klärung seinem Personalausweis oder Paß in einer ihm geeignet er- scheinenden Weise beizufügen.

Der Arzt soll bei dieser sogenann- ten Widerspruchslösung grundsätz- lich nur verpflichtet sein, sich vor Beginn einer Explantation zu ver- gewissern, daß den entsprechen- den Ausweispapieren des Verstor- benen keine Widerspruchserklä- rung beigelegen hat. Dieses Lö- sungsmodell geht davon aus, daß die Bevölkerung vor Inkrafttreten eines derartigen Gesetzes durch breite Öffentlichkeitsarbeit davon

zu informieren ist, daß jedermann mit einer Entnahme von Transplan- taten aus seinem Leichnam rech- nen müsse, sofern er nicht einen entgegenstehenden Willen in genü- gender Weise zum Ausdruck ge- bracht hat.

Im Gegensatz hierzu will die von der Minderheit der Bund-Länder- Arbeitsgruppe vertretene soge- nannte Informationslösung den An- gehörigen vor Beginn der Explan- tation ein gewisSes Mitsprache- recht einräumen. Auch sie geht da- von aus, daß es einer Einwilli- gungserklärung des Transplantat- spenders nicht bedürfen solle.

Liegt eine ausdrückliche Einwilli- gungserklärung von ihm nicht vor, so soll es für die Zulässigkeit einer Explantation au'sr'eichen, daß der nächste Angehörige seine Einwilli- gung erteilt. Liegt auch dessen ausdrückliche Einwilligung nicht vor, so greift eine Widerspruchslö- sung Platz, die einerseits den Re- gelungsgehalt der schon skizzier- ten Widerspruchslösung über- nimmt, die andererseits aber dieser Lösung gegenüber eine gewisse Einschränkung bringt, indem sie ausdrücklich verlangt, daß zumin- dest einer aus dem Kreise der nächsten Angehörigen von der be- absichtigten Explantation in Kennt- nis gesetzt wird. WZ/CK

Beske fordert erneut mehr Kompetenzen für das

Gesundheitsressort

Die Kostenentwicklung im Gesund- heitswesen gebiete dringend die Zusammenlegung aller für die Steuerung der Kosten bedeutsa- men Bereiche des Gesundheitswe- sens in einem Bundesgesundheits- ministerium, erklärte der Vorsitzen- de des Bundesfachausschusses für Gesundheitspolitik der CDU, Pro- fessor Dr. med. Fritz Beske, auf ei- ner Veranstaltung des Gesund- heitspolitischen Arbeitskreises der CSU in Nürnberg. Ein solches, mit erheblich erweiterten Kompeten-

zen ausgestattetes Gesundheits- ressort soll nach den Vorstellun- gen von Beske mit Beginn der neu- en Legislaturperiode geschaffen werden. Der Kieler Staatssekretär forderte auf der CSU-Veranstaltung erneut, auch die gesetzliche Kran- kenversicherung, die heute beim Bundesarbeitsminister ressortiert, im Bundesgesundheitsministerium zu verankern. EB

Dritte Kurzzeitklinik für Medikamenten- und Alkoholabhängige

Im Ortsteil Fredeburg der Stadt Schwallenberg im Hochsauerland hat die Gesellschaft für psychoso- matische Therapie ihr „Rehabilita- tionszentrum Fredeburg" für Medi- kamenten- und Alkoholabhängige eröffnet. Die Gesellschaft betreibt seit Frühjahr 1974 die Klinik in Bad Tönisstein, seit Januar 1975 eine zweite in Daun in der Eifel. Im Re- habilitationszentrum Fredeburg der GPT beträgt der tägliche Pflege- satz zur Zeit 87 DM. Die Einrich- tung enthält 262 Therapieplätze.

Aus therapeutischen Gründen gibt es nur Zweibettzimmer mit jeweils eigener Naßzelle und Balkon. Die Aufnahmestation hat 20 Betten und bietet alle Möglichkeiten der für den Patientenkreis gegebenenfalls not- wendigen Intensivbehandlung.

Zwei Drittel des umbauten Raumes in Fredeburg enthalten Therapie-, Arbeits-, Gemeinschafts- und Ver- sorgungsflächen einschließlich der Einrichtung für Gymnastik, Schwimmbad, Sauna, Kegelbahn, Werkräume und Cafeteria. Das In- vestitionsvolumen betrug 19 Millio- nen DM; das ergibt 67 500 DM je Therapieplatz. 47 Mitarbeiter sind im medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Bereich tätig.

Man hofft, daß jährlich etwa 1000 Patienten gegen die Folgen von Al- kohol- und Medikamentenmiß- brauch mit Erfolg behandelt wer- den können. Die Behandlungsdau- er liegt zwischen sechs Wochen und vier Monaten. ZZ

2196 Heft 35 vom 26. August 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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