Versicherungsfall oder Lei- stungsfall, erläutert. Im Ka- pitel Materielles Sozialrecht werden die einzelnen Sozial- leistungsgesetze vom SGB I (Allgemeiner Teil) bis SGB XI (Gesetzliche Pflegeversi- cherung) vorgestellt. Die so- zialmedizinische Begutach- tung wird in einem eigenen Kapitel behandelt. Hier wer- den die Rechte und Pflichten des ärztlichen Sachverständi- gen beschrieben und einzel- ne Aspekte der Begutach- tung spezieller Rechtsfragen vertieft.
Das Ziel des Autors, die um- fangreiche und schwere Mate- rie in einer auch für Nichtju- risten verständlichen Sprache darzustellen und zu erläutern, ist gelungen. Das Werk bietet eine kompakte und umfas- sende Information über alle bedeutsamen sozialrechtli- chen Fragen. Barbara Berner
Sozialgeschichte
Brüche und Kontinuitäten
Wolfgang Woelk, Jörg Vögele (Hrsg.): Geschichte der Gesund- heitspolitik in Deutschland.Von der Weimarer Republik bis in die Frühgeschichte der „doppelten Staatsgründung“. Duncker &
Humblot, Berlin, 2002, 438 Seiten, 49,80 A
In Waiblingen bei Stuttgart sollte noch 1948 ein Gehörlo- ser auf Grundlage des „Geset- zes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zwangssterili- siert werden. Der Eingriff wurde in letzter Minute ver- hindert. Offenbar hatte sich im zuständigen Gesundheits- amt noch nicht herumgespro- chen, dass man sich mittler- weile an neuen, von den Alli- ierten vorgegebenen Regeln zu orientieren hatte.
Einige Beiträge des Tagungsban- des beschäftigen sich neben sol- chen Brüchen auch mit Konti- nuitäten in der Gesundheitspo- litik beider deut- scher Staaten.
So zeigt W.
Woelk mit Blick auf die Gesund- heitspolitik in Nordrhein-West-
falen auf, warum das „Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ vom 3. Juli 1934 auch nach 1945 weiter Geltung hatte, wenn- gleich in einer purgierten Fassung (so gehörte fortan die „Erb- und Rassenpflege“
nicht mehr zu den Aufga- ben der Gesundheitsämter).
In dem Band werden die Gründe dafür genannt, war-
um das deutsche Gesundheitswe- sen nach 1945 ei- ne so starke fö- derale Prägung erhielt und war- um es bis heute so schwierig ist, die drei Teilsy- steme – ambulan- te und stationäre Versorgung sowie öffentlicher Ge- sundheitsdienst – miteinander zu ver- knüpfen. Gerade die Bei- träge, die sich mit der Ge- schichte der Gesundheitspo- litik in der Frühzeit der Bun- desrepublik und der DDR befassen, machen deutlich, dass die Anknüpfung an Gesundheitsfürsorgekonzepte der Weimarer Republik nur partiell und unter ideolo- gischen Vorbehalten statt- fand. Robert Jütte B Ü C H E R