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Archiv "Kinderschutz in Berlin: Eltern erinnern hilft" (23.07.2012)

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A 1480 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 29–30

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23. Juli 2012 Aberrationen zu identifizieren und

für klinische Studien zu rekrutieren.

OSP würden sich verpflichten, Pa- tienten für Studien (Phase I und II) des CCC auf Einschlusskriterien zu überprüfen, die entsprechenden mo- lekulargenetischen Untersuchungen vorzunehmen und geeignete Patien- ten für Studien vorzuschlagen oder sie an das CCC zu überweisen. Im Gegenzug könnten sich die CCC verpflichten, Patienten, die nicht für Studien geeignet sind und nicht in die Maximalversorgung fallen, an Schwerpunktpraxen zu über - weisen. Beide Netzwerkpartner soll- ten gemeinsam an Therapieoptimie- rungs-, Register- und Versorgungs- forschungsstudien teilnehmen.

Im Rahmen einer weitergehenden Kooperation könnten OSP, die über eine für Studien geeignete Struktur verfügen, Behandlungszentrum im Rahmen von CCC-Studien werden.

Dies würde erfordern, dass beide Partner, basierend auf den Leitlinien der Fachgesellschaften, weitgehend identisch bei allen Patienten vorge- hen. Diese würden davon im Sinne einer dokumentierten Qualitätssiche- rung profitieren. Gleichzeitig erhiel- ten sie Zugang zu innovativen Thera- piekonzepten. So entstünde ein Inno- vationsnetzwerk für Krebspatienten.

Wo liegen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung solcher Koope- rationen? Einmal müssen die Zu- satzleistungen der Netzwerkpartner finanziert werden. Die finanzielle Grundausstattung für die klinische Forschung der CCC muss zudem ausreichend sein. Das ist heute weit- gehend nicht der Fall. Hier sollten Zuschläge vorgesehen werden, um tragfähige Kooperationsstrukturen zu entwickeln oder Qualitätsindika- toren der Netzstrukturen zu fördern.

Wenn diese Netzstrukturen funk- tionieren, werden sie zur Verbesse- rung der Patientenversorgung bei- tragen. Dafür gibt es positive Bei- spiele, wie die jahrzehntelange Zu- sammenarbeit der onkologischen Schwerpunktpraxen und der univer- sitären Kliniken in den multizentri- schen Therapiestudien der Deut- schen Kompetenznetze für Leukä- mie und Lymphome zeigt.

Priv.-Doz. Dr. Stephan Schmitz, Prof. Dr. med. Michael Hallek

KINDERSCHUTZ IN BERLIN

Eltern erinnern hilft

Auch in der Hauptstadt werden Familien mittlerweile angeschrieben, wenn sie eine „U“ vergessen haben.

K

indervorsorge und Kinder- schutz in Berlin haben sich verbessert. Das schließen die Ver- antwortlichen zumindest aus einer ersten Auswertung der Arbeit der sogenannten Zentralen Stelle, die am Universitätsklinikum Charité angesiedelt ist.

Seit zwei Jahren melden die Kinderärztinnen und -ärzte in der Hauptstadt Berlin dorthin, wel- che Kinder in ihrer Praxis an den Früherkennungsuntersuchungen ab dem dritten Lebensmonat (U4) teil- genommen haben. Durch einen Abgleich mit den Daten des Mel- deregisters lässt sich dann feststel- len, welche Kinder noch nicht bei der jeweiligen Untersuchung wa- ren. Deren Eltern werden von der Zentralen Stelle angeschrieben.

Wird die „U“ nicht nachgeholt, in- formiert die Charité den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der dann beratend und aufsuchend tä- tig werden kann.

Höhere Teilnahmequoten bei der Vorsorge als zuvor

Durch die Kontrollen haben sich die Teilnahmequoten durchgängig erhöht: Im Vergleich der Jahre 2010 und 2011 beispielsweise zwischen 1,7 Prozent bei der U4 und 2,2 Pro- zent bei der U8, wie der Leiter der Zentralen Stelle, Dr. med. Oliver Blankenstein, erläuterte. In den ver- gangenen zwei Jahren liefen bei der Zentralen Stelle etwa 300 000 Rückmeldungen aus den Kinder- arztpraxen ein. Diese wiederum er- innerte in mehr als 140 000 Einla- dungen Eltern an die anstehende Vorsorge und benachrichtigte in knapp 70 000 Fällen die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste. In neun Fällen wurde eine Kindes- wohlgefährdung festgestellt.

Blankenstein verdeutlichte, dass man einen Teil der Eltern notge- drungen zu früh erinnert. Für die

„U“ wird immer ein Zeitraum ange- geben, innerhalb dessen das Kind beim Arzt vorgestellt werden soll.

Ist er abgelaufen, können Ärzte die Untersuchung nicht mehr abrech- nen. Deshalb erinnert die Zentrale Stelle relativ früh – auch Eltern al- so, die wenig später einen regulären U-Termin vereinbart haben.

Eltern erfahren eher von Hilfsangeboten in der Stadt

Dennoch: „Circa 12,5 Prozent der an die Kinder- und Jugendgesund- heitsdienste gemeldeten Fälle neh- men zusätzliche Beratungsleistun- gen in Anspruch. 4,6 Prozent der beratenen Familien werden danach von den regionalen Diensten weiter betreut“, so Blankenstein. „Gerade diese Familien konnten erst durch das neue Einladewesen erreicht werden.“ Seiner Erfahrung nach stehen bei ihnen häufig gar nicht di- rekt Fragen zur Kindergesundheit im Vordergrund. Durch die Erinne- rung kommen die Familien aber mit öffentlichen Stellen in Kontakt und erfahren von Hilfsangeboten unter- schiedlicher Art.

Berlin folgt mit der Zentralen Stelle dem Vorbild anderer Bundes- länder. Vorreiter eines solchen Ein- ladungsansatzes war das Saarland.

Andere Bundesländer verfuhren rasch ähnlich, so Brandenburg, Bre- men, Nordrhein-Westfalen, Rhein- land-Pfalz, Schleswig-Holstein. In einer Auswertung von deren ers- ten Erfahrungen, veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt Ende 2010, kamen die Autoren zu dem Schluss, Einladungs- und Meldeverfahren allein seien nicht geeignet, um gra- vierende Fälle von Kindeswohlge- fährdung lückenlos aufzudecken.

Durch die forcierten Arztkontakte könnten aber entscheidende Hin- weise auf Gefährdungen gegeben

werden.

Sabine Rieser

P O L I T I K

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