A 32 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 1–2|
7. Januar 2013 Ingo Marzi und Stefan Rose setzen sich in diesem Buch sehr gut strukturiert , umfassend und hoch- kompetent mit der Versorgung des polytraumatisierten Patienten aus- einander – vom Unfallort über die verschiedenen Stufen der klini- schen Versorgung bis hin zur reha- bilitativen Behandlung. Die Dar- stellung basiert dabei auf der stan-dardisierten, multidisziplinären und regional organisierten Behand- lungsform des Trauma-Netzwerkes DGU der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und be- rücksichtigt grundlegend die prakti- sche Umsetzung der aktuellen S3-Leitlinie Polytrauma der DGU.
Dabei spiegelt sich die Multidiszip- linarität der Polytraumabehandlung in der sehr detaillierten praxisnahen Darstellung der verschiedensten an der Traumaversorgung beteiligten Fachrichtungen wider.
Der Leser merkt bei jedem Satz und in jedem Kapitel, dass hier aus- nahmslos Beiträge durch Autoren geliefert wurden, die sowohl eine absolute klinische Nähe zum The- ma haben als auch den notwen - digen wissenschaftlichen-didakti- schen Hintergrund zur adäquaten Darstellung des Stoffes besitzen. So besticht das Werk neben der inhalt- lich fundierten Darstellung insbe- sondere durch zahlreiche farbige Abbildungen, tabellarische Darstel- lungen und einprägsame Organi- gramme. Das Buch stellt die The- matik in leicht lesbarer Weise und im angemessenen Umfang dar.
Axel von Bierbrauer POLYTRAUMA
Gut strukturiert und kompetent
Ingo Marzi, Stefan Rose:
Praxisbuch Polytrauma.
Vom Unfall bis zur Reha - bilitation. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln 2012, 369 Seiten, kartoniert, 99,95 Euro Instituten einer medizinischen Fa-
kultät zu finden, und es stellt sich die Frage, wie jemand ärztliche Denkweise und Kompetenz vermit- teln kann, der selbst kein Arzt ist.
Schon mit der Berufswahl entschei- det sich schließlich der künftige Na- turwissenschaftler gegen den Arzt- beruf und denkt vermutlich nicht daran, akademischer Lehrer von Medizinstudenten zu werden. Aber auch im späteren Berufsleben müs- sen Naturwissenschaftler niemals wie Ärzte denken, handeln und ent- scheiden. Sie kennen weder eine Arzt-Patienten-Beziehung noch die persönliche, medizinische und/oder haftungsrechtliche Verantwortung im klinischen Routinebetrieb. Wie mag der Inhalt einer Lehrveranstal- tung „mit klinischem Bezug“ ausse- hen, wenn der Seminarleiter kein
Arzt ist? Wie will jemand die Prin- zipien der Blutstillung und -gerin- nung vermitteln, der sich noch nie in seinem Berufsleben mit einer massiven Blutung auseinander - setzen musste?
Dieses Plädoyer für die Weitergabe von medizinischem Wissen durch Ärzte richtet sich nicht gegen die Position des Naturwissenschaftlers in der Forschung. Diese wird nicht zuletzt auch durch Medizin-Nobel- preise anerkannt. Den Instituten an medizinischen Fakultäten sollten aber Ärzte vorstehen. Wenn unser Berufsstand seine Identitätsbestim- mung schon in der Phase der Aus- bildung Nichtmedizinern überlässt, braucht man sich über einen Identi- tätsverlust im weiteren Berufsleben nicht zu wundern.
Prof. Dr. med. Jürgen Nieder, 39114 Magdeburg
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kürzen. DÄ
AS YLVERF A HREN
Behörden kritisieren, Ärzte diagnostizier- ten bei Abzuschie- benden zu häufig psychische Erkran- kungen (DÄ 44/
2012: „Abschiebe- hindernis Arzt“ von Ernst Girth).
Einseitig
. . . Mir sind mehr vorgetäuschte PTBS-Zustände offenbart worden als schwerwiegende ernsthafte Schicksale – was fraglos meine Er- fahrung ist; indes: Es gibt eben kei- ne Evidenz zur Diagnostik und kei- ne Statistik zur Fehldiagnostik – aber immerhin ein gerüttelt Maß an Erfahrung im Gebrauch und Miss- brauch mit dieser Diagnose.
Der eine Flugtauglichkeit beschei- nigende Arzt ist kein Obergutachter, hat keinerlei Auftrag, eine in einem abgeschlossenen Abschiebeverfah- ren letztendliche Entscheidung zu fällen, oder gar eine Verpflichtung, geschweige denn ein Recht, sich anzumaßen, eine im zur Abschie- bung führende . . . juristisch geprüf- te Sachlage zu korrigieren, noch gar in eine Zukunft hineinzuspekulie- ren, sondern er hat einen Körperzu- stand festzustellen, aufgrund dessen ein Mensch hier und jetzt tauglich ist, eine Reise per Flugzeug anzu- treten – mehr nicht. Wer das nicht tun will, muss es nicht tun, – eine/
ein Kollegin/Kollege, der es tut zu verunglimpfen (und mit moralischer Anmaßung oft mehr noch als dies), ist überheblich . . .
Dr. Richard Barabasch, 96178 Pommersfelden
AS YLVERF A
B Ä t b p k 2 hindernisArzt“von E