M 082/2009 GEF 24. Juni 2009 GEF C Motion
1131 Mühlheim, Bern (Grüne)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 10.02.2009
Casemanagement in der Suchthilfe
Die Überlebenshilfe ist ein zentraler Pfeiler in der Drogenhilfe des Kantons Bern.
In den letzten Jahren haben verschiedene wissenschaftliche Arbeiten die Angebote dieses Pfeilers -z.B. die Kontakt- und Anlaufstellen- näher untersucht und evaluiert. Es ist nun an der Zeit, wesentliche Aussagen dieser Studien in der aktuellen Drogenarbeit zu berücksichtigen und der zukünftigen Ausrichtung der Überlebenshilfe mit Konzeptanpassungen neue Impulse zu geben. Insbesondere müssen diese neuen Ansätze, in den Leistungsverträgen des Kantons ihren Niederschlag finden. Folgende Aussagen und Daten sind relevant für eine zukünftige, wirksame Überlebenshilfe im Kanton Bern:
- Die Population von Drogenkonsumierenden hat in der Schweiz seit den 90er Jahren um ca. 20 Prozent auf 25’000 abgenommen (V. Maag; Die epidemiologische Entwicklung des Heroinkonsums – schweizerische und internationale Trends) und trotzdem kämpft z.B. die Berner Anlaufstelle mit einer zu hohen Belastung.
- -Mit dem vermehrten Kokainkonsum -insbesondere der Kokaininhalation- haben die Konsumfrequenzen eines Teils der AnlaufstellenbenutzerInnen stark zugenommen.
(JABE 07 Basler AST)
- Im Bulletin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)wird festgehalten, dass rund 60%
der AnlaufstellenbenutzerInnen in einer Methadonbehandlung sind. Dieser Bericht stellt fest, es dränge sich die Frage auf, warum so viele Substituierte in niederschwelligen Einrichtungen anzutreffen sind und mit welchen Massnahmen man auf ihre Bedürfnisse eingehen müsste (BAG Bulletin 45/7 Entwicklung des Konsums und Risikoverhaltens bezüglich HIV-und HCV- Übertragung bei Drogen injizierenden Personen in der Schweiz, 1993-2006).
- Neben langjährigen Drogenkonsumentinnen besuchen vermehrt auch junge Konsumenten mit kurzen Drogenkarrieren die Anlaufstellen, eine differenziertere Betreuung in den AST je nach Alter und Suchtjahren scheint angebracht.
Basel und auch Zürich haben diese Erfahrungen teilweise schon in ihre Konzepte integriert und gehen neue Wege. Sie implementieren ein verbindliches Casemanagement in der Suchthilfe, und binden darin auch die Überlebenshilfe vollumfänglich ein. Zielsetzung dieses Casemanagements in der Überlebenshilfe ist:
- Eine verbesserte Steuerung der Hilfeleistungen im Bereich der Schadensminderung - Vermeidung von Doppelspurigkeiten
- Schwerstabhängige verbindlicher in eine Behandlung einzubinden und alle involvierten Institutionen zusammenzuführen.
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- Mehr Nachhaltigkeit der Hilfeleistungen, insbesondere differenziertere Interventionsansätze je nach Alter und Drogenkarriere der KonsumentInnen.
- Eine bessere Entlastung des öffentlichen Raumes.
Antrag
Der Regierungsrat wird beauftragt als erster Schritt im Suchtbereich
1. ein Konzept „casemanagements in der Überlebenshilfe unter Einbezug der Säule Repression“ angelehnt am „Basler Modell“ auszuarbeiten, und die dafür notwendigen gesetzlichen Anpassungen -insbesondere im Datenschutz- vorzunehmen.
2. Dieses Konzept in den Leistungsverträgen der entsprechenden Drogenhilfsangeboten zu verankern. Wobei es sinnvoll sein kann, zuerst konkrete Pilotprojekte in den Städten, z.Bsp. Bern zu realisieren.
Antwort des Regierungsrates
Die Motionärin stellt fest, dass die Überlebenshilfe als zentraler Pfeiler in der Drogenhilfe des Kantons Bern einer Konzeptanpassung und eventuell einer Neuausrichtung bedarf.
Insbesondere hält sie fest, dass die Population der Heroinkonsumierenden in der Schweiz abgenommen hat, dass der Kokainkonsum zugenommen hat, dass 60% der Anlaufstellenbenutzerinnen in einer Methadonbehandlung sind und vermehrt auch junge Konsumierende in Anlaufstellen anzutreffen sind.
Vor diesem Hintergrund beauftragt die Motionärin den Regierungsrat zwecks besserer Steuerung der Hilfeleistungen und der Vermeidung von Doppelspurigkeiten erstens ein Konzept des Casemanagements in der Überlebenshilfe unter Einbezug der Repression in Anlehnung an das „Basler Modell“ zu erarbeiten.
Zweitens fordert sie die Verankerung des entsprechenden Konzeptes in den Leistungsverträgen der Anbieter dieser Hilfsleistungen. Die vorgängige Realisierung eines Pilotprojektes könne dabei sinnvoll sein.
Der Regierungsrat teilt die Einschätzung der Motionärin über die Entwicklungen im Schadensmindernden Bereich. Insbesondere begrüsst er die Zielsetzung des Casemanagements, was die Vermeidung von Doppelspurigkeiten sowie der Verbesserung der Steuerung betrifft. Er stellt fest, dass das Thema Casemanagement innerhalb der Pilotprojekte „regionale Plattformen“, die im Jahr 2007/08 durchgeführt wurden, bereits bearbeitet wurde. Verschiedene Institutionen haben sich darüber hinaus in unterschiedlicher Ausprägung mit Casemanagement auseinandergesetzt. Zur Vertiefung und Ausweitung der bereits bestehenden Erkenntnisse soll die Thematik breiter aufgearbeitet werden.
Für die zukünftige Ausrichtung einer wirksamen Überlebenshilfe sind weitere Massnahmen notwendig, die Schwerstabhängige verbindlicher in eine planbare und koordinierte Behandlung einbinden. Casemanagement wird dabei verstanden als systematisches Verfahren, in welchem die betroffenen Leistungserbringer und -bezieher wie Klient, Angehörige, Fachstellen, Dienstleister und Kostenträger Leistungen koordiniert abrufen.
Zu Punkt 1: Der Regierungsrat unterstützt die Anliegen der Motionärin. In diesem Sinne plant er folgendes Vorgehen:
In Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen der Überlebenshilfe werden die bestehenden Ansätze aufgearbeitet. Danach wird zusammen mit der Stadt Bern das geforderte Casemanagement-Konzept erarbeitet. Diese Arbeiten sollen innerhalb des Projektes Gesamtstrategie Suchthilfe, Teilprojekt Schadensminderung erfolgen. Dabei ist
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die Rolle der Repression wie auch die allfällig notwendigen Anpassungen im Datenschutz aufzuarbeiten.
Die Kosten für die Aufarbeitung des Themas innerhalb einer neu zu bildenden Projektorganisation bis zur Erarbeitung eines konkreten Konzeptes werden mit Fr. 80'000.- geschätzt. Für die Entwicklung der Schulungen der Mitarbeiter sowie der Vorgesetzten müssten weitere Fr. 80'000.- eingesetzt werden.
Die Aufwendungen für die Ausarbeitung einer sicheren EDV-Lösung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Ebenfalls problematisch ist die Abschätzung des Zeitrahmens für eine allfällig notwendige Anpassung der gesetzlichen Grundlage.
Zu Punkt 2: Die Verankerung des Casemanagements in den Leistungsverträgen zwischen Kanton und Suchthilfeanbietern kann relativ einfach realisiert werden. Die Realisierung eines Pilotprojektes mit der Stadt Bern wird als sinnvoll erachtet.
Die anfallenden Konzeptarbeiten sowohl innerhalb des Projektes Gesamtstrategie Suchthilfe sowie bezüglich der Umsetzung dieser Motion fallen dabei in den Verantwortungsbereich der GEF.
Aufgrund der oben genannten Gründe beantragt der Regierungsrat
Antrag: Punkt 1: Annahme Punkt 2: Annahme
An den Grossen Rat