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Begründung In der Schweiz hat sich im Bereich der Blockzeiten in den letzten Jahren einiges getan

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M 222/2003 ERZ 14. Januar 2004 48C

Motion

0027 Bommeli, Bremgarten (FDP)

Weitere Unterschriften: 14 Eingereicht am: 10.09.2003

Lösung für die heutige Realität: Blockzeiten an allen Berner Kindergärten und Schulen im Interesse von Familie, Wirtschaft und Gesellschaft

Der Regierungsrat wird beauftragt Kindergarten- und Volksschulgesetz dahingehend abzuändern, dass an öffentlichen Schulen (Vorschulstufe und Primarschule) der Unterricht in Blockzeiten erfolgt.

Begründung

In der Schweiz hat sich im Bereich der Blockzeiten in den letzten Jahren einiges getan. In mehreren Kantonen und Gemeinden hat der politische Druck die Einführung von Blockzeiten beschleunigt oder erst ermöglicht. Dennoch befriedigt die Situation nicht.

Blockzeiten und Fünftagewoche sind noch bei weitem nicht flächendeckend realisiert, dazu braucht es eine Regelung in der kantonalen Gesetzgebung.

Die Schülerinnen und Schüler sollen an den öffentlichen Schulen (Vorschulstufe und Primarstufe) des Kantons Bern an fünf Vormittagen pro Woche mindestens vier Lektionen sowie an mindestens einem Nachmittag pro Woche zwei Lektionen „en bloc“ unterrichtet oder betreut werden. Nur so kann den geänderten Bedürfnissen der modernen Gesellschaft Rechnung getragen werden.

Blockzeiten und Fünftagewoche sind die erste und kostengünstigste Stufe familienergänzender Tagesstrukturen in Kindergarten und Schule. Sie sind rein organisatorische Massnahmen, die keinen Einfluss auf die Qualität des Unterrichts haben.

Die starke Partizipation von Frauen – also die aktive Rolle in Familien, Wirtschaft und Gesellschaft – nützt allen. Zum einen ist die bessere Einbindung in den Arbeitsmarkt volkswirtschaftlich geboten. Es ist unsinnig, in die Aus- und Weiterbildung von Frauen zu investieren, das Potenzial aber aufgrund ungünstiger Rahmenbedingungen nur unzureichend nutzen zu können oder gar ganz zu verlieren. Zum anderen erhöht sich mit zunehmender Erwerbsquote der Frauen auch das Steuersubstrat. Schliesslich gilt es zu bedenken, dass nicht nur die Erwerbs- sondern auch die Miliz- und Freiwilligenarbeit durch familienfreundliche Strukturen ermöglicht und gefördert werden.

Eine Studie des Arbeitgeberverbands aus dem Jahre 2001 zeigt, dass die Mehrheit der Frauen mit Kindern im Schulalter teil oder ganz berufstätig ist. Bei erwerbstätigen Frauen, deren jüngstes Kind im 10. Altersjahr ist, sind es rund 75 Prozent. Entsprechend hoch ist – wie die Studie weiter bestätigt – der Anteil nicht betreuter Schulkinder erwerbstätiger Eltern

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im Alter zwischen sieben und vierzehn Jahren in der schulfreien Zeit. Rund 45 Prozent werden nicht betreut, rund 30 Prozent von einer anderen Person im Haushalt, rund 10 Prozent durch eine andere Person (ausserhalb des Haushaltes). Nur 15 Prozent geben an, dass sie die Kinder selber betreuen.

Betreuungs- und Erziehungsdefizite sind auch heute noch eine Realität. Für die Kinder sind verlässliche Tagesstrukturen entscheidend. Blockzeiten schaffen sie und wir leisten damit effektive Präventionsarbeit. Im weiteren bieten Blockzeiten einen geregelten, strukturierenden und damit ruhigen Tagesablauf. Teilweise lange (und nicht immer ungefährliche) Schulwege müssen weniger oft zurückgelegt werden. Zudem erhält das soziale Lernen durch das längere Zusammensein der Gruppe einen höheren Stellenwert.

Wir sind überzeugt, auf eine grosse Unterstützung aus Bevölkerung und Lehrerschaft zählen zu können.

Antwort des Regierungsrates

Blockzeiten haben sich im Kindergarten und auf der Primarstufe der Volksschule als Bildungsbegriff etabliert und bedeuten, dass der Unterricht oder eine Betreuungsphase für alle Kinder und in allen Klassen zur gleichen Zeit beginnt und zur gleichen Zeit endet. Der Wunsch nach regelmässigen Präsenzzeiten in Schulen und Kindergärten ergibt sich heute aus veränderten Lebensgewohnheiten und –bedingungen vieler Familien und allein stehender Eltern.

Gemäss Artikel 8 Absatz 4 des Volksschulgesetzes können die Schulkommissionen Blockzeiten einführen. Dabei sind die Bestimmungen des Lehrplans zum Fächerkanon und zur Schul- und Unterrichtsorganisation sowie die Richtlinien für die Schülerzahlen einzuhalten. Mit organisatorischen Massnahmen kann die Einführung unterstützt werden.

Koordinierte Stundenpläne, zur Verfügung stehende Ausweichräume und ein Betreuungsangebot für Kinder, falls diese nicht gleichzeitig unterrichtet werden, ermöglichen eine für alle Schülerinnen und Schüler identische Präsenzzeit in der Schule bzw. im Kindergarten.

In bestimmten Fächern und Schuljahren werden die Schülerinnen und Schüler während einzelner Lektionen abteilungsweise unterrichtet. Das heisst, dass eine Lehrkraft während dieser Zeit nur die Hälfte der Klasse betreut, während die andere Hälfte entweder frei hat oder von einer zusätzlichen Lehrkraft zu unterrichten ist. Dieser abteilungsweise Unterricht beträgt in der Regel bei Jahrgangsklassen im ersten, fünften und sechsten Schuljahr je drei Lektionen. Zusätzlich können das Fach Gestalten und im Fach Musik im ersten und zweiten Schuljahr die musikalische Grundschule ebenfalls abteilungsweise geführt werden.

Wenn mehrere Lehrpersonen in einer Klasse einen Unterrichtsauftrag haben, können Blockzeiten kostengünstig und ohne zusätzlichen Betreuungsbedarf realisiert werden. Der Unterricht in Halbklassen kann so gleichzeitig durch mehrere Lehrpersonen erteilt werden.

Falls ein erstes Schuljahr nur von einer Lehrperson unterrichtet wird, und Blockzeiten zwingend einzuhalten sind, entsteht ein zusätzlicher Betreuungsaufwand. Die Kosten für zwei Betreuungslektionen entsprechen in der Regel den Aufwendungen für eine Unterrichtlektion. Die Kosten dafür lassen sich auf Grund unterschiedlicher Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden in Bezug auf Räumlichkeiten und personelle Zuteilung von Unterrichtspensen gesamthaft nicht exakt beziffern. Die Stadt Bern z.B. rechnet bei einer flächendeckenden Umsetzung von Blockzeiten pro Standort mit vier zusätzlichen Betreuungslektionen und jährlichen Mehrkosten von ca. 150'000 Franken, die Gemeinde Wattenwil wiederum organisiert Blockzeiten für alle Stufen der Volksschule ohne zusätzliche Kosten.

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Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern begrüsst die Einführung von Blockzeiten. In den Umsetzungshilfen zu den Lehrplänen 1995 zeigt sie auf, wie diese bei unterschiedlichsten Rahmenbedingungen realisiert werden können. Modellstundenpläne unterstützen die Gemeinden und Schulen bei der Planung.

Beispiel: Fünftagewoche 1. Klasse (bei 38 Schulwochen)

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag 7.30 – 8.15

8.20 – 9.05 A B A B 9.10 – 9.55 A B A B 10.15 – 11.00

11.05 – 11.50

13.30 – 14.15 B A

14.20 – 15.05 B A

15.10 – 15.55

A Abteilung A

B Abteilung B

ganze Klasse

A B

abteilungsweiser Unterricht von 2 Fächern kombiniert Bei der Gestaltung der Stundenpläne mit Blockzeiten sind die folgenden Rahmenbedingungen massgebend:

- Anzahl Lektionen pro Woche - Maximale Lektionenzahl pro Tag

- Abteilungsweiser Unterricht in Halbklassen - Fakultative Angebote

- Zur Verfügung stehende Unterrichtsräume - Unterrichtende Lehrpersonen

Blockzeiten sind nicht im ganzen Kantonsgebiet und nicht für alle Gemeinden gleich bedeutsam. Insbesondere in Städten, Agglomerationen und in grösseren Ortschaften mit einem höheren Bevölkerungsanteil an Erwerbstätigen bedeuten sie ein hilfreiches, familienexternes Betreuungsangebot. In ländlichen, durch die Landwirtschaft geprägten Regionen kann eher darauf verzichtet werden. Deshalb sind eine gestaffelte Einführung und das Bewilligen von Ausnahmen notwendig. Dies trifft insbesondere auch für den Kindergarten zu. In Gemeinden mit Teilzeitkindergärten können die Forderungen der Motion nicht erfüllt werden.

Blockzeiten in den Schulen sind familienfreundlich. Dort wo sie eingeführt sind entstehen Standortvorteile, weil sie beiden Elternteilen ermöglichen, einer Beschäftigung ausserhalb der Familie nachzugehen. Berufliche Kenntnisse können so genutzt und erweitert werden.

Im Kanton Bern ist die Quote von erwerbstätigen Frauen mit 47,4% höher als im schweizerischen und europäischen Vergleich. Auch hier muss daher das Umfeld für die Integration von Frauen mit Kindern in den Wirtschaftskreislauf verbessert werden. Die Einführung von Blockzeiten bringt eine solche Verbesserung. Die Tagesstrukturen in Kindergärten und in der Volksschule mit täglich unterschiedlichen Stundenplänen erschweren die Integration der Frauen ins Erwerbsleben. Auch Frauen muss ermöglicht werden, ihre Kompetenzen in Beruf und Gesellschaft noch vermehrt einzubringen. Dies ist ein Beitrag zu einem gut funktionierenden Arbeitsmarkt, der wiederum das Wirtschaftswachstum stärkt.

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Die FDP-Fraktion hat im Nationalrat die Motion „Blockzeiten an allen Schweizer Schulen“

eingereicht. Mit seiner Erklärung vom 3. März 2003 zeigt sich der Bundesrat bereit, dieselbe entgegenzunehmen. Der Ständerat hat jedoch die Motion am 16. Dezember 2003 mit 19 gegen 18 Stimmen abgelehnt. Dies mit der Begründung, dass die Organisation der Volksschule, insbesondere die Einführung von Blockzeiten, in der Hoheit der Kantone liegt.

Der Regierungsrat des Kantons Bern anerkennt den gesellschaftlichen Wunsch und unterstützt die Forderung nach staatlich verordneten Blockzeiten unter Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse und Besonderheiten.

Gemäss Regierungsratsbeschluss 0190/2003 ist grundsätzlich jeder Vorstoss mit Kostenfolge abzulehnen. In übergeordnetem Interesse beantragt der Regierungsrat dennoch, die Motion in der vorliegenden Form anzunehmen.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Motion anzunehmen.

An den Grossen Rat

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