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In den letzten Jahren sind in der Schweiz jeden Sommer übermässige Ozonimmissionen aufgetreten

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M 147/2005 POM 14. Dezember 2005 46C Motion

3868 Käser, Meienried (SP)

Weitere Unterschriften: 43 Eingereicht am: 13.06.2005

Schutz jugendlicher Sportlerinnen und Sportler vor Sommersmog

Der Regierungsrat wird aufgefordert das Nötige zu unternehmen, dass an Tagen, an welchen die Ozonbelastung den Schwellenwert von 180 µg/m³ überschreitet, Sportveranstaltungen mit Jugendlichen unter 18 Jahren in der Zeit zwischen 10:00 und 16:00 Uhr vermieden werden.

Begründung:

Ozon ist die Leitsubstanz des Sommersmogs, der sich aus einer Vielzahl von Schadstoffen zusammensetzt. Die Hitze sowie die Schadstoffe NO2, lungengängiger Feinstaub PM10 und weitere Schadstoffe, welche ebenfalls im Sommersmog-Mix vorhanden sind, können die Wirkung von Ozon verstärken und umgekehrt. Ozon ist ein aggressives Reizgas und kann aufgrund seiner geringen Wasserlöslichkeit tief in die Lungen eindringen. Als starkes Oxidationsmittel kann Ozon Zellmembranen und Nervenendigungen in den Atemwegen angreifen. Die Folge sind Gewebeschäden und starke Reizwirkungen. Ozon ist hauptverantwortlich für die Wirkungen des Sommersmogs auf den Menschen.

In den letzten Jahren sind in der Schweiz jeden Sommer übermässige Ozonimmissionen aufgetreten. Im Jahr 2003 waren die Belastungen aufgrund des sonnigen und heissen Wetters besonders ausgeprägt. Die zum Schutz von Mensch und Vegetation festgelegten Grenzwerte wurden jeweils weiträumig und während längerer Zeit überschritten.

Hauptverursacher der übermässigen Belastung mit bodennahem Ozon ist nach wie vor und zum überwiegenden Teil der motorisierte Strassenverkehr. Obwohl mit der Einführung des Dreiwegkatalysators die Stickoxidemissionen aus dem Strassenverkehr in den letzten 20 Jahren markant vermindert werden konnten, reduzierte sich die Ozonbelastung nur geringfügig. Selbstverständlich steht zur Vermeidung des bodennahen Ozons in erster Linie die Reduktion der Vorläufersubtanzen im Vordergrund. Leider steht in den politischen Diskussionen die unbeschränkte Mobilität nach wie vor über der Volksgesundheit, obwohl diese Haftung zu exorbitanten Gesundheitskosten führt.

Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz BPUK hat am 21. April 2005 nach Absprache mit den Bundesbehörden und in Anlehnung an die EU-Richtlinie entschieden, die Bevölkerung bei hohen Ozonwerten aktiv zu informieren. Sie orientiert sich dabei am europäischen Schwellenwert von 180 µg/m³; ab dem die Bevölkerung verstärkt informiert werden soll. Der Belastungswert von 180 µg/m³ entspricht dem anderthalbfachen Wert des Ozon-Immissionsgrenzwertes der Schweizer Luftreinhalteverordnung LRV.

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Bei Erreichen des Belastungswertes von 180 µg/m³ orientiert die BPUK mit einer Medienorientierung, die unter Anderem festhält:

• Im Allgemeinen ist der Aufenthalt im Freien - z.B. Spaziergang, Baden oder Picknick - unproblematisch. Bei empfindlich reagierenden Personen können aber Schleimhautreizungen in Augen, Nase und Hals sowie Atembeschwerden auftreten.

• Sportanlässe, Ausdauersport und sonstige starke körperliche Anstrengungen im Freien sollten so geplant werden, dass diese Leistungen möglichst dann erbracht werden, wenn tiefere Ozonwerte zu erwarten sind, d.h. meist vormittags oder nach Sonnenuntergang. Auf Menschen, die Beschwerden infolge der Ozonbelastung verspüren, soll kein Leistungszwang ausgeübt werden.

In den Sommermonaten ist immer wieder zu beobachten, dass Jugendliche an Sportveranstaltungen teilnehmen (müssen) und dabei in der Mittagshitze und bei hohen Sommersmogbelastungen einem Leistungszwang ausgesetzt sind. Jugendliche haben oft nicht die freie Wahl, vor allem bei Mannschaftssportarten, sich diesen gesundheitsschädigenden Immissionen zu entziehen und sie verfügen in der Regel auch nicht über die nötigen Informationen. Nachfragen haben zudem gezeigt, dass in den Sportvereinen und -verbänden der Schutz jugendlicher Sportlerinnen und Sportler vor dem Sommersmog wenig Beachtung findet.

Die BPUK hat zusammen mit dem Cercl’Air und dem BUWAL ein Informationskonzept geschaffen, das es ermöglicht, jederzeit die aktuelle Ozonbelastung abzufragen und die erwarteten Belastungswerte der kommenden Tage zu erfragen. Damit können Sportveranstalter und Sportverbände ein für sie geeignetes Konzept erarbeiten, um ihre Nachwuchssportlerinnen und –sportler vor zu hohen Ozonbelastungen zu schützen. Über die Belastungswerte kann man sich wie folgt jederzeit informieren lassen:

Aktuelle Information über die Ozonbelastung: SMS-Abfrage „ozon be“ an 20120 Prognose für die kommenden Tage unter: www.ozon-info.ch

Antwort des Regierungsrates

Die Ozonbelastung während den heissen Sommermonaten ist erwiesenermassen nach wie vor zu hoch und übersteigt regelmässig den Immissionsgrenzwert vom 120 µg/m3 der Schweizer Luftreinhalteverordnung. Dies obwohl Bund und Kantone den Ausstoss der Ozonvorläuferschadstoffe (Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen) seit Mitte der 80er Jahre um rund 50% reduziert haben. Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt sind deshalb weitere Massnahmen erforderlich. Dabei müssen die heutigen Emissionen der Vorläuferschadstoffe noch mindestens um die Hälfte reduziert werden. Mit Blick auf die gesamte Luftreinhaltung (Ozon, Feinstaub, Stickoxide) setzen Bund und Kantone dabei auf dauerhaft wirksame Massnahmen, wie sie auch im Massnahmenplan zur Luftreinhaltung des Kantons Bern 2000/2015 festgelegt wurden. Erste Erfolge in der Luftereinhaltung haben sich bereits eingestellt. Die eingeleiteten Massnahmen entfalten ihre Wirkung weiter und mittel- bis langfristig kann mit einer noch stärkeren Verbesserung der Luftqualität gerechnet werden. Zur nachhaltigen Reduktion der Ozonbelastung sind allerdings auch auf internationaler Ebene weitere Massnahmen notwendig.

Der überdurchschnittlich warme Sommer 2003 führte zu aussergewöhnlich lang anhaltenden Perioden mit hohen Ozonkonzentrationen. Aus diesem Grund hat die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) entschieden, die Bevölkerung bei hohen Ozonwerten noch aktiver zu informieren. Sie orientiert sich dabei am europäischen Schwellenwert von 180 µg/m³, dem anderthalbfachen Immissionsgrenzwert der LRV.

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Bei Belastungen von über 180 µg/m3 ist die Wahrscheinlichkeit für Schleimhautreizungen erhöht. Bei körperlicher Anstrengung im Freien kann sich bei Kindern, Jugendlichen und empfindlich reagierenden Erwachsenen die Lungenfunktion um 5 bis 10% reduzieren. Die BPUK empfiehlt deshalb, Sportanlässe und Ausdauersport so zu planen, dass diese Leistungen möglichst dann erbracht werden, wenn tiefere Ozonwerte zu erwarten sind.

Die Stossrichtung der Motion, dass an Tagen, an welchen die Ozonbelastung den Schwellenwert von 180 µg/m³ überschreitet, Sportveranstaltungen mit Jugendlichen unter 18 Jahren in den am stärksten belasteten Stunden des Tages vermieden werden sollten, steht somit grundsätzlich im Einklang mit den Empfehlungen der BPUK.

Der Regierungsrat teilt die Sorge des Motionärs um die Gesundheit der jugendlichen Sportlerinnen und Sportler. Er ist bereit, geeignete Massnahmen zu deren Schutz zu treffen. Er sieht jedoch keinen Handlungsbedarf für allfällige Anpassungen von Rechtsgrundlagen oder für zusätzliche Reglementierungen. Dies aus folgenden Gründen:

• Der Schwellenwert von 180µg/m3 wurde in den vergangenen Jahren auch im Kanton Bern überschritten, so im durchschnittlichen Sommer 2004 je nach Standort an bis zu 2 Tagen und im ausserordentlich heissen Sommer 2003 je nach Standort an bis zu 6 Tagen. Bei der zeitlichen Verteilung der Extrembelastungen im Tagesverlauf ist jedoch festzustellen, dass die Spitzenwerte von über 180µg/m3 mehrheitlich erst nach 16 Uhr auftreten. Der vom Motionär eingebrachte Vorschlag, an extrem belasteten Tagen zwischen 10:00 und 16:00 Uhr auf Sportveranstaltungen mit Jugendlichen unter 18 Jahren zu verzichten, kann der angestrebten Zielsetzung somit nicht gerecht werden.

• Bei Jugendlichen mit bestehenden Atemwegserkrankungen (Asthmapatienten, Allergiker, etc.) ist eine besondere Sorgfalt angezeigt, selbst wenn der Schwellenwert von 180 µg/m³ nicht überschritten wird. In diesen Fällen ist eine engmaschige, medizinische Betreuung angezeigt. An klassischen Ozontagen sind vorbelastete Jugendliche, die über entsprechende Arztzeugnisse verfügen, von sportlichen Aktivitäten im Freien zu dispensieren.

• In einem spezifischen Merkblatt des BASPO und auf den vom Motionär erwähnten Internetseiten sind vielfältige Verhaltensanweisungen für den Individualbereich festgehalten. Sportliche Aktivitäten in Hallen oder in bewaldetem Gebiet sind unproblematisch. Möglicherweise kann bereits eine räumliche Verlegung der geplanten Aktivität Entlastung bringen. Wenn eine zeitliche Verschiebung von grösseren körperlichen Anstrengungen im Freien organisatorisch möglich ist, bestehen dagegen keine Einwände.

• Die Eigenverantwortung der Organisatoren von Sportveranstaltungen soll bestehen bleiben. Bei grösseren Wettkämpfen mit aufwändigen und langfristigen Vorbereitungen (z.B. Turnfeste) sind Verschiebungen unrealistisch. Die Durchsetzung des Verzichts auf Sportveranstaltungen während der kritischen Zeit würde zwangsläufig die Absage des Anlasses bedeuten, da die Spitzenkonzentrationen von Ozon nur kurzfristig prognostizierbar sind.

• Überschreitungen des Schwellenwertes von 180µg/m3 treten in der Regel an Tagen mit ausserordentlich hohen Lufttemperaturen auf. Für die Schulen ist die Ozonproblematik keinesfalls neu und wird in der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte mehrfach thematisiert. Diese sind sensibilisiert und passen die sportlichen Aktivitäten den Rahmenbedingungen an. Auf der Sekundarstufe II wird der Sportunterricht durch ausgebildete Sportkräfte erteilt, die bestens mit der Problematik vertraut sind und auch auf Volksschulstufe treffen die Schulleitungen bei anhaltend hohen Ozonwerten die notwendigen Massnahmen. Die hohe Auslastung der Sportanlagen und die komplexen Belegungspläne setzen der Verlegung von Unterrichtseinheiten organisatorisch aber klare Grenzen.

Als konkrete Massnahmen schlägt der Regierungsrat vor, die Präsidenten der bernischen Sportverbände, die Coaches, die J+S Leiter sowie die bernische Lehrerschaft abermals für

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das Anliegen zu sensibilisieren. In den jährlich, resp. zweijährlich stattfindenden Informationsanlässen und Weiterbildungskursen (Präsidentenkonferenz, J+S Leiterkurse, Weiterbildungsanlässe für Coaches, etc.) soll das Thema im Zusammenhang mit der Kampagne „Sportlich zum Sport“ regelmässig thematisiert werden. Dafür wird vom zuständigen Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) in Zusammenarbeit mit der Fachkommission Sport (FAKO) ein einfaches aber aussagekräftiges Informationsmodul vorbereitet. In den J+S Camps des BSM erfährt der Schutz jugendlicher Sportler ebenfalls grosse Beachtung. Über die FAKO und die Arbeitsgruppe der Vertreter von Mittelschulen und Berufsschulen kann auch der Bereich Unterricht erfasst werden, wobei in erster Linie die Schulleiter angesprochen werden (Schulleiterkonferenzen). Zudem können bestehende Kommunikationsorgane für die Informationsverbreitung genutzt werden (Amtliches Schulblatt, education, etc.)

Gestützt auf die Ausführungen scheint es dem Regierungsrat vertretbar, die Eigenverantwortung der Veranstalter und Schulleitungen ins Zentrum der Bemühungen zu stellen und auf die Anpassung von Rechtsgrundlagen und zusätzliche Reglementierungen zu verzichten. Er ist bereit, die vorgeschlagenen Sensibilisierungsmassnahmen durchzuführen und beantragt dem Grossen Rat die Motion als Postulat entgegen zu nehmen.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

Referenzen

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