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AACS - Antrag auf Einbeziehung in die Kleinmengenregelung / Formular NH-M1 (PDF, 253 kB)

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Agrarmarkt Austria / B3361_07 Version 05 (letzte Änderung: 18.03.2021) Seite 1 von 1

 

 

 

Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, A-1200 Wien, E-Mail: nachhaltigkeit@ama.gv.at

 

  K‐A 

   

 

 

Formular 

  NH‐M1    Antrag auf Einbeziehung in die Kleinmengenregelung    in Verbindung mit BGBl. II Nr. 124/2018 

 

Dieser Antrag ist im Original der AMA vorzulegen!

 

1. Angaben zum Antragsteller: 

Antragsteller / Firmenname:   

Anschrift:   

PLZ, Ort:   

AMA‐Registrierungsnummer: 

(AACS‐XXXX)   

Ansprechperson:   

2. Erklärung: 

Hiermit beantrage ich die Einbeziehung in die Kleinmengenregelung als registrierter Unternehmer im Zuge der nachhaltigen Produktion von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen.

Hierfür verpflichte ich mich

für den 3-Jahreszeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2024

 im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht nachzuweisen, dass die Menge der Obergrenze von 500 Tonnen an nachhaltig verkauften bzw. verarbeiteten Erzeugnisse im jeweiligen Zeitraum vom 01.07.

bis 30.06. eingehalten wurde,

 jährlich bis zum darauffolgenden 31.07. den vorab genannten Nachweis der AMA zu übermitteln und

 falls ich während des betreffenden Zeitraumes vom jeweils 01.07. bis 30.06. die verkaufte bzw.

verarbeitete Menge von 500 Tonnen überschreite, dies unverzüglich der AMA schriftlich mitzuteilen.

3.  Bestätigung und Unterschrift: 

Der Unternehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht hat.

Der Antrag ist nur gültig, wenn er vollständig ausgefüllt wurde!

Datenschutzerklärung: Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter folgender Adresse:

www.ama.at/datenschutzerklaerung

  Ort, Datum    rechtsgültige Zeichnung   

AACS-

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