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AACS - Bestätigung des Bewirtschafters 2019 (PDF, 221 kB)

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Agrarmarkt Austria / B3361_12  Version 02 (letzte Änderung: 20.09.2018)  Seite 1 von 1 

Bestätigung des registrierten Bewirtschafters für die nachhaltige  Erzeugung von landwirtschaftlichen Ausgangsstoffen zur  Herstellung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen  

im Sinne der Richtlinie 2009/28/EG 

K-Ö

Ernte 2019 

 

Dient zur Vorlage beim Erstaufkäufer von landwirtschaftlichen Ausgangsstoffen! 

 

  Name und Anschrift: 

 

Name:     

Anschrift:      AMA‐Betriebs‐/Klientennummer 

PLZ, Ort:       

  Bestätigung und Unterschrift des Bewirtschafters: 

Als BewirtschafterIn des oben genannten landwirtschaftlichen Betriebes bestätige ich folgendes:  

 

1. Für  das  angegebene Erntejahr  wurde  ein Mehrfachantrag  Flächen gestellt  und  der Betrieb  unterliegt  damit  den Cross  Compliance Bestimmungen und deren Kontrolle.  

2. Die  von  diesem  Betrieb  geerntete  und  gelieferte  Biomasse  stammt  von  Flächen,  die  bereits  vor  dem  01.01.2008  landwirtschaftlich genutzt wurden.  

3. Sie stammt nicht von: 

 schützenswerten Flächen (Art. 17 der Richtlinie 2009/28/EG), die ab dem 01.01.2008 in Ackerland umgewandelt worden sind.  

 Flächen mit dem Status Grünland mit großer biologischer Vielfalt im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1307/2014 1) 

4. Für  die  Berechnung  der  Treibhausgasbilanzierung  wird  der  Standardwert  (Art.  17/19  der  Richtlinie  2009/28/EG)  bzw. 

Durchschnittswert NUTS II verwendet.  

5. Die von den Flächen dieses Betriebes geerntete und gelieferte Biomasse wurde unter Einhaltung der für die  Richtlinie  2009/28/EG relevanten naturschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer erzeugt.  

  Folgende  Flächen  werden  von  der  gegenständlichen  Bewirtschafter  Bestätigung  ausgenommen  (Feldstücknummer,  Schlagnummer) 

2)

 

Erfolgt kein Ausschluss bestimmter Flächen, bezieht sich diese Bestätigung auf sämtliche Flächen meines Betriebes. 

Meine Daten aus dem MFA‐Flächen können zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 2009/28/EG  von der Agrarmarkt Austria (AMA) oder dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus verarbeitet bzw. kontrolliert werden.  

Außerdem  stimme  ich  zu,  dass  die  AMA  ergänzend  erforderliche  flächenbezogene  Daten  bezüglich  der  Einhaltung  der  Naturschutz‐

bestimmungen von der zuständigen Landesbehörde anfordern und diese Daten überprüfen kann. 

Der Bewirtschafter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht hat.

 

Datenschutzerklärung: Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter folgender Adresse: www.ama.at/datenschutzerklaerung

   

 

  Ort, Datum   

Unterschrift des BewirtschafterIn 

 

 

1) Es  sei  denn,  es  wird  im  Fall  von  künstlich  geschaffenem  Grünland  mit  großer  biologischer  Vielfalt  nachgewiesen,  dass  die  Ernte  des  Rohstoffs  zur  Erhaltung des Grünlandstatus erforderlich ist. 

2) Sofern ab dem 01.01.2008 Landnutzungsänderungen vorgenommen wurden, müssen die entsprechenden Flächen explizit ausgenommen werden. Hier  besteht die Möglichkeit, Berechnungen der tatsächlichen Treibhausgasemissionen durch einen Umweltgutachter vornehmen zu lassen (Standardwerte  bzw. Durchschnittswerte NUTS II können in diesem Fall nicht verwendet werden). 

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