Agrarmarkt Austria / B3361_11 Version 04 (letzte Änderung: 25.02.2022) Seite 1 von 1 Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, A-1200 Wien, E-Mail: nachhaltigkeit@ama.gv.at
K-Ö
Beilage zu
NH-U1
Beilage zur Bestätigung des Verkäufers (Unternehmers)
bei Verwendung eines tatsächlich berechneten Wertes
der Treibhausgasemission
im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001. Dient zur Vorlage an den Käufer von nachhaltig ausgewiesenen Ausgangsstoffen.
Angaben zum Unternehmen:
AMA - Registrierungs-
nummer
AACS- Erntejahr:
Name:
Anschrift:
PLZ, Ort:
Zuordnung zu Lieferung(en) (Datum am bzw. von - bis (TT/MM/JJJJ)
/ / - / /
Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr
/ / - / /
Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr
Nr. der Unterlage(n) (z.B.: Lieferschein, Kontrakt)
Der in Anhang V Teil C, (D) Ziffern 7 und 8 der Richtlinie (EU) 2018/2001 genannte Bonus bei Landnutzungsänderung wurde geltend gemacht
(zutreffendes ankreuzen!)
JA NEIN
Der in Anhang V Teil C Ziffer 1, (VI Teil B Ziffer 1) der Richtlinie (EU) 2018/2001 genannte Faktor für Emissionseinsparungen durch
Kohlenstoffakkumulierung im Boden infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken bei der Berechnung der
Treibhausgasemissionen wurde verwendet
JA NEIN
Bestätigung und Unterschrift des Unternehmer:
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass es sich bei den oben genannten Ausgangsstoffen um nachhaltige Ausgangsstoffe im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 handelt.
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Ort, Datum rechtsgültige Zeichnung
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