• Keine Ergebnisse gefunden

Information zum Formular „Ergänzung zum Bewirtschafterwechsel“ (PDF, 157 kB)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Information zum Formular „Ergänzung zum Bewirtschafterwechsel“ (PDF, 157 kB)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Direktzahlungen 2015

Information zum Formular „Ergänzung zum Bewirtschafterwechsel“

1. Allgemeines

1.1 Zahlungsansprüche 2015

Die Regelungen zur neuen GAP treten mit 01.01.2015 in Kraft. Das bisherige sogenannte „Historische Mo- dell“ betreffend die Einheitliche Betriebsprämie wird auf ein Regionalmodell umgestellt mit dem Ziel, die derzeit unterschiedlichen Zahlungsanspruchswerte bis zum Jahr 2019 österreichweit zu vereinheitlichen.

Grundvoraussetzung für die Erstzuweisung von Zah- lungsansprüchen 2015 ist der Nachweis einer land- wirtschaftlichen Tätigkeit 2013.

Als geeignete Nachweise gelten

1. MFA 2013,

2. Zuweisung von ZA aus dem Sonderfall Neu- beginner 2014,

3. Übernahme eines Betriebs im Wege der Ver- erbung oder der vorweggenommenen Erbfol- ge,

4. Übertragung des Rechts auf Teilnahme an der Basisprämienregelung,

5. Sonstige Nachweise einer landwirtschaftli- chen Tätigkeit im Antragsjahr 2013.

1.2 Auswirkungen eines Bewirtschafter- wechsels nach dem MFA 2013

Bei einem Bewirtschafterwechsel (BWW) hat der bisherige Bewirtschafter den gesamten Betrieb (zB durch Übergabevertrag, Verkauf, Gesamtbetriebsver- pachtung, ...) übertragen und dies mit dem BWW- Formular der AMA bekannt gegeben. Der aktuelle

Bewirtschafter hat somit im Antragsjahr 2013 keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt.

Um dem neuen Bewirtschafter den Referenzbetrag auf Basis der Direktzahlungen 2014 (EBP und Rinderprä- mien) anrechnen zu können, ist, ergänzend zum BWW, das Vorliegen einer (vorweggenommenen) Erbfolge für die Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen für 2015 nachzuweisen.

1.3 Ergänzung zur erfolgten Meldung des Bewirtschafterwechsels / Formularabgabe

Mit dem Formular „Ergänzung zum Bewirtschafter- wechsel“ soll sicher gestellt werden, dass die Übernah- me eines Betriebes im Wege der Vererbung, der vor- weggenommenen Erbfolge oder einer wirtschaftlichen Besserstellung erfolgt ist.

Betriebsinhaber, die nach dem Mehrfachantrag-Flächen im Jahr 2013 einen Betrieb im Rahmen eines Bewirt- schafterwechsels übernommen haben, bekommen von der AMA das Formular „Ergänzung zum Bewirtschaf- terwechsel“ zugesandt und werden ersucht, dieses For- mular unterschrieben und mit den entsprechenden Nachweisen (siehe Rückseite der Ergänzung zum Be- wirtschafterwechsel) möglichst unverzüglich spätestens jedoch bis 15.05.2015 bei Ihrer örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer einzureichen.

Erfolgt keine Abgabe des Formulars, kann dem aktuel- len Bewirtschafter der Referenzbetrag auf Basis der Direktzahlungen 2014 für die Erstzuweisung von ZA 2015 nicht angerechnet werden.

K-Ö

(2)

2. Ausfüllanleitung

2.1 Vorgedruckte Formulardaten

Hauptbetriebsnummer

Betriebsstättennummer

Wirksamkeitsbeginn des Bewirtschafterwechsels

Name, Adresse, Geburtsdatum bisherige(r) Bewirt- schafter

Name, Adresse, Geburtsdatum neue(r) Bewirtschaf- ter

Überprüfen Sie vorweg die vorgedruckten Daten auf Richtigkeit und korrigieren Sie diese gegebenenfalls.

2.2 Auszufüllende Formulardaten

Grundlage für den Bewirtschafterwechsel:

Hier wird die Vertragsart ausgewählt, aufgrund dessen der Bewirtschafterwechsel durchgeführt wurde.

Ist die Grundlage für den Bewirtschafterwechsel ein Übergabevertrag, Schenkungsvertrag oder Leib- rentenvertrag kann von einer (vorweggenommenen) Erbfolge ausgegangen werden (nachfolgende For- mulardaten sind in diesem Fall nicht mehr auszufül- len).

Bei Kauf- und Pachtverträgen sowie sonstigen Grundlagen:

Bei Kauf- und Pachtverträgen sowie sonstigen Grundlagen kann nicht automatisch eine (vorweg- genommene) Erbfolge angenommen werden. Daher ist es erforderlich bekanntzugeben, ob es sich um einen begünstigen Personenkreis handelt.

Art des Naheverhältnisses:

Gehören der bisherige und der neue Bewirtschafter zum begünstigten Personenkreis, ist die genaue Art des Naheverhältnisses einzutragen.

Erfolgte der Bewirtschafterwechsel außerhalb des begünstigten Personenkreises, kann ein Nachweis der wirtschaftlichen Besserstellung beigelegt wer- den.

Ort, Datum und Unterschrift bisherige(r) Bewirt- schafter:

Hier ist die Unterschrift des/der bisherigen Bewirt- schafter(s) erforderlich.

Ort, Datum und Unterschrift neue(r) Bewirtschafter:

Hier ist die Unterschrift des/der neuen Bewirtschaf- ter(s) erforderlich.

2.3 Verträge und Nachweise

Folgende Unterlagen sind dem Formular beizulegen

Vertrag, dem der Bewirtschafterwechsel zu Grunde liegt.

Wenn notwendig: Nachweis(e) für das Naheverhält- nis oder die wirtschaftliche Besserstellung.

Eine Auflistung der notwendigen Nachweise mit Beispielen können der Rückseite des Formulars ent- nommen werden.

2.4 Mehrere Bewirtschafterwechsel ab MFA Antragstellung 2013

Gibt es zu einem Betrieb mehrere Bewirtschafterwech- sel, erhalten alle Betriebsübernehmer das Formular zugesandt.

Die Anrechnung der Direktzahlungen 2014 (EBP und Rinderprämien) ist in diesen Fällen nur möglich, wenn alle Formulare unterschrieben werden.

Beispiel: Bewirtschafter A: bis 31.05.2013

Bewirtschafter B: 01.06.2013 bis 02.02.2014 Bewirtschafter C: seit 03.02.2014

Bewirtschafter B und C erhalten ein Formular zuge- sandt. Bewirtschafter B holt notwendige Nachweise sowie die Unterschrift von Bewirtschafter A ein und Bewirtschafter C holt notwendige Nachweise sowie die Unterschrift von Bewirtschafter B ein.

Dem Bewirtschafter C können somit die Direktzahlun- gen 2014 (EBP und Rinderprämien) für 2015 angerech- net werden.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Agrarmarkt Austria / B3361_10 Version 05 (letzte Änderung: 25.02.2022) Seite 1 von 1 Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, A-1200 Wien, E-Mail:

Stellt ein Junglandwirt oder ein neuer Betriebsinhaber ab dem Antragsjahr 2016 einen Antrag auf Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve und verfügt dieser bereits

Bisher war es möglich den Zuschuss für förderbare Kosten, die nach Antragstellung angefallen sind für höchstens 5 Jahre innerhalb des genehmigten Zeitraums zu beantragen.

   .. „Grünland“  bezeichnet  terrestrische  Ökosysteme,  in  denen  seit  mindestens  fünf  Jahren  krautige  Vegetation  oder 

alle im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung der Förderung anfallenden personenbezogenen Daten zu Abwicklungs- und Kontrollzwecken zu verwenden und es im Rahmen

Durch die steigende Menge an Windstrom, die durch den geplanten Ausbau noch deutlich zunehmen wird, sind nicht nur neue Konzepte für Netzstabilisie- rung notwendig, sondern

Erst durch die Erzeugung des Wasserstoffs mittels erneuer- barer Energien, beispielsweise durch Elektrolyse, können die CO 2 -Emissionen auf sehr niedrige Werte reduziert

Auch wenn die relativen Zuwächse in den ersten beiden Jahrzehnten am größten sind, wird die eigentliche Dynamik eines erneuerbare Energien-Ausbaus (gemessen in absoluten Zuwächsen)