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Entgeltvereinbarung SGB VIII Diakonischen Jugendhilfe Bremen gGmbH

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Zwischen der

FREIEN HANSESTADT fe"Lt^Bwr-M^ BREMEN,

vertreten durch die Senaforin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und der

Diakonischen Jugendhflfe Bremen gGmbH, Findorffstr. 22-24,28215 Bremen wird folgende

Vereinbarung nach § 78 b SGB VIII geschlossen:

l, Gegenstand

1,1 Gegenstand dieses Vertrages siad LeistungeUi die die Diakonische Jugendhilfe Bremen gGmbH ~- im folgenden Einrichtimgsträger genaimt - in der Heilpädagogischen Wohn"

gruppe Grasdorf, Grasdorfer Str* 39» 28879 Grasberg, für Kinder und Jugendliche, bzw, deren Personensorgeberechtigte, erbringt, die einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung ge- maß §§ 27, 34 oder aufEmgliederungshilfe gemäß '§ 35a SGB VIII (KJHG) haben:

1.2 Es gilt der Landesrahmenvertrag nach § 78 f SGB VUI vom 15. November 2001.

2* Leistung

Die Leistungen werden auf der Grundlage der derzeitigen fachlichen Standards und der ver"

einbartea personellen Ausstattung (siehe Anlage l, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist) unter Beachtmg der im Betriebserlaubnisverfahren genannten Nebenbedingutigen (erteilte Betriebserlaubnis LJA Hannover vom 20.08*2014) erbracht. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen sind so zu gestalten, dass eine bedarfsgerechte Hilfe im Einzelfall gewährleistet ist. Die Leistungen müssen ausreichend und zweckmäßig sein und dürfen das Maß'des ' Notwendigen nicht überschreiten.

Das Angebot entspricht dem Leistungsangebotstyp Nr. 3 - Heimerziehung/ Heilpädago- giscli/Therapeutische Wohngruppe.

Es handelt ^ioh um eine Heüpädagogische Wohngmppe, die erweitert wurde um das Leben mit Tieren. Auf dem Hof Grasdorf werden Kiader und Jugendliche mit Hilfe von geplanten und durchgeführten Interaktionen mit Tieren m ihren sozialen Kompetenzen unterstützt und gefördert. Der HofGrasdorfumfasst neben dem Gebäude der Lebensgemeinschaft zwei Of- fenställe für die Pferde, 1,4 ha Weide, sowie'einen Ziegen- und SchafstaU, ein Kaninchen«

gehege und einen Hühnenvagen. Auf dem Hof gibt es Pferde, Ziegen, Schafe, Kaninchen, Hühner und eine Katze.

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Seite - 2 - zur Vereinbarung über ein Leistungsentgelt

Es wurde bewusst das Leben im ländlichen Raum gewählt, um den Abstand zur bisherigen

•städtischen Umgebung in einem neuen engen Bezugsrahmen herzustellen. Verschiedene therapeutische Leistungen (siehe unter „Therapeutische Leistungen") gehören zu den Grundleistungen und sind bereits im Entgelt enthalten.

Die Wohngmppe hat eine Kapazität von 8 Plätzen.

Die Wohngmppe Grasdprf liegt im Ortsteil Grasdorf der Gemeinde Grasberg - ein ländlich strukturiertes, schwach besiedeltes Gebiet. Grund-, Haupt- und Realschule sind 2 lan ent- femt - gut erreichbar mit dem Schulbus. Ein Gymnasium gibt es im 4 km entfernten Lilient- hal (ebenfalls mit einem Schulbus erreichbar), •

Zielgruppe:

Aufgenommen werden Mädchen und Jungen im Alter zwischen 6-17 Jahren,

die für ihre Entwicklung einen überschaubaren Bezugs- und Bindungsrahmen benötigen»

die wegen ihrer Beziehungs- und Verhaltensmuster einer professionellen Betreuung be"

dürfen,

die aufgrund von Gewalterfahrungen und Tremumgen, -Störungen in der frühkindlichen Entwicklung und Traumata aufweisen, ;

mit Verzögerungen in der Entwicklung der sozialen und emotionalen Kompetenzen, bei denen Erziehung und Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden Hufen im HerkunftsmiUeu nicht sichergesteÜt werden kann,

bei denen ein stationärer Aufenthalt in der Psychiatrie abgeschlossen ist, die aber weiter einen geschützten Rahmen mit pädagogisch/therapeutischen Angeboten brauühen, die in ihrer Entwicklung am K-ande der geistigen Behinderung stehen.

Ausschlusskriterien:

Nicht aufgenommen werden Mädchen und Jungen mit eher akuten Suizidproblematik, ver- festigten Suchtproblematiken und / oder psychischen Erkrankungen, bei denen ein Aufent- halt in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie angezeigt ist.

Diaguostik: Bei Aufnahme und nach Bedarf erfolgt eine psychologische Eingangs- und.

Verlaufsdiagnostik (und deren Dokumentation). Regelmäßig wird die teaminteme Erzie"

hungsplanung fortgeschrieben. . ,

Pädagogischer Ansatz:

Das pädagogische Handehi in der Wofangruppe orientiert sich,ausgehen4 von einer heilpä-' dagogischen Grundhaltung an systemischen und tiefenpsychologischen Ansätzen.

Der heilpädagogische Ansatz beschreibt einen Lemprozess zwischen Kindern/ Jugendlichen und den pädagogischen Mit^tbeiterinnen und Mitarbeitern, bei der die Entfaltung der viel"

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Seite - 3 - zur Vereinbarung über ein LeEstüngsentgelt

.faltigen Begabungen und Fähigkeiten im Mittelpunkt steht. Dadurch können wichtige per- sönliche Kompetenzen zu sich selbst (Ich-Kompetenz), zu anderen Personen (soziale Kom- petenz), zur Sach- und Umwelt (Sachkompetenz) und zu ideellen Werten (Slnnkompetenz)

erreicht werden.

Die systemische Sichtweise eröfßiet sowohl den Blick auf das Familiensystem als auch auf das soziale Umfeld und die Beziehungen zwischen dem Kind/ dem Jugendlichen und der Wohngruppe. Diese Sichtweise ermöglicht' es, die Interaktionsmuster und Verhaltensauffäl"

ligkeiten, die ein Kind/ ein Jugendlicher zeigt, in einen größeren Zusammenhang zu stellen.

Tiefenpsychologische Ansätze ermöglichen im Rahmen der Anamnese, die biografischen , Vorerfahnmgen der Kinder und Jugendlichen zu verstehen und einzuordnen und Resilienzen zu aktivieren.

ParaUel zur persönliohen Entwicklung ist die erfolgreiche soziale Integration im öffentlichen Leben (Schule/ Beruf) das Ziel, Aus der Betreuung der am Hof lebenden Tiere und dem Umgang mit ihnen, sowie aus den haus-, hof- und naturgegebene Aktivitäten (Garten, Handwerk, Haushalt, tiergestützte Maßnahmen) entstehen strukturierende und fördernde pädagogische Angebote.

Pädagogische Zielsetzung;

Folgende Zielsetzungen sind vor dem Hmtergrund dieser pädagogischen Ansatzes möglich;

Die Entlastung der Kinder/ Jugendlichen und der Herkunftsfamilie mit dem Ziel, neue Entwicklungen zu ermöglichen.

Der Aufbau und die Stärkung der personalen und sozial-emqtionalen Kompetenz der Kinder/ Jugendlichen.

Die Abwendung der drohenden seelischen Behiüderung.

Die Entwicklung eines Verständnisses der individuellen Biografie mit ihren Traumata und Konflikten einerseits und den existierenden Fähigkeiten und Ressourcen anderer"

seits.

Die Akzeptanz der eigenen Biografie init den daraus resultierenden Grenzen und Mög- Uchkeiten, Entwicklung-realistischer Lebensperspektiven.

Der Aufbau und die Verbesserung der Lern- und Entwicldungschancen.

Die Klärung der Beziehung zur Herlamftsfamilie.

Die Rückkehr m die Herkunftsfanulie/ die Verselbständigung/ Leben in anderer Betreu-

ungsform.

Methodische Grundlagen:

Die methodischen Grundlagen lassen sich aus den heilpädagogischen, systemischen und tie- fenpsychoiogischen Ansätzen ableiten. Diese umfassen;

Rund-um-die-Uhr-Betreuung, Verlässliches Beziehungsangebot,

Prüfung der Indikation, Fomxulierung des Erziehungsaufh'ages, Erarbeitung eines Kon"

traktes mit der Familie,' '

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Seite - 4 - zur Vereinbarung Über ein Leistungsentgelt

Entwicklungsdiagnostik, Emehungsplanung, Hüfeplanung, Strukturierung des Tages- und Wochenablaufs,

die gememsame Alltagsgestaltung und die Schaffung einer „heilenden" Atmosphäre"

(Gestaltung von Wohnumfeld und Gruppenattnosphäre),

" . die Einübung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten, •

" den Einsatz einer tiergestützten Pädagogik, durch den täglichen Umgang mit den Tieren und die Versorgung von Tieren sowie den Einsatz der Tiere als therapeutisches Medium als Schwerpunkt des fherapeutischen Konzeptes,

kreative (Umgang mit verschiedenen MateriaÜen) musische^ handwerldiche Angebote, die Auseinandersetzungen mit Wert- und Glaubensfmgen,

die Entwicklung einer sinnvollen Freizeitgesfaltung (Sport imd erlebnispädagogische Angebote),

die Sicherstellung der ärztlichen und gesundheitlichen Versorgung zur Förderung der körperlichen Entwicklung,

die Förderung des Sozialverhaltens durch Einüben und Vermittehi von. R.egeln und Um"

gangäformen sowie die Reflektion des Verhaltens,

" die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch ein enges Bezugsangebot, gezielte Einzelgespräche und Reflektionsgespräche m der Gruppe mit dem Ziel, die Eigen- und Fremdwahmehraung zu fördern,

die Förderung der Fähigkeit, eigene Belange zu vertreten,

die Schulische Förderung, Der enge Kontakt zur Klassenlehrerm/ zum Klassenlehrer, die

• Teilnahme an Eltemsprechtageu sowie die Hausaufgabenbetreuung und zusätzliche Übungseinheiten (nach Absprache mit der Lehrerin/ dem Lehrer) zählen, zu den regeltnä- ßigen Leistungen dieses Angebotes. ,

Hilfeplan: Im Zusammenhang mit § 36 SGB VHI erstellt die Emrichtung im Rahmen der Fortschreibung der Hilfeplanung einen Entwicldungsbericht. In diesem smd unter anderem Aussagen zum Grad der Zielerreichung zu ti'effen.'Sowohl beim Hilfeplangespräch als auch bei der Vor- und Nachbereitung wird das Kind/ der Jugendliche altersgemäß beteüigt.

Personalschlässel: Im Entgelt berücksichtigt sind für die Wohngruppe 5,4 Stellen für den.

pädagogischen Bereich (3,63 Stellen Sozialpädagogen/ Sozialarbeiter, .0,89 Stelle Heüp,äda- goge und 0»88 Stelle Erzieher). Zusätzlich sind Mittel für Nachtbereitschaffe (Präsenz) im Volumen von 0,4 Stellen im Entgelt enthalten. Dazu kommen für die Wohngmppe 0,62 Stel- len für den hauswirtschaftlichen Bereich. Für die Betreuung der Tiere sind zusätzlich 0,26 Stellen für einen landwirtschaftlichen Gehilfen im Entgelt enthalten. Dazu kommen 0,2 Sfel- len Hausmeister.

Zusätzlich stehen Mittel für anteilige Geschäftsführung/ Verwaltung, Fachliche Leistung/

Koordination, Psychologe, Qualifätsbeauftragte, Kinderschutzbeauftragte, Datenschutzbe- auftragte und für Supervision/ Fortbildung zur Verfügung.

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Seite" 5 - zur Vereinbarung über ein Leistungsentgeit

Der Einrichtungsträger beschäftigt nur geeignetes Personal - siehe dazu die Anlage „ Persönliche Eignung von Mitarbeitern, als Bestandteil vom Leistungstypenveremba"

rungen<<, Beschluss vom 13.05.2008.

Betreuungszeiten: Rund-um-die-Ühr

Räumliche Gegebenheiten, Bewirtschaftung: Die Wohngmppe verfügt über 8 Emzel- zimmer (mindestens 10 m2 pro Zimmer), 3 Bäder (l mit Wanne, 2 roit Dusche), l separates WC, l Mitarbeitefirmeti/ Mitarbeiter-Bad, l Wohnküche, l Wohnzu-nmer, l Esszimmer, l Gemeinschaftsraum, l Raum für (heilpädagögische) Emzelfördenmg, l Trainingsldiche, l Büro fUr die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, l Nachtbereitschaftszimmer,! Besprechungs- räum und eine große Diele* Das Gelände umfasst 14 000 m2. Es gibt Weideflächen für die Tiere, einen Reitplatz, ein Klemtiergehege, einen Blumengarten und diverse Obstbäume.

Den Pferden stehen zwei Offenställe zur Verfügung. In separaten Nebengebäuden befinden sich eine Werkstatt, ein Ziegenstall, em Bauwagen für die Hühner, ein Kanmchengehege sowie ein Lagexraum. •

Die Wohngruppe verfügt über einen PKW.

Bewirtschaftung; Die Hauswirtschaftskraft kocht an Schultagea und in den Ferien; an den übrigen Tagen kochen die Betreuer unter Beteüigung der Kinder/ Jugendlichen.. Die Haus- wirtschaftskraft reinigt die' Gemeinschaftsräume; unter Anleitung und Mifhilfe der Betreuer reinigen die Kinder/ Jugendlichen ihre Zimmer selber.

Besonderheiten:

Intensive Eltern- und Familienarbeit Verlässliches Beziehungsangebot Schwerpunkt: Tiergestutzte Pädagogik Durchstrukturierter Tagesablauf Gruppeüferienfahrten

Regeüuäßige Freizeitaktivitäten (z. B. Sport, Musizieren, Ausflüge) Integration in Vereine

Feste gestalten und feiern

Folgende ffaerapeutxsche Leistungen sind als Grundleistungen im Entgelt enthalten:

heilpädagogische Übungen/ Einzelmaßnalunen, pädagogisches Reiten,

Entspanmmgsverfahren und erlebnispädagogische Maßnahmen im Einzelkontalrt oder in Klemgruppen.

Andere therapeutische Leistungen müssen extern geleistet werden,

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Seite" 6" zur Vereinbarung über ein Lelstungsentgelt

Qualitätssichenmg:

Die Qualitätssicherung. erfolgt durch regelmäßige Besprechungen, IConzeptentwicklung, Teamentwicklung, Personalentwicklung ind. Fort-/ Weiterbildung und Supervision, Doku"

mentation von Prozessen und Leistungen, fachliche Kontakte zu vergleichbaren Einrichtun"

gen, Mitarbeit in Gremien, Arbeitsgruppen und Fachverbänden.

2. Leistungsentgelt

3.1 Für den Vereinbaruhgszeitraum ab 01.01.2018 beträgt die Gesamhwgütung für die Heilpädagogische Wohugruppe Grasdorf:

€ 193,93 pro Person/ täglich (Freihaltegeld € 174,54 pro Person/ täglich).

Die Gesamtvergütung gliedert sich in

- ein Entgelt für das Regelleistungsaagebot in Höhe von

€ 184,12 pro Person/ täglich,

- ein Entgelt für die betriebsnotwendigea Investitionen in Höhe von

€ 9,81 pro Person/ täglich.

Die Beredmungsgrundlagen der genannten Pauschalen sind den beigefügten Kallculations"

Schemata zu entnehmen. • .

§ 13 des Landesrahmenvertrages.nach § 78 fSGB VIII regelt das Berechnungsverfahi'en und Freihaltegeld.

3.2 Die Vergütung ist nur abrechenbar, wenn eine entsprechende Zuslcherung der Übernahme der Vergütung des-zuständigen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe im Einzelfall vorliegt.

3.3 Die Finanzierung etwaiger Zusatzleistungen ist nicht Gegenstand dieser Vereiabarung.

Bekleidung und Taschengeld für die Kinder/ Jugendlichen sind nicht Bestandteil dieses Leistungsangebots. Sie werden als Nebenleistungen entsprechend der Richtlinien des Lan"

desjugendamtes Bremen für die Bekleidung und für die Taschengelder gewährt.

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Seite" 7 - zur Vereinbarung über ein Leistungsentgeit

3.4 Im Rahmen der vollstationären Betreuung/ Versorgung werden auch 'Ferienfahrten durchgeführt. Dieses ist im Entgelt berücksichtigt.

4. Geltungsdauer

Diese Vereinbarung gilt ab dem Öl* Januar 2018 und wird mit einer Mmdestlaufzeit von 6 Monaten aufmibestünmte Zeit abgeschlossen..

Mit dem LandesJugendamt wird derzeit das Konzept der Wohngruppe überarbeitet. Da das Ergebnis Auswirkungen auf die Leistuagsvereinbamng haben kann, wird eine Mindestlauf- zeit von 6 Monaten verembart.

Zur vollständigen oder teihveisen Änderung oder Aufhebung der Vereinbarung bedarf es ei- ner schrifÜichen Kündigung unter Einhaltung der in Absatz l bestünmten Mindestlaufzeit und einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen. •

Im Übrigen .gelten die Vorschriften der §§ 53 ff. des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) über den Öffentlich-rechtiichen Vertrag.

5. Qualitätsentwicklwngsvercinbarung

Die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie Bestmmiungen geeigneter Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung leiten sich aus dem im • Betriebserlaubhisverfahren nach § 45 SGB VIII getroffenen Regelungen ab. Weiterhin gelten die Regelungen im Landesrahmenvertrag nach § 78 f SGB VEÜ vom 15. November 2001,

6. Sonstiges

Bei Unwirksaxnkeit einer Bestü-nmung dieses Vertrages verlieren die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit nicht. Eine unwü'ksame Regelung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame .zu ersetzen, die der unwifksamen in ihrer Auswükung möglichst nahe kommt.

Bremen, Dezember 2017

Die Senatoria für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

äger

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