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Entgeltvereinbarung SGB VIII Alten Eichen gGmbH

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Zwischen der

FREIEN HANSESTADT^&ES^ BREMEN,

vertreten durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

und der

Alten Eichen gGmbH, Homer Heerstr. 19,28359 Bremen wird folgende

Vereinbarung nach § 78 b SGB VIII geschlossen:

l. Gegenstand

1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen, die die Alten Eichen gGmbH - im folgen- den Einrichtungsträger genannt" in den zwei Jugendwohngemeinschaften Kurfürsten- allee 4l C und 43, 28211 Bremen, für junge Menschen bzw. deren PersorLeüsorgeberech- tigte erbringt, die Ansprüche auf Hilfe gemäss §§ ^7, 34 oder 4l SGB VÜI (KJHG) haben.

1.2 Es gilt der Latidesrahmeavertrag nach § 78 fSGB VUI vom 15. November 2001.

2. Leistung

l

Die Leistungen werden auf der Grundlage der derzeitigen fachlichen Standards und der vereinbarten personellen Ausstattung (siehe Anlage l, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist) unter Beachtung der im Betriebserlaubhisverfaliren genannten Nebenbedingungen er- bracht. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen sind so zu gestalten, dass eine bedarfs"

gerechte Hilfe un Einzelfall gewährleistet ist. Die Leistungen müssen ausreichend und zweckmäßig sein-und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Das Angebot basiert auf dem Leistungsangebotstyp Nr. 6 - Heimerziehung/ Jugendwohn- gemeinschaft.

Ergänzend dazu:

Plätze: Der Vereinbarung liegt eine Platzzahl von 12 Plätzen zugrunde. Bei Bedarf kann einer der Plätze als Außenplatz bereit gestellt werden.

(2)

Seite - 2 - zur Vereinbarung über ein Lefstungsentgelt

Zielgruppe: Jungen und Mädchen ab 16 Jahren (mit Zustinunung des L'aadesjugendamtes:

ab 15 Jahren)

Personalschlüssel: Im Entgelt berücksichtigt sind 5,4 Stellen für Sozialpädagogen, 0,24 SteUe Remigungspersonal sowie zusätzliche Mittel för Nacht" und Rufbereitschaften.

Weiterhin stehen Mittel für anteilige Geschäftsführung, fachliche Leittung/ Koordination, Psychologe, Verwaltung, Hausmeister, Qualitätsbeauflragte, Kinderschutzbeauftragte, Da"

tenschutzbeauftragte und für Supervision/ Fortbildung zur Verfügung.

Betreuimgszeiten: In der Regel 14 - 23 Uhr; an Wochenenden geringere Betreuung; wäh- rend der Schulzeiten werden Frühdienste gemacht; bei Bedarf z. B. ia Krisenzeiten Nachtbe"

reitschaften. ' -

Miete, EnergieanteÜ und HUT: Neben dem Entgelt sind den Bewohnern Hilfe zum JLe- bensunterhaltund'anteilige Mie.t- sowie Energiekosten zu gewäliren. .

Der Mietanteil für die Bewohner beträgt € 98,17 monatÜch; der Energieanteil

€ 50,62 monatlich.

Durch das Entgelt werden folgende Kosten nicht abgedeckt:

• Bekle.idungskosten, ...

• Taschengeld,

N Lebensmittel^ • - .•

• persönliche Körperpflege- und R.eimgungsmittel,

• Möbelienmg der Bewohnerzimmer einschließlich entsprechender Renovierungskosten.

Im Entgelt sind die Aufwendungen für Ferienfahrten enthalten.

Räumlichkeiten: 12 Einzelzüiamer, Gmppenräume, Küchen, Bäder/ WCs, Büroräume, Sauna, Waschkeller mit Wasohniaschinen und Troclmem,'

bei Bedarf: voll ausgestattete Ein-Zümner-Wohnung,

Häuser: Zwei große dreigeschossige Bremer Häuser (Wohn- und Nutzfläche Jeweils 222,38 qm ind. Keller) mit Gärten und Oaragen,

Bewirtschaftung: Wäschewaschen, .Reinigung der gesamten Häuser, Einkauf und. Zuberei- tung aller Mahlzeiten durch die Jugendlichen (unter Mithilfe der Betreuet).

Qualitäfssicherung: . ,

Die Qualitätssicherung erfolgt durch regelmäßige Besprechungen, Konzeptentwicklung, Teamentwicklung, Personalentwicldung .ind. Fort"/ Weiterbildung und Supexvisiori, Doku-

(3)

Seite" 3 - zur Vereinbarung über etn Leistung sentgelt

mentation von Prozessen und Leistungen, fachliche Kontakte zu vergleichbaren Einrichtun- gen, Mitarbeit in Gremien, Arbeitsgmppea und Fachverbänden.

3. LcistungsentgeU

Für den Vereinbarungszeitraum ab 01.01.2018 beträgt die Gesamtvergütung

€ 117,60 pro Person/ täglich.

Die Gesamtvergütung gliedert sich in

- ein Entgelt für das Regelleistungsangebot in Höhe von

€ 113,14 pro Person/ täglich,

ein Entgelt für die betriebsnotwendigen Investitionen in Höhe von

€ 4,46 pro Person/ täglich.

Die Bereclmungsgruadlagen der genannten Pauschalen sind den beigefiigten Berechnungs- blättern zu entnehmen» die Bestandteil dieser Vereinbarung sind.

Die Vergütung ist nur abrechenbar, wenn eine entsprechende Zusichemng der Übemahme der Vergütung des zuständigen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe im Emzelfall vorliegt.

4. Geltungsdauer

Diese Vereinbarung gilt ab dem 01. Januar 2018 und wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 JMonaten aufunbestünmte Zeit abgeschlossen.

Zur vollständigen oder teilweisen Änderung oder Aufhebung der Vereinbarung bedarf es ei"

ner, schriftlichen Kündigung unter Einhaltung der 'in'Absatz l bestimmten Mmdestlaufeeit und einer Kündigungsfrist von mmdesten's 6 Wochen.

Im übrigen gelten die Vorschriften der §§ 53 ff. des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) über den öffentlich-rechtlichen Vertrag.

5. Qualitätssicherungsvereinbarüng

Die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität'der Leistungsangebote-sowie

(4)

Seite - 4 - zur Vereinbarung über ein Leistung sentge ft

Bestimmungen geeigneter Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung leiten sich aus dem mi Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 SGB VHI getroffenen Regelungen ab- Weiterhin gelten die Regeluftgen im Landesrahinenvertrag nach § 78 fSGB VIIE vom

15. November 2001.

6* Sonstiges

Soweit landesemheitliche und eitxdchtzmgsübergreifende Regelungen im Rahmen der Ver- tragskommission festgelegt werden, finden diese Anwendung. Es sind dann unverzüglich Verhandlungen zur Anpassung dieses Vertrages aufzunehmen. .

Bei Unwirksamkeif einer Bestimmung dieses Vertrages verlieren die übrigen Bestimmungen ihre Wirlcsamkeit nicht. Eine unwirksame Regelung ist von denVertragsparteien durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrer Auswirkung möglichst nahe kommt,

Bremen, November 2017

Die Senatoriii für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und jSport

Einrichtungsträger

Anlage: Kallculationsblätter

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