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Entgeltvereinbarung SGB VIII Alten Eichen gGmbH

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Academic year: 2022

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Zwischen der

FREmNHANSESTADTeSS^ä|ä BREMEN,

vertreten durch die Senatonn für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

und der

Alten Eichen gGmbH, Homer Heerstr. 19, 28359 Bremen wird folgende •

Vereinbarung nach § 78 b SGB VIII geschlossen:

l. Gegenstand

l. l Gegenstand dieses Vertrages smd-Leistungen, die die Alten Eichen gGmbH - im folgen- den Einrichtungsträger genannt - in der HeÜpädagogischen Wohngruppe mit dem

Schwerpunkt Trauma" und Erlebnispädagogik „Conrad-Gruppe", Homer Heerstr. 19, 28359. Bremen, für Kinder und Jugendliche, bzw. deren Personeiisorgeberechtigte, erbringt, die'emea Anspruch auf Hufe zur Erziehung gemäss §§ 27, 34 oder aufEmgliedeningshilfe gemäss § 35a SGB Vffl (KJHG) haben. .

l ,2 Es gilt der Landesrahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII vom 15. November 2001.

2. Leistung

Die Leistungen werden auf der Grundlage der derzeitigen fachlichen Standards und der vereinbarten personeüen Ausstattung (siehe Anlage l, die Bestandteü dieser Veremba- rung ist) unter Beachtung der im Betriebserlaubnisverfahren genannten Auflagen und Ne"

benbestimmungen erbracht. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen sind so zu gestal- ten, dass eine bedarfsgerechte Hilfe im Einzelfall gewährleistet ist. Die Leistungen müssen ausreichend und zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschrei"

ten.

Das Angebot entspricht dem Leistungsangebotstyp .Nr. 3 - Heimerziehung/ Heilpädago- gisch/Therapeutlsche Wohngruppe, ergänzt um den Schwerpunkt Trauma- und Erlebnispa- dagogik.

Eine umfassende Leistungsbeschreibung ist als Anlage 2 beigefügt,

(2)

Seite - 2 ~ zur Vereinbarung über ein Leistungsentgelt

Die Heilpädagogische Wohngt'uppe, die über eine Kapazität von 7 Plätzen verfügt,, stellt ein eigenständiges, vollstationäres Erziehungsaügebot für Mädchen und Jungen mit professio- neller, strukturgebender Betreuung über Tag und Nacht („Rund-um-die-ühr-Betreimng") dar.

Im Rahmen der vollstationären Betreuung/ Versorgung werden auch Ferienfahrten durchge- führt. .

Die Fmanzierung etwaiger Zusat^leistungen ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

Bekleidung und Tascheägeld für die Kinder/ Jugendlichen smd nicht Bestandteil des Leis- tuagsangebots der Heilpädagogischen Wohngruppe. Hierzu wird auf die entsprechenden Richtlinien des Landesjugendamtes Bremen für die Bekleidungspauschale und die Taschen- geldsätze verwiesen.

Erforderliche sachliche und personelle Ausstattung

Die Gruppe befindet sich zusammen mit anderen Angeboten des Eim'ichtungsträgers auf dem Gelände der Alten Eichen gGmbH, Homer Heerstr. 19.

Räume: Auf Wunsch eingerichtete Einzelzimmer mit mindestens 10 qm, Gemeinschaffcsbe- reich (Wohnzimmer, große Küche mit Eßbereich, großer Flur), Therapie- und Förderräume, Werkräume, Kicker- und Blllardraum.

Außengelände: Sehr großes Gelände mit Spielplatz, Sportplatz, Tischtemüs, Rasenflächen.

Das Team der Heilpädagoglschen Wohngruppe umfaßt 5,38 Stellen für pädagogische Mitar- belter (Dipl. Sozialpädagogen, Erzieher, Heilpädagogen) zuzüglich Nacht- und Rufbereit- schaft, eine 0,7 Stelle Hauswirtschaflskraft und 0,18 Stelle Hausmeister.

Zusätzlich ist 0,18 Stelle Erlebnispädagoge im Entgelt enthalten.

Weiterhiü stehen .Mittel für anteilige fachliche Leitung/ Koordination, GeschäftsftÜirung/

Verwaltmg, Psychologe, Qualitätsbeauftragte, KinderächutzbeaUftragte, Datenschutzbeauf- .fragte und für Supervision/ Portbildung zur Verfügung.

Qual.itätssicherung: . .

Die Qualitätssicherung erfolgt durch regelmäßige Besprechungen, Konzeptentwicldung, Teamentwicldung, Personalentwicldung ind. Fort"/ Weiterbildung-und Supervisioti, Doku- mentation von Prozessen und Leistungen, fachliche Kontakte zu vergleichbaren Emrichtun- gen, Mitarbeit in Gremien, Arbeitsgruppen und Fachverbänden.

(3)

Seite - 3; - zur Vereinbarung über ein Leistungsentgelt

3. Leistuagsentgelt

3. l Für den Vereinbamngszeitraum ab 01.01.2018 beträgt die Gesamhr6rgütung

€ 200,53 pro Person/ täglich

(Preihaltegeld € 180,48 pro Person/ täglich).

Die Gesamtvergütung gliedert sich in

" ein Entgelt lEUr das Regelleistungsangebot m Höhe von

€ 187,52 pro Person/ täglich,

" ein Entgelt für die.betriebsnotwendigen Investitionen in Höhe von

€ 13,01 pro Person/ täglich.

Die Bereclmungsgrundlagen der genannten Pauschalen sind den beigefügten Kalkulations"

blättern zu entnehmen, die Bestandteü dieser Vereinbarung sind.

§ 13 des Landesrahmenvertrages nach § 78 f SGB VIII regelt das Berechnungsverfahren und

Freihaltegeld. ' , .

Die Vergütung ist nur abrechenbar, wenn eine entsprechende Zusicherung der Übernahme der . Vergütung des zuständigen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe im Emzelfall vorliegt.

4. Geltungsdaucr .

Diese Vereinbarung gilt ab dem Öl» Januar 2018 und wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Zur vollständigen oder teüweisen Änderung oder Aufhebung der Vereinbarung bedarf es ei-.

ner schriftlichen Kündigung unter Einhaltung der in Absatz l bestmmiten Mindestlaufzeit und einer KÜridigungsfi'ist von mindestens 6 Wochen..

Im übrigen gelten die Vorschriften der §§ 53 ff. des Zehnten Sozialgesetebuches (SGB X) über den öffentlich-rechtlichen Vertrag,

5* QuaUtätsentwicldurigsvereinbarung

Die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie

(4)

Seite - 4 - zur Vereinbarung über ein Lelstungsentgelt

Bestimmungen geeigneter Maßnahmen zu üirer Gewährieistung leiten sich aus dem im Betriebserlaubnisverfahrennach § 45 SGB VIII getroffenen Regelungen ab. Weiterhin gelten die Regelungen im Landesrahmenvertrag nach § 78 f§GB VIII vom

15. November 2001.

6. Sonstiges

Soweit landeseinheitliche und einrichtungäübergreifende Regelungen im Rahmen der Ver- tragskommission festgelegt werden, finden diese Anwendung. Es sind dann unverzüglich Verhandlungen, zur Anpassung dieses Vertrages aufzunehmen.

Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages verlieren die übrigen Bestmunungen ihre Wirksamkeit nicht. Eine unwirksame Regelung ist von den Vertragsparteien durch eme wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrer Auswirkung möglichst nahe kommt.

Bremen, Dezember 2017

Die Senatorxn für Soziales, Jugend, Einrichtungsträger Frauen, Integration und Sport

Im Auftrag

,. (jo

Anlagen:

Kalkulationsblätter Leistungsbeschreibung

Referenzen

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