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Entgeltvereinbarung SGB VIII Caritas-Erziehungshilfe gGmbH

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Academic year: 2022

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Zwischen der

FREIEN HANSE STADT BREMEN,

vertreten durch die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, und

der Caritas-Erziehungshilfe gGmbH, Georg - Gröning - Straße 55, 28209 Bremen,

wird folgende

Vereinbarung nach § 78 b SGB VIII

geschlossen:

1. Gegenstand

Diese Vereinbarung regelt die Leistungserbringung und Finanzierung der Intensiven

Sozialpädagogischen Einzelbetreuung (ISE) nach § 35 SGB VIII durch die Caritas-ErziehungshUfe

gGmbH, Georg - Gröning - Straße 55, 28209 Bremen(Einrichtungsträger) auf der Grundlage der beiliegenden Leistungsbeschreibung und des ebenfalls anliegenden Berechnungsbogens.

2. Leistung

Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung bzw. die Leistungsmerkmale im Sinne des § 78 c Abs. 1 AGB VIII sind ebenfalls der anliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die somit zum Vertrags bestand teil erklärt wird.

3. Entgelt

Für die Zeit vom 01 . 10.2016 bis zum 30.06.2017 beträgt das Entgelt für das Leistungsangebot und die betriebsnotwendigen Investitionen

58,98 € je Fachleistungsstunde.

Für die Zeit ab dem 01.07.2017 beträgt das Entgelt für das Leistungsangebot und die

betriebsnotwendigen Investitionen

60,29 € je Fachleistungsstunde.

Weitere Regelungen und Informationen sind der anliegenden Leistungsbeschreibung sowie dem ebenfalls anliegenden Berechnungsbogen zu entnehmen.

Mit den Stundensätzen sind a!ie direkten und indirekten Zeiten (Vor- und Nachbereitung, Fahrtzeiten, Teilnahme an Konferenzen, Fortbiidung, Djenstbesprechungen, Dokumentationen

(2)

Seite 2 zur Vereinbarung über ein LeistungsentgeltfurdieZeitab01.10.2016

etc.) und die Zeiten der Abwesenheit in Folge von Urlaub, Krankheit etc. refinanziert und abgedeckt.

Die Fachieistungsstunde ist in der oben genannten Höhe so bemessen, dass der Leistungserbringer 60 Minuten direkt am Jugendlichen arbeiten kann und darüber hinaus noch die maßnahmenbezogenen indirekten Zeiten für Fahrten, Vor- und Nachbereitung sowie Dienstbesprechung, Koordination und Dokumentation abschließend refinanziertsind.

Die Stundensätze können nur abgerechnet werden, wenn eine Kostenübernahmeerklärung seitens des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe im Einzelfa!! vorliegt.

4. Qualitätsentwicklung und Dokumentation

4.1 Die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistung sowie Angaben über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung sind ebenfalls der anliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

4 Die Vertragspartner vereinbaren, dass der Quaiitätsentwicklungsbericht 2017/2018 dem zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstmalig zum 31. März 2019 zugeht und

das Berichtsraster der Rahmenvereinbarung zur Quaiitätsentwicklung nach § 78 b Absatz 1 Nr. 3 SGB VI II vom 13.03.2009 Anwendung findet.

5. Vereinbarungszeitraum

5.1 Diese Vereinbarung gilt ab dem 01. Oktober 2016 und wird mit einer Mindestlaufzeit von 21 Monaten auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

5.2 Zur vollständigen oder teilweisen Änderung oder Aufhebung der Vereinbarung bedarf es einer schriftlichen Kündigung unter Einhaltung der unter 5.1 bestimmten Mindestlaufzeit. Die Vergütungs- Vereinbarung kann mit einer Frist von mindestens sechs Wochen, die übrigen Bestandteile der Vereinbarung können mit einer Frist von mindestens drei Monaten gekündigt werden.

6. Sonstiges

6.1 Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages verlieren die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit nicht. Eine unwirksame Regelung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrer Auswirkung möglichst nahe kommt. Im

Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 53. ff. des Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) über

den öffentlich-rechtllchen Vertrag.

6.2 Dieser Vertrag unterliegt dem Bremer informationsfreiheitsgesetz (BremlFG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des BremiFG im elektronischen Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem BremlFG sein.

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Seite 3 zur Vereinbarung über ein LeistungsentgeitfürdieZeitab 01.10.2016

Bremen, 18. Juni 2018

Anlagen: Leistungstypenbeschreibung Berechnungsbogen

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