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VA-160229-SOP-Sprechstundenbedarfsvereinbarung-Aenderungen.pd...

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Sonstiges

Stand: 29. Februar 2016

iStockphoto.com/adventtr

Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung - Änderungen und Ergänzungen In den folgenden Tabellen sind die Änderungen bzw. Ergänzungen der Sprechstundenbe- darfs-Vereinbarung aufgeführt. Diese Übersicht dient Ihnen als Einlegeblatt in die KVB-Bro- schüre „Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung - Gültig ab 1. Juli 2015. Eine überarbeitete KVB-Broschüre finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.kvb.de/verordnun-

gen/sprechstundenbedarf/.

Arzneimittel

Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung In KVB-Bro- schüre1 auf Ätz-/Schäl-/Warzenmittel Die Silbernitratlösung NRF ist zusätzlich verord-

nungsfähig. Seite 10

Analgetika/Antiphlogistika/

Antirheumatika

Die rektal zu applizierende Darreichungsform ist zusätzlich für Kinder zur Akut- und Notfallbehand-

lung verordnungsfähig. Seite 10

Antiasthmatika/

Mittel gegen obstruktive Lun- generkrankungen

Nur für den Notfall zur Überwindung eines lebens- bedrohlichen Zustands sind Reproterol und Ter- butalin zusätzlich verordnungsfähig.

Seite 11

Antibiotika

Zusätzlich verordnungsfähig:

oral: zur Akut-und Notfallbehandlung im direkten Zusammenhang mit der ärztlichen Leistung im Not-/Bereitschaftsdienst und bei Hausbesuchen, sofern der Therapiebeginn unmittelbar notwendig und der Bezug über eine öffentliche Apotheke nicht zumutbar ist mit dem Behandlungsziel, einen schweren Krankheitsverlauf zu verhindern und/o- der eine Krankenhauseinweisung zu vermeiden, jeweils die kleinstmögliche Packung eines Wirk- stoffes aus folgenden Substanzklassen:

- Betalaktam-Antibiotika - Makrolide

- Chinolone (Gyrasehemmer) - Tetrazykline

Seite 11

Antiemetika/ Antivertiginosa redaktionelle Klarstellung (Wirkstoffe beziehen

sich auf alle aufgeführten Anwendungsgebiete) Seite 12 Antiseptika Für Gynäkologen ist Policresulenlösung verord-

nungsfähig. Seite 12

Antitussiva redaktionelle Klarstellung (Wirkstoffe beziehen

sich auf alle aufgeführten Anwendungsgebiete) Seite 12 Blutstillungsmittel Zur Akut- und Notfallbehandlung und perioperativ

sind zusätzlich Stifte und Adrenalin verordnungs-

fähig. Seite 13

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Verordnung Aktuell – Sonstiges 29. Februar 2016

Seite 2

Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung In KVB-Bro- schüre1 auf

Gerinnungshemmer (außer Heparine/Heparinoide)

Zusätzlich ist Fondaparinux 5mg, 7,5mg oder 10mg zur Initialbehandlung von tiefen Ve- nenthrombosen (TVT) und Lungenembolie ent- sprechend der jeweiligen Fachinformation ver- ordnungsfähig;

1x kleinste OP ausschließlich von einem Wirk- stoff (Apixaban 5 mg oder Rivaroxaban 15 mg o- der Fondaparinux 5mg, 7,5mg oder 10mg) in der genannten Wirkstärke je Quartal für Notfälle.

Fondaparinux 2,5mg parenteral ist zur Notfallbe- handlung akuter, symptomatischer, spontaner, oberflächlicher Venenthrombosen der unteren Extremitäten ohne begleitende tiefe Ve-

nenthrombose bei Erwachsenen verordnungsfä- hig, 1x kleinste OP je Quartal für Notfälle.

Seite 14

Infusionslösungen

In der Onkologie sind NaCl-, Glucose-Infusions- lösungen und Mannitol-Lösungen bei Cisplatin-

Gabe) verordnungsfähig. Seite 16

Mittel zur Myocardszintigra- phie

Regadenoson ist nicht mehr über SSB verord- nungsfähig. Nur bei Kontraindikation gegen Ade- nosin ist es entsprechend der Kontrastmittelver- einbarung beziehbar. Ein entsprechender Hin- weis wurde eingefügt

Seite 19

Rhinologika redaktionelle Klarstellung (Wirkstoffe beziehen

sich auf alle aufgeführten Anwendungsgebiete) Seite 21

Thermotherapeutika

Kryotherapie: Sofern es sich um eine rein nicht- invasive Behandlung handelt (z. B. reines Verei- sen von Warzen), sind Kältetherapeutika (z.B.

Gase, Gasgemische, auch FAM) über SSB ver- ordnungsfähig.

Kryochirurgie: In Zusammenhang mit einem kleinchirurgischen Eingriff (EBM 02300, 02301, 02302, 10340) sind die Kältetherapeutika nicht dem SSB zu entnehmen, da sie mit der Pau- schale abgegolten sind. Darüber hinaus nicht verordnungsfähig sind:

Kühlgele; Dermatika mit Capsaicin, Cayenne- pfeffer, Novinamid, Propylnicotinat; ätherische Öle; Campher

Seite 22

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Verordnung Aktuell – Sonstiges 29. Februar 2016

Seite 3

Desinfektions-, Reinigungs- und Pflegemittel

Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung In KVB-Bro- schüre1 auf Essigsäure Essigsäure zur Sichtbarmachung von Feigwar-

zen wurde neu aufgenommen. Neu!

Diagnostika, Diagnosebedarf, Laborbedarf

Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung In KVB-Bro- schüre1 auf Kontaktflüssigkeit für Kon-

taktglasuntersuchungen

Methocel Dispersa® ist nicht mehr im Vertrieb, daher wurde es durch das Präparat Methocel 2% AT® ersetzt.

Seite 25

Provokations-Testsubstan- zen

redaktionelle Klarstellung; verordnungsfähig sind zum einen für bronchopulmonale Stimulations- tests, z. B. Methacholinium, Carbachol und His- tamin und zum anderen Testsubstanzen für Pro- vokationstestung (nasal, subkutan, bronchial, oral) nach GOP 30120 bis 30123.

Seite 26

Stimulations- und Suppressi- onstest

Galaktose wurde zusätzlich aufgenommen, d. h.

Galaktose ist verordnungsfähig, sofern sie nicht mit der Gebühr für die Leistung abgegolten ist.

Seite 27

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30.

1 Stand: Juni 2015

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