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VA-170124-SOP-Sprechstundenbedarfsvereinbarung-Aenderungen.pd...

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Verordnungsberatung@kvb.de  www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Sonstiges

Stand: 24. Januar 2017

iStockphoto.com/adventtr

Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung - Änderungen und Ergänzungen

Änderungen bzw. Ergänzungen der Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung (SSB-V), die zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Den kompletten Ver- einbarungstext finden Sie auf der in der Spalte „In KVB-Broschüre auf…“ angegebenen Seite.

Änderungen im Vereinbarungstext

Es ergab sich ein Anpassungsbedarf des Vereinbarungstextes unter II. Anwendungsbereich und IV. Verordnung von Sprechstundenbedarf.

II. Anwendungsbereich:

Der Punkt 3. c): „Diese Vereinbarung gilt nicht für die ambulante Behandlung durch Leis- tungserbringer für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (§ 116b SGB V)“ wurde um den Halbsatz „soweit es sich um Krankenhausärzte handelt“ ergänzt.

IV. Verordnung von Sprechstundenbedarf:

 Grundsätzlich dürfen Produkte die über den Sprechstundenbedarf bezogen wurden, nicht an Patienten zur Anwendung außerhalb der Praxis ausgehändigt werden.

Medizinprodukte: Abgabeausschlüsse, die vertraglich oder über Vereinbarungen bzw. Richtlinien geregelt sind, sind auch im Rahmen der SSB-V wirksam.

Rezepturen sind grundsätzlich verordnungsfähig. Es gelten jedoch die gleichen Ein- schränkungen wie für aufgeführte Fertigarzneimittel bzw. Wirkstoff/-gruppen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt es zu beachten!

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Verordnung Aktuell – Sonstiges 24. Januar 2017

Seite 2

Änderungen in der „Anlage Sprechstundenbedarf“

Arzneimittel

Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung In KVB-Bro- schüre1 auf Ätzmittel

 Silbernitrat-Kaliumnitrat-Ätzstäbchen wurden in die Aufzählung aufgenommen.

 Höllensteinstifte wurden gestrichen, da sie nicht mehr vertrieben werden.

Seite 10

Analgetika Retardierte Darreichungsformen sind nicht verord-

nungsfähig. Seite 10

Sklerosierungsmittel

Aethoxysklerol ab 1 % wird ergänzt. Geringere Konzentrationen haben nur die Zulassung zur Sklerosiering von Besenreisern (= keine GKV- Leistung).

Seite 23

Einmalbedarf zur Infusion, Injektion, Drainage, Entnahme

Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung In KVB-Bro- schüre1 auf Infusionspumpen, auch Ein-

malartikel

Infusionspumpen, auch Einmalartikel sind nicht

verordnungsfähig. Seite 30

Unter https://www.kvb.de/verordnungen/sprechstundenbedarf/ steht Ihnen die aktuelle Bro- schüre zur Verfügung. Auch weitere Informationen rund um das Thema Sprechstundenbe- darf finden Sie dort.

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen – als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.

1 Stand: 1. Januar 2017

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