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VA-170711-SOP-Sprechstundenbedarfsvereinbarung-Aenderungen.pd...

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Verordnungsberatung@kvb.de  www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Sonstiges

Stand: 11. Juli 2017

iStockphoto.com/adventtr

Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung - Änderungen und Ergänzungen

Änderungen bzw. Ergänzungen der Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung (SSB-V), die zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten sind, haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Den kompletten Vereinbarungstext finden Sie auf der in der Spalte „In KVB-Broschüre auf…“ angegebenen Seite.

Änderungen im Vereinbarungstext

Die Vereinbarung wird nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen fortgeschrieben.

II. Anwendungsbereich:

 Unter Ziffer 1 wird ab dem 1. April 2017

 der Aufzählungspunkt „für Betreute nach § 264 SGB V und“ redaktionell neu gefaßt: “für Betreute nach § 264 SGB V,“

 hinter dem Aufzählungspunkt „für Angehörige der Bundeswehr,…“ folgender neuer Aufzählungspunkt eingefügt: „für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG, soweit der für die Leistungsgewährung zuständige Leistungs- träger nach §§ 10, 10a AsylbLG der gesonderten Vereinbarung zwischen der KVB, dem bayerischen Landkreistag und dem bayerischen Städtetag zur Durchführung der ambulanten ärztlichen Versorgung von Leistungs- berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beigetreten ist,“

 Ziffer 2 c) entfällt ab dem 1. April 2017. Ab diesem Zeitpunkt werden aus den Ziffern 2 d) - f) die Ziffern 2 c) - e).

Änderungen in der „Anlage Sprechstundenbedarf“

Arzneimittel

Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung In KVB-Bro- schüre1 auf

Antibiotika

topisch: Verordnungsfähig, auch in Kombination mit Kortikoiden oder Antiseptika bei medizinischer Notwendigkeit zur unmittelbaren Anwendung in der Praxis für HNO-, Haut- und Kinderärzte.

(cave: keine Mitgabe an die Patienten)

Seite 11

Infusionslösungen In der Onkologie ist ab sofort auch Kaliumchlorid-

Injektionslösung verordnungsfähig. Seite 18

(2)

Verordnung Aktuell – Sonstiges 11. Juli 2017

Seite 2

Arzneimittel

Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung In KVB-Bro- schüre1 auf

Kortikoide

topisch: Verordnungsfähig, auch in Kombination mit Antibiotika oder Antiseptika bei medizinischer Notwendigkeit zur unmittelbaren Anwendung in der Praxis für HNO-, Haut- und Kinderärzte.

(cave: keine Mitgabe an die Patienten)

Klarstellung: Mittel zur Anwendung auf der be- haarten Kopfhaut sind nicht verordnungsfähig.

Seite 19

Neuroleptika oral in Tropfen: Haloperidol, Levomepromazin,

Promethazin, Risperidon verordnungsfähig. Seite 21 Prostaglandine

Gemeprost, vaginal außer Handel; im Einzelfall off-label-Anwendung von Misoprostol; cave: Pati- entenaufklärung!

Seite 23

Einmalbedarf zur Infusion, Injektion, Drainage, Entnahme

Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung In KVB-Bro- schüre1 auf Infusionsbestecke inkl. Zube-

hör Wird um die Rückschlagventile ergänzt. Seite 30

Instrumente, Geräte und Zubehör

Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung In KVB-Bro- schüre1 auf

Larynxmasken Nicht verordnungsfähig. Seite 34

Unter https://www.kvb.de/verordnungen/sprechstundenbedarf/ steht Ihnen die aktuelle Bro- schüre zur Verfügung. Auch weitere Informationen rund um das Thema Sprechstundenbe- darf finden Sie dort.

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen – als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.

1 Stand: 1. Juli 2017

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