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Verordnung aktuell

Stand: 28. April 2011 Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/ Praxis/ Verordnungen

Änderung der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining

Sonstiges Foto: iS

tockphoto.com

Zum 1. Januar 2011 wurde die Rahmenvereinbarung geändert. Sie finden sie hier.

Die wesentlichen Änderungen haben wir für Sie zusammengestellt.

Leistungsdauer

Die bisher festgelegte Leistungsdauer wurde in Richtwerte umgewandelt, sofern die Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden. Das heißt aber nicht, dass diese Leistungen dauerhaft von der GKV zu finanzieren sind. Von diesen Richtwerten kann auf der Grundlage individueller Prüfung nach den Erfordernissen des Einzelfalls abgewichen werden.

Für die GKV gilt :

Leistungsumfang Rehabilitationssport 50 Übungseinheiten in 18 Monaten

Herzsport 90 Übungseinheiten in 24 Monaten Funktionstraining Dauer 12 Monate

Sind weniger Übungseinheiten vorgesehen, ist der Zeitraum angemessen zu verkürzen.

Rehasport und Funktionstraining kommt für behinderte und von der Behinderung bedrohte Menschen in Betracht; weitere Informationen finden Sie hier:

Vordruckmuster 56

Derzeit laufen Gespräche zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-

Spitzenverband, in denen es um die Anpassung des Musters 56 geht. Bis zum Abschluss der Gesprä- che verwenden Sie bitte das alte Muster 56 weiter.

Hilfe erhalten Sie auch von unserem Service-Telefon Verordnung unter 01805 909290-30 0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.

PS: Ab Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB-Postfach Mitteilun- gen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen finden Sie unter www.kvb.de >

Online-Angebote > KVB-Postfach.

Verordnung aktuell - Änderung der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining 28. April 2011

Referenzen

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