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VA-150206-SOP-RV-Rehasport-Funktionstraining

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Sonstiges

Stand: 6. Februar 2015

iStockphoto.com/adventtr

Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (In Kraft getreten: 01. Januar 2011)

Rehasport und Funktionstraining kommt für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen in Betracht.

Ziel des Rehasports ist, die Ausdauer und Kraft der Patienten zu stärken und ihre Koordination und Flexibilität zu verbessern.

Mit dem Funktionstraining sollen die Beteiligten möglichst dauerhaft in die Gesellschaft und das Arbeitsleben eingegliedert werden.

Richtwerte

Für die Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Richtwerte vereinbart. Das heißt aber nicht, dass diese Leistungen dauerhaft von der GKV zu

finanzieren sind. Von diesen Richtwerten kann auf der Grundlage individueller Prüfung nach den Erfordernissen des Einzelfalls abgewichen werden.

Für die GKV gilt:

Leistungsumfang1

Rehabilitationssport 50 Übungseinheiten in 18 Monaten Herzsport 90 Übungseinheiten in 24 Monaten Funktionstraining Dauer 12 Monate

Muster 56

Zum 01. Juli 2011 gab es einen neuen Verordnungsvordruck.

Die Erst- und Folgeverordnung ist mit der EBM-Ziffer 01621 abrechnungsfähig.

Auf den nächsten beiden Seiten finden Sie die Vorder- und Rückseite des Musters 56. Die relevanten Änderungen finden Sie markiert.

1 Sind weniger Übungseinheiten vorgesehen, ist der Zeitraum angemessen zu verkürzen.

(2)

Verordnung Aktuell – Sonstiges 6. Februar 2015

Seite 2

Zeit- und Mengenangaben sind Richtwerte.

Neu

Neu: Bitte die entsprechende Begründung eintragen.

(3)

Verordnung Aktuell – Sonstiges 6. Februar 2015

Seite 3

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30.

Der Umfang der geforderten Angaben wurde reduziert. (z. B.

Angabe der Medikation)

Diese Angaben wurden von der Vorderseite des Formulars auf die Rückseite verschoben.

Der Punkt "28 Übungseinheiten (Richtwerte) für behinderter Frauen und Mädchen" hat keine gesonderte Position bei der

Kostenübernahmeerklärung bekommen und wird daher in den drei Feldern für

"Übungseinheiten" von der jeweiligen Krankenkasse als genehmigt gekennzeichnet.

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