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PJ13_S324-325_Kneib_Nochmals die Willensfreiheit und die innere Verantwortlichkeit

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324 P h i l o s o p h i s c h e r S p r e c h s a a l .

am allerwenigsten in unserer Frage. Um die Lehre des Aquinateh gründlich zu verstehén, genügt es nicht, einzelne Stellen aus den verschiedensten Werken zu­

sammenzureihen, sondern man muss die verschiedenen Lehren desselben in ihrem inneren Zusammenhänge betrachten- Und weil das Suarez -mehr gethan hat als die meisten anderen Theologen, deshalb ist er auch tiefer in das Ver- ständniss des Engels der Schule eingedrungen. Das gilt ganz besonders auch in der Entwicklung des Begriffes des sittlich Guten.

Nochmals die Willensfreiheit und die innere Verant­

wortlichkeit.

Eine Äntroort auf die Kritik non W, Ott.

Herr Ott hat die Güte gehabt, in dieser Zeitschrift1) meine Arbeit zu besprechen, die vor jetzt bald zwei Jahren bei Kirchheim in Mainz erschienen ist. Diese Kritik unterscheidet sich von allen anderen (es sind ungefähr dreizehn erschienen) derart, dass ich mich veranlasst sehe, eine kurze Erwiderung zu geben.

1. Von einer Kritik darf man erwarten, dass sie die Gründe untersucht, welche der Autor für seine Meinuug anführt, und dann auf Grund der Prüfung sich für oder gegen des Autors Ansicht entscheidet. Dies geschieht in der Kritik Ott’s in keiner Weise.

2. Statt dessen gibt Ott eine (soweit sie den ersten Theil der Schrift be­

trifft, ausführliche und, soweit sie die letzten Partien betrifft, ganz kurze und karge) Inhaltsangabe der Arbeit und knüpft am Schlüsse einige Bemerkungen an, die sich weder auf die Sache noch auf die Form der Darstellung beziehen. Es sind dies folgende :

a) „Der Vf. hat mit Ausnahme des H. Professors Sc he l l keinen einzigen katholischen Moralisten citirt!1

Darauf habe ich zu antworten : a) Schell ist kein Moralist, ß) bei den Moralisten habe ich die Seite der Freiheit, die ich betonen und wahren wollte, nämlich die Selbstbestimmung auf Grund des sittlicheu Werthes, nicht ausführ­

lich behandelt gefunden. — Gu t b e r i e t und das „Philosoph. Jahrbuch“ habe ich benützt und auch citirt, jedoch nicht ausführlich, weil sie mehr die Freiheit im allgemeinen betonen und nicht gerade die sittliche Freiheit in meinem Sinne.

b) „ S c h e l l ’s Ans i c ht e n ge be n b e k a n n t l i c h sehr zu d e nk e n “ Ich frage dagegen: a) Geben alle Ansichten Schell’s sehr zu ^nken?

ß) Welche, die ich in meiner Schrift anführe, geben zu denken? » Ich erinnere mich, dass meine verehrten Lehrer im Priesterseminar zu Mainz sich für gewisse Ansichten auf D ö l l i n g e r beriefen, und Döllinger’s An­

sichten gaben bekanntlich noch mehr zu denken als Schell’s.

c) „Der Materialist Jo dl geniesst ein ungemein hohes Ansehen und ist eingehend studirt worden“

An t wo r t : a) Jodl hat in seiner „Geschichte der Ethik“ freiheitsfreund­

l iche und freiheitsfeindliche Philosophen behandelt. Um sie war es mir zu U Jahrg. 1900 S. 172 f.

(2)

P h i l o s o p h i s c h e r S p r e c h s a a l . 325 tiran, nicht so sehr um Jodl selbst. — ß) Wenn man bei einem Gegner Sätze findet, die consequenterweise zur Annahme der Freiheit fuhren müssen, so ist man wohl berechtigt, sie zu verwcrthen. Ja, sie ziehen mehr als Sätze von denen, welche wissenschaftlich derselben Richtung angehören. — y) Dar­

nach ist folgender Satz von Ott zu corrigiren : „Wir halten dafür, dass ein Philosoph, der die Freiheit leugnet, nicht viel bieten kann, wenn man dieselbe beweisen will“

d) „Will man also die Freiheit des Menschen einwurfsfrei begründen, so muss man sich an Autoritäten halten, bei denen die wahre Lehre rein und un­

getrübt zu finden ist, andernfalls könnte man seine Meinung, vielleicht Unfrei­

willig, auf Sand bauen“

Darauf erwidere ich : a) In philosophischen Gegenständen gilt jede Auto­

rität so viel, als sie aus i nne r e n Gründen beweist; man hält sich also nie an die Autoritäten selbst, sondern an ihre Gründe. Anders ist es in dogma­

tischer Behandlung von Glaubenswahrheiten. — ß) Leuchten die Gründe einer augeführten Autorität nicht ein, so hat jeder das Recht, sie zu verneinen oder zu bezweifeln. Es darf aber keine Autorität verworfen worden ohne Prüfung der Gründe. — y) „Rein und ungetrübt“ sind Worte, die auf positive Glaubens­

wahrheiten Anwendung finden, nicht auf speculative Wahrheiten, s o we i t sie ni c h t de m Gl a u b e n s i n h a l t angehören. Hier gibt es nur die Begriffe:

falsch, richtig, klar, unklar und ähnliche, die aus der Sache selbst eruirt werden und nicht aus einem Vergleich mit positiv Gegebenem. Ich habe aber die Ueberzeugung, dass ich die Lehre von Freiheit und Verantwortlichkeit, so­

weit sie dem Glaubensinbalte angehört, „rein und ungetrübt“ wiedergegeben habe.

Was an der Kritik Ott’s wirklich Kritik ist, habe ich hiermit wiedergegeben.

S e l i g e n s t a d t .

Dr.

K neib.

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