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Die Zweckbestimmung von Medizinprodukten und ihre Auswirkung auf Haftung und Verantwortlichkeit von Anwender und Betreiber

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Academic year: 2022

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Inhaltsverzeichnis

Einführung 19

Einleitung

A. 19

Problematik und Gang der Untersuchung

B. 20

Rechtliche Grundlagen des Inverkehrbringens von Medizinprodukten

1. Kapitel:

24 Rechtsrahmen

A. 24

Bisheriger Rechtsrahmen: RL 93/42/EWG, RL 90/385/EWG, RL 98/79/EG & MPG

I.

25 MP-VO: Neuer Rechtsrahmen ab dem 26. Mai 2020

II. 26

MPBetreibV: Anwenden und Betreiben von Medizinprodukten

III.

27 Grundzüge des Markteintritts von Medizinprodukten

B. 28

Kein staatliches Zulassungsverfahren

I. 29

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

II. 30

Konformitätsbewertungsverfahren

III. 31

Klassifizierungsstufen

1. 31

Art des Konformitätsbewertungsverfahrens

2. 33

Module

a. 33

Relevante Änderungen durch die MP-VO

b. 35

Klinische Bewertung

3. 35

Vermutungswirkung bei der Anwendung von harmonisierten Normen

4.

37 Verantwortlichkeiten im Medizinprodukterecht im

Lichte der Zweckbestimmung 2. Kapitel:

39 Hersteller

A. 39

Begriffsbestimmung nach MPG

I. 40

Hersteller gemäß § 3 Nr. 15 S. 1 MPG

1. 40

„Herstellerfiktion“ des § 3 Nr. 15 S. 2 MPG

2. 41

Rechtliche Einordnung der Vorschrift

a. 42

„Festlegung der Zweckbestimmung als b.

(2)

Erstmaliges Inverkehrbringen im eigenen Namen

3. 44

Fazit

4. 45

Begriffsbestimmung nach MP-VO

II. 45

Hersteller gemäß Art. 2 Nr. 30 MP-VO

1. 46

„Herstellerfiktion“ des Art. 16 MP-VO

2. 46

Verantwortlicher für das Inverkehrbringen von Systemen und Behandlungseinheiten

B.

48 Begriffsbestimmungen

I. 49

Definition von „System“ und „Behandlungseinheit“

1. 49

Begriff der „Kombination“

2. 51

Anforderungen an das Inverkehrbringen nach MPG

II. 52

Systeme und Behandlungseinheiten aus CE-

gekennzeichneten Medizinprodukten entsprechend der Zweckbestimmung

1.

52 Systeme und Behandlungseinheiten, die

Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung enthalten 2.

53 Systeme und Behandlungseinheiten aus

Medizinprodukten und „sonstigen Produkten“

3.

54 Kein Abstellen auf die Zweckbestimmung bei

„sonstigen Produkten“

a.

54 Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens

b. 55

Kombination von Medizinprodukten, die nicht mit deren ursprünglicher Zweckbestimmung vereinbar ist

4.

57 Verantwortlicher i. S. d. § 10 MPG als Hersteller gemäß § 3

Nr. 15 MPG?

III.

58 Art. 22 MP-VO: Rechtsklarheit und Vereinfachung des

Inverkehrbringens IV.

60 Exkurs: Art. 23 MP-VO: Regelung für „Teile und

Komponenten“

V.

62 Hersteller von Sonderanfertigungen

C. 63

Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Sonderanfertigungen nach MPG

I.

64 Regelung in der MP-VO

II. 65

Betreiber und Anwender

D. 66

Begriffsbestimmungen

I. 66

Definition des Betreibers

1. 66

Definition des Anwenders

2. 68

Anwendungsverbote des MPG

II. 69

Inhaltsverzeichnis

(3)

Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten, § 4 MPG

1.

70 Betriebs- und Anwendungsverbot gemäß § 14 S. 2 MPG

2. 71

Handlungsgrundsatz der MPBetreibV: Anwendung entsprechend der Zweckbestimmung

III.

72 Gesundheitseinrichtungen als „Eigenhersteller“

E. 73

Medizinprodukte aus Eigenherstellung gemäß § 3 Nr. 21 MPG

I.

74 Voraussetzungen

1. 74

Pflicht zur Durchführung eines „vereinfachten“

Konformitätsbewertungsverfahrens 2.

75 Voraussetzungen des „vereinfachten“

Konformitätsbewertungsverfahrens a.

75 Regelungslücke – Keine Sanktionen bei einer

Missachtung des § 12 Abs. 1 S. 2 iVm S. 1 MPG?

b.

78 Änderungen durch die MP-VO

II. 79

Detailliertere Voraussetzungen

1. 80

Privilegierung nur bei Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 5 UAbs. 1 S. 1 MP-VO

2.

82 Die medizinprodukterechtliche Zweckbestimmung

3. Kapitel: 84

Relevanz der Zweckbestimmung im Medizinprodukterecht

A. 84

Einstufung eines Produkts als Medizinprodukt

I. 85

Maßgeblicher Faktor im Rahmen des Zertifizierungsprozesses

II.

88 Bedeutung der Zweckbestimmung im Rahmen klinischer

Prüfungen III.

89 Übernahme der Herstellerpflichten bei Änderung der

Zweckbestimmung nach Inverkehrbringen IV.

90 Relevanz für Anwender und Betreiber

V. 91

Fazit: Zweckbestimmung als maßgeblicher Faktor des Sicherheitssystems des Medizinprodukterechts VI.

91 Begriff der Zweckbestimmung

B. 93

Begriff der Zweckbestimmung in § 3 Nr. 10 MPG

I. 94

Wortlaut

1. 94

Verpflichtende Angaben in den Grundlegenden Anforderungen

a.

95 Angaben zur „Verwendung“

b. 96

Inhaltsverzeichnis

(4)

Verwendung des Begriffs im MPG

3. 97

Verwendung des Begriffs in den Richtlinien 93/42/EWG und 90/385/EWG

4.

99 Telos des MPG

5. 99

Zwischenergebnis

6. 101

Begriff der Zweckbestimmung in Art. 2 Nr. 12 MP-VO

II. 102

Legaldefinition in Art. 2 Nr. 12 MP-VO

1. 102

Systematik und Weite der Definition

2. 102

Verwendungszwecke im Medizinprodukte-Begriff als

„spezifische medizinische Zwecke“

a.

103 Notwendige „Angaben“ , die im Zusammenhang mit

der Zweckbestimmung genannt werden b.

104 Fazit: Weiter Begriff der Zweckbestimmung

3. 105

Unbegrenzte Definitionsmacht des Herstellers?

C. 105

Objektive Grenze der bestimmungsgemäßen Hauptwirkung

I. 106

Relevante Angaben für die Festlegung der Zweckbestimmung

II.

108 Indikation, Kontraindikation, Patientenzielgruppe und

Anwenderprofil 1.

109 Verwendungskontext: Implantierbar, invasiv, aktiv, zur

Abgabe von Arzneimitteln bestimmt, Verwendungsdauer 2.

111 Verwendungsort (Körperteil, Organ)

3. 112

Verwendungshäufigkeit

4. 113

Kombinierbarkeit, Kompatibilität, Interoperabilität

5. 115

Erforderliche Angaben für eine sichere Kombination

a. 115

Begrenzung der Kompatibilität auf herstellereigene Produkte

b.

117 Fazit

D. 120

Auswirkungen der Zweckbestimmung auf die regulatorischen Verantwortlichkeiten von Anwender und Betreiber

4. Kapitel:

121 Praxisbeispiele für Anwendungen außerhalb der

Zweckbestimmung A.

122 Einzelne Medizinprodukte

I. 122

Kombinationen von Medizinprodukten

II. 124

Fallbeispiel nach KG Berlin, Az.: 20 U 253/12

1. 125

Fallbeispiel nach OLG Koblenz, Az.: 5 U 1474/12

2. 125

(5)

Anwendung außerhalb der Zweckbestimmung als

medizinprodukterechtlicher „Off-Label Use“ in Abgrenzung zum arzneimittelrechtlichen Off-Label Use

B.

127 Handlungsgrundsatz der MPBetreibV: Anwenden und Betreiben innerhalb der Zweckbestimmung

C.

130 Einzelne Medizinprodukte, § 4 Abs. 1 MPBetreibV

I. 130

Kein Handlungsspielraum: Anwenden „entsprechend“

der Zweckbestimmung 1.

131 Einhaltung der Regeln der Technik

2. 132

Miteinander verbundene Medizinprodukte, § 4 Abs. 4 MPBetreibV

II.

133 Mehr Handlungsspielraum bei Kombinationen außerhalb der Zweckbestimmung?

1.

134 Erweiterter Wortlaut

a. 134

Verwendung des Begriffs „berücksichtigen“ in der MPBetreibV

b.

135 Mögliche Gründe für die Einräumung eines

Handlungsspielraums c.

136 Fazit: Abwägungsmöglichkeit für Anwender und

Betreiber d.

137 Grenzen des Handlungsspielraums

2. 137

Mögliche Fälle einer zulässigen Kombination trotz fehlender oder entgegenstehender Angaben zur Kompatibilität

3.

139 Medizinische Notwendigkeit

a. 139

Beschränkung der Kompatibilität auf herstellereigene Produkte

b.

141 Übereinstimmen mit produktbezogenen

harmonisierten Normen c.

142 Kompatibilitätserklärung eines

Komponentenherstellers d.

143 Fazit

4. 144

Verantwortlichkeiten nach MPG bei der Anwendung außerhalb der Zweckbestimmung

D.

145 Anwender und Betreiber als „Hersteller“ i. S. d. § 3 Nr. 15

S. 2 MPG?

I.

145 Anwendung außerhalb der Zweckbestimmung als

Festlegung einer neuen Zweckbestimmung 1.

146 Inhaltsverzeichnis

(6)

Erfordernis des erstmaligen Inverkehrbringens im eigenen Namen

2.

147 Keine „Abgabe“ bei der Anwendung von

Medizinprodukten a.

148 Einsatz von Implantaten als Abgabe?

b. 149

Implantation als Abgabe

aa. 149

Patient als „anderer“ i. S. d. § 3 Nr. 11 S. 1 MPG

bb. 150

Diskussion um das Verbot von Hilfsmitteldepots

cc. 150

Definition der „Inbetriebnahme“ gemäß § 3 Nr. 12 MPG

dd.

151 Fazit

ee. 152

Fehlende Bereitstellung auf dem freien Markt

3. 152

Zwischenergebnis

4. 153

Systeme und Behandlungseinheiten: Anwender und Betreiber als Verantwortliche i. S. d. § 10 MPG?

II.

153 Anwendung außerhalb der Zweckbestimmung als

Eigenherstellung in Gesundheitseinrichtungen III.

154 Vorliegen einer „Eigenherstellung“

1. 154

Grenze zwischen zulässiger Anwendung und Eigenherstellung

2.

156 Anwendung einzelner Medizinprodukte außerhalb der Zweckbestimmung

a.

156 Anwendung einer Kombination von miteinander

verbundenen Medizinprodukten außerhalb der Zweckbestimmung

b.

157 Zusammensetzen eines Systems oder einer

Behandlungseinheit aa.

158 Kombination aus mehreren einzeln beschafften

Medizinprodukten bb.

158 Kombination aus einzeln beschafften

Medizinprodukten mit sonstigen Produkten cc.

160 Kein zwingendes Erfordernis eines

Konformitätsbewertungsverfahrens (1).

161 Einhaltung der Zweckbestimmungen und der für die Produkte geltenden Rechtsvorschriften (2).

162 Vereinfachung der Eigenherstellung durch Etablierung

standardisierter Prozesse 3.

164 Fazit

4. 166

(7)

Anwendung außerhalb der Zweckbestimmung als Gefährdung i. S. d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 40 Abs. 1 Nr. 1 MPG?

IV.

166 Anwendungsbereich nur bei „Zweckbestimmung

entsprechender Verwendung“ eröffnet 1.

167 Anknüpfungspunkt: Anwendung eines Medizinprodukts aus Eigenherstellung entsprechend der neu festgelegten Zweckbestimmung

2.

167 Nicht mehr vertretbare, unmittelbare oder mittelbare

Gefährdung 3.

169 Fazit

4. 171

Anwendung von Medizinprodukten außerhalb der Zweckbestimmung als Mangel i. S. d. § 14 S. 2 MPG?

V.

172 Vorliegen eines Mangels

1. 172

Gefährdungseignung

2. 173

Fazit

3. 174

Verantwortlichkeiten nach MP-VO bei der Anwendung außerhalb der Zweckbestimmung

E.

174 Anwender und Betreiber als Adressaten der

„Herstellerfiktion“ des Art. 16 MP-VO?

I.

175 Herstellung in Gesundheitseinrichtungen

II. 176

Anwenden außerhalb der Zweckbestimmung als

„Herstellen“ in einer Gesundheitseinrichtung 1.

176 Grundsätzliche Anwendbarkeit der MP-VO bei fehlender Privilegierung

2.

178 Fazit

III. 179

Arzt- und Krankenhaushaftung bei der Anwendung von Medizinprodukten außerhalb der Zweckbestimmung 5. Kapitel:

181 Behandlungsfehler bei einer Anwendung außerhalb der

Zweckbestimmung A.

182 Behandlungsfehlerhaftung nach § 630a Abs. 2 BGB

I. 182

Anwendung außerhalb der Zweckbestimmung als Verstoß gegen den medizinischen Standard

II.

184 Grundsätzliche Therapiefreiheit des Arztes

1. 185

„Off-Label Use“ von Arzneimitteln als medizinischer Standard

2.

186 Verhältnis der anwendungsbezogenen Vorschriften des

Medizinprodukterechts zum Arzthaftungsrecht 3.

188 Inhaltsverzeichnis

(8)

Rechtsprechungspraxis zum ärztlichen

Sorgfaltsmaßstab beim Einsatz von Medizinprodukten a.

189 KG Berlin: Kein Verstoß gegen Medizinprodukterecht bei einer dem ärztlichen Standard entsprechenden Behandlung

b.

191

aa. Urteilsbegründung 191

Kritik

bb. 192

Fehlgehende Argumentationsgrundlage

(1). 192

Kein Verweis auf den medizinischen Standard im Medizinprodukterecht

(2).

193 Keine Etablierung eines medizinischen

Standards für Abweichungen von der Zweckbestimmung

(3).

194 Vorgreiflichkeit des Medizinprodukterechts für das

Arzthaftungsrecht?

c.

195 Unterschiedliche Rechtsgebiete, gleiche

Schutzrichtung aa.

195 Gleiche Pflichten nach Arzthaftungsrecht und

MPBetreibV bb.

196 Sonderanfertigung und Eigenherstellung als

Standardbehandlung und Therapieoption cc.

198 Medizinprodukterechtliche Vorschriften als

Konkretisierung des zivilrechtlichen Sorgfaltsmaßstabs

dd.

199 Fazit

4. 201

„Mix & Match“: Behandlungsfehler wegen fehlerhafter OP- Planung bei fehlenden Prothesenteilen

III.

202 Abweichende Vereinbarung über die Anwendung außerhalb der Zweckbestimmung gemäß § 630a Abs. 2 BGB?

B.

204 Zulässigkeitsvoraussetzungen

I. 205

Selbstbestimmungsaufklärung

1. 206

Grenze der Dispositionsbefugnis

2. 206

Tragfähige Begründung

3. 207

Übertragung auf abweichende Vereinbarung über Anwendung außerhalb der Zweckbestimmung II.

207 Einhaltung der Vorschriften des MPG/der MPBetreibV als „voll

beherrschbares Risiko“?

C.

209 Voll beherrschbares Risiko bei dem Einsatz medizin-

technischer Geräte I.

209

(9)

Keine Übertragbarkeit auf Anwendung außerhalb der Zweckbestimmung

II.

211 Aufklärungspflichten bei der Anwendung eines Medizinprodukts außerhalb der Zweckbestimmung

D.

214 Grundsätze der ärztlichen Aufklärungspflicht

I. 214

Aufklärungspflicht über Anwendung außerhalb der Zweckbestimmung

II.

216 Aufklärungspflicht wegen Abweichung vom

medizinischen Standard 1.

216 Aufklärungspflicht wegen Risikoerhöhung

2. 216

Aufklärungspflicht wegen Anwendung entgegen der Zweckbestimmung

3.

217

„Surgibone“-Entscheidung zur Aufklärungspflicht beim „Unlicensed Use“ von Arzneimitteln a.

217 Aufklärungspflicht auch bei gesetzlicher Abwehr

abstrakter Gefahren b.

219 Fazit

4. 219

Auswirkung der Zweckbestimmung auf das Deliktsrecht:

Verletzung eines Schutzgesetzes E.

220 Haftung des Betreibers und Anwenders nach ProdHaftG bei der Anwendung von Medizinprodukten außerhalb der Zweckbestimmung

6. Kapitel:

223 Rechtsgrundlagen der Medizinproduktehaftung

A. 223

Anwendung außerhalb der Zweckbestimmung als Herstellungsvorgang

B.

224 Herstellerbegriff des ProdHaftG

I. 225

Maßgeblichkeit des § 4 ProdHaftG

1. 225

Herstellerdefinition gemäß § 4 ProdHaftG

2. 226

Herstellung einer neuen beweglichen Sache in Abgrenzung zur sachbezogenen Dienstleistung

II.

227 Herstellungsvorgang bei Anwendung außerhalb der

Zweckbestimmung?

III.

230 Anwendung außerhalb der Zweckbestimmung ohne

physische Veränderung 1.

231 EuGH: Eigenhersteller nach MPG als Hersteller i. S. d.

ProdHaftG a.

231 Wortsinn der Definition „Herstellen “

b. 232

Inhaltsverzeichnis

(10)

Vergleich mit der produkthaftungsrechtlich relevanten Aufbereitung von Einmal-Medizinprodukten

d.

233 Auswirkungen auf die Produkthaftung für den Off-

Label Use von Arzneimitteln e.

234 Fazit

f. 234

„Mix & Match“- Kombination aus mehreren (Medizin-)Produkten

2.

235 OLG Koblenz: Zusammenfügen von

Hüftprothesenschaft und Gelenkkopf als Herstellungsvorgang

a.

235 Stellungnahme

b. 236

Austausch von Komponenten in Revisionsoperationen

3. 239

KG Berlin: Austausch von Komponenten bei Revisionsoperation ist Reparatur

a.

240 Stellungnahme

b. 240

Fazit

4. 243

Vorliegen eines Produktfehlers

C. 243

Fehlerbegriff gemäß § 3 Abs. 1 ProdHaftG

I. 244

Beweispflicht

II. 246

Haftungsausschlussgründe

D. 246

Haftungsausschluss wegen fehlenden Inverkehrbringens

I. 247

Begriff des Inverkehrbringens

1. 247

EuGH: Inverkehrbringen auch bei Anwendung in Gesundheitseinrichtungen

2.

248 Übertragbarkeit auf die Anwendung außerhalb der

Zweckbestimmung 3.

250 Haftungsausschluss wegen nicht-kommerzieller Tätigkeit

II. 250

Fazit

E. 252

Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 253

Literaturverzeichnis 265

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