Gebührenübernahmeerklärung für die Sachkundeprüfung / Unterrichtung im Bewachungsgewerbe § 34 a GewO
für Teilnehmer/in:
Name: _______________________________________
Vorname: ____________________________________
Name und Anschrift des Kosten tragenden Unternehmens/Arbeitgebers bzw. Kostenträgers:
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Straße/ Nr.:_____________________________ PLZ/ Ort:___________________________
Telefon/ Telefax:__________________________ E-Mail:_____________________________
Ansprechpartner/in:_______________________________________
Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 167,-- Euro bzw. 75,-- Euro für eine Wiederholungsprüfung schriftlich/mündlich. Die Unterrichtungsgebühr beträgt derzeit 422,-- Euro. Bitte überweisen Sie kein Geld per Vorkasse, Sie erhalten von der IHK Bonn/Rhein-Sieg einen Gebührenbescheid. Bitte beachten Sie, dass der Prüfling/Teilnehmer nur an der Prüfung/Unterrichtung teilnehmen kann, wenn die Gebühr beglichen ist. Der/die Unterzeichner/in übernimmt die Gebühr für den/die oben stehende/n Prüfungs- /Unterrichtungsteilnehmer/in in voller Höhe und kommt auch für eine eventuell anfallende Stornogebühr auf.
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Ort/Datum Unterschrift Kostenträger/Arbeitgeber und Stempel
Sie können von der Anmeldung nur schriftlich oder per E-Mail zurücktreten. Bei Rücktritt von der Prüfung /Unterrichtung nach erfolgter Anmeldung bis zwei Wochen vor der Prüfung/Unterrichtung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung/Unterrichtung oder Nichtteilnahme, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, beträgt die Gebühr 100 %.
Bitte beachten Sie, dass die IHK Bonn/Rhein-Sieg als Körperschaft des öffentlichen Rechts keine Bildungsgutscheine und Bildungsschecks akzeptieren kann.