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Gesetz zum StV Versorgungswerk Architektenkammer

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Gesetz

zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen

und dem Land Sachsen-Anhalt

über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen

Vom 18. Juli 2001

Der Sächsische Landtag hat am 20. Juni 2001 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 7. März 2001 in Dresden und am 29. März 2001 in Magdeburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 18. Juli 2001 Der Landtagspräsident Erich Iltgen

Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister des Innern In Vertretung

Manfred Kolbe

Der Staatsminister für Justiz

Gesetz zum StV Versorgungswerk Architektenkammer

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.02.2002 Seite 1 von 1

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