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Orkantief „Friederike“ in Sachsen-Anhalt; Finanzminister André Schröder bewilligt steuerliche Hilfsmaßnahmen für die vom Orkan Geschädigten

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Magdeburg, den 05. Februar 2018

Orkantief „Friederike“ in Sachsen-Anhalt;

Finanzminister André Schröder bewilligt steuerliche Hilfsmaßnahmen für die vom Orkan Geschädigten

Finanzminister André Schröder: „Ich hoffe, dass unsere steuerlichen Maßnahmen für die Orkan-Betroffenen, egal ob Bürger oder Unternehmen, hilfreich sind.“

Durch das Orkantief „Friederike“ sind am 18. Januar 2018 in Sachsen- Anhalt beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Bürgern und Unternehmen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Um den Betroffenen möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen, hat das Finanzministerium heute steuerliche Sofort-Hilfsmaßnahmen beschlossen.

Zu diesen Hilfsmaßnahmen gehören zum Beispiel:

 Inhabern von Forstflächen wird für Gewinne aus der Nutzung des sog. Kalamitätsholzes unter erleichterten Voraussetzungen der Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes gewährt.

 Aufwendungen zur Beseitigung der Unwetterschäden am Grund und Boden können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.

 Für Aufwendungen zum Wiederaufbau von ganz oder zum Teil zerstörten Gebäuden (Ersatzherstellung) und für Ersatzbe-

schaffungen für vernichtete oder verloren gegangene bewegliche Anlagegüter kommen Sonderabschreibungen in Betracht.

 Für die Beseitigung von Schäden an vermieteten Gebäuden gelten Nachweiserleichterungen.

 Müssen Betroffene Schäden am eigenen selbstgenutzten Haus reparieren, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

Der vollständige Maßnahmenkatalog ist auf der Internetseite des Finanzministeriums eingestellt.

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Ergänzend dazu weist Finanzminister Schröder auf die bestehende steuerliche Begünstigung der Einkünfte aus außerordentlichen

Holznutzungen nach § 34b EStG und das Verfahren zur Anerkennung der Schäden hin.

Für die Mitteilung und den Nachweis über Schäden infolge höherer Gewalt stehen Vordrucke (Voranmeldung, Abschlussmeldung) zur Verfügung.

Die Anwendung der ermäßigten Steuersätze bei Sturmschäden setzt die unverzügliche Meldung des Schadensfalles voraus. Die oben genannten Vordrucke sind beim Finanzamt Haldensleben, Jungfernstieg 37, 39340 Haldensleben, einzureichen.

Diese können auch an die folgende E-Mailadresse gesandt werden:

kalamitaet.finanzaemter@sachsen-anhalt.de.

Sollten darüber hinausgehende Fragen auftreten, hilft das jeweilige Finanzamt weiter.

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