A: Allgemeines
B. Anreise und Halle
C: Zeitlicher Spielablauf bei Spielen D: Testung bei Spielen
Präambel
Das nachfolgende Konzept basiert auf der jeweils zum Spieltag geltenden Warnstufe Corona VO Sport des Landes Baden-Württemberg => Schaubild siehe Anlage
Das nachfolgende Konzept hält sich grundsätzlich an das Konzept des Deutschen Handball-Bundes (DHB) „Return to Play“ und an den Leitfaden für Hygienekonzepte für die 3.Liga und JHBL (Anlage).
A:
Allgemeines Grundregeln Desinfektion: Wer die Aula betritt, muss seine Hände desinfizieren
Hygienespender am Eingang Allgemeine Maskenpflicht
Die Halle darf nur mit Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske oder Vergleichbares“) betreten werden
Die Maske ist in der Halle zu tragen, Ausnahme: Essen und Trinken
Sicherheitsabstände von 1,5 m sind zu empfehlen
auf allgemeine Hygieneregeln wird mittels zweier vorhandenen Roll-Up- Werbungen am Eingang Aula und am Eingang zur Halle hingewiesen Zuschauer sind gemäß der geltenden Corona VO des Landes Baden- Württemberg erlaubt.
Zugang / Verlassen der Halle:
Der Zugang für Mitarbeiter/Zuschauer erfolgt über den Pausenhof des Hildagymnasiums (Eingangstüren in Richtung Kiehnlestraße)
Für Spieler/Schiedsrichter, etc. über den Sportlereingang Luisenstraße Ab Betreten der Schulhofs besteht Mund-Nasen-Schutz Pflicht.
Einlassprozedere zur Aula:
1. Registrierungsstufe:
Überprüfung der Einhaltung der 2-G Plus-Regeln (Alarmstufe II) Bitte bereithalten:
- digitaler Nachweis (Cov-App / Corona-Warn-App) – gelber Impfpass zählt ab 01.12.21 nicht mehr
- Antigen-Schnelltest (max. 24-Stunden alt)
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, o.ä.) Wichtig: Geboosterte (3. Impfung => ohne Test)
Geimpfte (2 x geimpft):
Fall a) 2. Impfung länger als 3 Monate her => Test notwendig
Fal b) 2. Impfung max. 3 Monate oder weniger lang zurück => kein Test notwendig
Genesene: bestätigendes Dokument
(Genesung länger als 3 Monate her
=> Test notwendig) 2. Registrierungsstufe:
Kontaktdatenerfassung
Scannen des QR-Codes mittels Luca-App
oder notfalls digitale Datenerfassung durch unsere Mitarbeiter
3. Registrierungsstufe Einlass in die Halle
Spiele mit Eintritt: Ticket kaufen
Einlass in den Tribünenbereich der Halle
Ausnahmen bei 2G:
Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre - Schülerausweis
Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.**
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).**
Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.**
Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10.
September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).**
** max. 24 Stunden alter negativer (Antigen)Schnelltest einer offiziellen Teststelle erforderlich – oder mitgebrachter Test unter Aufsicht direkt in der Halle.
Datenerfassung:
Es werden die Kontaktdaten mittels Luca-App erhoben. Diese werden vier Wochen gespeichert und danach gelöscht.
Mit der Registrierung wird bestätigt, dass am Tag des Spiels keine dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (siehe nachfolgend) entsprechenden Symptome vorliegen.
Mannschaften:
Die Mannschaftsverantwortlichen bestätigen mittels Formblatt (Handball BW), dass alle SpielerInnen geimpft oder genesen sind und geben eine Kontaktliste zur möglichen Kontaktverfolgung ab.
Zutritt- und Teilnahmeverbot:
Es besteht ein Zutritt- und Teilnahmeverbot, für diejenigen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt weniger als 14 Tage vergangen sind.
Ebenso gilt dieses Verbot, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen vorhanden sind.
Rückkehrer aus Risikogebieten sind gemäß der RKI-Empfehlungen ausgeschlossen bzw. nur nach vorweisbarem, negativem Testergebnis teilnahmeberechtigt.
Toilettenbenutzung:
Der Zugang zu den Toiletten für Mitarbeiter ist nur gemäß Wegekonzept möglich. Neben der Nutzung der Toiletten im Untergeschoss, werden die Toiletten rechts (Aula – erste Treppe, erster Absatz) genutzt, um einen besseren Durchlauf zu gewährleisten und Staus zu vermeiden. Die Frequentierung / max. Personenanzahl (Toilettenbenutzung) ist zu beachten. Es wird auf das vom Hildagymnasium genutze System zurückgegriffen:
Durch Hütchen, die bei Belegung auf eine Markierung gestellt werden, wird dem nächsten Nutzer signalisiert, ob die Toilettenbenutzung möglich ist, oder ob gewartet werden muss .
Tribünennutzung:
Die Tribünenbereiche können benutzt werden. Die Einhaltung der 1,5 Meter Abstand wird empfohlen.
Hygienemaßnahmen:
Lüftung der Halle:
Vor den Spielen, in der Halbzeitpause und nach Spielende wird folgende Lüftungsroutine durchgeführt:
In den Hallen vorhandene Fenster, Türen und Lüftungsanlagen werden geöffnet bzw. eingeschaltet, um eine bestmögliche Frischluftzufuhr zu ermöglichen. Möglichkeiten zur Desinfektion der Hände (siehe unten) werden von Vereinsseite für Zuschauer und Aktive bereitgestellt und sind vorhanden.
Handhygiene:
Es werden Möglichkeiten zur Handdesinfektion an folgenden Orten zur Verfügung gestellt:
Desinfektionssäule am Halleneingang - Mitarbeiter (Aula) + im Zugangsbereich – Kabinengang (Spieler, Schiedsrichter)
Auf die Bereitstellung von separatem Handdesinfektionsmittel in Kabinen / Toiletten wird verzichtet, da ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen mit Seife gegeben ist.
Desinfektionsmittel in der Kabine zur Technischen Besprechung (Raum:
S. U1 206)
Kabinennutzung:
Jeder Mannschaft wird eine beschriftete Kabine vor dem Spiel zur Verfügung gestellt.
Die Abstandsregeln von 1,5 Metern in der Kabine sollen soweit möglich eingehalten werden. Sofern der Abstand von 1,5 Metern in der Kabine nicht eingehalten werden kann (z.B. zu wenig Platz vorhanden ist), wird ein Mund- Nasen-Schutz empfohlen bzw. angrenzende freie Räumlichkeiten oder weitere Kabinen zusätzliche Umkleidemöglichkeit zu nutzen. Gleiches gilt für Besprechungen vor, während oder nach dem Spiel. Grundsätzlich wird das Tragen eines MNS empfohlen.
Nach dem Spiel beim Duschen soweit möglich auf die Abstandseinhaltung zu achten.
Um die Anzahl der Personen in den Duschräumen prinzipiell zu minimieren und die Abstände zu gewährleisten, wird empfohlen, in festgelegten Gruppen, zügig nacheinander und zeitlich versetzt zu duschen.
Auf die Bereitstellung von separatem Handdesinfektionsmittel wird verzichtet, da in den Kabinen ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen mit Seife gegeben ist.
Es stehen zwei Schiedsrichter*innen-Kabinen zur Verfügung, die analog zu den Kabinen nach Nutzung zwei Stunden gelüftet werden.
Prinzipiell ist der Aufenthalt in den Kabinen auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
Ein eigener Raum zur medizinischen Vorbereitung der Spieler*innen ist für den Teamarzt /Teamphysiotherapeut vorzusehen (Raum: S.U1.204)
B. Anreise und Halle
Anreise der Mannschaften und Schiedsrichter zur Halle
Anreise Auswärts-Mannschaft: Die Anreise der Mannschaften erfolgt in der Regel im Mannschaftsbus oder individuell mit dem PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Bahn.
Der Zugang von Mannschaften und Schiedsrichtern erfolgt über den Sportlereingang (Luisenstraße).
Die Registrierung der unmittelbar Spielbeteiligten ist über den Online- Spielbericht sichergestellt.
Die Kabinen der Mannschaften und Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär sind gekennzeichnet.
Auswechselbereich / Mannschaftsbänke/-stühle
Der Platz für die Mannschaftsbänke wird größtmöglich gewählt, um eine entsprechende Entzerrung zu schaffen.
Medizinisches Personal (mit medizinischer oder FFP2-Maske ) darf im Bedarfsfall von außerhalb der Coachingzone auf das Spielfeld kommen. Zu behandelnde bzw. medizinisch zu betreuende Spieler*innen müssen zu diesen Zwecken nach Information des Kampfgerichts das Spielfeld verlassen.
Die Mannschaftsbänke/-stühle werden vor dem Eintreffen der Mannschaften und in der Halbzeit durch Personal desinfiziert.
Zeitnehmertisch
Der Laptop sowie die Maus zur Eingabe des Elektronischen Spielberichts sowie das Bedienpult zur Steuerung des Anzeigensystems werden vor und nach dem Spiel desinfiziert (Desinfektionsmittel neben dem Tisch)
Wischer*innen
Wischer*innen tragen beim Betreten des Spielfeldes einen Mund-Nasen- Schutz. Wischer/Wischmop werden vor dem Spiel desinfiziert.
C: Zeitlicher Spielablauf bei Spielen
1. Aufwärmphase
Heim- und Gastmannschaft betreten und verlassen das Spielfeld über
verschiedene Auf- bzw. Eingänge (Eingänge Block A+D). Wartebereiche sind die ausgezogenen Tribünenbereiche A bzw. D - separiert von Zuschauern.
2. Technische Besprechung
Für die technische Besprechung steht im Untergeschoss (U.S1.206) ein separater Raum zur Verfügung.
An der Technischen Besprechung nehmen teil: Schiedsrichter; Zeitnehmer, Sekretär; max. 1 Vertreter Heim und Gastverein (Mannschaftsverantwortlicher A); ggf. Hallensprecher.
Alle Personen tragen einen Mund-Nasen-Schutz und desinfizieren sich die Hände. Desinfektionsmittel wird von Vereinsseite zur Verfügung gestellt.
3. Einlaufprozedere
Beide Mannschaften laufen nacheinander ein. Die Spieler*innen jeder Mannschaft betreten jeweils hintereinander das Spielfeld. Die Aufstellung erfolgt mit Abstand. Die Heimmannschaft geht nach dem Einlaufen zum Bankbereich, d.h. es erfolgt kein gemeinsames Aufstellen und kein
gemeinsames Abklatschen der Mannschaften. Auf den Sportlergruß sowie Handshake direkt vor dem Anpfiff wird ebenfalls verzichtet.
4. Während des Spiels
Die Wischer*innen (mit medizischer oder FFP2-Maske) betreten nur auf Anweisung der Schiedsrichter das Spielfeld. Die Spieler*innen sollen einen Sicherheitsabstand zu den Wischer*innen einhalten.
Die personifizierten Getränkeflaschen und Handtücher werden eigenständig von der Mannschaftsbank aufgenommen und nicht durch Mitspieler
angereicht.
Das Time-Out wird unter Einhaltung des Mindestabstands zum Zeitnehmertisch vorgenommen.
5. Halbzeit
Das Spielfeld wird in folgender Reihenfolge verlassen werden: Schiedsrichter (Ausgang Mitte), Heim (Ausgang neben Block D), Gast (Ausgang neben Block A).
Eine Desinfektion der Mannschaftsbänke/-stühle wird nach Verlassen der Spielfläche von den unmittelbar Spielbeteiligten durch Personal durchgeführt.
6. Nach dem Spiel
Das Spielfeld wird in folgender Reihenfolge verlassen werden: Schiedsrichter (Ausgang Mitte), Heim (Ausgang neben Block D), Gast (Ausgang neben Block A).
7. Pressegespräch
Die PK findet im Anspielkreis der Sporthalle (Hallenmitte) statt. Auf Abstände der Beteiligten (Trainer und Hallensprecher) wird geachtet. Es wird für jeden Beteiligten ein eigenes Mikros verwendet.
D: Testung Spieler / Schiedsrichter
Für alle aktiv am Spielbetrieb Beteiligten (Spieler, Schiedsrichter, etc.) ist auch in der Warn- bzw. Alarmstufe ein Schnelltest ausreichend.
Im Vorfeld der Spiele lassen uns die Gästeteams eine Mannschaftsliste mit allen Spielern, Offiziellen, etc. zukommen, so dass unsere Ordner Bescheid wissen, wer dann Einlass in die Halle erhält, bzw. wer einen Test vorweisen muss.
Für Zeitnehmer/Sekretär besteht Maskenpflicht.
ANLAGEN:
DHB-Konzept „Return to play“
Leitfaden für Hygienekonzepte für die 3.Liga und JHBL
Testkonzept DHB
Warnstufen BW (Stand: 27.12.21)
- § 28b IfSG
- § 14 Abs. 1 CoronaVO - § 18 CoronaVO - § 5 CoronaVO Sport
- im Freien: ohne Nachweispflicht Gilt auch für ehrenamtlich Tätige (z. B. Trainerinnen und Trainer)
- im Freien: 3G
Gilt auch für ehrenamtlich Tätige (z. B. Trainerinnen und Trainer)
- im Freien: 2G
Gilt auch für ehrenamtlich Tätige (z. B. Trainerinnen und Trainer)
- im Freien: 2G
Gilt auch für ehrenamtlich Tätige (z. B. Trainerinnen und Trainer) Erleichterte Zutritts- und Testnachweisregelungen
- Schülerinnen und Schüler über 6 und unter 18 Jahren: ohne Nachweispflicht In den Ferien Ausnahme bei Sportausübung in geschlossenen Räumen:
in Alarmstufe II Testnachweispflicht für alle Schülerinnen und Schüler über 6 und unter 18 Jahren
in Basis-, Warn- und Alarmstufe Testnachweispflicht für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler über 6 und unter 18 Jahren - Arbeitgeber, Beschäftigte und Selbstständige sowie Profi- und Spitzensportlerinnen und -sportler: 3G
- Ärztlich verordneter Reha-Sport und Sport zu dienstlichen Zwecken: 3G Zuschauerinnen und Zuschauer
bei Sportveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen - § 10 CoronaVO
- § 6 CoronaVO Sport
Zuschauerinnen und Zuschauer Zutritt
- in geschlossenen Räumen: 3G - im Freien: 3G
ab 5.000 Besucherinnen und Besuchern oder
bei Nichteinhaltung des Mindestabstan- des von 1,5 m
Zutritt
- in geschlossenen Räumen: 3G mit PCR-Test - im Freien: 3G
Zutritt
- in geschlossenen Räumen: 2G - im Freien: 2G
Zutritt
- in geschlossenen Räumen: 2G plus (*) - im Freien: 2G plus (*)
Maskenpflicht
- in geschlossenen Räumen
- im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten wer- den kann
- kann bei 2G-Optionsmodell entfallen
Maskenpflicht
- in geschlossenen Räumen
- im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann
Maskenpflicht
- in geschlossenen Räumen
- im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann
Maskenpflicht
- in geschlossenen Räumen - im Freien, wenn ein Mindestabstand
von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann
Kapazitätsbeschränkung
- maximal 25.000 Besucherinnen und Besucher
- bis einschließlich 5.000 Besucherinnen und Besuchern 100 % der zugelassenen Kapazität, für den 5.000 Besucherinnen und Besucher überschreitenden Teil 50 % dieser Kapazität.
- keine Personenobergrenze und Kapazitätsbeschränkung bei 2G-Optionsmodell
Kapazitätsbeschränkung
- maximal 25.000 Besucherinnen und Besu- cher
- 50 % der zugelassenen Kapazität
Kapazitätsbeschränkung
- maximal 500 Besucherinnen und Besu- cher
- 50 % der zugelassenen Kapazität
Konsum und Verkauf von Alkohol - kann von Ortspolizeibehörde untersagt
werden Sonstige Regelungen
Test-, Impf- und Genesenennachweise (§§ 6, 6a CoronaVO)
- Test- und Genesenennachweise sind in verkörperter oder digitaler Form, Impfnachweise von EU-Bürgerinnen und -Bürgern ausschließlich in digital auslesbarer Form (QR-Code) vorzulegen;
Nachweisführung unter Einsichtnahme in ein amtliches Ausweisdokument im Original
- Nachweise sind vom Anbieter, Betreiber oder Veranstalter zu überprüfen; soweit dies nicht technisch ausgeschlossen ist, sind elektronische Anwendungen (z. B. CovPassCheck) einzusetzen Hygienekonzept (§ 4 CoronaVO Sport)
- auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen
- bei Veranstaltungen mit über 5.000 Besucherinnen oder Besuchern vor der jeweiligen Veranstaltung beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen; bei festgestellten Mängeln müssen Anpassungen vorgenommen werden
Datenverarbeitung (§ 6 Abs. 3 CoronaVO Sport)
sollen, in begründeten Fällen ist eine medizinische Maske zulässig; im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann
Hygienekonzept und Datenverarbeitung
Allgemeine Regelungen
Auslösender Faktor:
a) 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (landesweit)
Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankt sind, je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
oder
b) Drohende Überlastung der Intensivstationen (AIB)
Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (absolute Anzahl in Baden-Württemberg)
Vierstufiges System:
Basisstufe
Warnstufe (ab Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder AIB-Wert 250) Alarmstufe (ab Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 3 oder AIB-Wert 390) Alarmstufe II (ab Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6 oder AIB-Wert 450)
Das Landesgesundheitsamt macht im Tagesbericht COVID-19 den Eintritt der jeweiligen Stufe bekannt (Lagebericht COVID-19 Baden-Württemberg - Landesgesundheitsamt Stuttgart (gesundheitsamt-bw.de).
(*) 2G-plus-Regelung
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Dabei gilt, dass Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen sind. Zudem sind folgende Personengruppen ohne Boosterimp- fung bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind,
Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäu-
Passage aus der Corona VO
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