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Nach wie vor viele Unfälle aufgrund von Alkohol und Drogen am Steuer: Härtere Strafen bringen nichts

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08.08.2016 17:40 CEST

Nach wie vor viele Unfälle aufgrund von Alkohol und Drogen am Steuer: „Härtere Strafen bringen nichts“

Alkohol- und Drogenfahrten fordern jedes Jahr viele Opfer und verursachen mehr als eine Milliarde Euro Schäden. Was treibt Betrunkene ans Steuer? Und welche Maßnahmen könnten helfen, sie davon abzuhalten? Verkehrsanwalt Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. nimmt im Interview Stellung und gibt Tipps, wie sich bei einem Bußgeldbescheid eine Strafe verringern oder gar abwenden lässt.

Herr Dötsch, warum trinken Menschen und fahren trotzdem Auto?

Das größte Problem ist wohl, dass man sich schnell an Alkohol und seine berauschende Wirkung gewöhnt. Außerdem hat Alkohol eine enthemmende Wirkung, die auch zu einer gesteigerten Selbsteinschätzung führt. Deswegen sind viele Betrunkene davon überzeugt, noch fahren zu können, und setzen sich hinters Steuer. Vor allem junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren sind dann oft an Alkoholunfällen beteiligt, und zwar deutlich mehr Männer als Frauen. Ein Grund dafür könnte sein, dass sie häufiger fahren und dabei längere Strecken zurücklegen. Aber sie sind auch risikobereiter.

Wie sollte man sich denn verhalten, wenn man in eine Verkehrskontrolle gerät?

Das Wichtigste ist, auf keinen Fall irgendetwas zu sagen, denn alles kann gegen einen verwendet werden. Man sollte also ausschließlich seinen Namen angeben und ansonsten nur erwidern: „Sie bezichtigen mich einer Straftat und ich möchte von meinem Schweigerecht Gebrauch machen.“ Viele

Autofahrer wissen auch nicht, dass sie Atemalkohol- oder Drogenschnelltests

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grundsätzlich ablehnen dürfen. In einem Strafverfahren vor Gericht hätten diese Tests ohnehin keine Beweiskraft. Einen Bluttest dürfen die Polizisten allerdings anordnen – dazu brauchen sie jedoch einen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschluss.

Man bekommt einen Bußgeldbescheid wegen Alkohol oder Drogen am Steuer – wie geht ein Verkehrsanwalt vor, um die Strafe zu reduzieren?

Als erstes wird er prüfen, ob der Vorwurf zutrifft und, sollte dies der Fall sein, die Tat vom Staat überhaupt bewiesen werden kann und ob der Betroffene bei der Kontrolle ordnungsgemäß belehrt wurde. Oft werden Autofahrer nämlich nicht über ihr Schweigerecht informiert und die Aussagen sind dann gar nicht gerichtlich zu verwerten. Ein Verkehrsanwalt hat die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen. So kann er den Tathergang genau analysieren und in vielen Fällen eine bevorstehende Strafe reduzieren und ein Fahrverbot oder sogar Punkte in Flensburg verhindern.

Wie häufig gelingt es einem Verkehrsanwalt, eine Strafe zu verringern oder abzuwenden?

In rund 20 bis 30 Prozent der Fälle lässt sich mit Hilfe eines Anwalts eine Strafe komplett abwenden. Gelingt das nicht, wird sie in der Regel zumindest reduziert. In 80 bis 85 Prozent aller Fälle kann ein Verkehrsanwalt den

Vorwurf vorsätzlichen Handelns in fahrlässiges Handeln umwandeln. Dies verändert das Strafmaß und die Dauer des Fahrverbots. Außerdem braucht auch die Rechtsschutzversicherung bei Vorsatz nicht zahlen, wohl aber bei Fahrlässigkeit. Bei höchstens zehn Prozent der Fälle kann ein Verkehrsanwalt nichts ausrichten und keinen Einfluss auf die Strafe nehmen.

Wie viele Fälle rund um Alkohol oder Drogen am Steuer bearbeiten Sie pro Jahr?

In meiner Kanzlei gibt es jährlich rund 50 bis 60 Fälle in diesem Bereich.

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Zumeist geht es um kurze Trunkenheitsfahrten, also zum Beispiel die Tour von der Party zum nächsten Zigarettenautomaten. Extrem hohe

Promillewerte kommen dabei selten vor, in meiner Kanzlei ist ein Mandant mit 3,2 Promille „Rekordhalter“. Auffällig ist im Vergleich zu früher, dass wir es häufiger mit jungen Fahrern zu tun haben, die zusätzlich zum Alkohol harte chemische Drogen wie Ecstasy konsumiert haben.

Welche Maßnahmen könnten helfen, Alkohol- und Drogenfahrten zu reduzieren?

Härtere Strafen wie mehr Punkte in Flensburg oder höhere Bußgelder bringen meiner Meinung nach nichts. Sinnvoller wären in meinen Augen verschärfte Verkehrskontrollen vor Discos und der Einsatz von Computersimulationen in der Fahrschule, um zu veranschaulichen, wie man betrunken fährt. Auch Alcolocks, also Wegfahrsperren, die dafür sorgen, dass der Motor ab einem bestimmten Promillewert nicht mehr anspringt, könnten etwas bewirken.

Persönliches Gespräch oder mehr Informationen gewünscht?

Wenn Sie Interesse an einem Interview mit einem Verkehrsanwalt oder an weiteren Informationen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Mehr Informationen unter:

www.verkehrsanwaelte.de

www.facebook.com/verkehrsanwaelte.de

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www.mynewsdesk.com/de/arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören über 6.000 Rechtsanwältinnen und

Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen

Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der

Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade

Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Kontaktpersonen

Ines Uhlig Pressekontakt

Uhlig PR & Kommunikation GmbH Kommunikation und Medien ines.uhlig@uhlig-pr.de

040 767969 31

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Bettina Bachmann Pressekontakt

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.

bachmann@anwaltverein.de 030 / 72 61 52-133

Swen Walentowski Pressekontakt

Deutscher Anwaltverein e.V.

walentowski@anwaltverein.de 030 / 72 61 52-129

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