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Aufsicht und Revision CO

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Academic year: 2022

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11.05.2012

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 306

Aufsicht und Revision CO

2

-Rückverteilung

Anpassung der Weisungen betreffend die Rückverteilung der CO

2

-Abgabe durch die Ausgleichskassen an die Wirtschaft (WRC)

1. Ausgangslage

Nach der Umsetzung der CO2-Rückverteilung durch die Ausgleichskassen in den Jahren 2010 und 2011 hat sich die Zuständigkeitsfrage in den Bereichen Aufsicht und Revisionstätigkeit gestellt.

Auf Basis eines Mandats von BSV und BAFU hat eine Arbeitsgruppe die Verantwortlichkeitsfrage, das Thema der Schnittstellen und die Form der Revisionsberichterstattung analysiert. Die Arbeitsgruppe wurde vom BAFU geleitet und bestand aus Vertretern des BSV, der KAK/VAK/ZAS sowie der Treu- hand-Kammer. Ausserdem wurde die Frage nach einer zusätzlichen finanziellen Entschädigung abge- klärt.

2. Umsetzung der CO

2

-Revision

Bei der Rückverteilung der CO2-Abgabe handelt es sich um eine übertragene Aufgabe basierend auf Art. 63, Abs. 4 AHVG. Die Aufsicht liegt gemäss Art. 26, Abs. 1 der CO2-Verordnung in der Verantwor- tung des BAFU.

Die Revision soll im Rahmen der jährlichen Abschlussrevision durch die Revisionsstelle der jeweiligen Ausgleichskasse stattfinden. Diese erfolgt erstmals anlässlich der Abschlussrevision 2012 für die CO2- Rückverteilung 2012.

Das Prüfungsergebnis wird dem BAFU mittels eines separaten Berichts zugestellt, eine Kopie davon geht ans BSV. Der Bericht besteht im Wesentlichen aus einer Checkliste.

Die Ausgleichskassen beauftragen ihre Revisionsstelle und erhalten für den Zusatzaufwand jährlich unten stehende Pauschale. Diese erfolgt via die ZAS, nach der Ermittlung des BSV und finanziert durchs BAFU:

Revisionsgesellschaft: CHF 3‘000 + MWST CHF 3‘240.--

AK pauschal CHF 1‘500 CHF 1‘500.--

Total Entschädigung pro AK CHF 4‘740.—

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Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 306

2/2

306d

Dieser Betrag deckt einerseits die zusätzlichen Kosten der Revisionsorgane (inkl. MWST) und ande- rerseits den Mehraufwand der Ausgleichskassen für die Revisionsbegleitung (Vorbereitung, Zusam- menstellung der Unterlagen, Beantwortung von Fragen usw.).

Sonderrevision:

Die Revision der bisherigen CO2-Rückverteilungen 2010 und 2011 erfolgt im Rahmen der Hauptre- vision 2012. Für diese Sonderrevision wird eine etwas höhere Entschädigung ausgerichtet:

Revisionsgesellschaft: CHF 4‘000 + MwSt. CHF 4‘320.--

AK pauschal CHF 1‘500 CHF 1‘500.--

Total Entschädigung pauschal pro AK CHF 5‘820.--

3. Anpassung der Weisungen WRC

Die Weisungen WRC werden um ein neues Kapitel 6 über die „Revision der Rückverteilung“ ergänzt.

Das bisherige Kapitel 6 „Entschädigung“ wird zum Kapitel 7 und beinhaltet neu die Ansätze der zu- sätzlichen Entschädigung im Rahmen der CO2-Revisionstätigkeit. Das Kapitel 6.3 „Einführungskosten“

wird gestrichen. Die angepassten Weisungen treten per 1. Juni 2012 in Kraft.

4. Information

Die Revisionsorgane werden im Verlauf des Monats Mai 2012 über diese Anpassung informiert.

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