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Archiv "Versichertenkarte: Vorreiter bei der Einführung ist Hessen" (09.04.1993)

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Versichertenkarte

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Ab 1. April 1993 wird der altgediente Krankenschein stufenweise durch die Einführung der neuen Versichertenkarte im Scheckkarten-Format abgelöst. Damit beginnt die Umsetzung eines gesetzlichen Auftrages, der bereits vom Gesundheits-Reformgesetz 1989 vorgesehen war und der nunmehr den Krankenkassen durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) verbindlich vorgeschrieben wurde. Begonnen wird mit der Ein- führung der Chipkarte in Wiesbaden und im Rheingau-Taunus-Kreis.

Am 1.Juli folgen die Regionen Stadt Weimar und Kreis Böblingen. Hat sich das System während dieser Erprobungsphase in technischer und organisatorischer Hinsicht bewährt, soll bis Ende 1994 von Süden nach Norden die bundesweite Ausstattung mit der Krankenversichertenkarte abgeschlossen sein.

A

ls erste in Deutschland und in der ganzen Welt legen die rund 400 000 Versicherten in Wiesbaden und im Rheingau-Tau- nus-Kreis im 2. Quartal dieses Jahres ihrem behandelnden Arzt statt eines Krankenscheins eine elektronische Karte als Versicherungsnachweis vor. Zu diesem Zweck wurden be- reits über 1 000 Arzt- und Zahnarzt- praxen mit entsprechenden Geräten (PC bzw. Lesegerät und Drucker) ausgestattet, mit denen die auf ei- nem Chip gespeicherten Daten gele- sen und auf die Abrechnungs- und Verordnungsformulare übertragen werden können. Die mit den Ver- tragsärzten getroffene Vereinbarung sieht vor, daß die Versichertenkarte mindestens einmal im Quartal einge- lesen werden muß.

Entwickelt wurde die Karte auf der Basis der bereits seit sieben Jah- ren eingesetzten AOK-Card. Neben einer Kostensenkung hätte sich vor allem gezeigt, daß die Inanspruch- nahme ärztlicher Leistungen seit der Einführung der AOK-Card geringer gestiegen sei als im Durchschnitt der hessischen AOK, berichtete Günter Petri, Geschäftsführer der AOK Wiesbaden, auf einer Pressekonfe- renz der Spitzenverbände der gesetz- lichen Krankenkassen zum Thema

„Versichertenkarte" in Bonn.

Die neue, für das gesamte Bun- desgebiet vorgesehene Chipkarte Soll zunächst über einen Zeitraum von sechs Monaten auf ihre Akzep- tanz und technische Stabilität hin

überprüft werden. VdAK-Ge- schäftsführer Dr. Eckart Fiedler wies darauf hin, daß nach der Einführung der Karte in den Testregionen Wies- baden/Rheingau-Taunus-Kreis so- wie Weimar und Kreis Böblingen das übrige Bundesgebiet zügig folgen würde, da nach Vorgabe des GSG die Chipkarte bis Ende 1994 den Krankenschein bundesweit abgelöst haben soll. Nach einer Aufstellung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung ist folgende Reihenfolge für die Einführung in den einzelnen Bun- desländern vorgesehen:

> 4. Quartal 1993: Baden-Würt- temberg, Hessen, Thüringen

> 1. Quartal 1994: Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland

> 2. Quartal 1994: Nordrhein- Westfalen

> 3. Quartal 1994: Berlin, Bran- denburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

> 4. Quartal 1994: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpom- mern, Niedersachsen, Schleswig- Holstein.

Angst vor „gläsernem Arzt" unberechtigt

Die Spitzenverbände der gesetz- lichen Krankenkassen erhoffen sich vom Einsatz des elektronischen Ver- sicherungsnachweises eine Rationa- lisierung der Verwaltungsabläufe bei den medizinischen Leistungserbrin- gern, den Kassenärztlichen Vereini- gungen und den Krankenkassen. Das

eigentliche Ziel sei aber, den Infor- mationsaustausch im System der ge- setzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verbessern, rechtfertigte Fiedler den mit der Einführung der Versichertenkarte verbundenen be- trächtlichen finanziellen Aufwand — die GKV habe bislang bereits 500 Millionen DM investiert. So soll es mit Hilfe der Chipkarte für die ge- setzlichen Krankenkassen in Zu- kunft leichter sein, unwirtschaftliche Verordnungen zu identifizieren, führte der Geschäftsführer des IKK- Bundesverbandes, Rolf Stuppardt, an. Und wörtlich: „Es wird verpul- vert. Nicht nur von Ärzten, Zahnärz- ten, den Krankenhäusern, sondern auch von den Patienten selbst, zum Beispiel wenn Arzneien nicht nach Vorschrift eingenommen werden."

Daß Ärzte diese Art der Transpa- renz unter Umständen nicht begrü- ßen würden, wehrte Petri mit dem Argument ab, bei den Privaten Kran- kenversicherungen würde dies doch auch nie zum Thema gemacht.

Ebenso unberechtigt wie die Angst vor dem „gläsernen Arzt" sei die Angst vor dem „gläsernen Pa- tienten", versicherte Fiedler. Jeder Versicherte erhalte eine eigene für vier Jahre gültige Chipkarte, auf der nur die vom Gesetz vorgeschriebe- nen administrativen Daten gespei- chert würden. Dies seien der Name, das Geburtsdatum, die Anschrift, Krankenkasse und Versicherten- Nummer des Patienten sowie die Gültigkeitsdauer der Karte.

In diesem Zusammenhang wies Stuppardt allerdings darauf hin, daß auf der Karte einige Merkmale fehlten, die für den vom Gesetzge- ber geforderten Risiko-Strukturaus- gleich von Nutzen seien (dazu Deutsches Ärzteblatt, Heft 13/1993). Für die für das zweite Halbjahr 1994 geplante Datenerhe- bung in den Bundesländern, die dann bereits mit der Chipkarte aus- gestattet seien, müßten die Karten noch um die Statusmerkmale „Al- ter" und „Geschlecht" erweitert werden, um den Grundstein für den Risiko-Strukturausgleich legen zu können. Hier aber hätte der Ge- setzgeber die Verantwortlichen „im Regen stehen lassen", merkte Stup- pardt kritisch an. Petra Spielberg A1-1010 (18) Dt. Ärztebl. 90, Heft 14, 9. April 1993

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