LESERDIENST
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Zum Stichwort „Schmer- zensgeld" fallen einem meist US-amerikanische Gerichte ein und enorme Summen, die diese Verletz- ten zugesprochen haben.
Doch in Deutschland sieht das alles anders aus. Ein bei einem Verkehrsunfall Ver- letzter erhält nach Paragraph 847 BGB (über den materiel- len Schaden hinaus) eine „bil- lige Entschädigung" in Geld.
Dieser Schmerzensgeld-An- spruch ist seit 1990 übertrag- bar und vererblich; also auch pfändbar und verpfändbar.
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs soll das Schmerzensgeld dem Verletzten einen „angemes- senen Ausgleich" für Nicht- vermögens-Schäden bieten, darüber hinaus aber auch Ge- nugtuung dafür, was ihm an- getan wurde. Den Anspruch auf Schmerzensgeld hat nicht nur das schuldlose Unfallop- fer, sondern auch ein am Un- fall mitschuldiger Verletzter, wenn sein Schuldanteil nicht überwiegt.
Verklagt werden bei Ver- kehrsunfällen neben dem schuldigen Fahrer bzw. Hal- ter, der ja nicht immer vermö- gend ist, sicherheitshalber auch dessen Kfz-Haft- pflichtversicherungsgesell- schaft. Diese haftet allerdings nur beschränkt auf den ge- setzlichen oder höheren ver- einbarten vertraglichen Höchstbetrag (meist zwei Millionen DM). Der Schädi- ger selbst kann theoretisch in unbegrenzter Höhe auch für Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden.
Allerdings berücksichtigen die Gerichte bei der Festset- zung des angemessenen Schmerzensgeldes mehrere Faktoren:
* Art und Schwere der Verletzung; Intensität und Dauer der Schmerzen. Fer- ner: Umfang der notwendigen ärztlichen Eingriffe sowie die Behandlungsdauer.
* Dauer- und Spätschä- den, bezogen auf die beson- deren Verhältnisse des Ver- letzten (zum Beispiel dessen Alter, voraussichtliche Dauer der Schmerzen und psychi-
Schmerzensgeld
schen Beeinträchtigungen, verminderte Berufstauglich- keit, Heiratsaussichten, Sport- und Hobbyausübung, eingeschränkte soziale Bezie- hungen durch bleibende Ent- stellungen).
Gegenwärtig gelten in der Bundesrepublik Deutschland folgende Schmerzensgeld- Regelungen:
• Für Bagatell-Verlet- zungen werden zwischen 120 und 600 DM zugesprochen, für leichtere bis mittelschwe- re Verletzungen bis 5 000 DM.
• Bei erheblichen Verlet- zungen mit längerem Kran- kenhausaufenthalt liegt das Schmerzensgeld zwischen 5 000 und 20 000 DM.
• Bei sehr schweren Ver- letzungen mit Dauerschäden können bis zu 225 000 DM an Abfindung und eine zusätzli- che monatliche Rente von rund 650 DM zusammenkom- men. Selbstverständlich ist dabei der Verdienstausfall noch nicht beriicksichtigt, da
Ein Steuerspar-Programm für Hausbesitzer läuft Ende 1992 aus: Wer zusätzlichen Wohnraum schafft (Dachge- schoßausbau, Umwandlung bisher beruflich genutzter Räume in Wohnraum), der kann daran den Fiskus nur noch dann beteiligen, wenn die Wohnung bis Silvester 1992 fertiggestellt, also be- zugsfertig ist.
Bis zu 60 000 DM für eine neue Wohnung können — aufgeteilt auf maximal 12 000 DM innerhalb von fünf Jah- ren — vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wer- den. Das spart je nach indivi- duellem Steuersatz bis zu 32 000 DM Steuern.
er einen gesondert zu erset- zenden Schaden darstellt.
Nach Auffassung des HUK-Verbandes (Verband der Autoversicherer) und des Deutschen Verkehrsgerichts- tages könnten Schmerzens- gelder für Bagatellverletzun- gen (z. B. leichtes Schleuder- trauma) allerdings ganz weg- fallen. Viele Juristen und mit ihnen die Autoversicherer sind der Meinung, daß es sinnvoller sei, diese einge- sparten Beträge zu einer Er- höhung der Entschädigung in schweren Fällen zu verwen- den.
„Würden die heute ge- zahlten Schmerzensgelder bis zu 500 DM wegfallen, so könnten bei sehr schweren Verletzungen die Beträge zum Beispiel über 50 000 DM um gut die Hälfte erhöht wer- den, ohne daß sich der Ge- samtaufwand für Schmer- zensgelder erhöhen würde", meint Peter Gauly, Presse- sprecher des HUK-Verban- des in Bonn.
Bedingung 1: Die Woh- nung hat einen separaten Eingang, Bad, Küche, Toilet- te und ist mindestens 25 Qua- dratmeter groß.
Bedingung 2: Es dürfen keine anderen öffentlichen Mittel für das Objekt in An- spruch genommen werden, zum Beispiel keine Moderni- sierungszuschüsse.
Bedingung 3: Die Woh- nung muß mindestens fünf Jahre lang vermietet werden.
Höhere Aufwendungen als 60 000 DM können steuer- lich wie die Herstellungsko- sten des übrigen Gebäudes abgesetzt werden. Nähere Auskünfte erteilen Steuerbe- rater und Finanzämter. WB
Rund eine Milliarde DM jährlich haben die deutschen Autoversicherer in der alten Bundesrepublik in den letz- ten Jahren als Schmerzens- gelder an etwa 440 000 Perso- nen gezahlt, die bei Unfällen verletzt wurden. Nach Anga- ben des HUK-Verbandes be- liefen sich die Aufwendungen für Ärzte, Heilbehandlung (u.
a. für Massagen und Heilgym- nastik), Pflegekosten, Ver- dienstausfall sowie Renten jährlich auf weitere 2,4 Milli- arden DM.
Eine ganz wichtige Rolle spielt für Autofahrer seit eini- gen Jahren die Rechtspre- chung des Bundesgerichts- hofes zur Frage des Nichtan- legens von Sicherheitsgurten.
Danach muß ein Geschädig- ter, der den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte und der deshalb beim Unfall schwerer verletzt wurde, sich je nach Schwere des Falles wegen sei- ner durch die Körperverlet- zung entstandenen Schäden einen Abzug bis zu 50 Pro- zent, im Einzelfall sogar dar- über hinaus, gefallen lassen.
Auch im Zivilgesetzbuch der ehemaligen DDR, das 1976 in Kraft trat, gab es ei- nen dem Schmerzensgeld ver- gleichbaren Anspruch, die Ausgleichszahlung. Sie konn- te aber nur dann gefordert werden, wenn der Geschädig- te wegen eines erheblichen Gesundheitsschadens über mehrere Wochen hinweg nicht oder nur in beschränk- tem Umfang am gesellschaft- lichen Leben teilnehmen konnte. Für alle Unfälle vor dem 3.10.1990 gilt das Recht der ehemaligen DDR. Bei Schadensfällen, die vor der Vereinigung reguliert und ab- geschlossen wurden, können keine Nachforderungen erho- ben werden. Bei noch offenen Fällen aus dieser Zeit muß zugunsten des Verletzten das derzeitige wirtschaftliche und soziale Umfeld, also auch das höhere Lohn- und Preisni- veau, berücksichtigt werden.
Bei Unfällen nach der Verei- nigung gibt es keine wesentli- chen Abweichungen vom westdeutschen Niveau.
Rolf Combach
Rund 1 Milliarde jährlich von den Autoversicherungen
Bis Dezember '92:
Steuergeld für neuen Wohnraum
A,-3790 (90) Dt. Ärztebl. 89, Heft 45, 6. November 1992
Da ist kein Mittel zu schade.
Notfalls werden die Zinsen scheibchenweise gesenkt, da- mit die Börse bloß keinen Grund zum Absturz hat. Not- falls werden auch schon mal Kurse „gepflegt", wie man in Fachkreisen die Manipulati- on elegant umschreibt.
Aber eines ist gewiß: Egal, wie die Wahl ausgeht, die Suppe danach gilt es erst noch auszulöffeln. Schmack- haft wird sie nicht sein. Die jetzige freundliche Börsen- stimmung, durch eine welt- weite Zinsentspannung indu- ziert, wird sich als Bullenfalle herausstellen.
Börsebius
Leserservice: Börsebius-Te- lefonberatung: Wie an je- dem 1. Samstag im Monat, können Sie auch am 7. No- vember 1992 in der Zeit von 9-13 Uhr Börsebius (Rein- hoff Rombach) anrufen.
Wenn sie also rund ums Geld der Schuh drückt, wählen Sie bitte die Tele- fonnummer 0221/35 15 87.
Die kostenlose Telefonbe- ratung ist ein spezieller Ser- vice des Deutschen Arzte- blattes für seine Leser.
Empore kein „Arbeitszim- mer" — Auch wenn eine offe- ne Galerie im eigenen Haus beruflich genutzt wird, han- delt es sich nicht um ein steu- erlich absetzbares „Arbeits- zimmer", weil keine räumli- che Trennung vom privaten Wohnteil vorliegt (Bundesfi- nanzhof, IV R 85/90). WB
Sechsfacher Gebührensatz
— Ein Arzt darf einem Pri- vatpatienten den sechsfachen Satz der amtlichen Gebüh- renordnung für Ärzte berech- nen, wenn dieser unter einem so starken Würgereiz leidet, daß die Behandlung „äußerst schwierig" ist (OLG Köln, 27 U 61/91). WB
E
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dos' er t
mit 300 mg nach WHO-Empfehlung und das alles in einem Briefchen
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/x/.. Einfacher geht's nicht
Und hier noch ein kleines Kreuzworträtsel, bei dem die Lösung, wie man schon auf den ersten Blick sieht, eben- falls recht 1-fach ist:
1 Blutgefäßverstopfung 2 gallehaltig, gelbsüchtig / med.
3 Gedächtnisschwund 4 ärztliche Vorsorge 5 Herzmuskel / med.
6 Arztgerät
7 Schleimhautentzündung
Die Lösung finden Sie auf einer der nächsten Seiten.
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Protina GmbH, 8045 Ismaning
„Mrs. Bush, hier ist ein Rezept, wie Sie Ihrem Geor- ge Brokkoli schmackhaft ma- chen können." Diese Anzeige erschien dieser Tage in den USA in großer Aufmachung.
Ganz Amerika weiß aber auch, daß der Präsident die- ses Grünzeugs von Brokkoli nicht mag, aber Sie wissen si- cher nicht, warum ich Ihnen diese Geschichte erzähle.
Gemach, er kommt. Diese Anzeige ist Indiz für ein Phä- nomen in den Staaten na- mens „Präsidentenmobbing".
Alles nach dem Motto: Wer am meisten mit Dreck wirft, sieht — relativ — sauberer aus.
Und, das ist gewiß, der amtierende Präsident zieht alle Register der Dreck- schleuderkunst, zu der er und sein Stab fähig sind. Es ist wohl auch wahr, daß Clintons Leute nicht kleinlich kontern, aber Bushs Mannschaft ist einfach fieser, böser, intrigan- ter. Bushs Wahlkampfstrate- gen schnüffelten jüngst nach dem Paß von Clintons Mut- ter, um dem Konkurrenten auf diesem Wege irgendwel- che amerikafeindlichen Um- triebe nachzuweisen.
Jüngst kam auch noch die Peinlichkeit zutage, die Bush- Administration habe „vorver- faßte" Leserbriefe an „brave"
Bürger versandt, damit diese dann mit ihrem eigenen Briefkopf manipulierte Stim- mungsmache betrieben. Die Leute sollten dann unter For- mulierungen auswählen wie
„in der dritten Fernsehdebat- te war George Bush entschie- den stark und fortschrittlich, Clinton dagegen wiederholte nur seine Klassenkampfparo- len gegen die Reichen."
Wenn Ihnen immer noch nicht so ganz einleuchten mag, warum ich Sie mit die- sen Boshaftigkeiten behelli- ge: So wie im Kleinen gemau- schelt wird, um bloß die Wahl zu gewinnen, so gilt das auch für die große Welt der Börse.
Börsebius: Der neue US-Präsident
Brokkoli und Bullenfalle
Dt. Ärztebl. 89, Heft 45, 6. November 1992 (91) Ar3791