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Archiv "Organisationspolitische Ziele „nahezu vollständig erreicht“" (26.06.1980)

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Behandlung der entsprechenden Aufwendungen sorgfältig zu prüfen.

Um noch einmal auf die Kostenfra- ge zurückzukommen, möchte ich darauf hinweisen, daß ein erster Schritt, der die Gleichbehandlung bei den Krankenversicherungen brächte, eine billigere Lösung wä- re als die von der Bundesregie- rung vorgesehene Anhebung des Vorwegabzugbetrages.

Frage: Halten Sie die von Ihnen skizzierte Lösungsmöglichkeit für realisierbar? Erwarten Sie beson- dere Einwände gegen sie?

Gaddum: Ich halte einen ersten Schritt, wie ich ihn angegeben ha- be, für durchaus realisierbar und sogar für den notwendigen Schritt. Die Lösung hätte zudem den Vorzug, systemgerecht zu sein - im Gegensatz zu der von Ihnen in der zweiten Frage ange- sprochenen Einführung eines

"Vorwegabzuges" für Selbständi- . ge, der systematisch nicht in den

Rahmen unseres Steuerrechts be- züglich der Behandlung der Vor- sorgeaufwendungen paßt.

Frage: Wie beurteilen Sie die Chancen der Realisierbarkeil Ihres Vorschlages?

Gaddum: Der Vorschlag ist reali- stisch. Er ist die konsequente und systemgerechte Lösung des hier behandelten Problems. Und er ist zugleich die für den Staat billigste Lösung. Das alles sind Gründe, weshalb ich meine, daß dieser Vorschlag unverzüglich in die Tat umgesetzt werden sollte. Die Mög- lichkeit dazu besteht im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1981, das im Vermittlungsaus- schuß sicher hier und da noch ge- ändert werden dürfte. Hier können SPD und FDP beweisen, ob sie gewillt sind, zusammen mit der Union die Ungleichbehandlung der Selbständigen und Freiberuf- ler im Vergleich mit den Arbeit- nehmern zu beseitigen bezie- hungsweise wenigstens abzumil-

dern. •

Organisationspolitische Ziele

"nahezu vollständig erreicht"

Der Bundesverband der Freien Be- rufe (BFB), Bann-Bad Godesberg, hat sein organisationspolitisches Ziel, für alle Freiberufler (300 000 erwerbstätige Selbständige mit 800 000 Mitarbeitern und Auszu- bildenden) repräsentativ zu sein,

"nahezu vollständig erreicht".

Wie der jüngste "Jahresbericht 1979" ausweist, gehörten dem BFB am 31. März 1980 insgesamt 69 Mitgliedsverbände an, darunter 53 Berufs-, neun Landes- und sie- ben fördernde Berufsverbände.

Anläßlich des Bundskongresses 1980 des BFB im Banner Tulpen- feld (am 28. April) wies der ein- stimmig wiedergewählte Präsident

des BFB, Dr. med. Ralf Schlögell (Köln-Widdersdorf) auf die an- sehnliche Erfolgsbilanz seines Verbandes hin:

..,. Erstmals hat die Bundesregie- rung (unter Federführung des

Bundeswirtschaftsministeriums) Mitte 1979 einen gesonderten um- fassenden Bericht "über die Lage der freien Berufe in der Bundesre- publik Deutschland" vorgelegt, in dem nicht nur die gesellschaftspo- litische und volkswirtschaftliche Bedeutung der Selbständigen und Freien Berufe in einer arbeitneh- merzentrierten Leistungsgesell- schaft hervorgehoben, sondern auch ein ganzes Bündel von pro- grammatischen steuer- und wirt-

Freie Berufe

schaftspolitischen Vorstellungen für eine spezielle Politik der Freien Berufe entwickelt wird, deren Großteil allerdings noch der Ver- wirklichung harren. Der regie- rungsamtliche Bericht, bestückt mit einer Reihe mehr oder weniger aussagekräftiger statistischer An- gaben, ist nicht nur bei allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, sondern auch bei den Angehörigen der Freien Berufe selbst insgesamt auf eine überaus positive Wertung und ein unerwar- tet starkes Echo in der Publizistik und in der allgemeinen Öffentlich- keit gestoßen.

"Erfolgsbilanz"

..,. Koalition und Opposition nah- men in ihren Entwürfen für das Steuerentlastungsgesetz 1981 die Forderung auf, die abzugsfähigen Steuerausgabenhöchstbeträge ("Vorwegabzug") erneut um 500/

1000 DM für ledige von 2500 auf 3000 DM und für verheiratete Er- werbstätige von 5000 auf 6000 DM zu erhöhen .

..,. Ein weiterer Erfolgstitel: Das Programm der Bundesregierung vom 14. Februar 1979 zur "Förde- rung der Gründung neuer selb- ständiger Existenzen" und die darauf beruhenden Richtlinien des Bundesministers für Wirt- schaft für die Gewährung von Ei- genkapitalhilfe zur Förderung der Gründung selbständiger Existen- zen vom 29. Juni 1979 umfaßt auch die Angehörigen der Freien Berufe.

..,. Die Existenzgründungs- und Rationalisierungsberatung in den Freien Berufen soll den Ankündi- gungen zufolge dem Bundesver- band der Freien Berufe als zentra- ler Zuwendungsleitstelle übertra- gen werden.

Dank der Aktivitäten der seit mehr als zwei Jahren im Banner Regie- rungsvierlei residierenden Ge- schäftsführung des BFB und eines engagierten, personell weitge- hend neu besetzten Präsidiums

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 26 vom 26. Juni 1980 1665

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Freie Berufe

(vgl. auch DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT Heft 23/1980, Seite 1544) konnten die Kontakte im vorparla- mentarischen Raum enger ge- knüpft werden. Auch wurde auf breiter Front der bereits in den Vorjahren begonnene Dialog mit Regierung und Oppositon, mit den Vertretern des Bundesrates und Bundestages fortgesetzt.

Die (in der immer noch auflagen- schwachen) Verbandszeitschrift

"der freie beruf" intensivierte Öf- fentlichkeitsarbeit ist im vergange- nen Jahr ebenfalls kontinuierlich fortgesetzt worden.

Versprechungen der Bundesregierung

Der Bundesverband der Freien Be- rufe baut nach wie vor auf die Aus- sage der Bundesregierung- neuer- dings auch von Bundesfinanzmini- ster Hans Matthöfer bestätigt -, daß geprüft werde, wie der "Vor- wegabzug" zu gegebener Zeit er- neut angepaßt werden kann.

Grundsätzlich seien die Vorsorge- aufwendungen von Selbständigen und Arbeitnehmern einkommen- steuerrechtlich gleichzubehan- deln, "soweit es der Grundsatz gleichmäßiger Besteuerung for- dert und zuläßt". Aber gerade hier- zu machte der Minister vor dem BFB-Kongreß einige nachdenkli- che Anmerkungen, nicht gerade zur Freude des Auditoriums.

Forderungskatalog

Die Kompakt-Forderung des BFB dazu lautet: Selbständige und Freiberufler sind nur dann ein- kommensteuerrechtlich gleichge- stellt, wenn die Hälfteder Vorsor- geaufwendungen der Selbständi- gen für Alter, Krankheit und Ar- beitslosigkeit analog dem Arbeit- gabarbeitrag der Sozialversiche- rung der Arbeitnehmer bis zur Hö- he der jeweiligen Beitragsbemes- sungsgrenze in der gesetzlichen Sozialversicherung steuerfrei ge- stellt und zudem die betriebliche

Bundesfinanzminister Hans Matthöfer nahm Stellung zu aktuellen Fragen der Außenwirtschaft; gleichzeitig erläuterte er die programmatischen Vorstellungen der Bundesregierung zur Politik für Freie Berufe. Im Raum der Bundespressekonfe- renz im Bonner Tulpenfeld zeigt unser Foto von links: Bundesminister Matthöfer, BFB-Präsident Dr. med. Rolf Schlögell und BFB-Hauptgeschäftsführer Dietrich W.

Rollmann Foto: BFB

Altersversorgung in der Form der steuerbegünstigten Direktversi- cherung für Selbständige geöffnet wird.

ln praxi nimmt sich das für die Selbständigen alles weniger rosig aus:

~ Während nämlich 1980 die Ar- beitnehmer von ihren Arbeitge- bern einen steuerfreien Anteil zur Sozialversicherung bis zur Höhe von 7560 DM entgegennehmen dürfen, beträgt der jährliche "Vor- wegabzug" zur Altersvorsorge bei Freiberuflern aber nur 2500 DM.

Und wenn sich dieser Betrag 1982 tatsächlich um 500 DM erhöhen sollte, sind die Arbeitnehmer wahrscheinlich bei einem steuer- freien Arbeitgeber-Anteil von rund 9000 DM jährlich angelangt!

~ ln der betrieblichen Altersver- sorgung können die Selbständi- gen für ihre Arbeitnehmer eine so- genannte Direktlebensversiche- rung mit einer Jahresprämie von 2000 DM abschließen, die laut Ein- kommensteuergasatz pauschal nur mit zehn Prozent zu versteu- ern ist. Für sich selbst haben die Selbständigen diese Möglichkeit nicht. Dadurch entgeht ihnen im Vergleich zu den Arbeitnehmern

(unterstellt man eine 50prozenti- ge Einkommenbesteuerung) eine Steuervergünstigung von jährlich fast 1000 DM.

~ Nach der Darstellung des BFB- Berichts ergibt sich dadurch eine soziale "Sicherungslücke" zwi- schen Selbständigen und Arbeit- nehmern im Jahr 1980 von rund 6000 DM. Dieser Betrag erhöht sich 1982 bereits auf 7000 DM (trotz der vorgesehenen Erhöhung des "Vorwegabzuges").

Die Freien Berufe berufen sich bei ihren Gleichbehandlungsforde- rungen auf ein Gutachten des Köl- ner Staatsrechtiers Prof. Dr. jur.

Karl Friauf, der die Gleichstellung der Aufwendungen für die Alters- versorgung verfassungsrechtlich ("Grundsatz der Gleichheit") für zwingend hält.

Daß die Freien Berufe vermutlich noch lange einer steuerrechtli- ehen Gleichbehandlung mit den Arbeitnehmern harren müssen, dürfte mit der permanenten Ebbe in der Staatskasse zu begründen sein:

C> Würden die Vorsorgeaufwen-

dungen der Selbständigen analog dem Arbeitgeberbeitrag zur So- zialversicherung der Arbeitneh-

1666 Heft 26 vom 26. Juni 1980 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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Schweigepflicht bei Gericht

Im Rheinland gibt es seit Mona- ten eine Affäre, die manche auch einen Skandal nennen:

In einem Landeskrankenhaus herrschten Zustände, die die Verantwortlichen nicht anders zu beseitigen wußten als durch abrupte Schließung; dann wur- de der vom Dienst suspendierte Leiter des Hauses plötzlich während einer Beerdigung vom Friedhof weg verhaftet. Nach etwa fünf Monaten wurde er aus der Untersuchungshaft ent- lassen; die Ermittlungen gegen ihn laufen weiter, sein Chef in der Aufsichtsbehörde hat ge- gen sich selbst ein Disziplinar- verfahren in Gang gesetzt. Was an der Affäre dran ist, sollen also die Gerichte klären, und während des laufenden Verfah- rens hat man sich des Kom- mentars zu enthalten. Eines al- lerdings passierte jetzt mitten- drin, und das einen Skandal zu nennen ist erlaubt und notwen-

dig: In der Untersuchungshaft ist über den Leiter jener Anstalt ein Gutachten erstellt worden.

Den Inhalt dieses Gutachtens findet man in der Zeitung — in der „Kölnischen Rundschau"

zum Beispiel mit folgender For- mulierung: „Die Pressestelle des Landgerichts Köln teilte am Montag mit: ,Ein auf mehrwö- chiger stationärer Beobach- tung beruhendes Sachverstän- digengutachten weist eine manisch-depressive Psychose aus.' Sie erfordere stationäre Behandlung." So schnell und leichtfüßig bricht ein Landge- richt also das Patientengeheim- nis. Wenn das kein Skandal ist . . .

Man kann jedem Delinquenten bei diesem Gericht, der sich ei- ner ärztlichen Begutachtung unterziehen soll, jetzt nur raten, das Gericht von vornherein we- gen Befangenheit abzulehnen.

Eine spannende Frage: Ob je- mand die Pressestelle des Ge- richts anzeigen wird? bt Freie Berufe

mer „gleichbehandelt", so müßte der Staat Steuermindereinnahmen von rund einer Milliarde DM jähr- lich hinnehmen.

> Würde die betriebliche Alters- versorgung für Selbständige in

Form einer Direktversicherung ge- öffnet, so erhöhte sich der Steuer- verlust des Fiskus um weitere 800 Millionen DM jährlich.

> Übertrüge man die „sonsti- gen" Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer rigoros auch auf Selbständige, so würde die Steu- ermindereinnahme eine weitere Milliarde DM betragen und sich auf insgesamt drei Milliarden DM addieren.

Auch die bereits im regierungs- amtlichen Bericht über die Lage der Freien Berufe enthaltenen Ver- sprechungen, der Gesetzgeber werde sich auch künftig dirigisti- schen Eingriffen in die berufsstän- dischen Versorgungswerke der Freiberufler und Selbständigen enthalten (auch im Rahmen der für 1984 geplanten großen Ren- tenreform zur Gleichstellung von Mann und Frau) sind beim Bonner Freiberufler-Bundeskongreß er- neut beifällig registriert worden.

Bereits nach dem Bundestags- wahltermin, so kündigten Präsi- dium und Delegierte des BFB an, müssen sich Sprecher der Bun- desregierung und die in der Selb- ständigenpolitik besonders enga- gierten Bundestagsabgeordneten daran messen lassen, wie sie zu ihren wohllöblichen Ankündigun- gen stehen.

Wie hatte der FDP-Abgeordnete.

Rechtsanwalt und Notar Hans H.

Gattermann doch anläßlich der Debatte des Bundestages über den Selbständigenbericht gesagt:

„Ab sofort sind die Freien Berufe keine heterogene Gruppe mehr, die in der Massendemokratie in der Gefahr stehen, vergessen zu werden; sie sind ein politischer Faktor geworden". — Schön wär's, wenn diese Aussage nicht nur ein bloßes Lippenbekenntnis darstell- te. Dr. Harald Clade

Transparenzkommission rechtlich umstritten

Die beim Bundesgesundheitsamt in Berlin seit fast zwei Jahren installierte „Transparenzkommis- sion", die im Auftrag der Bundes- regierung die auf dem Markt be- findlichen Arzneimittel nach Wirk- samkeit, Qualität und Preisen auf- listen soll (Veröffentlichung im

„Bundesanzeiger") ist „nicht ver- fassungskonform".

Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertise, die der FDP-Sozialpoli- tiker Kurt Spitzmüller (Nordrach) beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in Auftrag gegeben hatte. Hauptar- gument: Die Kommission ist als Bundesoberbehörde organisiert.

Sie kann deswegen nicht durch einen bloßen Organisationsakt der Bundesregierung gebildet

NACHRICHTEN

werden, sondern ist vielmehr an ein formelles Gesetz gebunden.

Hierfür spreche außerdem, daß ein Teil der Mitglieder — die Mehrheit in der Kommission — als Privatper- sonen mit hoheitlichen Aufgaben betreut ist; außerdem sei die Kom- mission an Weisungen nicht ge- bunden, andererseits aber mit weitreichenden Entscheidungsbe- fugnissen ausgestattet worden.

Der „Transparenzkommission"

gehören vier Sachverständige der gesetzlichen Krankenkassen und der PKV, der Ärzteschaft, drei der pharmazeutischen Industrie, ein Sachverständiger der Apotheker- schaft sowie ein Vertreter der Ver- braucherorganisationen an. Bis- lang sind zwei Listen veröffent- licht worden; sie dienen als An- haltspunkt für eine wirtschaftliche Verordnungsweise mit dem Ziel ei- ner Kostendämpfung; sie sind je- doch nicht verbindlich. BID/DÄ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 26 vom 26. Juni 1980 1667

Referenzen

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