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Zu Bd. 61, 873 f.
Der Artikel über „Die Mitte der Thora" ist, was sein Er¬
scheinen in dieser Zeitschrift und seine Fassung anlangt, von Herrn
Professor Nestle in einer Weise aufgefaßt worden, die der Verfasser
nicht voraussehen konnte. Wäre das der Fall gewesen, so hätte
er eine etwas andere Form erhalten. Im besonderen erklärt der
Verfasser, daß ihm die Absicht, Herrn Prof. Nestle zu kränken,
ferngelegen hat. Die einleitenden Bemerkungen wollen wesentlich
das relativ späte, durch größere Arbeiten aufgehaltene Erscheinen
der Abwehr begründen. Kittel
Erklärung.
Meine Herren Kollegen im geschäftsführenden Vorstande unserer
Gesellschaft haben mir als ihre Ansicht ausgesprochen, daß ich mir
als Redakteur der ZDMG. in meinem im letzten Hefte ver¬
öffentlichten Aufsatze : .Allerlei von J. Barth „verbesserte" arabische Dichterstellen" (S. 926 ff.) im Ausdruck größere Zurückhaltung
hätte auferlegen sollen. Man muß, wie ich glaube, will man nicht
ungerecht gegen mich sein, den Ton meines Aufsatzes mit dem
Tone vergleichen, den Herr Professor Barth in seinen „Sprach¬
wissenschaftlichen üntersuchungen zum Semitischen", I. Teil, S. 30 ff.
gegen mich anzuschlagen für gut befunden hat. Gleichwohl nehme
ich, für den Fall, daß die Ansicht meiner Herren Kollegen von
der Mehrzahl unserer Mitglieder geteilt werden sollte, keinen An¬
stand mein Bedauern über die zu große Schärfe meines Ausdrucks
auszusprechen. _^ Fischer.
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Albert Socin-Stiftung.
Laut Beschlusses des unterzeichneten Kuratoriums der Albert
Socin-Stiftung vom Juli 1906 ist die erste Ausschreibung des
Stipendiums für den Anfang des Sommersemesters 1908 festgesetzt
worden.
Die auf den Zweck der Stiftung und die Verleihung des Stipen¬
diums sich beziehenden Paragraphen der Statuten lauten folgender¬
maßen :
§ 1-
Zum Andenken an die wissenschaftliche Tätigkeit Albert Socins
soll eine Stiftung unter seinem Namen begründet werden. Ihr
Zweck ist, insbesondere jüngeren Kräften in erster Linie sprach¬
liche, literarische und ethnologische, in zweiter geographische und
archäologische Forschungen an Ort und Stelle in den arabisch
sprechenden Ländern des Orients mit Bevorzugung von Syrien und
Palästina zu ermöglichen.
§ 4.
Die Stipendien werden verliehen an Deutsche (Reichsdeutsche,
Deutschösterreicher und Baltische Deutsche) und Schweizer, aus¬
nahmsweise auch an Angehörige anderer Nationalitäten. Voraus¬
setzung der Verleihung ist die Promotion in der philosophischen
oder theologischen Fakultät einer mit einem etatsmäßigen Lehrstuhl für semitische Philologie versehenen deutschen oder schweizerischen
Universität, und zwar für Philosophen in semitischer Philologie, für
Theologen im Fache des Alten Testamentes. Die letzteren haben
außerdem ein Zeugnis mindestens eines etatsmäßigen Universitäts¬
lehrers der semitischen Philologie über ausgebreitetere Studien in
dieser Disziplin beizubringen. Von beiden Klassen von Bewerbern
kann das Kuratorium besondere Nachweise ihrer Kenntnisse im
Arabischen und Hebräischen verlangen.
Von der Forderung der Promotion kann ausnahmsweise ab¬
gesehen werden , wenn der Bewerber durch eingehende Zeugnisse
mindestens zweier etatsmäßiger deutscher oder schweizerischer Pro¬
fessoren der semitischen Philologie seine Befähigung zu erweisen
imstande ist.