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Archiv "Neuordnung der Ausbildung — Wie soll es weitergehen?: Für eine Praxisphase von wenigstens zwei Jahren Pflichtassistentenzeit" (24.04.1980)

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Aufsätze • Notizen Neuordnung der Ausbildung

Als Vertreter des NAV habe ich Herrn Dr. Hoppe in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Marburger Bundes diese Zusammenhänge bereits an- läßlich der Sitzung des Präsidiums des Deutschen Ärztetages am 1. De- zember 1979 dargelegt und ihm ver- sichert, daß der NAV, der wie der Marburger Bund seit Ende der 40er Jahre stets für die freie Zulassung zur Kassenpraxis eingetreten ist, je- der ausschließlichen Erschwernis der Zulassung zum Kassenarzt auch weiter mit dem Marburger Bund ent- gegentreten wird. Daß Dr. Hoppe dies vom 1. Dezember 1979 bis zur Erstellung seines Artikels in DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT vom 21. Fe- bruar 1980 vergessen haben soll, ist wohl schlechthin nicht anzuneh- men. Warum dann diese unwahre Behauptung?

Dr. med. Kaspar Roos Bundesvorsitzender des Verbandes

der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV) e. V.

Belfo rtstraße 9/V 5000 Köln 1

Für eine Praxisphase von wenigstens zwei Jahren Pflichtassistentenzeit

In seinem Artikel, mit dem er einmal mehr den schon heute politisch überholten Beschluß des 82. Deut- schen Ärztetages (der Beschluß heißt jetzt allerdings „Vorschlag") zur Neuordnung der Ausbildung ver- teidigt, konstatiert Herr Kollege Hop- pe Verwunderung darüber, daß ich angeblich heute wieder eine dreijäh- rige klinisch-praktische Tätigkeit des angehenden Arztes fordere, nachdem ich auf dem 82. Deutschen Ärztetag durch einen Änderungsan- trag der zweijährigen praktischen Ausbildungsphase zugestimmt hät- te. Da es bedauerlicherweise nicht das erste Mal ist, daß Herr Kollege Hoppe die unmißverständlichen Auf- fassungen und die entsprechend klaren Beschlüsse nicht nur des Hartmannbundes, sondern auch al- ler in der Bundesvereinigung Deut-

scher Ärzteverbände zusammenge- schlossenen freien Verbände so in- terpretiert, daß sie der unermüdli- chen Verteidigung längst überholter

„Vorschläge" des Marburger Bun- des und des 82. Deutschen Ärzteta- ges dienlich erscheinen, stelle ich noch einmal definitiv fest:

1. Der Hartmannbund hat vor dem 82. Deutschen Ärztetag nach einem langen Prozeß der Meinungsbildung beschlossen, ein medizinisch-wis- senschaftliches Studium von fünf Jahren mit einem einjährigen Kran- kenpflegepraktikum vor Studienbe- ginn und einer zweijährigen Pflicht- assistenzzeit nach Abschluß des Studiums zu verbinden.

2. Insgesamt zehn freie ärztliche Verbände beschlossen dann im Kon- sultationsring, die Pflichtassistenz- zeit auf drei Jahre zu verlängern, um eine möglichst weitgehende Anre- chenbarkeit dieser Assistenzzeit auf die später folgende ärztliche Weiter- bildung zu erreichen und dabei ins- besondere die Weiterbildung «zum Arzt für Allgemeinmedizin zu för- dern. Der Hartmannbund stimmte der Verlängerung der Pflichtassi- stenzzeit im Interesse der Allgemein- medizin zu.

3. Während der Debatte auf dem 82.

Deutschen Ärztetag wurde das Kran- kenpflegepraktikum von den Dele- gierten abgelehnt. Darüber hinaus war zu erkennen, daß auch eine Ver- minderung der Studienzeit keine Mehrheit finden, also das sechste, das „Praktische Jahr" erhalten blei- ben würde. Aus diesem Grunde war ich bereit, einen von Herrn Kollegen Hoppe mit dem Appell zur Einigkeit auf dem Ärztetag herangetragenen Kompromißvorschlag zu akzeptie- ren und so einer Änderung des Ent- schließungsantrages einer zweijäh- rigen Pflichtassistenzzeit zuzustim- men, ohne auf die grundsätzliche Forderung der zeitlichen Reduzie- rung des medizinisch-wissenschaft- lichen Studiums zu verzichten. Es blieb aber auch in dem von Herrn Kollegen Hoppe zitierten Ände- rungsantrag eindeutig bei der Unter- scheidung zwischen der mit einer Prüfung abgeschlossenen Ausbil-

dung und der sich daran anschlie- ßenden zweijährigen Pflichtassi- stenzzeit.

4. An dieser zweijährigen Pflichtas- sistenzzeit haben bis heute die Mit- gliedsorganisationen der Bundes- vereinigung Deutscher Ärzteverbän- de unverändert festgehalten, u. a.

auch in den Verhandlungen der

„Kleinen Kommission" und der

„Konzertierten Aktion". Wir haben nicht zuletzt deswegen daran festge- halten, weil sie auch weiterhin die Anrechenbarkeit dieser Pflichtassi- stenzzeit auf die ärztliche Weiterbil- dung vertreten. Es ist schon mehr als eine intellektuelle Volfe, wenn man angesichts eines so klaren Sachverhaltes in der Darstellung un- serer berufspolitischen Position ei- ne angeblich noch einmal gegen- über dem Nürnberger Ärztetag ein- getretene Meinungsänderung dar- aus ableitet, daß man das nach dem heutigen Diskussionsstand unver- meidliche „Praktische Jahr" wäh- rend der Ausbildung mit den von mir vorgeschlagenen zwei Assistenzjah- ren nach der Ausbildung als „eine insgesamt dreijährige klinisch-prak- tische Tätigkeit" definiert, um da- durch irgendein Argument für seine Position zu erhalten.

5. Damit schließlich noch einmal mit aller Deutlichkeit die Unterschie- de der Auffassungen herausgestellt werden: Herr Kollege Hoppe will ei- ne Verdoppelung des „Praktischen Jahres" im Rahmen der medizini- schen Ausbildung. Die freien ärztli- chen Verbände treten dagegen für eine Praxisphase in der Form einer Pflichtassistenzzeit von wenigstens zwei Jahren im Anschluß an die me- dizinische Ausbildung ein. Dieser Vorstellung ist auch die „Kleine Kommission" im Grundsatz gefolgt, als sie sich für eine einjährige Praxisphase nach der Ausbildung entschied. Und diese Auffassung fin- det sich in dem Vorschlag der „Kon- zertierten Aktion" wieder, bis zur Etablierung einer Pflichtassistenz- zeit vorübergehend die zweijährige Vorbereitungszeit für die kassen- ärztliche Zulassung wieder einzu- führen. Dabei stelle ich noch einmal fest, daß der Hartmannbund eine

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 17 vom 24. April 1980 1147

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Aufsätze -Notizen

Neuordnung der Ausbildung

zeitliche Verringerung des Studiums auf fünf Jahre bei Wegfall des wenig ergiebigen „Praktischen Jahres" be- fürwortet, daß der Hartmannbund außerdem unverändert ein Kranken- pflegepraktikum vor Beginn des Stu- diums als zweckmäßig ansieht.

Herr Kollege Hoppe ist anscheinend der Meinung, daß er persönlich und der Marburger Bund in dieser Frage eine Niederlage erlitten haben. Ich habe dafür Verständnis, wenn ich an seine sehr kämpferische Haltung auf dem 82. Deutschen Ärztetag und auch seine zahlreichen Stellungnah- men danach denke. Nur ist mit Pres- semeldungen, die den wirklichen Sachverhalt nicht wiedergeben, oder mit Interpretationen von Erklä- rungen bzw. Beschlußvorlagen, die aus unzulässigen Verknüpfungen bestehen, auf Dauer keine Politik zu machen. Die Glaubwürdigkeit auch eines ärztlichen „Berufspolitikers"

hängt letztlich davon ab, daß er der Wahrheit den Vorrang vor der Taktik gibt. Im übrigen: Wenn man Kom- promißbereitschaft erwartet oder so- gar fordert, dann sollte man selbst auch kompromißfähig sein.

Dr. med. Horst Bourmer

Vorsitzender des Hartmannbundes — Verband der

Ärzte Deutschlands e. V.

Godesberger Allee 54, 5300 Bonn 2

Diskussion

über Ausbildung und Weiterbildung

muß fortgesetzt werden

Obwohl Hoppe sich bemüht, in sei- nem Statement zu Aus- und Weiter- bildungsfragen im Ton kulant zu bleiben, ist die Diktion an mehreren Stellen bestimmt von seiner Funk- tion als Vorsitzender des Marburger Bundes und damit als Repräsentant einer bestimmten Interessenpolitik.

Zunächst muß der Vorstellung wi- dersprochen werden, als handele es sich bei Ärztetagsbeschlüssen quasi um Gesetze, die jedermann loyal zu vertreten habe. Der Ärztetag als nicht öffentlich-rechtliches Gre-

mium kann bekanntlich nur Empfeh- lungen geben, die Ausdruck der je- weiligen Mehrheitsverhältnisse sind.

Mehrheitsverhältnisse werden wie- derum bestimmt von Einstellungen, die sich veränderten Umständen an- passen.

Nach dem Ärztetag in Nürnberg hat die Diskussion gezeigt, daß die dort gefaßten Beschlüsse zu Aus- und Weiterbildungsfragen offenbar nicht den Forderungen der Zukunft ge- recht werden und daher revisionsbe- dürftig sind. Es ist also legitim, ja geradezu notwendig, die Diskussion darüber fortzusetzen und erneut den Ärztetag damit zu beschäftigen, auch wenn Herr Hoppe aus nahelie- genden Gründen gern an den 79er Beschlüssen festhalten möchte.

Es fällt weiter auf, daß Hoppe kein Wort über die Notwendigkeit der Qualitätssicherung in der ambulan- ten Medizin verliert. Das scheint ihm offenbar eine zweitrangige Frage zu sein. Dafür wird um so mehr von Tarif- und Einkommenspolitik ge- sprochen. Man sollte aber das Kern- problem, um das es geht, nicht über- sehen, nämlich: Wie kann in Zukunft der berechtigte Anspruch der Versi- cherten auf eine qualifizierte kas- senärztliche Versorgung garantiert werden. Dieses Ziel kann nur er- reicht werden, wenn nur weitergebil- dete Ärzte an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen, wie es in al-

len Fächern vorgeschrieben ist, nur par'adoxweise im sozialökonomisch wichtigsten Fach Allgemeinmedizin nicht.

Der Einwand, daß ein einheitliches Arztbild zerstört wird, ist nicht be- rechtigt, da die Vorschrift einer ge- nerellen Weiterbildung nur für den kassenärztlichen Bereich gilt, und nicht für andere Bereiche, in denen der Arzt nach der Approbation wei- terhin tätig sein kann. Das Ausbil- dungsziel „Arzt" bleibt also beste- hen; andererseits wird das ohnehin seit der neuen Bundesärzteordnung und Approbationsordnung nicht mehr existente Berufsbild „prakti- scher Arzt" gestrichen. Der Begriff

„Pflichtweiterbildung" ist irrefüh- rend, weil er fälschlicherweise sug-

geriert, daß jeder Arzt eine Weiterbil- dung absolvieren muß. Tatsächlich soll jeder kassenärztlich tätige Arzt eine Weiterbildung nachweisen, was die Freiheit der ärztlichen Berufs- ausübung in keiner Weise tangiert.

Der in einer gesetzlichen Kranken- kasse Versicherte jedoch muß davon ausgehen können, daß jeder Kas- senarzt ohne Ausnahme eine etwa gleich hohe berufliche Qualifikation hat.

Hoppe stellt weiterhin die abenteu- erliche Behauptung auf, daß es ei- nen „Bildungsgang" zum Praktiker"

geben könne, der geeigneter sei als die jetzige Weiterbildung zum Allge- meinarzt. Vielleicht ist er bereit, ei- nen solchen Vorschlag zu konkreti- sieren und in die ärztlichen Be- schlußgremien einzubringen. Hoppe ist offenbar immer noch nicht bereit, den in allen Weiterbildungsordnun- gen klar definierten Weg zum Allge- meinarzt anzuerkennen. Er gehört offenbar in dieser Frage zu den ewig Gestrigen. Sollte er jedoch mit sei- ner Bemerkung zum Ausdruck brin- gen wollen, mehr Praxisbezogenheit in die Weiterbildung zum Allgemein- arzt einzubauen, so wird er alle All- gemeinärzte als Verbündete haben.

Eine Forderung von Hoppe werden alle Ärzte unterschreiben können, nämlich die, daß alle Arztgruppen die Lasten der zukünftigen Medizi- nerschwemme tragen müssen. Er verkennt jedoch, daß der noch im Raum stehende Ärztetagbeschluß von 1979, diese Last nicht den ange- stellten Ärzten, sondern den Haus- ärzten aufbürdet. Und daher muß es zu einer Revision dieses Beschlus- ses kommen. Die Allgemeinärzte werden dabei als Sachwalter der In- teressen der Patienten auftreten, und diese haben Anspruch auf eine optimale medizinische Versorgung durch weitergebildete Ärzte. Den Marburger Bund jedoch muß man auffordern, endlich tarifpolitische Dogmen zurückzustellen und den Patienten wieder in den Mittelpunkt ärztlichen Denkens zu rücken.

Dr. med. H. Warnecke Arzt für Allgemeinmedizin Scharnhorststraße 31 3062 Bückeburg

1148 Heft 17 vom 24. April 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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