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Anforderungen des DGB an eine Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes position

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Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Raoul Didier

Referatsleiter für Steuerpolitik raoul.didier@dgb.de

Telefon: 030 / 240 60-308 Telefax: 030 / 240 60-218

Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin

Verantwortlich: Stefan Körzell, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes

Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist Auftrag des Grundgesetzes. Um ihn zu erfüllen, braucht „Deutschland … einen handlungsfähigen Staat, der die öffentliche Daseins- vorsorge gewährleistet, in die Infrastruktur investiert und über die Durchsetzungsmacht verfügt, auch langfristige gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen.“

So haben die DGB-Gewerkschaften auf dem 20. Ordentlichen Bundeskongress im Mai 2014 um- rissen, welchen Anforderungen auch eine Reform der föderalen Finanzbeziehungen im Interesse der arbeitenden Menschen genügen muss.

Das Prinzip des horizontalen und vertikalen Finanzausgleichs hat sich als ein System bewährt, das von Solidarität geprägt ist. Dem Länderfinanzausgleich ist ein erheblicher Beitrag zur Entwicklung von Sozialstaat, wirtschaftlicher Infrastruktur und sozialer Kohäsion in Deutschland zuzuschreiben.

Der DGB spricht sich entschieden für die Beibehaltung des horizontalen und vertikalen Finanzaus- gleichs aus, erkennt aber an, dass die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und unter den Ländern neu geordnet werden müssen.

Dabei müssen folgende Punkte Beachtung finden:

• Die Fortführung des Solidaritätszuschlages über 2019 hinaus soll der Förderung strukturschwacher Regionen in ganz Deutschland zugutekommen.

• Die Kosten steuerfinanzierter Sozialausgaben, die bundesgesetzlich geregelt sind, sind grundsätzlich durch den Bund zu tragen. Die Länder müssen mit dafür sorgen, dass die dadurch frei werdenden Mittel bei den Kommunen ankommen.

• Die besonderen Bedarfe von Stadtstaaten und besonders dünn besiedelten Flächen- ländern müssen beim Finanzausgleich weiter berücksichtigt werden.

• Um Länder, Städte und Gemeinden von den Zinszahlungen zu entlasten und ihnen wieder Handlungsfreiheit zur Bewältigung dringender Zukunftsaufgaben zu geben, schlägt der DGB die Einrichtung eines Altlastenfonds vor, der Länder und Kommunen miteinbezieht.

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Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Anforderungen des DGB an eine Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen

05.12.2014

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Seite 2 von 3 der Position vom 05.12.2014

• Die Finanzkraft der Kommunen muss bei der rechnerischen Bestimmung der Finanz- kraft der Länder im Rahmen des Länderfinanzausgleichs vollständig berücksichtigt werden. Denn die Finanzkraft der Länder bestimmt sich auch maßgeblich durch die Finanzkraft ihrer Kommunen.

• Die Anwendung länderspezifischer Zuschlagsätze bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer lehnen wir ab. Hingegen sind die bundeseinheitlichen Standards beim Steuervollzug zu verbessern und deren personelle Absicherung durchzusetzen.

• Da die Steuerungswirkung der EU-Strukturfonds nachlässt, muss die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern innovative strukturpolitische Antworten entwi- ckeln. Die künftige Förderung muss nach regionaler Bedürftigkeit erfolgen, nicht nach Himmelsrichtungen.

• Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) muss in den nächsten Jahren jährlich um 250 Millionen Euro aufgestockt werden, da- mit das Niveau der 90er Jahre wieder erreicht wird. Die GRW ist gleichzeitig neu aus- zurichten: Die Verankerung von sozialen (Gute Arbeit!) und ökologischen Kriterien ist rechtlich möglich und nötig. Wirtschaftsförderung, die Lohn- und Sozialdumping in Kauf nimmt, ist zu unterbinden.

• Bundesländer, deren Einwohnerzahl schrumpft, müssen in die Lage versetzt werden, sich auf die demografischen Herausforderungen einzustellen.

• Das Kooperationsverbot für alle Bereiche des Bildungssystems ist abzuschaffen. Um mehr Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern über die Finanzhilfen hinaus zu ermöglichen, muss der Artikel 91 b GG erweitert werden, damit Bund und Länder bei der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Bildungssystems und dessen Weiterent- wicklung zusammenarbeiten können.

• Die vom Bund bereitzustellenden Mittel für die soziale Wohnraumförderung müssen erhöht werden. Sie sind zweckgebunden für eine deutliche Steigerung des sozialen Mietwohnungsbaus auf jährlich mindestens 60.000 Wohnungen einzusetzen und mindestens in gleicher Höhe seitens der Bundesländer mitzufinanzieren.

• Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern den Bund und die Länder auf, gemeinsam eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung des ÖPNV und des kommunalen Straßenbaus auch über 2019 hinaus zu sichern. Das Finanzierungs- instrument der zweckgebundenen Regionalisierungsmittel hat sich für den Schienen- personennahverkehr (SPNV) der Eisenbahnen bewährt. Der DGB setzt sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern für eine höhere Dotierung der Regionalisierungsmittel, für höhere Dynamisierungsraten und für die unbedingte Zweckbindung dieser Mittel für den Schienenverkehr ein. Finanzierungspflichten dürfen nicht mit anderen Zuständigkeiten im Rahmen so genannter Paketlösungen

„getauscht“ bzw. „verrechnet“ werden, wenn die finanzielle Zuständigkeit am effizi- entesten von der bisher damit betrauten Gebietskörperschaft wahrgenommen wird.

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Seite 3 von 3 der Position vom 05.12.2014

• Auch die gesamtwirtschaftliche Investitionsdynamik muss gestärkt werden. Investitio- nen in die Realwirtschaft müssen sich lohnen. Dazu gehören auch zusätzliche Mittel für Forschung und Entwicklung, um weltmarktfähige Produkte der Zukunft zu entwi- ckeln und technologie-, arbeitsplatz- und wissensintensive Industrie- und Dienstleis- tungsunternehmen am Standort Deutschland zu halten. Notwendige Investitionsfelder sind beispielsweise: nachhaltige Stromerzeugung und -netze, energetische Gebäude- sanierung, Ausbau der Breitbandnetze, die Energie- und Ressourceneffizienz sowie altersgerechte Infrastrukturen.

Eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die diese Punkte berücksichtigt, ist eine notwendige Voraussetzung, um im Ergebnis wieder mehr öffentliche und private Investitionen sowie die Sicherstellung der laufenden Ausgaben der öffentlichen Hand zu ermöglichen. Die aktuelle Investitionsschwäche ist daneben auch Folge einer chronischen Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte, die vor allem in der Steuersenkungspolitik der vergangenen Bundesregierungen, längeren Phasen konjunktureller Abschwünge und in den Kosten der Bankenrettungen begründet ist. Um die gesamtwirtschaftliche Investitionsdynamik zu stärken und das längerfristige Wachstumspotenzial zu sichern, ist deshalb auch die Ausschöpfung des Verschuldungsspielraums der öffentlichen Haushalte erforderlich. Zudem sind hohe Einkommen und große Vermögen stärker zur Finanzierung des Steuer- aufkommens heranzuziehen. Wenn der Staat genügend Einnahmen generiert, ist auch genügend Spielraum, um öffentliche Investitionen aus Steuermitteln zu finanzieren und private Investitionen zu flankieren.

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