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Das fordert der DGB von einer neuen Bundesregierung 6 Punkte für bezahlbaren Wohnungsneubau Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes: position

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Academic year: 2022

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Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandsverwaltung Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Maximilian Fuhrmann Referatsleiter Wohnungs- und Verbraucherpolitik

maximilian.fuhrmann@dgb.de

Telefon: +49 (0)30 240 60-237 Telefax: +49 (0)30 240 60-218

Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin www.dgb.de

Mit der kürzlich vom Bundestag beschlossenen Novelle des Baugesetzbuches (Baulandmo- bilisierungsgesetz) hat diese Bundesregierung ihr letztes großes wohnungspolitisches Vor- haben auf den Weg gebracht. Nun ist es an den Ländern, dieses Gesetz im Sinne der Mie- ter und Mieterinnen umzusetzen. Dennoch bleibt viel zu tun – die nächste Bundesregierung muss schnell handeln. Sie darf das Thema Wohnungsbau nicht aus den Augen verlieren.

Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Rahmen ihrer Wohnraumoffensive aus dem Jahr 2018 vorgenommen, den Bau von 1,5 Millionen Wohnungen innerhalb von vier Jahren voranzutreiben. Dieses Ziel wird etwa um 300.000 Wohnungen verfehlt. Dabei ist vor allem besorgniserregend, dass in den letzten Jahren dreimal so viele Sozialwohnungen aus der Preisbindung gefallen sind (70.000) wie neu gebaut wurden (25.000). Jeden Tag verlie- ren wir mehr als 100 Sozialwohnungen. Beim Neubau kommt es nicht nur auf die Quantität, sondern auch auf den Preis an. In Leipzig, Augsburg, Salzgitter, Jena, Frankfurt und weiteren Städten können sich nach einer Studie im Auftrag des ARD-Magazins pano- rama aus dem Jahr 2019 Durchschnittsverdiener mehr als 90 Prozent der Neubauwohnun- gen nicht leisten. Neubau hilft den Menschen aber nur, wenn sie ihn auch bezahlen kön- nen.

Für Wohnungsbau sind die Länder zuständig. Dennoch kann der Bund einen geeigneten Rahmen für den Bau bezahlbarer Wohnungen schaffen – ja er muss es sogar tun, denn zu lange hat die Politik dieses Thema außer Acht gelassen. Die kommende Bundesregierung darf sich nicht wegducken, sondern muss an folgenden Stellschrauben drehen:

1. Bundesbeteiligungsfonds für kommunale Wohnungsunternehmen: Wir fordern den Bund auf, einen Fonds aufzulegen, der Kommunen dabei unterstützt eigene Woh- nungsbaugesellschaften zu gründen, bzw. sich an bestehenden kommunalen Wohnungsun- ternehmen zu beteiligen und so deren Eigenkapitalbasis zu stärken. Solche Gesellschaften bieten in der Regel vergleichsweise günstige Wohnungen an und sollten sich mehr als bis- her im Neubau engagieren. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung und des deutschen Instituts für Urbanistik haben im September 2020 ein Konzept für einen Bundesbeteili- gungsfonds vorgelegt. [https://repository.difu.de/jspui/handle/difu/578942]

position

Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes:

6 Punkte für bezahlbaren Wohnungsneubau

Das fordert der DGB von einer neuen Bundesregierung

19.05.2021

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Seite 2 von 2 der Position vom 19.05.2021

2. Steuerliche Förderung dauerhaft bezahlbarer Wohnungen: Bis 1990 gab es in der Bundesrepublik Steuervergünstigungen für Wohnungsunternehmen, die sich verpflich- tet hatten, ihre Wohnungen preisgedeckelt anzubieten und nur eine geringe Eigenkapital- rendite auszuschütten. In Österreich und den Niederlanden gibt es solche gemeinnützigen Wohnungsunternehmen nach wie vor. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum. Wir fordern die Bundesregierung auf, die steuerliche Förderung von Unternehmen, die ihre Wohnungen dauerhaft preisgebunden an- bieten, wieder aufzulegen.

3. Ausbau der Förderung des sozialen Wohnungsbaus: Durch die bereits erfolgte Änderung des Grundgesetzes (§ 104d GG) kann der Bund weiterhin den Ländern Gelder für die Förderung von Sozialwohnungen zur Verfügung stellen. Bislang stellt er dafür bis 2024 jährlich eine Milliarde Euro bereit. Das reicht bei weitem nicht aus: Um das wei- tere Abschmelzen des Sozialwohnungsbestands zu verhindern, sollten Bund und Länder zu- sammen mindestens 7 Mrd. Euro pro Jahr investieren, die sie zu gleichen Teilen tragen.

4. Anhebung der Abschreibungssätze: Die Abschreibungssätze im Mietwohnungsneu- bau sollten dauerhaft von zwei auf drei Prozent angehoben und damit den Sätzen im Ge- werbebau gleichgestellt werden. In Engpassregionen sollten sie – geknüpft an die Vorgabe, dass bezahlbare Wohnungen mit Mietobergrenzen gebaut werden – befristet auf vier Pro- zent erhöht werden.

Ein weiterer Schlüssel für den Bau bezahlbarer Wohnungen ist die Verfügbarkeit von güns- tigem Bauland. In den letzten zehn Jahren haben sich die Baulandpreise in den sieben größten Städten Deutschlands durchschnittlich fast verdreifacht. Mit dem Baulandmobilisie- rungsgesetz hat die Bundesregierung durch ein preislimitiertes kommunales Vorkaufsrecht und sektorale Bebauungspläne wichtige Maßnahmen ergriffen, Kommunen bei der Schaf- fung bezahlbaren Wohnraums zu unterstützen. Wichtig ist zusätzlich:

5. Kommunen ertüchtigen, Grundstücke systematisch und strategisch zu erwer- ben, am besten bevor sie zu Bauland werden. Die Stadt Ulm praktiziert das bereits seit mehr als 100 Jahren überaus erfolgreich. Der Bund kann dabei den Aufbau kommunaler Bodenfonds unterstützen indem er geeignete Flächen aus dem Bundesvermögen und dem Bundeseisenbahnvermögen preislimitiert und vorrangig an die Kommunen gibt und Geld für den Aufbau solcher Bodenfonds bereitstellt.

6. Bodenwertsteigerungen abschöpfen: Wenn durch Planungsmaßnahmen Ackerland zu Bauland wird, wird der begünstigte Eigentümer auf einen Schlag sehr viel wohlhaben- der. Die entstandenen Bodenwertsteigerungen sollen durch die Kommune weitgehend ab- geschöpft werden, damit diese den Bau und die Förderung bezahlbaren Wohnraums unter- stützen kann. Für einen solchen Planungswertausgleich muss der Bund den gesetzlichen Rahmen schaffen.

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