• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Transsexualität: Vertretbarer Aufwand?" (18.07.1994)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Transsexualität: Vertretbarer Aufwand?" (18.07.1994)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

LESERBRIEFE

die von Bundesminister See- hofer veranlaßte Entwicklung des Instituts eine Qual. Sie ist ein Skandal und von großer Peinlichkeit den ausländi- schen Fachkollegen gegen- über.

Prof. Dr. med. Georg Henne- berg, Asternplatz 1, 12203 Berlin

Transsexualität

Zu den Leserbriefen in Heft 18/1994, die sich auf den Beitrag

„Aktuelle Aspekte der Begutachtung und Operation Transsexueller" in Heft 11/1994 beziehen, antworten die Autoren:

Vertretbarer Aufwand?

Der von Herrn Kollegen Mahn gemachte Vorschlag zur Durchführung diverser, teilweise recht aufwendiger und auch kostenintensiver plastisch-kosmetischer Maß- nahmen noch in der Zeit des Alltagstestes, das heißt, vor der geschlechtstransformie- renden Operation, entspricht nicht den Standards für die Geschlechtstransformations- behandlung. Im Gegenteil:

Der Alltagstest soll ja gerade prüfen, ob für den Patienten tatsächlich nur eine operative Korrektur der primären und sekundären Geschlechts- merkmale in Frage kommt.

Wenn diese Frage sich positiv beantwortet und die Trans- formationsbehandlung durch- geführt wird, erscheint es uns immer noch fraglich, ob die Fülle der von Herrn Mahn er- wähnten weiterführenden Maßnahmen indiziert und zu- mal vom Aufwand her ver- tretbar ist. Herrn von Schu- manns Hinweis ist insoweit zuzustimmen, als die ge- schlechtstransformierende Operation selbstverständlich nicht grundlegende Persön- lichkeitseigenschaften der Pa- tienten verändert.

Dr. med. Hartmut A. G. Bo- sinski, Christian-Albrechts- Universität, Arnold-Heller- Straße 1, 24105 Kiel, zugleich im Namen der übrigen Auto- ren

Steuerpolitik

Zu dem Beitrag „Wer besser ver- dient, muß zahlen — Steuerpolitik im Defizit/Was die Parteien planen"

von Walter Kannengießer in Heft 22-23/1994:

Bündnis 90/Grüne nicht existent?

Nicht zum ersten Mal ver- misse ich, wie hier zum The- ma Steuerpolitik, den Ab- druck der Vorstellungen von Bündnis 90/Die Grünen, die ja wie Union, FDP und SPD im Bundestag vertreten sind.

Werden im DÄ Bündnis 90/Grüne als „nicht existent"

betrachtet? (Und wenn, dann in einem Nebensatz mit ironi- schem Tenor abgehandelt?)

Auch deren Vorstellungen zu erfahren, haben die DÄ- Leser das Recht! Daher:

Schleunigst die steuerpoliti- schen Vorstellungen dieser Partei „nachschieben" — und in Zukunft Gleichbehandlung gewähren.

Dr. med. Peter Görgler, Bachstraße 20, 71063 Sindel- fingen

Weiterer

Einkommensverlust

Bei der Darstellung der Konsequenzen eines Wahl- sieges der einen oder anderen Partei haben Sie einen wichti- gen Punkt nicht beachtet, der vor allem für die angestellten und beamteten Ärzte des öf- fentlichen Dienstes von er- heblichem Interesse sein dürfte: Die SPD plant die Ab- schaffung des steuerlichen Kinderfreibetrages und die Einführung eines einheitli- chen Kindergeldes von 250 DM pro Monat. Vom Kinder- geldanspruch sollen laut SPD-Kandidatinnen Besser- verdienende ausgenommen werden.

Dadurch entfallen nach

§ 29 BAT beziehungsweise Paragraph 40 Bundesbesol- dungsgesetz die kindergeld- bezogenen Einstufungen in die verschiedenen Gruppen des Ortszuschlages. Dies be- deutet, daß verheiratete An- gestellte oder Beamte mit

Zusammensetzung. 1 Retardtablette Munobal 2,5 enthält 2,5 mg Felodipin. 1 Retardtablette Munobal enthält 5 mg Felodipin. 1 Retardtablet- te Munobal 10 enthält 10 mg Felodipin. An- wendungsgebiet: Behandlung des Bluthoch- drucks. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegenüber Felodipin; Schlaganfall innerhalb des letzten halben Jahres; Herz-Kreislauf-Schock;

höhergradige Aortenklappen- und Mitralstenose;

hypertrophische obstruktive Kardiomyopathie;

instabile Angina pectoris; akuter Myokardinfarkt (innerhalb von 8 Wochen); atrioventrikuläre Überleitungsstörungen 2. und 3. Grades; schwe- re Niereninsuffizienz (GER< 30 ml/min, Kreati- nin >1,8 mg/dl); schwere Leberfunktionsstörun- gen; Kinder; Schwangerschaft (vor Behandlung auszuschließen). Hinweis: Vorsicht bei ausge- prägt niedrigem Blutdruck, erhöhter Herzschlag- folge (über 120 Schläge pro min), dekompensier- ter Herzinsuffizienz. Nebenwirkungen: Flush, Wärmegefühl, Kopfschmerzen, Ohrensausen; in Einzelfällen Schwindel, Müdigkeit, Unruhe, Pal- pitationen, Hautreaktionen, Juckreiz, Parästhesi- en in Armen und Beinen, Muskelzittern, Ge- lenkschmerz, Magen-Darm-Beschwerden (z.B.

Übelkeit, Erbrechen, Verstopfung, Durchfall), hypotone Kreislaufreaktion, Erektionsstörungen, Gewichtszunahme, Schweißausbrüche, Tachy- kardie, Dyspnoe, selten Pruritis, Urticaria, Exan- theme, in Einzelfällen exfoliative Dermatitis, Angio-Odem; gelegentlich Knöchelödeme; selten ausgeprägte Blutdrucksenkung mit Ta-chykar- die, die unter Umständen eine myokardiale Ischämie zur Folge haben kann; selten Schmer- zen im Bereich der Brust (unter Umständen An- gina-pectoris-artige Beschwerden); äu-ßerst sel- ten bei Patienten mit ausgeprägter Gingivitis/Parodontitis leichte Zunahme der Zahnfleischschwellung möglich (diese kann durch sorgfältige Mundhygiene verhindert oder rückgängig gemacht werden); in Einzelfällen Le- berfunktionsstörungen (Anstieg der Transami- nasen). In Einzelfällen Gynäkomastie, hyperten- sive Krise nach plötzlichem Absetzen des Arznei- mittels. Die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschi- nen kann beeinträchtigt werden (dies gilt in ver- stärktem Maße bei Behandlungsbeginn, bei Präparatewechsel und im Zusammenwirken mit Alkohol). Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Verstärkung des blutdrucksenkenden Effekts durch andere blutdrucksenkende Arznei- mittel sowie trizyklische Antidepressiva; erhöhte Plasmaspiegel bei gleichzeitiger Einnahme von Cimetidin oder Erythromycin: Patienten sorgfäl- tig beobachten; Dosiserhöhung erforderlich bei gleichzeitiger Gabe enzyminduzierender Medi- kamente wie Carbamazepin, Phenytoin, Barbitu- rate. Wirkungsweise: Blutdrucksenkend durch Erweiterung der peripheren Widerstandsgefäße.

Dosierung: Therapiebeginn grundsätzlich mit 1 x täglich 1 Tablette Munobal (5 mg Felodipin);

insbesondere bei älteren Patienten empfiehlt es sich, die Therapie einschleichend mit 1 x täglich 1 Tablette Munobal 2,5 (2,5 mg Felodipin) zu beginnen. Evtl. Dosiserhöhung auf 1 x täglich 1 Tablette Munobal 10 (10 mg Felodipin). Bei nicht ausreichender Blutdrucksenkung zusätzli- che Gabe eines weiteren Antihypertensivums.

Besonders bei älteren Patienten mit leichten und mittelschweren Leberfunktionsstörungen (Child A und B) Dosissteigerung nur unter kritischer Abwägung von Wirkung und Nebenwirkung.

Die Munobal Tabletten sollen morgens einge- nommen und ganz geschluckt, also weder zer- kaut noch geteilt werden. Handelsformen und Preise: Munobal 2,5: N1: 20 Tabletten DM 27,28; N2: 50 Tabletten DM 61,19; N3: 100 Ta- bletten DM 112,73. Munobal: N1: 20 Tabletten DM 38,62; N2: 50 Tabletten DM 86,57; N3:

100 Tabletten DM 159,55. Munobal 10: N1: 20 Tabletten DM 54,14; N2: 50 Tabletten DM 121,50; N3: 100 Tabletten DM 223,84; jeweils Krankenhauspackung. Stand: April 1994 Hoechst Aktiengesellschaft, 65926 Frankfurt/M.

Ui

A-1920 (8) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 28/29, 18. Juli 1994

Hoechst

(2)

SPEKTRUM LESERBRIEFE

Kindern in die Stufe zwei zu- rückfallen, Alleinerziehende sogar in die Stufe eins (ledig).

Die Höhe des Einkommens- verlustes hängt dabei direkt von der Zahl der Kinder ab, er dürfte die Verluste durch Steuererhöhungen bezie- hungsweise Streichungen bei Freibeträgen bei weitem übersteigen. Es lebe die so- ziale Gerechtigkeit.

Dr. med. Thomas Marx, Hasslerstraße 16, 89077 Ulm

Prävention

Zu dem Beitrag „Präventivmedizin

— kritisch betrachtet" von Dr. med.

Wolfgang W. Bolten in Heft 17/1994:

Konsensus-Daten schützen

„Konsensus"-Daten für die Therapie schützen vor ju- ristischen Auseinanderset- zungen um so besser, je mehr sie den Juristen in sensu stric- tori auch einleuchtbarer ge- macht werden können. Die Gefahr der Praktiker, in den ethischen und/oder materiel- len Regreß zu geraten, ist zu mindern, wenn sie beweisen können, daß Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls ä jour- Therapie verrichten, die in Frage gestellte eigene Thera- pie mit Erfolg anwenden. Pu- blikationen werden (noch) in die Urteilsfindung integriert;

wichtiger wäre die hierzulan- de kaum geübte offene, ein- vernehmliche Nennung von Kollegen und Kolleginnen, von denen der Angeschuldig- te weiß, daß diese auch so, wie er selbst, mit Erfolg be- handeln. Haben wir Beden- ken? Dann sorgen wir dafür, daß der hier gefährlich wer- dende Datenschutz in dem neuen Heilberufsgesetz für die ärztliche Selbstverwaltung präventiv-prophylaktisch in die Konfliktregelung zwi- schen Patienten und Ärzten zum Nutzen der jeweiligen Sachlage formal-juristisch entschärft wird.

Dr. med. Kurt Horst Uebel, Am Zaarshäuschen 24, 51427 Bergisch Gladbach

Pflege

Zu dem Leserbrief „Fakten" von Dr.

Heberlein in Heft 21/1994:

Ausbeutung der Jüngeren

Getreu dem Motto „Wes Brot ich eß, des Lied ich sing'", das seit Jahrzehnten allemal über Vernunft und Redlichkeit siegt, bricht Herr Heberlein eine Lanze für die gesetzliche Sozialversiche- rung, indem er den unter- schiedlichen Anstieg der PKV-Prämien und des GKV- Höchstsatzes ins Feld führt.

Hierbei handelt es sich um den bewährten Vergleich von Äpfeln mit Birnen, da es sich zum einen um unterschiedli- che abgesicherte Leistungen und zum anderen auf der ei- nen Seite um ein System ohne Umverteilung, bei der GKV hingegen um ein System er- heblicher Umverteilung und Lastenverschiebung auf künf- tige Generationen handelt.

Zudem steht der GKV der Staat zur Seite mit seiner Macht, die Ausbeutung gan- zer Berufszweige gesetzlich zu organisieren.

Völlig absurd ist es, die Pflegeversicherung nach dem Umlageprinzip als vernünfti- ge Antwort auf die Überalte- rung der Gesellschaft zu fei- ern. Die jetzige Lösung sieht die Ausschüttung erheblicher Mittel ab 1995 an Leute vor, die selbst nur geringe oder keine Beiträge in ihrem Le- ben bezahlt haben, ist also das Gegenteil von dem Motto unserer auch bereits fragwür- digen Rentenversicherung

„Alterslohn für Lebenslei- stung". Bezahlt wird dies von den jüngeren Beitragszah- lern, wobei deren Ausbeu- tung von Jahr zu Jahr steigt.

Für das Jahr 2030 rechnet man bereits ohne diese vor- treffliche fünfte Säule der So- zialversicherung mit einer Abgabenlast von bis zu 80 Prozent für einen durch- schnittlichen Arbeitnehmer.

Dieser Brief ist zugegebe- nermaßen wenig kollegial. Ich schreibe ihn auch weniger als Arzt denn als Vater und im

Namen von drei Kindern, de- ren wirtschaftliche Zukunft durch das von Herrn Heber- lein verteidigte System hoch- gradig bedroht ist. Eine Pfle- geversicherung nach dem Ka- pitaldeckungsverfahren hätte ich mit Freuden akzeptiert.

Sie hätte der deutschen Wirt- schaft dringend benötigtes Kapital zur Verfügung ge- stellt und wäre gegen die de- mographische Entwicklung unempfindlich gewesen. Frei- lich wäre sie kein Wahlge- schenk an die Alten gewesen, dies scheint mir aus Politiker- sicht ihr wesentlichster Nach- teil zu sein.

Dr. med. W. Stehle, Kiebitz- weg, 26446 Horsten

Arzneimittel

Zu dem Kommentar „Meldepflicht nach dem Arzneimittelgesetz: ,Un- erwünschte Wirkung' ist etwas an- deres als ,Verunreinigung'" von Dr.

med. Günter Hopf in Heft 16/1994:

Haarsträubende Sophistik

Beim Lesen des Kommen- tars blieb mir zunächst einmal die Spucke weg! Der Verfas- ser bemüht sich mit haar- sträubender Sophistik um den Unterschied zwischen

„unerwünschter Nebenwir- kung" und „Verunreinigung"

von Arzneimitteln.

Folgte man seiner abstru- sen Schlußfolgerung, dann gehen HIV-Infektionen durch kontaminierte Blutpro- dukte auf „Verunreinigun- gen" zurück, die den Arzt im Gegensatz zu „unerwünsch- ten Nebenwirkungen" auch nicht verpflichten, ihm be- kanntgewordene Verdachts- fälle den obersten Bundesbe- hörden zu melden. Weitere vom Verfasser offenbar ge- wünschte Nebenwirkung:

„Demzufolge ist es auch nicht primär Aufgabe des BGA oder des Paul-Ehrlich-Insti- tutes", derartige Verdachts- fälle zu verfolgen(!).

Mit Verlaub: Ein solcher Kommentar ist für mich In- formations-„Verunreini-

gung". Wo bleibt der Protest des Fachpublikums, wo eine Distanzierung der Redak- tion?

Horst Schmidbauer, MdB, Sprecher der SPD im 3. Un- tersuchungsausschuß (HIV- Infektionen durch Blut und Blutprodukte), Deutscher Bundestag, Görresstraße 15, 53113 Bonn

Wahlaufruf

Zu dem Leserbrief „Populistische Parolen" von Privat-Dozent Dr.

med. Lutz Hummel in Heft 13/1994:

Unzutreffende Folgerung

Herr Dr. Hummel bean- standet die Äußerung des Bundesärztekammerpräsi- denten Vilmar anläßlich des Wahljahres 1994: „Bei Wah- len kann man sich oftmals nur zwischen mehr oder weniger großen Übeln entscheiden"

als „populistische Parole". Er meint, diese Parole durch den Hinweis, daß dann auch seine Wahl durch solch „Übel" zu- stande gekommen wäre, ad absurdum zu führen. Der an- fängliche Hinweis zeigt je- doch, daß Vilmars Äußerung nicht alle Wahlen betrifft, sondern politische, so daß die Folgerung auf Vilmars eigene Wahl unzutreffend ist.

Tatsächlich hat Vilmar mit seiner Beurteilung poli- tischer Wahlen und in ihrer Formulierung ins Schwarze getroffen.

Daß dem tatsächlich so, wie von Vilmar formuliert, ist, hat seine Ursachen darin, daß

• in derzeitigen Parteien Parteifilz mehr herrscht, als mit Demokratie zu vereinba- ren ist,

• diese Parteien in ideo- logischer Beschränkung auf- treten, mit der Lösungen be- stimmter Probleme treffend erreicht werden können, die meisten anstehenden Proble- me jedoch infolge dieser Be- schränkung nicht gelöst wer- den können.

Hans Kaegelmann, Hurster Straße 2, 51570 Windeck/Sieg A-1922 (10) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 28/29, 18. Juli 1994

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Handbuch richtet sich an alle Ärzte, Pharmakolo- gen, Apotheker und auch an alle, die mit der UAW-Risiko- Erfassung, -Bewertung, -Do- kumentation und -Weiterbil- dung

Da das zur Zeit aus ökonomischen Gründen nicht möglich ist, sollte der begutachtende Arzt über eine zusätzliche pflege- wissenschaftliche Fortbildung verfügen oder die Pflegefach-

b) Eine Umstellung auf eine ballaststoffreiche Kost, Erhöhung der Trinkmenge und Steigerung der körperlichen Aktivität sind Maßnahmen der ersten Wahl bei Patienten mit

b) kann nicht durch geeignete Schaubilder unterstützt werden c) bezieht sich vornehmlich auf mögliche Effekte der Behandlung

a) Kopfschmerz bei Riesenzellarteriitis b) Kopfschmerz bei arterieller Dissektion c) Kopfschmerz bei bakterieller Meningitis d) Kopfschmerz bei Subarachnoidalblutung e)

Es stellt sich ein Patient vor, dessen Vater anamnestisch an einem Prostatakarzinom verstorben ist. Ab welchem Alter wird eine Früherkennung für diesen Patienten empfohlen?. a) 40

Wer in 4 Jahren Diplomingenieur sein will, der sollte auf eine Fachhochschule gehen, wer sich jedoch umfassend bilden will, für den sollte weiterhin die Universität

Wir Ärzte wären doch froh, wenn nicht wir dem Patienten mitteilen müssen, dass seine Therapie nicht mehr erstattet wird, sondern wenn die Ra- tionierung bereits auf politi- scher