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Archiv "„Emergency Room“: Über die Verletzung der Schweigepflicht" (05.03.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 9

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5. März 2010 A 397

„EMERGENCY ROOM“

Über die Verletzung der Schweigepflicht

Die US-amerikanische Fernsehserie dient als Grundlage einer Reihe von Fortbildungsveranstaltungen.

J

eanie Boulet, eine 30-jährige Krankengymnastin und Arzt- helferin erfährt, dass sie HIV-positiv ist. Sie will sich in ihrem Kranken- haus beraten lassen, wo ihr im War- tezimmer ein Mitpatient rät, sich in einer anderen Klinik therapieren zu lassen. Er selbst habe, nachdem sein Ergebnis bekannt geworden war, als Chirurg nur noch Leichen waschen dürfen. Als Jeanie von ihrer Vorge- setzten nach dem Ergebnis gefragt wird, behauptet sie daraufhin, sie sei HIV-negativ und versorgt weiterhin offene Wunden von Patienten.

Oberarzt Dr. Greene lässt sich schließlich im Archiv unter einem Vorwand Jeanies Akte geben und entbindet sie zunächst von ihren derzeitigen Aufgaben.

Ausgehend von diesem „Fall“

diskutierten Mitte Februar im Mar- kus-Krankenhaus Frankfurt/Main Ärzte und Pflegepersonal über me- dizinische, ethische und rechtliche

Aspekte des Themas „Der HIV-po- sitive Mitarbeiter im Kranken- haus“. Das Beispiel ist allerdings nicht der Realität entnommen, son- dern einer Szene der US-amerikani- schen Serie „Emergency Room“

aus dem Jahr 1996. Dass sich diese Serie zur Fortbildung von Ärzten, Pflegepersonal und anderen Kran-

kenhausmitarbeitern eignet, hat sich bereits durch mehrere ähnliche Veranstaltungen erwiesen (dazu DÄ, Heft 37/2006). „Emergency Room zeichnet sich durch eine her- vorragende medizinische Recher- che und Fachberatung aus,“ betonte Dr. med. Klaus Zischler vom Insti- tut für Anästhesiologie und operati- ve Intensivmedizin am Markus- Krankenhaus. „Alle Schauspieler müssen den medizinischen Jargon beherrschen und lernen, die medi- zintechnischen Geräte korrekt zu bedienen.“ Auch wenn sich die deutsche Notfallmedizin von der US-amerikanischen deutlich unter- scheidet, eignen sich viele Szenen als Anschauungsmaterial und Dis- kussionsstoff.

Auf Kritik stieß vor allem das Verhalten von Dr. Greene. Keiner der Mitarbeiter des Krankenhauses hat nach Ansicht von Prof. Dr. jur.

Gabriele Wolfslast, Universität Gie-

ßen, die strafbewehrte Pflicht oder das Recht, Jeanies Infektion ohne ihre Einwilligung zu offenbaren oder anzuzeigen. Ausnahmen könn- ten lediglich bei Klinikmitarbei- tern mit einer hohen Viruslast ge- macht werden, die extrem fahrläs- sig handelten. Nur dann dürfe die Schweigepflicht gebrochen werden.

„Wenn ein Arzt eine Gefahr für den Patienten darstellt, muss der Vorge- setzte einschreiten. Das gilt aber nicht nur für Aids, sondern auch für andere Krankheiten, zum Beispiel auch bei Alkoholkranken.“

Dr. med. Sabine Wicker, Leiterin des Betriebsärztlichen Dienstes der Uniklinik Frankfurt, vertrat eben- falls die Auffassung, dass mehr als 95 Prozent der Tätigkeiten im Ge- sundheitswesen von HIV-positiven Mitarbeitern ausgeübt werden könn- ten. „Nur übertragungstechnische Aufgaben müssen besprochen wer- den.“ Ähnlich wurde dann auch in der Serie entschieden. Dr. theol.

Kurt W. Schmidt vom Zentrum für Ethik in der Medizin am Markus- Krankenhaus berichtete, dass Jeanie weiterhin beschäftigt wurde und zwar in Arbeitsbereichen, in denen sie niemanden infizieren konnte.

In einer zweiten Szene ging es um die Behandlung einer Patientin ohne deren Einverständnis. Dr. Greene führte bei ihr wegen Verdacht auf Meningitis eine Lumbalpunktion durch, obwohl sie dies vehement ab- lehnte. Nach Ansicht von Zischler hätte Greene diesen Eingriff nicht vornehmen dürfen, ohne vorher die Patientin über die Risiken aufzuklä- ren. Wolfslast empfiehlt, in solchen Fällen einen Betreuer zu bestellen, der die Situation abschätzen und ge- genüber dem Arzt eine gewisse Kon- trolle ausüben könnte.

Bei der nächsten Fortbildungs- veranstaltung („Was wir von ,Dr.

House’ lernen können – und was besser nicht!“) am 10. März kann im Frankfurter Markus-Krankenhaus unter anderem mit Dr. Lisa Sanders von der Yale School of Medicine diskutiert werden. Ihre Rubrik „Di- agnosis“ bildete die Grundlage für die TV-Serie „Dr. House“, für die Sanders als medizinische Beraterin tätig ist. Informationen: www.medi zinethik-frankfurt.de. ■ Gisela Klinkhammer Die US-amerikanische Serie „Emergency Room“ spielte vorwiegend in der

Notaufnahme eines fiktiven Chicagoer Lehrkrankenhauses.

Foto: Warner Bros. Television Foto: Fotolia

M E D I E N

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