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Archiv "Ein neues Gebiet in der Weiterbildungsordnung: Grundsatzentscheidung zur Fortentwicklung — Teilgebiete und Zusatzbezeichnungen" (16.11.1978)

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Die Information:

Bericht und Meinung

Ein neues Gebiet

in der Weiterbildungsordnung

Grundsatzentscheidung zur Fortentwicklung — Teilgebiete und Zusatzbezeichnungen

81. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Wie schon in Mannheim, so be- gann auch bei der Fortsetzung des 81. Deutschen Ärztetages in Köln die Diskussion über die Fortent- wicklung der Weiterbildungs- ordnung mit einer Grundsatzde- batte. Dr. Kossow — Allgemeinarzt

— hatte, wie auf Seite 2716 schon angesprochen, einen Antrag vor- gelegt, mit dem das ganze Thema niedergeschlagen werden sollte:

Keine weiteren Beschlüsse mehr zur Weiterbildungsordnung, alle noch vorliegenden Anträge an den Vorstand der Bundesärztekammer zurücküberweisen, den Vorstand der Bundesärztekammer auffor- dern, „bei künftigen Anträgen zur Novellierung der Weiterbildungs- ordnung zu beachten, daß eine weitere Spezialisierung und Sub- spezialisierung die Einheitlichkeit des ärztlichen Berufsbildes ge- fährdet. Weitere Gebiete, Teilge- biete und Zusatzbezeichnungen sollten erst eingeführt werden, wenn sichergestellt ist, daß deren Tätigkeit koordiniert werden kann". Zur Begründung sagte Dr.

Kossow, es sei vordringlich, daß man sich jetzt bemühe, die Zusam- menarbeit der Ärzte sicherzustel- len, die Spezialisierungen und Subspezialisierungen seien im Be- griff, auszuufern, und die Weiter- bildungsordnung müsse grund- sätzlich neu überdacht werden mit dem Ziel, im Arztberuf wieder Übersichtlichkeit herzustellen. Der Patient werde durch die Vielfalt der Arztbezeichnungen verwirrt, seine Betreuung sei nicht mehr koordiniert, und die Ärzteschaft müsse dafür sorgen, diese Koordi- nierung sicherzustellen, ehe der Staat in diesem Sinne eingreife.

Einen ähnlichen Antrag hatte Dr.

Bourmer vorgelegt; er wünschte eine Neuvorlage für den Ärztetag 1979 in Nürnberg.

Unverzichtbares Instrument Prof. Sewering, Vorsitzender der Weiterbildungskonferenz, bestand demgegenüber auf der sofortigen Beratung aller Vorlagen. Der Ärz- tetag sei nicht Bahnbrecher der medizinischen Entwicklung, son- dern er folge ihr, wenn er die Wei- terbildung dieser Entwicklung ent- sprechend regele. Im übrigen er- fülle er damit einen gesetzlichen Auftrag. Die Weiterbildungsord- nung habe bisher einer sinnlosen Zersplitterung der ärztlichen Tä- tigkeit Einhalt geboten; sie habe dafür gesorgt, daß die Einheit der großen Fächer erhalten geblieben sei — wer sich auf einem Teilgebiet spezialisieren wolle, müsse zuvor das ganze Gebiet z. B. der inneren Medizin oder der Chirurgie ken- nenlernen. Andere Länder mit we- sentlich mehr Spezialitäten, vor al- lem in diesen beiden Gebieten, be- neideten die deutsche Ärzteschaft um die Einrichtung der Teilgebiete und Zusatzbezeichnungen bei Wahrung der Einheit der großen Fächer. Ärztliche Zusammenarbeit sei leichter, wenn die Zuständig- keiten und Berechtigungen klar voneinander abgegrenzt seien. Die Tatsache, daß ein Teil der Ärzte sich auf abgegrenzte Gebiete und Teilgebiete beschränkt, weise den Patienten darauf hin, daß er neben dem Spezialisten eine Bezugsper- son unter den Ärzten brauche — insofern sei die Weiterbildungs- ordnung sogar eine Stärkung des Hausarztprinzips. Auch die Zusatz- bezeichnungen, mit denen ein Arzt den Schwerpunkt oder eine Be- sonderheit seiner Tätigkeit an- zeigt, seien ein wichtiges Instru- ment der Weiterbildungsordnung:

Sie geben die Möglichkeit, Tätig- keiten, die (noch) am Rande der

„Schulmedizin" liegen, mit exak-

Prof. Hans Joachim Sewering legte dem 81. Deutschen Ärztetag die Vorschläge der Ständigen Konferenz der Bundes- ärztekammer „Ärztliche Weiterbildung"

vor, deren Vorsitz er führt

ten Weiterbildungsvorschriften in die ärztliche Berufsausübung zu integrieren.

Dr. Kossow und Dr. Bourmer fan- den keine rhetorische Unterstüt- zung. Im Gegenteil. Prof. Kanzow:

Wir dürfen uns nicht davor drük- ken, anzuerkennen, daß die Ärzte- schaft heterogen und eine auch von Interessen geschüttelte Grup- pe sei; straffe Normierungen seien deshalb vonnöten, um das Zusam- menleben der Ärzte zu ermögli- chen. Dr. Orth: Wer neue Speziali- sierungswünsche ablehne, könne das bei jeder Einzelabstimmung tun. Prof. Hecker: Wäre die Weiter- entwicklung vor vierzig Jahren ge- stoppt worden, gäbe es heute kei- ne Urologen; ein Stopp vor zehn Jahren hätte das Entstehen des Teilgebietes Unfallchirurgie ver- hindert — „stört der Präsident der Bundesärztekammer etwa das Arztbild?" (Dr. Vilmar ist berech- tigt, die Teilgebietsbezeichnung Unfallchirurgie zu führen).

Beide Anträge wurden mit großen Mehrheiten abgelehnt; die Einzel- beratungen, die schon in Mann- heim begonnen hatten, konnten somit weitergehen.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 46 vom 16. November 1978 2727

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung Weiterbildungsordnung

Phoniatrie und Pädaudiologie Es begann mit einem so gut wie unumstrittenen Punkt: Mit großer Mehrheit wurde die Einführung ei- nes Teilgebietes „Phoniatrie und Pädaudiologie" innerhalb des Ge- bietes der Hals-Nasen-Ohrenheil- kunde beschlossen. Die Weiterbil- dungszeit beträgt zwei Jahre, von denen ein Jahr innerhalb der HNO- Weiterbildung abgeleistet werden kann. Der Ärztetag widersetzte sich jedoch dem Plan, dafür die Zusatzbezeichnung „Stimm- und Sprachstörungen" abzuschaffen.

Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie

Ebenfalls angenommen wurde die Einführung des neuen Gebietes

„Mikrobiologie und Infektionsepi- demiologie". Die Bezeichnung kann in einer Weiterbildungszeit von fünf Jahren erworben werden, von denen eins in klinischer Tätig- keit in der Chirurgie, der inneren Medizin oder der Pädiatrie abge- leistet werden muß. Während der vier verbleibenden Jahre Tätigkeit in der Mikrobiologie — bis ein Jahr in der Hygiene kann angerechnet werden — muß die ständige Zu- sammenarbeit mit Ärzten der klini- schen Abteilungen gewährleistet sein. In diesem Fall war die „Pause von Mannheim bis Köln" nützlich gewesen: Es hatte Widerstände bei den Laborärzten gegeben, die in der Zwischenzeit durch einige Änderungen in der Definition des Gebietes ausgeräumt werden konnten.

Klinische Pharmakologie

Angenommen wurde nach kurzer Diskussion auch die Einführung des Teilgebietes „Klinische Phar- makologie" innerhalb des Gebie- tes der Pharmakologie. Die Wei- terbildungszeit von zweieinhalb Jahren kann innerhalb der phar- makologischen Weiterbildung ab- geleistet werden, sie muß zum Teil in enger Verbindung mit klini- schen Abteilungen stehen. Der kli- nische Pharmakbloge soll der Be- rater des Arztes im Krankenhaus

und in der Praxis sein — Prof.

Häußler nannte die Einführung dieses Teilgebietes „existenziell wichtig für die freie Kassenpra- xis": Der klinische Pathologe müs- se die Identität von Wissenschaft- lichkeit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneiverordnung herstellen,

„dem Zahlenterror der Regresse kann nur mit der Hilfe der Wissen- schaft zu einer individuellen, diffe- renzierten und effektiven Arznei- therapie begegnet werden."

Kinderradiologie: abgelehnt Abgelehnt wurde hingegen der Vorschlag des Vorstandes der Bundesärztekammer, innerhalb der Radiologie das Teilgebiet

„Kinderradiologie" einzuführen.

Der Kinderchirurg brauche neben sich dringend den Kinderradiolo- gen, forderte Prof. Hecker, und Prof. Kanzow meinte, daß eine Un- tergliederung der Radiologie zu erwarten sei, ebenso wie Unter- gliederungen in der inneren Medi- zin und der Chirurgie entstanden seien. Die grundsätzlichen Beden- ken überwogen bei den Delegier- ten: Es dauere dann nicht lange, sagte Dr. Landgraff, bis es auch eine interne, eine chirurgische, ei- ne urologische, eine orthopä- dische Radiologie gebe. Die An- siedlung des Teilgebietes bei der Radiologie sei systemwidrig, sagte Dr. Baldus; systemkonform müsse dies bei der Pädiatrie erfolgen.

Prof. Sewering bestätigte, daß die Weiterbildungskonferenz eigent- lich auch dieser Meinung gewesen sei; erst als die Deutsche Gesell- schaft für Kinderheilkunde der Einführung der Kinderradiologie bei der Radiologie zugestimmt ha- be, sei die Weiterbildungskonfe- renz dem gefolgt. Die Mehrheit der Delegierten aber machte eine sol- che „wesentliche und irreversible Weichenstellung" (Dr. Rausch) nicht mit.

Ergänzungen und Präzisierungen Einige Vorschläge wurden ohne Diskussion angenommen: So wur- de die fachgebundene Strahlen-

therapie als Pflichtstoff in die Wei- terbildung in der Dermatologie aufgenommen; die Definition des Gebietes „Laboratoriumsmedizin"

wurde neu gefaßt und durch die medizinische Mikroskopie er- gänzt, die technische Orthopädie wurde dem orthopädischen Wei- terbildungsstoff hinzugefügt. Prä- zisiert wurde die Führung der Zu- satzbezeichnung Betriebsmedizin:

Sie darf vom Arzt nur „an der Stät- te seiner arbeitsmedizinischen Tä- tigkeit im Betrieb" geführt werden

— also nicht auf dem Praxisschild.

Flugmedizin

Neu eingeführt wurde die Zusatz- bezeichnung „Flugmedizin". Sie kann erworben werden nach zwei- jähriger Weiterbildung in der inne- ren Medizin oder fünfjähriger Wei- terbildung an einem flugmedizini- schen Institut; erforderlich ist au- ßerdem die Teilnahme an einem mindestens vierwöchigen Einfüh- rungslehrgang in das Gebiet, der Erwerb eines Luftfahrerscheins sowie Cockpiterfahrung in großen Verkehrsflugzeugen bei Flügen über mehrere Zeitzonen.

Abgelehnt: Phlebologie

Selbst der Vortrag eines als Gast- sprecher geladenen Hochschul- lehrers (Prof. Schneider, Tübin- gen) konnte die Delegierten nicht veranlassen, der vom Vorstand vorgeschlagenen Einführung ei- ner Zusatzbezeichnung „Phlebo- logie" zuzustimmen. Dies sei — so Dr. Rausch — die Subspezialisie- rung der Angiologie, die noch nicht einmal selbständig sei. Dazu Prof. Schneider: Die Phlebologie ist etwas ganz Praktisches und hat mit der wissenschaftlichen Angio- logie nichts zu tun. Es gebe 650 niedergelassene Phlebologen, die große Zukunft haben; die Patien- ten sollten die Möglichkeit bekom- men, sie zu finden. Prof. Müller- Osten fand die Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung zu kurz und knapp gefaßt; die Mehrheit der Delegierten folgte dieser Argu- mentation und lehnte den Vor- schlag ab.

2728 Heft 46 vom 16. November 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(3)

Die Information:

Bericht und Meinung

Sport und Tropen

Wiederum ohne Diskussion wur- den die Voraussetzungen zum Er- werb der Zusatzbezeichnungen

„Sportmedizin" und „Tropenme- dizin" neu gefaßt.

Jugendmedizin?

Eine ausführliche Diskussion ent- stand hingegen über die Frage, ob die Bezeichnung „Kinderarzt"

ausgeweitet werden sollte. Eine Reihe von Pädiatern hatte bean- tragt, künftig „Kinder- und Ju- gendarzt" oder „Arzt für Kinder- heilkunde und Jugendmedizin" zu sagen. Begründet wurde das da- mit, daß die Weiterbildungsord- nung in ihrer jetzigen Fassung das Tätigkeitsgebiet nicht mehr zeit- lich (Ende der Grundschulpflicht), sondern somatisch, nämlich bis zum Abschluß des somatischen Wachstums des Kindes, abgrenzt.

Viele Jugendliche wissen gar nicht, so wurde vorgetragen, daß sie „noch" zum Kinderarzt gehen dürfen; ja, die Jugendlichen seien, da sie zwischen den Altersgrup- pen stünden, schlecht versorgt, und es seien Kinderärzte gewesen, die die Voraussetzungen für die Jugendarbeitssch utzu ntersuch un- gen erarbeitet haben. Prof. Sewe- ring befürchtete demgegenüber, daß eine Erweiterung der Bezeich- nung auch eine Ausweitung des Tätigkeitsfeldes nach sich ziehen würde; Dr. Häußler verlangte eine Überprüfung der Abgrenzungs- definition, weil die Kassenärzt- lichen Vereinigungen häufig Schwierigkeiten bei der Überprü- fung fachfremder Leistungen hät- ten. Scherzhafte Frage (Dr. Geh- re): Wie ist es mit der zweiten Ju- gend? Der Antragsteller beantrag- te selbst Überweisung an den Vor- stand, die jedoch von den Dele- gierten abgelehnt wurde. Damit aber war der Antrag — nach einem Streitgespräch unter den Juristen

— überhaupt erledigt.

Röntgen für Internisten

An den Vorstand überwiesen wur- de jedoch nach einer kurzen Dis-

kussion ein Antrag, der eine Neu- formulierung der Weiterbildungs- voraussetzungen in der inneren Medizin bezweckt. Dabei ging es den Antragstellern darum, die bis- her vorgeschriebene Pflicht zur Weiterbildung in der internen Röntgendiagnostik zu streichen.

Es gebe, sagte Dr. Koller, hier ei- nen Stellen-Engpaß, und zahlrei- che angehende Internisten hätten ohnehin nicht die Absicht, selbst röntgenologisch tätig zu sein — Röntgenbilder befunden: ja, aber sie selbst zu machen, sei nicht er- forderlich. Dr. Gehre nannte einen Internisten ohne Röntgen-Weiter- bildung einen „halben Facharzt", und Dr. Veigel gab zu bedenken, ob eine Röntgen-Weiterbildung nicht auch bei einem niedergelas- senen Arzt möglich sei. Die Wei- terbildungskonferenz muß sich nun mit diesem Problem befassen.

öffentliches Gesundheitswesen Abgelehnt wurde ein Antrag, die Ärzteschaft solle die Bestrebun- gen des Bundesverbandes der Ärzte des öffentlichen Gesund- heitsdienstes unterstützen, der die Dauer der Weiterbildung zum

„Arzt für öffentliches Gesund- heitswesen" auf fünf Jahre festge- legt sehen will (davon wenigstens zwei Jahre klinischer Tätigkeit, mindestens ein Jahr in der inneren Medizin). Prof. Kanzow bemängel- te, daß bei diesem Vorschlag keine detaillierten Angaben über Art und Inhalt der Weiterbildung mitgege- ben seien; im übrigen sei der An- trag in den wenigen Monaten seit dem Mannheimer Ärztetag schon wieder geändert worden. Ein An- trag von Delegierten aus dem Mar- burger Bund, für Ärzte, die in der pharmazeutischen Industrie im Außendienst tätig sind, die Zusatz- bezeichnung „Pharmakomedizin"

einzuführen, ging zur weiteren Be- ratung an den Vorstand.

Weiterbildungs-Ermächtigung Zwei Anträge — sie wurden an den Vorstand überwiesen — betrafen schließlich Probleme der Ermäch-

tigung zur Weiterbildung. Diese Probleme entstehen dadurch, daß ein zur Weiterbildung ermächtig- ter Arzt selbst die Gebiets- oder Teilgebietsbezeichnung zu führen berechtigt sein muß, für die er wei- terbilden darf. Dies gibt bei Ein- führung neuer Bezeichnungen bisweilen Schwierigkeiten — so ha- ben, wie ein Delegierter bemerkte, von 21 Direktoren neuropathologi- scher Institute 18 nicht die für die Bezeichnung und damit für die Weiterbildung in der Neuropatho- logie erforderlichen Nachweise.

Ähnliche Schwierigkeiten beste- hen unter anderem auch in der Kinder- und der plastischen Chir- urgie. Die vorliegenden Anträge suchen Wege, solche Engpässe durch entsprechende Übergangs- oder Sonderbestimmungen zu überwinden.

Veröffentlichung im ganzen In einem Schlußwort dankte Prof.

Sewering als Vorsitzender der Weiterbildungskonferenz den De- legierten für die fruchtbare Dis- kussion und für die Beschlüsse, die bewiesen, daß die ärztliche Selbstverwaltung voll funktionsfä- hig sei. „Der Staat hat keinen Grund, mehr einzugreifen, als es ohnehin schon geschehen ist."

Die Arbeiten an der Weiterbil- dungsordnung sind damit zu ei- nem gewissen Abschluß gelangt;

erforderlich ist zunächst einmal ei- ne Übernahme der Muster-Weiter- bildungsordnung in die Weiterbil- dungsordnungen aller Landesärz- tekammern, von denen einige noch auf ihr neues Kammergesetz warten. Die Delegierten des 81.

Deutschen Ärztetages ermächtig- ten den Vorstand, eine Neufas- sung der Weiterbildungsordnung unter Berücksichtigung der jetzt erfolgten Änderungen herzustel- len, wobei auch redaktionelle Kor- rekturen und eine neue Numerie- rung der Bestimmungen erforder- lich sein werden, und sie gaben den Auftrag, diese Neufassung im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT zu veröffentlichen (was zu gegebener Zeitgeschehen wird —Die Red.). bt

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 46 vom 16. November 1978 2729

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