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Archiv "Mit deutschen Ärzten auf Erkundungskurs Fernos:t Notizen von einer Studienreise der Hans-Neuffer-Stiftung nach Japan, Hongkong und Thailand - Zweite Fortsetzung" (09.10.1975)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze-Notizen

BLICK ÜBER DIE GRENZEN

II. Hongkong

Drei Tage Aufenthalt in Hongkong standen nach dem Abschied von dem überaus gastfreundlichen Ja- pan — die deutsche Ärztegruppe hatte ein vom Delegationsleiter Dr.

Friedrich Lienhoop (Bremen) unter- zeichnetes Telegramm mit herzli- chen Dankesworten an den Präsi- denten der Japan Medical Associa- tion, Prof. Taro Takemi, gesandt — auf dem weiteren Programm der Fernost-Erkundungsreise. Mehr als vier Millionen Menschen, nahezu 99 Prozent von ihnen Chinesen, le- ben heute innerhalb der Grenz- pfähle dieses letzten britischen Handels- und Militärstützpunktes auf dem chinesischen Festland. Sie drängen sich in einem Raum von nur 1031 Quadratkilometern, der zu der Insel Hongkong (75 qkm) mit dem Wald der Wolkenkratzer und Geschäftshochhäuser der Haupt- stadt Victoria die Halbinsel Kow- loon (9 qkm) auf der anderen Seite des Welthafens sowie die nördlich von ihr gelegenen Neuen Territori- en (samt deren 235 teils unbe- wohnten Inseln: 947 qkm) addiert, die Großbritannien 1898 zur Erwei- terung seiner Kronkolonie für 99 Jahre Dauer von China hinzuge- pachtet hatte.

Zwar hat die wirtschaftliche Ent- wicklung in diesem Gebiet, das heute — statt Kronkolonie — die dezent-umständliche Bezeichnung

„British administered settlement an the south coast of China" trägt,

seit Beendigung der japanischen Besatzungszeit (1945) einen steilen Aufschwung genommen; der Zu- strom vieler Hunderttausender Flüchtlinge aus der Volksrepublik China jedoch, wenngleich inzwi- schen durch amtliche Maßnahmen fast völlig abgeblockt*), stellte und stellt die Verwaltung vor Sozialpro- bleme größten Ausmaßes, die nur schrittweise über lange Jahre hin- weg zu lösen sind.

Die Linderung der Wohnungsnot steht hier weiterhin an der Spitze der Rangskala: Wenn es auch im Verlauf des „Resettlement-Pro- gramms", das 1954 anlief, bereits gelungen ist, ungezählte Bretter- und Wellblech-Slums aufzulösen, ihre Bewohner in Einfachbau- Mietskasernen (bei Einzelraumbe- legung gleich mit ganzen Familien) unterzubringen, — der Anteil der in Elendsquartieren lebenden Men- schen ist nach wie vor beunruhi- gend hoch. (Zu ihnen kommen rund 80 000 Chinesen, meist Fi- scher, die — so vor allem in Aber- deen an der Südküste der Insel Hongkong — mit ihren Dschunken und kleineren Booten schwimmen- de Städte und Dörfer bilden.) Der Staat baut beharrlich weiter, vor- wiegend jene Betonklötze mit Ein- raumwohnungen zwar, die an ihren Verbindungsgängen jeweils nur ge-

meinsame Toiletten und Wasserlei- tungen für sämtliche Familien der Großetage haben, Kleinstquartie-

*) Die meist illegale Zuwanderung wird jetzt auf 16 000 Personen im Jahr ge- sch ätzt.

re, durch deren meist vorsorglich gitter- oder drahtnetzgeschützte Fenster kaum ein Sonnenstrahl zu dringen vermag. Diese Unterbrin- gung der Flüchtlinge von gestern und vorgestern, ihrer rasch wach- senden Familien, auf engstem Raum, so „unzumutbar" sie dem Europäer auch erscheinen mag, bedeutet doch — verglichen mit dem Dasein in Massenslums — nicht zuletzt auch in hygienischer Hinsicht schon einen wesentlichen Schritt voran. Etwa 30 Hongkong- Dollar, umgerechnet also kaum mehr als 15 DM, kostet in solchen Häusern die monatliche Miete, bei Siedlungen jüngeren Datums, die einige Verbesserungen in der Ausstattung aufweisen, gleichwohl in enger Kette meist unter völligem Verzicht auf Grünflächen oder gar Spielplätze errichtet worden sind, liegt der Mietbetrag bei etwa 35 DM. Nach wie vor ist eben zunächst die größte Wohnungsnot anzuge- hen, heißt es bei den Behörden, dann wird man weitersehen...

Einkommen und Fortkommen Werfen wir in diesem Zusammen- hang einen Blick auf die Einkom- menslage der Bevölkerung Hong- kongs, deren Struktur durch das Vorhandensein einer nur sehr klei- nen Mittel- und Oberschicht gekenn- zeichnet ist: 15,3 Prozent der ins- gesamt 857 088 Haushalte hatten 1971 ein monatliches Einkommen von weniger als 400 Hongkong-Dol- lar (etwas mehr als 200 DM), weite- re 43,7 Prozent brachten es auf le- diglich 400 bis 799 Hongkong-Dol- lar; über einen Betrag von 800 bis 1499 Hongkong-Dollar konnten 28,1 Prozent der Haushalte im Monat verfügen, und der Anteil der Haus- halte, die 1500 Hongkong-Dollar und mehr an Einkommen hatten, lag bei nur 12,9 Prozent. Zwar hat sich seit diesen statistischen Erhe- bungen das Einkommensniveau, in etwa der Teuerung folgend, ange- hoben, doch muß bei der Bewer- tung dieser niedrigen Zahlen noch berücksichtigt werden, daß der Grad der Erwerbstätigkeit inner- halb der Familien hier erheblich größer ist als in Europa. Billige

Mit deutschen Ärzten

auf Erkundungskurs Fernost

Notizen von einer Studienreise der Hans-Neuffer-Stiftung nach Japan, Hongkong und Thailand

Hans Reimar Stelter

Zweite Fortsetzung

2862 Heft 41 vom 9. Oktober 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Fernost-Studienreise

Ware aus Hongkong — der unver- ändert gängige Begriff kennzeich- net nach wie vor auch die finanziel- le Situation der Masse der dorti- gen chinesischen Bevölkerung.

Sie kumuliert naturgemäß in den in- dustriellen und Handelszentren. Ein Viertel der Bewohner (25,3 Prozent) leben auf der Insel Hongkong, etwa 18 Prozent in Kowloon sowie 38 Prozent im anschließenden, zügig weiter expandierenden New Kow- loon; lediglich rund 17 Prozent der Bevölkerung sind in den Neuen Territorien ansässig und dort vor- wiegend in der Landwirtschaft tätig (der landwirtschaftlich genutzte Boden macht allerdings nur 12,2 Prozent der Gesamtfläche der Kronkolonie aus). Den restlichen Anteil von 2 Prozent stellen die be- reits zitierten Bootebewohner.

Das sehr schnelle Anwachsen der Bevölkerung — insbesondere durch den starken Flüchtlingszustrom früherer Jahre — hat auch die in- tensiven Bemühungen der Regie- rung um eine Hebung des allge- meinen Bildungsniveaus ganz we- sentlich erschwert. Die Erfolge sind dennoch sehr beachtlich. War beispielsweise 1961 noch gut jeder vierte Bürger (gemessen an der Zahl der Einwohner ab fünf Jahre Lebensalter, der Einschulungszeit) Analphabet, so liegt die Quote die- ser Gruppe mittlerweile unter 20 Prozent.

Der Kreis derjenigen Männer und Frauen, die sich mit dem Besuch der Grundschule zufriedengeben, ist zwar mit rund 50 Prozent relativ unverändert geblieben, doch er- höhte sich der Anteil der Bewohner mit Mittelschulbildung (1961: 16,8 Prozent, 1971 bereits 22,9 Prozent) ganz erheblich, ebenso derjenige der Absolventen von höheren Schulen und der Personen mit Uni- versitätsbildung (1961 zusammen 2,6 Prozent, 1971 schon 3,1 Pro- zent). Angesichts des wesentlich verdichteten Netzes leistungsfähi- ger Schulen kommt der einst in vielen Familien geübte Brauch, die Kinder daheim oder beim gelehrtdn Nachbarn in den Künsten des

Schreibens, Lesens und Rechnens unterweisen zu lassen, rasch im- mer mehr aus der Mode.

Zeitungen, Hörfunk und in zuneh- mendem Maß das Fernsehen bieten der Informations-, Aufklärungs- und Bildungsarbeit wirksame Unterstüt- zung (es gibt neben annähernd 200 Monats-, Wochenzeitschriften, Illu- strierten und Magazinen rund 100 Tageszeitungen, einen regierungs- eigenen und einen kommerziellen Rundfunksender, die mehrere Pro- gramme in englischer Sprache und in den wichtigsten chinesischen Dialekten ausstrahlen, sowie vier Fernsehprogramme). Wobei anzu- fügen ist, daß etwa 25 Prozent der chinesischen Bevölkerung Hong- kongs im Alter von über zehn Jah- ren Englisch verstehen

Ärzte und Krankenhäuser

Auch der staatliche Gesundheits- dienst, dem zum weit überwiegen- den Teil die ärztliche Versorgung der Vier-Millionen-Bevölkerung ob- liegt — eine gesetzliche Kranken- versicherung gibt es dort nicht — bedient sich rege dieser Massen- medien, insbesondere bei bevorste- henden Impfaktionen und zur Pu- blikation vorsorglicher Hinweise, etwa angesichts drohender Grip- peepidemien. Die Statistik wies für den Jahreswechsel 1973/74 insge- samt 18 staatliche Krankenhäuser, 17 von der Regierung subventio- nierte Hospitäler und elf private Krankenhäuser mit zusammen 15 339 Betten aus; dazu kamen 503 Betten in staatlichen Clinics und Entbindungsheimen sowie 237 Bet- ten in privaten Entbindungs- und Säuglingsheimen. Der bis zu die- sem Zeitpunkt erreichte Stand — 4,1 Krankenbetten je tausend Ein- wohner — ist jedoch mittlerweile im Zuge von Neu- und Erweite- rungsbauten noch verbessert wor- den (Ende März 1974: 4,25).

Die Zahl sämtlicher Ärzte in Hong- kong wurde für Ende 1973 auf 2953 beziffert und das Ergebnis der Um- rechnung — ein Arzt je 1380 Ein- wohner — wohl nicht ohne gewisse

Befriedigung über das bisher Er- reichte in einer Veröffentlichung des regierungsamtlichen Informa- tionsdienstes den Angaben über die Arztdichte in drei anderen Ländern

— Großbritannien (1:820), USA (1:640) und Malaysia (1:3860) — gegenüberstellt. Über den Anteil der Ärzte, die als Angestellte des staatlichen Gesundheitsdienstes vorwiegend in den Krankenhäusern tätig sind, waren indes keine ge- nauen Zahlen zu erfahren; er soll bei knapp eintausend liegen.

Etwa 1300 Ärzte, davon allerdings nur etwa hundert Fachärzte, sind nach den verfügbaren Informationen in freier Praxis niedergelassen (von ihnen wird noch im weiteren Ver- lauf dieser Reisenotizen die Rede sein); zu ihrer Klientel zählen im wesentlichen Angehörige der fi- nanziell bessergestellten Bevölke- rungsschichten Hongkongs.

Der staatliche Gesundheitsdienst wiederum unterhält in verschiede- nen Teilen der Insel Hongkong, auf Kowloon sowie in den Neuen Terri- torien noch insgesamt rund 50 klei- nere oder größere „outpa- tient-clinics" für die ambulante Ver- sorgung; sie sind — dem Bedarf der betreffenden Region angepaßt

— teils mit einer Entbindungssta- tion ausgestattet und fungieren im Regelfall zugleich als „Kin- der-Gesundheits-Zentren". Bewoh- ner sehr entlegener Landstriche in den New Territories werden durch Ärzte betreut, die in regelmäßigen Zeitabständen mit Behandlungs- kleinbussen ihren Kurs „abfahren";

für besondere Notfälle stehen auch

„flying doctors" zur Verfügung, die

— wenn erforderlich — den Patien- ten mit ihrem Hubschrauber ins Krankenhaus abtransportieren. Die Bevölkerung auf den kleinen Inseln erhält in festgesetzten kürzeren In- tervallen Arztbesuch per Schiff: die

„schwimmenden Kliniken" sind so- wohl für die ambulante als auch für die stationäre Behandlung, dauert diese nur wenige Tage, gut ausge- stattet. Gegebenenfalls ist auch hier einer der „flying doc- tors" mit seinem Helikopter sehr rasch zur Stellen.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 41 vom 9. Oktober 1975 2863

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Fernost-Studienreise

Behandlung: etwa 50 Pfennig . Für die ärztliche Untersuchung oder Behandlung in einer der Am- bulanzen des staatlichen Gesund- heitsdienstes hat der Patient pro Besuch lediglich einen Hong- kong-Dollar (gut 50 Pfennig) als — eher symbolische — Gebühr zu entrichten, mit der zugleich Rönt- gen- und Laborleistungen abgegol- ten sind. Wird auf seinen Wunsch ein Spezialist hinzugezogen, so ko- stet diese Konsultation einen wei- teren Hongkong-Dollar. Auf die Zahlung der Gebühr wird jedoch bei Beziehern sehr geringer Ein- kommen, bei Arbeitslosen und an- deren Bedürftigen überhaupt ver- zichtet. Die Behandlung von Tuber- kulose, Lepra und Geschlechts- krankheiten ist ohnehin für den Pa- tienten kostenlos; ebenso werden für die medizinische Schwangeren- betreuung, für die Nachuntersu- chungen, für Untersuchungen beim Neugeborenen und Kleinkind sowie für sämtliche Impfungen des Kin- des keine Gebühren geltend ge- macht.

Gleichfalls „kostenlos" in diesem Sinne ist die Behandlung von Un- fallverletzungen und Akuterkran- kungen. Diese Patienten werden je- doch zumeist direkt in eines der insgesamt vier modernen staatli- chen Schwerpunktkrankenhäuser eingeliefert, von denen je zwei auf der Insel Hongkong und in Kow- loon mit Notfallambulanzen zur Verfügung stehen.

Im modernen Queen Elizabeth Hos- pital beispielsweise, einem (von der deutschen Studiendelegation be- sichtigten) Haus mit insgesamt 1900 Betten, 160 Ärzten sowie ei- nem Team von rund 2500 Pflege-, Verwaltungs- und Hilfskräften, ma- chen in der Notfallambulanz, die mitunter bis zu 700 Einlieferungen innerhalb von 24 Stunden allein für die Chirurgie zu verzeichnen hat, im Schichteinsatz jeweils bis zu 30 Ärzte gleichzeitig Dienst. In dem Hospital werden jährlich 120 jun- ge Mediziner, fast ausschließlich chinesische Studenten der Univer- sität Hongkong, ausgebildet. Ihm

angegliedert ist außerdem eine Schwesternschule, die — aus dem überreichlichen Reservoir der jün- geren weiblichen Bevölkerung schöpfend — mit hoher Kapazität arbeitet. Auffallend übrigens: die zahlreichen Großkrankensäle. in einem von ihnen zählten die Besu- cher 47 Patienten, einige von ihnen auf Notliegen. Auch dieses Hospi- tal ist zumeist stark überbelegt.

Unter den Kranken befand sich ein junger Mann aus Maos China.

Er war vor kurzem bei dem Ver- such, bis in die Höhe der Neuen Territorien zu schwimmen, in den raubfischverseuchten Gewässern von einem Hai angefallen worden wie schon ungezählte Flüchtlinge vor ihm. Ein Bein war zerfetzt und mußte amputiert werden. Den- noch: der Junge lächelte zuver- sichtlich. Hier wird man für ihn sorgen.

Trotz der mörderischen Gefahren — Tag um Tag, so war in Gesprächen zu erfahren, wagen immer wieder Menschen, oft zehn, manchmal so- gar an die zwanzig, von der Küste der Volksrepublik aus in kleinen Schwimmgruppen diesen Flucht- weg; viele von ihnen kommen nicht an ihr Ziel.

. . . und Tagessatz: eine Mark Doch noch einmal zurück zu der eben erörterten außerordentlich geringen Kostenbelastung der Pa- tienten im staatlichen Gesundheits- dienst. Kranken, die zur stationä- ren Behandlung in eines der staat- lichen Hospitäler aufgenommen werden, wird ein Betrag von ledig- lich zwei Hongkong-Dollar täglich in Rechnung gestellt. Damit sind Verpflegung sowie sämtliche dia- gnostischen und therapeutischen Leistungen, einschließlich etwaiger Operationen, abgegolten. Und selbst dieser niedrige Beitrag kann dem Patienten nach Prüfung seiner sozialen Lage gegebenenfalls er- lassen werden. In einigen der 17 staatlich subventionierten Kranken- häuser verfährt man noch großzü- giger. Dort wird für Unterbringung und Behandlung von vornherein

nicht einmal die kleine symboli- sche Zahlung durch den Kranken oder seine Verwandten erwartet.

Indes, auch Hongkong (was über- setzt so viel wie „wohlriechender Hafen" heißt) ist kein Märchen- reich der wundersamen finanziel- len Brotvermehrung. Die sehr ho- hen Aufwendungen des staatlichen Gesundheitsdienstes mit seinen vielfältigen Einrichtungen müssen auf Dollar und Penny finan- ziert werden, ebenso wie die ande- ren sozialen Maßnahmen der Re- gierung. Also läßt man, da bei dem Gros der Bevölkerung wenig zu ho- len ist — die Lohnbesteuerung mit 5 Prozent setzt erst bei den hier mittleren Einkommen ein die sehr zahlreichen gewinnträchtigen Produktions-, Weiterverarbeitungs- und Handelsunternehmen gründ- lich zur Ader, mit Hilfe eines Um- satzsteuersatzes beispielsweise, der bei 15 Prozent liegt.

Finanzierungshilfe großen Stils für soziale und karitative Projekte lei- stet vor allem der auf gemeinnützi- ger Basis arbeitende Royal Hong- kong Jockey Club, der auch für die Organisation der hier äußerst populären Pferderenn-Wetten, an- derer staatlich genehmigter Wett- arten und Lotterien verantwortlich zeichnet. Die erwirtschafteten Über- schüsse aus seinen Kassen, in die zudem Erträge aus dem Glücks- spielgeschäft fließen, werden wie andere Stiftungsgelder verschie- denster Herkunft — meist mit ge- nauer Zweckbestimmung — einer Anzahl von sozialen Fonds zuge- führt, die die Regierung verwaltet.

Sie sammeln sich so zu stattlichen Zuwendungen, insbesondere für Ausbau und weitere Verbesserung des Gesundheitswesens, nicht zu- letzt auch der privaten Kranken- häuser und der sonstigen freien Sozialeinrichtungen.

In der langen Reihe der beschei- den oder stärker, fast regelmäßig oder nur gelegentlich sprudelnden Geldquellen jener Sozialfonds gibt es übrigens auch diese, die auf den ersten Blick etwas originell an- mutet: sie wird, wenngleich nur in

2864 Heft 41 vom 9. Oktober 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(4)

Fernost-Studienreise

größeren Zeitabständen, gewisser- maßen durch die Eitelkeit wohlbe- tuchter Kraftfahrzeugeigentümer gespeist. Ihnen ist hin und wieder die Möglichkeit gegeben, für ihr Gefährt besonders begehrte poli- zeiliche Kennzeichen mit attrakti- ven Buchstaben-Zahlen-Kombina- tionen und die dazugehörigen Schilder zu ersteigern. Hier kam es, wie es heißt, schon in „sport- lichem" Gerangel zwischen Interes- senten um den Zuschlag des Auk- tionators zu verblüffend hohen Ge- boten. Ein „Spleen" zwar, der frei- lich durch seine wohlgezielte Nut- zung Sinn gewinnt.

Wird fortgesetzt Anschrift des Verfassers:

Hans Reimar Stelter 5 Köln 40 (Lövenich) Dieselstraße 2

Postanschrift des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTS hat sich geändert

Infolge der kommunalen Neu- gliederung, die Köln Anfang dieses Jahres zur „Millionen- stadt" machte, haben sich jetzt auch die Postanschrif- ten der Redaktion und des Verlages (mit Anzeigenabtei- lung) teilweise geändert. Sie lauten seit dem 1. Oktober:

Redaktion DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

5000 Köln 40 (Lövenich) Postfach 40 04 30 Dieselstraße 2

Deutscher Ärzte-Verlag 5000 Köln 40 (Lövenich) Postfach 40 04 40 Dieselstraße 2

Die Telefonnummer ist un- verändert geblieben. Die Re- daktion des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTS und den Deutschen Ärzte-Verlag er- reichen Sie wie bisher über die Telefon-Sammelnummer (0 22 34) 70 11-1.

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Die Rechtslage beim Schwangerschafts- abbruch nach dem Urteil des

Bundesverfassungs- gerichts

Das Bundesministerium der Justiz hat im Bundesgesundheitsblatt (Nr.

16 Seite 260) eine Stellungnahme zur Rechtslage beim Schwanger- schaftsabbruch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1975 bekanntge- geben, welche für die betroffenen Ärzte die Rechtslage bis zur Verab- schiedung einer Neuregelung der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Nor- men durch den Deutschen Bundes- tag aufzeigt und daher im folgen- den im Wortlaut wiedergegeben wird:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 25. 2. 1975 den

§ 218 a des Strafgesetzbuches in der Fassung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 18.

6. 1974 für nichtig erklärt. Im übri- gen ist die Reform der Vorschriften über den Schwangerschaftsab- bruch von dem Urteil des Bundes- verfassungsgerichts nicht betrof- fen. An Stelle der für nichtig erklär- ten Vorschrift kann der Gesetzge- ber neue Bestimmungen verab- schieden. Bis zum Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes gilt unter Berücksichtigung der vom Bundes- verfassungsgericht in seinem Urteil getroffenen Übergangsregelung folgendes:

1. Der Schwangerschaftsabbruch ist einstweilen in folgenden Fällen zugelassen:

a) Eine Schwangerschaft darf — unabhängig von ihrer Dauer — aus medizinischer Indikation abgebro- chen werden. Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn der Schwangeren eine Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwie- genden, auf zumutbare Weise nicht

RECHTSPRAXIS

abwendbaren Beeinträchtigung ih- res Gesundheitszustandes droht.

b) Bis zum Ende der 22. Woche nach der Empfängnis ist der Schwangerschaftsabbruch ferner in den Fällen der kindlichen Indika- tion zulässig. Eine kindliche Indika- tion ist gegeben, wenn dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß das Kind, wenn es zur Welt kommen würde, wegen einer Erb- krankheit oder wegen schädlicher Einflüsse während der Schwanger- schaft an einer nicht behebbaren Gesundheitsschädigung leiden würde, die so schwer wiegt, daß von der Frau die Fortsetzung ihrer Schwangerschaft nicht verlangt werden kann.

c) Bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis ist der Schwangerschaftsabbruch aus ethischer Indikation zulässig. Hier- mit sind die Fälle gemeint, in de- nen die Schwangerschaft durch Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexuellen Mißbrauch von Kin- dern oder Widerstandsunfähigkeit entstanden ist.

2. Die vom Bundesverfassungsge- richt getroffene Übergangsrege- lung betrifft ferner Fälle, in denen der Schwangerschaftsabbruch vor- genommen worden ist, um von der Schwangeren die Gefahr einer son- stigen schwerwiegenden Notlage abzuwenden. Sofern diese Gefahr auf keine andere für die Frau zu- mutbare Weise abgewendet wer- den konnte und der Eingriff in den ersten zwölf Wochen der Schwan- gerschaft von einem Arzt vorge- nommen wurde, kann von einer Be- strafung abgesehen werden. Diese Übergangsregelung wendet sich an die Gerichte und Strafverfolgungs- behörden. Eine Indikation nach der Art der medizinischen, kindlichen und ethischen Indikation begründet sie vorerst nicht. Die Entscheidung über die Einführung einer Notlage- indikation (sozialen Indikation) kann in einem neuen Gesetzge- bungsverfahren getroffen werden.

3. Handlungen, die während der ersten 13 Tage nach der Empfäng- nis vorgenommen werden, fallen überhaupt nicht unter das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs;

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 41 vom 9. Oktober 1975 2865

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