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Obst – und Rebbau Pflanzenschutzmitteilung

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Academic year: 2022

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Seite 1 von 4 Nr. 15/06 15. August 2006 Letzte Mitteilung für 2006

Pflanzenschutzmitteilung

Obst – und Rebbau

Herausgeber: Verein Publikationen Spezialkulturen, c/o Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW Copyright: Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW, Postfach 185, 8820 Wädenswil www.acw.admin.ch

Zusammenarbeit: Kant. Fachstellen und Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), 5070 Frick Redaktion: Heinrich Höhn, Werner Siegfried, Eduard Holliger (ACW) und Andreas Häseli (FiBL) Adressänderungen, Bestellungen: Stutz Druck AG, 8820 Wädenswil Tel. 044 783 99 11, Fax 044 783 99 22

e-Mail: info@stutz-druck.ch, www.stutz-druck.ch

Allgemeines

Mit dieser Mitteilung schliessen wir die diesjährigen Informationen zur Pflanzenschutzsituation im Obst- und Rebbau ab. Wir würden uns nur noch bei aussergewöhnlichen Vorkommnissen melden.

Das Redaktionsteam dankt allen, die durch ihre Mitarbeit, Beobachtungen und Anregungen zu einem aktuellen Warndienst beitrugen. Dank dem grossen Einsatz verschiedener Produzenten, die uns regelmässig ihre Kontrollergebnisse melden und der wertvollen Zusammenarbeit mit Kantonalen Fachstellen und der MeteoSchweiz sowie der Mithilfe verschiedener Mitarbeiter von ACW und des FiBL’s ist es uns möglich, Sie laufend über den aktuellen Stand zu informieren.

Wir hoffen, dass wir Sie mit unseren Mitteilungen bei Ihren Pflanzenschutzentscheiden unterstützen konnten und würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Anregungen und Kritik zu unserem Bulletin mit- teilen. Gerne werden wir Sie auch nächstes Jahr wieder mit nützlichen Informationen bedienen.

Veranstaltungen: Am Samstag, 19. August um 09.30 Uhr findet die traditionelle Güttingertagung im Obstbau- zentrum Güttingen statt. Referate zur Zusammenarbeit im neuen Obstbauzentrum; Rundgang mit Themen Anbauempfehlungen für Tafelkernobst, Steinobstvergilbungskrankheit und Ausdünnung.

Kernobst

Spätschorf, Lagerkrankheiten: Die regnerische Witterung seit anfangs August führte zu zahlreichen Infektionsbedingungen für Spätschorf und Lentizellenfäulnis (Gloeosporien). Bei den Lagersorten sind weitere Abschlussbehandlungen in 12–14 tägigen Intervallen vorzunehmen. In Anlagen mit Schorfbefall sind die Abstände auf ca. 10 Tage zu verkürzen. Bei allen Fungiziden ist die Wartefrist von 3 Wochen zu beachten. Beachten Sie auch die Prognosen zu den Ernteterminen.

Bio: Nur noch bei Schorf- oder Mehltaubefall und Lagersorten letzte Behandlungen mit 2-3 kg/ha Schwefel. Wartefristen (3 Wochen) einhalten.

IP: Gegen Spätschorf und Lagerkrankheiten Captan, Folpet oder Euparen M. Wenn Flint gegen Lagerkrankheiten eingesetzt wird, dann mit Vorteil bei der letzten Behandlung verwenden. Achtung:

Flint nicht mischen mit Netzmitteln, Blattdüngern, Calziumchlorid und flüssigen Insektiziden.

Bei Abschlussbehandlungen ID-Düsen mit Vorteil durch feintropfige Standard-Düsen ersetzen und mit 300 bis max. 400 l Brühe pro ha und 10 000 m3 Baumvolumen durchführen. Nur trockene Bäume behandeln.

Russfleckenkrankheit (Regenflecken): Die Infektionsgefahr ist gegen Herbst durch verstärkte Taubildung, Nebel und bei regnerischer Witterung besonders stark. Bereits ist Anfangsbefall gut sichtbar. In befallenen und gefährdeten Obstanlagen (Vorjahresbefall) und bei spät reifenden, hellschaligen Sorten sind Behandlungen bis spätestens 3 Wochen vor der Ernte sehr wichtig.

Bio: Alle 2 Wochen, bei intensiven Niederschlägen in kürzeren Intervallen Kokosseife (Cocana RF) mit 5- 8 l/ha (je nach Baumvolumen) mit Vorteil nach Niederschlägen einsetzen. Nicht mit Granuloseviren und Schwefel (Spritzflecken) mischen.

IP: Keine spezielle Bekämpfung notwendig, wird mit Schorfbekämpfung miterfasst.

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Pflanzenschutzmitteilung

Obst – und Rebbau

Herausgeber: Verein Publikationen Spezialkulturen, c/o Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW Copyright: Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW, Postfach 185, 8820 Wädenswil www.acw.admin.ch

Kernobst

Feuerbrand: Mit den Kontrollen in den Wohngebieten wird zunehmend Befall an Zier-Wirtspflanzen (v.a.

Cotoneaster dammeri) entdeckt. Seit anfangs August wurde Befall in „neuen“ Gemeinden festgestellt: AG: Burg, Freienwil, Lengnau, Menziken, Siglistorf (jeweils C. dammeri), AI: (Birnen), AR: Trogen (Birnen), BE: Heimenschwand (Birne), Mamishaus (Quitte), Niedermuhlern (Weissdorn), Leimiswil (C. dammeri), GL: Mollis (C. dammeri), GR: Chur (C. salicifolius), LU: Römerswil (Birnenanlage), Kottwil (Birne), Ballwil (Quitte), SG: Muolen und Rebstein (Apfel), SZ: Wollerau (Weissdorn und C. dammeri), TG: St. Margrethen (Birne), Hefenhofen (Quitte), Ottoberg (Weissdorn), Aadorf, Bussnang, Ermatingen und Gachnang (Cotoneaster), ZH: Wil (Apfel), Pfäffikon und Sternenberg (Birne), Niederweningen und Rafz (C. dammeri).

Derzeit 175 Gemeinden mit Feuerbrandbefall. Bisher wurden 1650 Verdachtsproben untersucht (Birnen: 54% feuerbrandpositiv, Apfel 19% positiv, C. dammeri 47% positiv). Aus den Befallsrückmeldungen der Fachstellen ergeben sich folgende Anzahl Pflanzen mit Befall (siehe letzte Zeile in der Tabelle). Diese Zahlen werden noch ansteigen; da Herde erst entdeckt werden oder Befall erst gegen den Herbst sichtbar wird.

Obwohl die Übertragungsgefahr während der Ernte gering ist, sind in Feuerbrandgebieten Sicherheitsmassnahmen empfohlen. Anlage resp. Hochstammbäume vor Erntebeginn auf Befall kontrollieren; Meldepflicht wahrnehmen. Erntepersonal bezüglich Schadsymptome, Hygienemassnahmen und Verhaltensweise gut instruieren. Möglichst nur eigene Erntegeräte verwenden.

Unter www.feuerbrand.ch ist die detaillierte Liste der Gemeinden mit Feuerbrand nachgeführt.

Apfel - Hochstamm Apfel - Anlage Birne - Hochstamm Birne - Anlage Quitte C. salicifolius C. dammeri C. (andere) Weissdorn Vogelbeere Mehlbeere Felsenbirne Feuerdorn Photinia Scheinquitte Mespilus Eriobotrya

AG X XX

AI XX

AR XX XX X XX XX X BE X X XX X X X X

BL X X X X X BS X X

FR X

GL X X

GR X

LU X XX XXX X X NW X

SG XX XX XXX XX X XX

SH X

SZ X X X

TG X XX XX XX XX X X X XX X TI Ziera.

ZG XX X

ZH XX XX XX XX X X X

CH 80 130 1200 30 70 30 700 2 40 0 0 0 4 1 0 0 0

X= Erstbefall XX= Befall in einzelnen Gemeinden XXX= vermehrter Befall in mehreren Gemeinden

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Kernobst

Erntekontrollen: Ab Ende August sind wieder die Vorerntekontrollen fällig (an 4-6 Hauptsorten mindestens je 100 Früchte). Diese Kontrollen geben wertvolle Hinweise über den Erfolg der diesjährigen Pflanzen- schutz- und Pflegemassnahmen (Bilanz) sowie zu Massnahmen, die im folgenden Jahr vorzusehen sind (Planung).

Apfelwickler: Flug und Eiablage (auch zweite Generation) gehen dem Ende entgegen; frische Einbohrungen können allerdings bis im September beobachtet werden. Weiterhin sind Befallskontrollen empfehlenswert, um abzuklären, ob bei Lagersorten allfällige letzte Korrektur- bzw. Unterstützungs- behandlungen notwendig sind (vergl. letzte Mitteilung).

Schalenwickler: Der zweite Flug ist zu Ende. Der Schlupf der Räupchen ist bereits nahezu abgeschlossen. Bei Befallskontrollen sind sie aber noch schwierig zu finden. Eine Bekämpfung ist nur in Ausnahmefällen bei starkem Befall sinnvoll (mehr als 40 Falter/Falle/Woche oder > 1-2 % befallene Früchte oder > 8- 10 % Langtriebbefall im Sommer) und kann diese oder spätestens nächste Woche erfolgen (Wartefrist beachten, Mittelwahl vergl. letzte Mitteilung).

Birnpockenmilben: Weiterhin findet man an den Triebspitzen die Symptome der Birnenpockenmilbe. Bei starkem Befall (> 10 % befallene Triebe), Bekämpfung sofort nach der Ernte einplanen.

Bio + IP: 2 % Schwefel (32 kg/ha) im Laufe des Septembers sofort nach der Ernte.

Steinobst

Sharka: Bis jetzt wurde in total 6 Zwetschgenanlagen und in einer Aprikosenanlage in den Kantonen BL, LU, TG, TI und SG die gefährliche Virose Sharka entdeckt. In 3 Anlagen wurde Sharka erstmals entdeckt, in den anderen drei Anlagen ist die Virose bei Nachkontrollen entdeckt worden. In der Aprikosenanlage in Güttingen wurde an ‚Bergarouge’ und an ‚Tardif de Tain’ Sharka entdeckt.

Es muss davon ausgegangen werden, dass in allen Zwetschgenanlagen, welche von 1997 bis ca.

2003 mit importiertem Pflanzenmaterial bepflanzt wurden, sowie in den Aprikosenanlagen in der Ostschweiz Sharkabefall vorhanden ist und noch nicht gefunden wurde. Bitte diese Anlagen in den nächsten Tagen genau auf Blattsymptome kontrollieren.

Beschreibung typischer Blattsymptome: Chlorotische, gelblich bis z.T. bräunliche Ringe, Flecken und Bänderungen, oft entlang der sekundären Blattadern. Nach aussen sind die Ringsymptome meist diffus auslaufend. Schwach ausgebildete Blattsymptome sind vor allem im Gegenlicht sichtbar.

Kontrollen sind am besten bei bewölktem Himmel durchzuführen – ohne störenden Schattenwurf.

Falls Sie solche Symptome feststellen, bitte unverzüglich bei der kantonalen Fachstellen für Obst oder Pflanzenschutz melden.

Die Befallsituation, sowie weitere Informationen über Sharka und typische Bilder von Sharka- Symptomen auf www.sharka.info-acw.ch

IP: In sharkabefallenen Anlagen die befallen Bäume bis spätestens Ende August vernichten -> Details siehe unter www.sharka.info-acw.ch . Ab etwa Mitte September unmittelbar nach der Ernte ist in befallenen Anlagen eine Blattlausbekämpfung empfehlenswert: Primor/Pirimicarb (0.04 %) oder Hostaquick (0.1 %) -> nur mit Ausnahmebewilligung (sofern erhältlich). Alanto oder Gazelle wirken langsamer, erfassen dafür auch die pirimicarb-resistenten Hopfenblattlaus.

Monilia an Zwetschgen: Je nach Lage, Sorte und lokaler Erfahrung kann in der IP bei wiederholt feuchter Witterung eine Behandlung (vergl. letzte Mitteilung) noch sinnvoll sein. Wartefristen einhalten!

Pflaumenwickler: Der zweite Flug und die Eiablage ist weiterhin im Gange, der Befallshöhepunkt ist aber deutlich überschritten. Eine Bekämpfung macht jetzt kaum mehr Sinn.

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Pflanzenschutzmitteilung

Obst – und Rebbau

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Rebbau

Entwicklungsstadium: Beginn Farbumschlag bzw. Beginn Beerenreife (BBCH 80-83 = M).

Abschlussbehandlungen: Bis 19. August sind die Abschlussbehandlungen gegen Echten und Falschen Rebenmehltau sowie gegen Graufäule durchzuführen. In Parzellen mit starkem Befallsdruck des Falschen Rebenmehltaus kann noch eine Behandlung mit reinen Kupferpräparaten bis spätestens Ende August vorgenommen werden. Max. Kupfereintrag beachten (ÖLN = 4 kg Cu/ha/Jahr).

Die zum Teil sehr ergiebigen Niederschläge in den letzten Tagen, verunmöglichten besonders in den Steillagen die termingerechte Durchführung der Abschlussbehandlung gegen Falschen Mehltau und Graufäule. In begründeten Ausnahmefällen (Steillagen) kann die Abschlussbehandlung noch bis anfangs nächster Woche (21., 22., 23.8.) vorgenommen werden.

Bio: Abschlussbehandlungen in die Traubenzone oder bei starkem Laubbefall über ganze Laubwand.

Mittel: Kupfer und falls Befall mit Echtem Mehltau ein letztes Mal Zugabe von Fenicur (6 l/ha).

Parzellen mit Falschem Mehltau bis Ende August weiter behandeln. Anstelle von Kupfer kann auch das Tonerdepräparat Myco-Sin (7-8 kg/ha) ohne Zugabe von Fenicur eingesetzt werden. Gutes Auslauben der Traubenzone reduziert die Botrytisinfektionsgefahr. (vergl. auch letzte Mitteilung) IP: Für die Abschlussbehandlung können kupferhaltige Präparate (Folpet-Kupfer, Euparen-Kupfer) oder

lokosystemische (Amarel F, Cyfol, Cyrano, Forum Star, Melody Combi, Vincare) eingesetzt werden.

In Parzellen mit starkem Befall des Falschen Mehltaus mit Vorteil Folpet-Kupfer od. Euparen-Kupfer verwenden. Ab Beginn Beerenreife werden die Trauen nicht mehr von Oidium befallen. Der Zusatz von Mittel gegen Echten Mehltau ist jetzt nicht mehr notwendig.

Graufäule: Bei anfälligen Sorten und Klonen ist eine zweite Botrytisbehandlung bis spätestens 19.

August vorzunehmen. Kupferzusatz (1.2 kg/ha z.B. Kupfer 50) zu Botrytiziden empfehlenswert.

Traubenzone vorgängig auslauben. Für Sprayerbehandlungen in die Traubenzone 300 l/ha empfehlenswert, jede Gasse fahren.

Stiellähme: In Anlagen mit regelmässigem Auftreten sind eine bis zwei Behandlungen mit Bittersalz (16 % MgO) empfehlenswert. 18–20 kg Bittersalz mit 600-800 l/ha Brühe gezielt in die Traubenzone ausbringen. Mit Vorteil separate Behandlung vornehmen. Erste Spritzung beim Beginn der Beerenreife, zweite ca. 10-14 Tage später. Bei der Stiellähmebehandlung gibt es keine Wartefrist.

Die Behandlungen sollten jedoch bis spätestens Ende August durchgeführt werden.

Traubenwickler: Der zweite Flug ist abgeschlossen (die aktualisierten Fallenfänge finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Pflanzenschutzmitteilungen). Befallskontrollen sind jetzt noch möglich.

Kräusel- und Pockenmilben: Wo jetzt an den Geizen stärkerer Befall festgestellt wird, sind Befallsherde zu markieren und für nächstes Jahr eine Austriebsbehandlung im Woll- oder Grünpunktstadium vorzusehen. Eine Bekämpfung zum jetzigen Zeitpunkt ist sinnlos.

Scaphoideus titanus: vergl. letzte Mitteilung.

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